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Abdeckung "Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie"

Audi S3 8V Limousine
Themenstarteram 20. Januar 2019 um 9:59

Hallo zusammen,

das von mir im Sommer 2018 gekaufte Fzg hat ein Defekt an der Head Unit. Das Audi AH verweigert jedoch die Reparatur, weil die HU nicht von der genannten Garantie abgedeckt sein soll. Die einzigen Bedingungen die man nachlesen kann sind wie folgt:

https://www.audi.de/.../...-plus-garantie-garantiebedingungen_0818.pdf

Mir wurde beim Kauf auch nichts anderes ausgehändigt.

Hatte schon jemand Erfahrungen mit der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie und ggf. auch bei Problem mit der HU?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Beim Kauf müsstest du die Garantiebedingungen als Faltblatt bekommen haben? Die gelten, denn der Garantiegeber ist nicht Audi sondern ein Drittanbieter und dessen Konditionen können variieren.

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22 Antworten
am 20. Januar 2019 um 10:12

Was ist denn eine "Head Unit"?

Themenstarteram 20. Januar 2019 um 10:32

„Radio“

am 20. Januar 2019 um 10:38

Wenn es ab Werk eingebaut war, ist es von der Garantie umfasst, wenn es nachträglich eingebaut wurde, ist es nicht umfasst. -> Ziff. 2.2h der Garantiebedingungen.

Was heißt eigentlich "Sommer 2018" gekauft? Wenn der Fehler in den ersten sechs Monaten aufgetreten ist, wäre es sinnvoll, auch Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Nicht nur, weil man sich dann nicht mit den Garantiebedingungen herum ärgern muss, sondern auch weil Gewährleistungsansprüche weiter reichen können.

Themenstarteram 20. Januar 2019 um 11:01

Es ist die von Werk eingebaute Head Unit High.

Gekauft wurde das FZG im Juni, den ersten Termin in der Werkstatt hatte ich Ende Oktober.

Guten Abend,

bei mir wurde letztes Jahr die Main Unit getauscht, wenige Monate vor Ablauf der 3-jährigen Garantieverlängerung im Rahmen von Audi Gebrauchtwagen :plus.

Die Kosten wurden anstandslos übernommen, da gab es gar keine Diskussion.

Darauf würde ich auch bestehen. Sofern ich das richtig in Erinnerung habe reden wir hier über Kosten >2000€ sofern man das ganze bei Audi machen lässt.

Das Radio ist kein Verschleißteil und wird deshalb von der Garantie abgedeckt.

Auf gut Deutsch:

Wenn dein Händler an Depp ist, dann fahr zu einem anderen. Dem würde ich sowieso nichts mehr gönnen.

am 20. Januar 2019 um 21:30

Er muss aber den Anspruch gegenüber dem Händler geltend machen, der Garantiegeber ist (Ziff. 5.1 der Garantiebedingungen). Und für Gewährleistungsansprüche ist das auch der einzige Ansprechpartner.

Schriftlich mit Nachweismöglichkeit die Beseitigung des Mangels verlangen und dafür eine Frist (ca. 3 Wochen) setzen. Kopie an Audi, auch wenn die an sich nicht zuständig sind, es baut aber Druck auf. Wenn das nichts nutzt, hilft wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt.

Und dabei beachten, dass der Garantieanspruch sechs Monate nach Eintritt des Schadens verjährt (-> Ziff. 6 a) der Garantiebedingungen). Wenn das Auto deshalb bereits im Oktober beim Händler war, dann sollte jetzt nicht mehr unnötig Zeit vertrödelt werden.

Ach ja, und bei der schriftlichen Geltendmachung ganze, allgemeinverständliche Worte verwenden, nicht AH, HU, FZG, Head Unit usw. Im Zweifelsfall sollte später auch der Richter auf Anhieb verstehen, was gemeint war.

Themenstarteram 21. Januar 2019 um 19:36

Danke für die Infos.

Ich war im Oktober zur Inspektion und habe das angesprochen. Damals leider nicht bei dem Händler, welcher mir das Fahrzeug verkauft hatte.

Aber die Infos helfen mir schon sehr weiter. Danke.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 20. Januar 2019 um 22:30:06 Uhr:

Er muss aber den Anspruch gegenüber dem Händler geltend machen, der Garantiegeber ist (Ziff. 5.1 der Garantiebedingungen). Und für Gewährleistungsansprüche ist das auch der einzige Ansprechpartner.

Sorry aber das kann ich nicht nachvollziehen. Wirfst du hier gerade Garantie und Gewährleistung in den Mixer?

Die Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie ist unabhängig vom Händler. Damit kannst du bei jedem Audi- (bzw. auch VW) Autohaus vorstellig werden.

am 24. Januar 2019 um 8:55

Dann schau Dir mal die Garantiebedingungen an, er hat sie ja oben verlinkt. Garantiegeber ist (anders als bei der Neuwagengarantie) nicht Audi, sondern der Händler, der den Gebrauchtwagen verkauft hat (Ziff. 1.1 erster Satz). Und außer in Notfällen (Schadenseintritt in mehr als 50 km Entfernung) muss bei dem auch die Reparatur durchgeführt werden (Ziff. 5.1).

Hmmm dann habt ihr vielleicht in der Theorie Recht - in der Praxix habe ich meine Autos mal in der Nachbarstadt, mal in 500 km Entfernung gekauft und war für Garantiesachen immer hier beim Händler. Da hat nie jemand auch nur nachgefragt und es wurde anstandslos repariert.

Kann ich ebenfalls so bestätigen. Hatte auch mal einen TT wo nach den 2 Jahren was defekt war und da bin ich auch zu einem anderen Händler in der Nähe gefahren. Ich hatte auch Gebrauchtwagen plus Garantie. Die Gebrauchtwagen Plus Garantie ist wie alle Garantieversicherungen im VAG Konzern ein Produkt des VVD - Volkswagen Versicherungs Dienstes. Nach der Reparatur bekam ich auch eine Kostenaufstellung der abgerechneten Leistungen vom VVD zugeschickt.

Ist auch in den Garantiebedingungen geregelt unter 4.2 b:

Geltendmachung gegenüber dem Garantiegeber:

Der Garantienehmer kann die Reparaturkosten zunächst verauslagen und dann beim Garantiegeber zur Erstattung einreichen oder – sofern die Reparatur bei einer im Inland gelegenen Vertragswerkstatt durchgeführt wurde – seinen Erstattungsanspruch nach erteilter Freigabe durch den Garantiegeber an den reparierenden Betrieb abtreten.

Genauso lief es bei mir. Mein Händler hat sich kurz die Freigabe vom VVD geben lassen und alles wurde problemlos abgewickelt.

Normalerweise wäre dies auch immer der Fall, wenn man mehr als 50km vom verkaufenden Händler weg wohnt. Geht aber auch wie Oben aufgeführt, wenn man dichter drann ist. Vorraussetzung ist aber immer erst eine Freigabe durch den VVD.

Steht in 5.2:

Reparatur bei einer Vertragswerkstatt, die nicht Garantiegeber ist (Fremdreparatur) Der Garantienehmer kann bei Schäden, die aufgrund eines Garantiefalls außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintreten, die Reparatur im Inland oder in einem anderen Land gemäß den gelisteten Ländern in 1.4. durch eine vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt ausführen lassen. Der Garantienehmer hat vor Beginn der Reparatur den Garantiegeber von dem

Schadenfall zu verständigen und mit ihm den Reparaturumfang abzustimmen

Es scheint hier also der Händler vom Threadersteller schlicht keinen Bock auf die Reparatur zu haben und will sich nicht kümmern. Das ist i.d.R. eine Mail oder ein Anruf an den VVD.

Da hilft nur Händler wechseln.

am 25. August 2020 um 23:36

Hallo,

Ich habe eine Frage bzgl. Der Audi Gebrauchtwagengarantie plus. Ich habe im 11/19 einen Audi A4 2016 beim offiziellen Audi Händler gekauft. Es war ein Fahrzeug mit dieser Gebrauchtwagen plus Garantie. In dieser steht das im Falle eines Defektes am Fahrzeug der Verkäufer nach den Garantie Bedingungen 100% der Reparatur ersetzt.

Ich habe im 4/20 ein Defekt an der Klimanalage gehabt wurde von Händler behoben. Im 7/20 war wieder ein Defekt am der Adblue Anlage. Bei dieser Reparatur muss ich allerdings 40% der Materialkosten bezahlen. Habe mich auf Garantie berufen, steht tatsächlich im Garantiebuch das ich bei eimem KM Stand von 80-90 tkm 40% Materialkosten tragen muss. Ehrliche gesagt habe ich diese Bedingeungen der Garantie Perfect car das erste Mal gesehen. Mir wurde beim kauf über diese Gebrauchtwagengarantie plus erzählt und in der steht das der verkäufer 100% der Material und Lohkosten ersetzt. Ich müsste jetzt ca. 500 e Zahlen. Hatte jemand solche Erfahrungen gemacht. Welche Garantie geht jetzt vor die Gebrauchtwagengarantie plus oder der Perfect car?

Bei meinen bislang drei Audis mit GW Plus war es so, dass "GW Plus" nur der Marketingname beim Verkauf war, der eigentliche Garantiegeber in den Papieren aber Perfect Car oder so ähnlich hieß. Und in meinen Garantiebedingungen stand auch immer, dass ab einem gewissen KM Stand anteilig Material selbst bezahlt werden muss, Lohn wird immer komplett von der Versicherung abgedeckt.

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