ABE für Xenon bei DE-Scheinwerfern???
😕😕😕
http://cgi.ebay.de/...951QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318
MfG
sechzehnerblech
Beste Antwort im Thema
diese eintragung ohne swra und alwr ist NICHT rechtsgültig! das wird dir das kba auch genau so bestätigen....
ot: im übrigen solltest du dir mal gedanken darüber machen ob "privater verkäufer" bei deinem verkaufsstil angebracht ist oder du doch nicht besser um einer anzeige wegen steuerhinterziehung zu entgehen du deine gewinne dem finanzamt mitteilen solltest!
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Marci A3
Und schon was neues?
Ja, denn es bleibt beim alten.
Hella hat nur ABE´s für Typengeprüfte Scheinwerfer und es gab nie eines für Umrüstungen von Halogenscheinwerfer. Und es gab sie auch nie.
Ist mir und auch anderen bestätigt worden. Die Schreiben, die es damals schon dazu gab sind noch immer aktuell!!
Zitat:
Xenon-ABE und DE-Scheinwerfer
Derzeit gibts in mehreren Internetforen -auch hier- Diskussionen um Xenon-Nachrüstungen, oder eine ABE, die es angeblich ermöglicht, Xenonleuchtmittel für jeden beliebigen Scheinwerfer eingetragen zu bekommen. Hierzu hab ich mich jetzt mal beim TÜV Hessen und der Dekra schlau darüber gemacht.
kommen wir erstmal zu den gesetzlichen Grundlagen zu Xenonnachrüstungen:
-Vorgeschriebene Einrichtungen:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen nach dem 01. April 2000 ausgestattet worden sind, müssen mit1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,ausgerüstet sein.
Soweit der normale Gesetzestext, der nahezu jedem bekannt ist, der sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Wichtig hierbei ist die Aurüstungvor dem 01. April 2000. Laut einer Auskunft der Dekra, ist es mittlerweile nicht mehr möglich, eine Eintragung derartweit zurück zu datieren, somit kann man sich auf diesen Text schonmal nicht mehr berufen und sagen: "He, das hab ich 1999 schon eingebaut". Gehen wir mal weiter ins Detail zu Xenonscheinwerfern:
Es müssen Bauartgeprüfte Scheinwerfer verwendet werden, die mit Xenonleuchtmitteln geprüft wurden... "Halogengeprüfte"-Scheinwerfer sind nicht für den Betrieb mit Gasentladungslampen (Xenon) zugelassen und somit Rechtswidrig. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
der ECE-Regelung 98, der EG-Typgenehmigung oder per ABG genehmigt wurden, nicht zu beanstanden.Das heißt im Klartext, komplette Scheinwerfer, die mit Xenonleuchtmitteln Typgeprüft wurden (gibts z.b. von Hella für Golf 5 oder Astra H), und damit auch eine Zulassung erhalten haben, sind natürlich Eintragungsfähig. Demgegenüber aber steht die Umrüstung von Halogenscheinwerfern, die mit Xenonleuchtmitteln nachgerüstet wurden, und das ist nicht zulässig, da sie eben nur mit Halogenleuchtmitteln Typgeprüft und zugelassen wurden, und nicht mit Xenon.
Jetzt gab es kürzlich, bzw. gibt es auch noch, ABEs bei Ebay, die angeblich eine Problemlose Eintragung von Xenonleuchtmitteln in den DE-Scheinwerfern (Linsenscheinwerfer) des RS2/Cabrio-Facelifts ermöglicht. Und es haben auch schon einige Leute damit eingetragen bekommen. Nun kommt der Knackpunkt an der ganzen Geschichte...Die Prüfstellen, wie z.b. GTÜ, TÜV, Dekra, GÜS oder wie sie alle heißen, sind eigentlich nur dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit an allen Fahrzeugen festzustellen. Sicher gibt es sehr viele "Tüvver", die wissen, dass eine derartige Eintragung Gesetzeswiedrig ist, allerdings gibt es auch welche, die einem das anhand dieser ABE anstandslos eintragen. Hierbei ist die eintragende Prüfstelle niemals haftbar zu machen, dafür gibt es bestimmte Klauseln, die die Haftung der Prüfstelle in einem entsprechenden Fall ausnimmt.
Jetzt könnte man sagen: "aber ich hab doch eine ABE". Allerdings sind auch ABEs kein Freibrief für Änderungen am Fahrzeug. Sollte es zu dem Fall kommen, dass das Fahrzeug Amtlich begutachtet wird, und ein Xenonumbau in nicht dafür genehmigten Scheinwerfern festgestellt wird, kann trotz ABE sowohl die Prüfstelle, als auch die Versicherung jegliche Haftung von sich abweisen.
Da ich jeweils persönlich vor Ort war bei TÜV und Dekra, und auch nicht locker gelassen habe, kam von beiden Stellen die unwiderlegbare Aussage:"Eine Eintragung von Xenonleuchtmitteln in Halogenscheinwerfern durch eine ABE ist unzulässig, bzw. gesetzeswidrig"
Denn auch eine ABE setzt keine geltenden Gesetze außer Kraft. Sollte der Umbau dennoch eingetragen sein, ist dieser im Schadensfall gerichtlich anfechtbar, d.h. es war eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, was gleichkommt mit abgekratzten Stempeln. In diesem Fall wiederrum kann die Versicherung jegliche Zahlung verweigern, bzw. kann Regressforderungen in beträchtlicher Höhe an den Fahrzeughalter stellen.
Gut fand ich den Satz des Dekra-Mannes, der sagte: "Nur weil es eine ABE gibt, die "möglicherweise" gefälscht wurde, wird eine Gesetzesübertretung nicht weniger Illegal"Also tut euch den Gefallen, und verzichtet auf Xenonumbauten für den Audi 80, egal mit welchen Scheinwerfern, denn es ist schlicht und ergreifend unzulässig, da
a) kein Scheinwerfer eine Xenonzulassung hat
b) die erforderlichen Zusatzausrüstungen wie z.b. ALWR fehlen
c) eine ABE nicht vor dem Gerichtsverfahren schütztIn diesem Sinne wünsch ich knitterfreie Fahrt mit allen (eingetragenen) Zusatzausstattungen an euren Audis.
Es bleibt dabei!!
Und vom KBA !!
Beide Dokumente sind nachwievor aktuell und haben Bestand!!
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Schön, das du dich abschließend für uns schlau gemacht hast ...
Dann können wir direkt wieder auf Seite 1 springen und festhalten, das lediglich heisse Luft verkauft wurde.
btw. Mir scheint, die bekannte Verkaufsplattform geht in letzter Zeit zumindest etwas konsequenter gegen sowas vor, die Anzahl solcher Angebote ist rapide zusammengeschrumpft. Gut so!
Hier ist noch so ein lustiges Angebot. Nachrüstkit für Audi 80 auf Xenon.
http://cgi.ebay.de/...191QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318
Wer aber mal ganau liest, wird feststellen, das es gar nicht für den Audi 80 zugelassen ist.
Nette Abzocke.
Wer noch genauer liest,stellt fest,das das garnicht zugelassen ist 😉 ... wie gesagt,voraussetzung typgeprüfte scheinis
Ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu ab.
Xenon umrüstung in Audi DE Scheinwerfer ist nicht legal!
Ok, das wissen wir, aber ich frage mich immer noch nach
dem Grund? Die ganzen existierenden Schriftstücke sind
doch allers nur bla bla bla Schriftstücke.
Warum darf ein brenner nicht in die DE Linsentechnik eingesetzt
werden? weil der D2S/D2R Sockel nicht passt, das kann man ändern.
Weil Brenner heißer werden als Halogenlicht? Das ist Quatsch hoch 10.
Die Brenner haben eine Leistungsaufnahme von 35W, Halogen hat 55W
Halogen funktioniert wie die herrkömmliche Glühlampe iund hat einen
sehr geringen Wirkungsgrad und gibt viel Wärme ab, Xenon dagegen nicht.
Wegen der hohen Blendeigenschaft muss eine SWR und ALWR eingebaut sein?
Ja und warum? Fakt ist das Schmutzpartikel auf der Streuscheibe ungewollte
Refelktionen verursachen. Aber eine SWR ist doch noch lange kein Garant das
ich sie auch nutze! Jeder der eine hat weiß, die reinigt doch nicht die Streuscheiben
beim einschalten der Zündung, sondern doch nur bei eingeschaltetem licht und bei
betätigen der scheibenwaschanlage. Ergo ich kann auch mit total dreckigen Streuscheiben
und xenon fahren.
ALWR spielte aber scheinbar bis 1998 auch keine Rolle. Eine ALWR ist aber
genau wie die LWR. nur dreh da nicht ich am Rad, sondern die SW werden vor Fahrbeginn
über die ALWR eingestellt. Was passiert aber wenn ich alleine losfahre und 4 leute zusteigen?
die herrkömmliche ALWR ignoriert das! Ist der gleiche Effekt wie wenn ich die LWR nicht von
Hand einstelle! Abhilfe schafft hier nur die DLWR (dynamische LWR) die kontrolliert ständig
die Ausrichtung und regelt sie.
Ergo, man könnte sagen die xenon scheinwerfer blenden andere verkehrsteilnehmen bei
nicht korrekter Einstellung, STIMMT! Aber, wenn ich nachts fahre und mir son dulli mit Fernlicht
entgegenkommt und blendet nicht ab..............werde ich je nach scheinwerfertyp mit 60/115W
geblendet.
Mein Fazit zu Xenon in DE´s.
Find ich klasse, die Lichtverteilung ist laut Lichtkontrolle wie mit Halogen, nur viel effektiver.
Ich sehe viel mehr von der Straße und vom Straßenrand mit Xenon! Das heißt das ich andere
Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger wesentlich eher und besser erkenne.
Und da die ausleuchtung der Straße besser ist kommt das letztendlich meiner eigenen Sicherheit
zugute!
Was nutzen mir ABS und Airbags wenn ich mit Teelichtern durch die Gegend fahre.........
Gruß
Patrick
Zitat:
Find ich klasse, die Lichtverteilung ist laut Lichtkontrolle wie mit Halogen, nur viel effektiver.
Ich sehe viel mehr von der Straße und vom Straßenrand mit Xenon! Das heißt das ich andere
Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger wesentlich eher und besser erkenne.
So sieht es aus ... und der gegenverkehr ist erstmal egal, was nützt es, wenn du im dunkeln 200 fahren kannst,weil du alles siehst und der nette herr "von gegenüber" den gerade von dir rechtzeitig gesehenen und pssierten fußgänger auf die haube nimmt,eben weil der garnix sieht?
DAS ist eine sehr kurzsichtige Argumentation ...
auch wenn ich auch gern besseres licht hätte, doch nicht auf kosten anderer ...
Und die ALWR macht sehr viel sinn, viel zu viele benutzen die manuelle bestenfalls alle 2 Jahre vor bzw. beim Tüv-Termin ...
Zitat:
Original geschrieben von luckyzippo
So sieht es aus ... und der gegenverkehr ist erstmal egal, was nützt es, wenn du im dunkeln 200 fahren kannst,weil du alles siehst und der nette herr "von gegenüber" den gerade von dir rechtzeitig gesehenen und pssierten fußgänger auf die haube nimmt,eben weil der garnix sieht?Zitat:
Find ich klasse, die Lichtverteilung ist laut Lichtkontrolle wie mit Halogen, nur viel effektiver.
Ich sehe viel mehr von der Straße und vom Straßenrand mit Xenon! Das heißt das ich andere
Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger wesentlich eher und besser erkenne.
DAS ist eine sehr kurzsichtige Argumentation ...
so ließt du dir die Texte der anderen durch!
Ich habe geschrieben das die Lichtverteilung wie bei Halogen ist! Also nix mit blenden!
Die ALWR regelt bei nachträglicher beladung auch nicht nach! Hab ich jetzt das 2te mal geschrieben.
Und wenn du etwas umfährst weil dich ein anderer geblendet hat..............selber schuld, wer glotzt denn
schon in den lichtkegel eines entgegenkommende Fahrzeuges wenn er sich geblendet fühlt? ich jedenfalls nicht!
wenn dir einer mit fernlicht entgegenkommt und du etwas umfährst kannst auch nicht rumheulen........aber der hat mich geblendet.......... !
Gruß
Patrick
Aber wie ist es denn wenn man Original Xenonscheinwerfer verbaut hat aber keine alwr und swra? Ist das zulässig?
Wenn die Umrüstung vor 2000 stattgefundet hat, ja. Und das wirst du nicht mehr nachweisen können!!
Ich habe auch lange gesucht und brauchte auch genau solange um den Sinn des verbotes zu akzeptieren.
Aber er ist klar gegliedert: Xenon passt nicht in Halogenscheinis, weil die Streuung auf Halogen ausgelegt ist und nicht auf Xenon!!
Die persöhnlichen Ansichten eines einzelnen zählen dabei nicht!!
Wir wissen alle die Vorteile de Xenon zu schätzen und in einem mehrseitigen Dokument des TÜV´s , welches mir vorliegt, werfden die vorzüge von Xenon klar ersichtlich. Aber nur in Typengeprüften Scheinwerfern!!
Aber es ist und bleibt nun mal so, ob mann will oder nicht:
Xenon in Halogenscheinwerfern ist nach aktueller Rechtssprechung nicht legal !
Ich habe es für mich akzeptiert und das Thema ist damit beendet!
Ich muß jetzt doch auch mal meinen senf dazugeben. Als Alltagsauto fahre ich einen Skoda Octavia 2 mit originalem Xenon.Trotz mehrerer Werkstattbesuche zur Einstellung der Scheinwerfer werde ich ständig vom Gegenverkehr darauf "hingewiesen" dass ich blende. Mit meinem Audi Cabrio mit DE Scheinwerfern und illegalem Xenon ist mir das noch nicht ein einziges mal passiert. Ich finde sogar das die Lichtverteilung noch bedeutend besser ist als beim Skoda. Außerdem finde ich, dass durch die ständig, und viel zu langsam reagierende, automatische Leuchtweitenregulierung eher eine höhere Blendung erfolgt als das ohne der Fall ist. Ich will damit nicht zum illegalen Einbau von Xenon animieren, aber speziell für den Fall von DE Scheinwerfern im Audi könnte ich mir sogar vorstellen, dass man damit eine Prüfung wie sie ein zugelassener Xenonscheinwerfer durchlaufen muß, auch bestehen würde. Wer mit Xenon in DE Scheinwerfern fährt weiß wovon ich rede. Ich fahr weiter damit, egal ob legal oder illegal. Mir ist auch wurscht was andre davon halten. Fakt ist: Mein Audi blendet nicht so wie mein Skoda und es fahren auch noch genug Leute mit falsch eingestellten Halogenscheinwerfern rum, die noch viel mehr blenden und sich hier vielleicht sogar noch am meisten aufregen. (Das heißt nicht, dass alle, die hier gegen Xenon sind, blenden :-) )
gruß
Zitat:
Original geschrieben von ludolfs321
...Ich finde sogar das die Lichtverteilung noch bedeutend besser ist als beim Skoda.
Das ist der Punkt!
Darum ist es nicht erlaubt!
Das dein Xenonlicht blendet. kann auch an falscher Einstellung liegen.
Und die Automatische LWR regelt ja die Scheinis nach Beladungszustand!!
Es macht es aber nicht legaler!
Die Einstellungen der Scheinwerfer am Skoda sind definitiv ok, aber das will ich hier auch nicht zum Thema machen. Die ALWR reagiert aber nicht nur auf den Beladungszustand, sondern auch wenn ich eine Steigung hinauf oder hinunter fahre oder sogar bei Bodenwellen und Schlaglöchern. In diesem Falle finde ich die ALWR sogar gefährlich, da sie viel zu langsam auf die Bewegungen des Autos reagiert (das ist nicht nur beim Skoda so) und sozu unerwünschten Blendungen führt. Achtet mal darauf! Ansonsten haben sich die Ingenieure schon was dabei gedacht - die ALWR macht schon Sinn. Ich hatte vielleicht auch das Glück, dass sich die Brennweite der Scheinwerfer am Audi durch den Einbau der Xenonbrenner nicht verändert hat. Ich finde, das ist auch der einzige erklärbare Grund, warum ein Scheinwerfer nur für bestimmte Leuchtmittel zugelassen wird. Ansonsten ist es der Linse egal, ob sie von Xenon -oder sonstwas für Licht durchleuchtet wird. (Vorraussetzung ist natürlich der Einsatz von D2S Brennern)