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ABE für schwarze Rückleuchten?

Themenstarteram 24. August 2006 um 11:19

Hallo,

ich bin gestern von der Polizeit angehalten worden.

Ich habe alles eingetragen - außer eben den abgedunkelten Rückleuchten :(

Frage: hat jemand von euch eine ABE für schwarze Rückleuchten, oder weiß wo man diese herbekommen könnte?

Über Suchmaschinen find ich darüber leider nicht...

Ich mache gleich mal ein Bild von den Leuchten und stelle es hier rein.

ACh ja: wenn ich denen keine ABE oder sonstige Genehmigung vorlegen kann, muss cich 60 € + Verwaltungsgeb. zahlen.. ist auch ziemlich viel oder wie seht ihr das?

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18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von alibaba77

hört sich ja nicht schlecht an, was meint ihr ??

Das Stück Papier ist eine gefälschte Bescheinigung ohne jegliche Wirksamkeit ..

Mit solch einer Bescheinigung kannst du den alten Dorfpolizisten beeindrucken,mehr aber auch nicht ..

Hier solch eine Bescheinigung ..

Wie gesagt ist die Bescheinigung gefälscht und ohne jegliche Wirksamkeit ..!!!

Dem Käufer wird durch den offiziellen Anstrich der Becheinigung eine Zulässigkeit für lasierte Rückleuchten vorgegaukelt, die tatsächlich nicht gegeben ist .. !!!

Zitat:

Original geschrieben von karakus48

Dem Käufer wird durch den offiziellen Anstrich der Becheinigung eine Zulässigkeit für lasierte Rückleuchten vorgegaukelt, die tatsächlich nicht gegeben ist .. !!!

Genauso sieht es aus. War schon Thema in Dutzenden von Threads hier auf MT.

Wenn man sich die von karakus48 gepostete Bescheinigung mal durchliest und vor allen Dingen den Inhalt auch versteht, sollte ja eigentlich alles klar sein:

Da wird nämlich von "eingefärbten Leuchten" und nicht von "nachträglich eingefärbten Leuchten" gesprochen, und das ist der entscheidende Unterschied. In normalverständliches Deutsch übersetzt heißt das dann nur soviel, das es prinzipiell zulässig ist, daß eine Leuchte eine andere Farbe (bezogen auf das Design der Leuchte, nicht bezogen auf die Lichtfarbe der Leuchte) haben darf, als die werksseitig verbaute. Das Wort "eingefärbt" ist hier gleichzusetzen mit "vom Hersteller eingefärbt und in diesem Zustand typgeprüft"

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