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ABE für Scheinwerfer Blenden

Themenstarteram 15. August 2006 um 18:08

Hallo habe leider meine ABE für den "bösen blick" verloren.

Hat jemand noch eine und kann sie mir mailen?

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16 Antworten

Hersteller?

wenn du hersteller und nummer irgendwo hast gibts idr kein problem wenn du an den hersteller ein mail schreibst. hast dann ein original. mit kopieen ist es immer so ne sache :)

am 16. August 2006 um 5:40

also die abe für mattig oder kamai blenden kann ich dir schicken. wenn du die haben willst schreib mir eben ne pm

kurze oder lange blenden?

sollteste drauf achten, nicht das du dem herrn in grün genau die falsche dann in die hand drückst.

für kurze blenden müsste ich evtl. auch noch ne ABE rumliegen haben!

gruss martin

Themenstarteram 17. August 2006 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

kurze oder lange blenden?

sollteste drauf achten, nicht das du dem herrn in grün genau die falsche dann in die hand drückst.

für kurze blenden müsste ich evtl. auch noch ne ABE rumliegen haben!

gruss martin

Habe die langen Blenden.

Themenstarteram 17. August 2006 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von bmw320ilimo

wenn du hersteller und nummer irgendwo hast gibts idr kein problem wenn du an den hersteller ein mail schreibst. hast dann ein original. mit kopieen ist es immer so ne sache :)

Und wollen der Hersteller die Rechnung sehen??? Die habe ich nämlich nicht :(

ich würde mir trotzdem das original besorgen. wenns die langen kamei sind müssten die die art-nr 'typ 41 4101' oder so ähnlich haben. kostet 5 euro schutzgebühr. steht auf der linken blende oben drauf. hab ich mir auch vor kurzem erst zusenden lassen.

nein, wollen keine rechnung. zumindest nicht kamei. hätt ich auch nicht. hab das auto gebraucht gekauft, war kein abe dabei und musste tüv machen. was sollte ich machen? blenden runterbrechen? geh auf http://www.kamei.de/ww/de/pub/service/kamei___produkt_faqs.cfm#10

, ist beschrieben was zu tun ist wenn du das abe benötigst.

Für die Blenden (zumindest die von Kamei, habe ich nämlich selbst dran) benötigt man im Normalfalle überhaupt nichts. Das Schriftstück, welches Kamei mitliefert ist nämlich keine ABE, sondern eine Bescheinigung, daß die Blenden keine Bauartveränderung darstellen und daher keine ABE o.ä. benötigt wird. In diesem Schrieb steht auch drin, daß er nicht mitgeführt werden muß. Ich würde also erstmal zum Tüv fahren und dem Prüfer dies ggf. so sagen. Sollte er trotzdem etwas fordern, würde ich Ihn Auffordern das ganze als Mangel in den TÜV-Bericht aufzunehmen. Anschließend würde ich mir den Schrieb von Kamei anfordern und die dafür entstandenen Kosten sowie die Kosten für die Nachprüfung beim TÜV-Prüfer einklagen, damit die das endlich mal kapieren.

Abschließend noch was zum Thema ABE und Kopien: Eine ABE ist immer eine Kopie, es gibt da gar kein Original. (Das einzige Original liegt beim Hersteller.) In der StVZO steht auch ganz klar drin, daß eine Kopie bzw. Ablichtung der ABE mitzuführen ist.

ob nun bescheinigung oder abe, wenn du nix dabei hast und die halten dich auf kannst denen viel erzählen von wegen keine veränderung und deswegen nicht mitzuführen. hast nur ärger. ist ein stück papier, das legst zu den anderen unterlagen im auto. wenn du zum tüv musst ist es genau so. lieber geb ich ein paar euro aus und hab meinen frieden. wenn ich mir eine diskussion von 15 min spare hat sich die investition schon gelohnt. es ist keine abe sondern nennt sich technischer bericht. ich habs mir mal durchgelesen, bei mir steht nicht drin, dass es nicht mitgeführt werden muss. somit kann man es mit einer abe gleichsetzen. es sind auch auflagen mit enthalten (blinker original bzw. gleichwertig ... prüfzeichen darf nicht verdeckt werden ...).

wieso sollte der tüv die gebühren erstatten? du willst dass dein auto abgenommen wird, also hast du auch die bringschuld. wenn teile angebaut werden die nicht originalzustand sind. ist ja auch kein problem, gibt ja den bericht. zusätzlich frage ich mich dann auch: wieso liefert kamei einen bericht mit etlichen seiten mit den blenden aus, wenn dieser nicht mitgeführt werden muss, und jeder tüv- und polizeibeamte wissen muss, dass man die teile auch so anbauen darf. wiederspricht sich doch.

ob nun eine kopie reicht weiß ich nicht. hab für meine gruppe a auspuffanlage eine ewg von jetex, und auf der ersten seite steht ... nur gültig mit Original Jetex Stempel und Unterschrift ... teilegutachten für k&n 57i, ... nur gültig mit blauem balken ... zusätzlich stempel und unterschrift. ich weiß teilegutachten dient zum eintragen und ist nicht mit abe gleichzusetzen. will nur zeigen dass etliche hersteller darauf hinweisen dass die dokumente nur im original gelten. (original = vom hersteller beglaubigte kopie)

Teilegutachten gibbet auch im Netz als pdf Dateien. Hatte auch so nen Ausdruck selbst runtergeladen und bei mir am PC gedruckt, und der TÜV hat den nich bemängelt :p

Wer die ABE für die Kamei Blenden (unten und/oder oben) haben möchte, der möge mir eine PN mit seiner E-Mail Adresse schicken...

 

MfG

Christian

liegt sicher auch am hersteller. hab auch schon etliche tüv-abnahmen mit ausgedruckten gutachten gemacht. ohne probleme. wie ich schon schrieb, keine ahnung ob man wirklich ne beglaubigte kopie braucht. manche hersteller wollen sich wahrscheinlihc dadruch vor missbrauch schützen

@ bmw320ilimo:

1. Maßgeblich ist, daß Du alles, was keine Bauartveränderung ist machen darfst, ohne daß Du dafür irgendwelche Unterlagen oder Eintragungen benötigst. Letztenendes ist die mitgelieferte Bescheinigung eine Bescheinigung dafür, daß man keine Bescheinigung benötigt. Wenn nun der TÜV ungerechtfertigterweise irgendetwas bemängelt, kannst Du ihn selbstverständlich dafür haftbar machen, wenn dadurch Kosten entstehen.

In der Bringschuld bist Du ebend nur bei Unterlagen, die auch nötig sind. (Im Übrigen ist es ausschließlich das Problem des TÜV zu wissen, bei welchen Teilen dies der Fall ist.)

2. Das mit der Kopie steht wie gesagt so in der StVZO, bezieht sich auch ausdrücklich nur auf ABE´s, ABG´s u.s.w.

3. In meiner Bescheinigung steht auch nicht wörtlich, das sie nicht mitgeführt werden muß, da steht sinngemäß etwa "das Mitführen dieser Bescheinigung wird empfohlen" was nach den deutschen Gesetzen heißt, es ist nicht erforderlich.

4. Das mit dem möglichen Ärger sehe ich ganz anders. Sicherlich schadet es nicht, die Sachen zu haben, da hat man im Zweifelsfalle seine Ruhe. Ich sehe das so: Wo ich dem Staat Kosten verursachen kann mache ich das auch, schon rein aus Prinzip, gerade bei solchen Sachen, wo ich 100% im Recht bin.

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