Abbiegende Vorfahrt / Kreuzung oder doch zwei T-Kreuzungen?

Moin,
mal eine Quizfrage in die Runde: Ich erlebe es immer wieder, wenn man aus der Straße namens "Am Kupferhammer" (also von rechts) auf die abbiegende Vorfahrtsstraße zufährt, dass Fahrzeuge aus der Richtung kommend wie der Transporter einfach gerade aus rüber in die Gartenanlage fahren (Bildmaterial stammt von Google Streetview und Maps). Nach meiner Logik ist die Gartenanlage in dem Sinne keine Straße, sondern eigtl. ein Weg, den man auch gar nicht von der Hauptstraße befährt, sondern man fährt theoretisch ein Stück rechts auf dem vom Vorrang untergeordneten Teil des Kupferhammers (ja schöner Satz) und hätte dann entweder rechts vor links oder als Linksabbieger den entgegenkommenden Verkehr gewähren zu lassen - dies bestätigt theoretisch auch das Schild. Trotzdem meinte ein Autofahrer diese Woche dort auf der Spur anhalten zu müssen (er wollte mich von rechts kommend kreuzen) um erstmal wild im Auto herum zu gestikulieren, obwohl ich ihn einfach gewähren lassen habe 😃 (ja, komische Leute). Wie seht ihr das oder gibt es noch eine zusätzliche Komponente, die ich übersehe? Stimmt meine Zeichnung so? Rot wäre die Hauptstraße und blau die untergeordnete Straße bzw. die Gartenanlage.
Grüße

Kreuzungsbild 1
Kreuzungsbild 2
94 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Mai 2025 um 15:19:43 Uhr:


Um von südosten kommend da hereinzufahren, muss ich zwangsläufig erst die Vorfahrtstraße über die auch für Ortsfremde deutlich erkennbare Fahrbahnmarkierung hinweg verlassen und habe somit keine Vorfahrt mehr.

Um mich mal selbst zu zitieren, dort finde ich genau die selbe Situation vor, es sind zwar zusätzlich Haltelinien, trotzdem quere ich die Rudolf-Diesel Straße hinter der Fahrbahnmarkierung.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:11:13 Uhr:


Demnach müsste ich hier also auch, dem Heidbecker Damm Richtung Süden folgend, einen Schlenker über die Rudolf-Diesel Straße machen?

In deinem Fall ist die Straße geradeaus
- kein bisschen versetzt, sondern exakt geradeaus
- Teil der Beschilderung der abknickenden Vorfahrtstraße
- muss zum Einfahren nicht in Richtung der von rechts kommenden Fahrzeuge benutzt werden

Streetview-Ansicht: https://maps.app.goo.gl/73h8nrTc5rWqJS5a9

...und es ist eine Straße und keine Grundstückszufahrt.

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. Mai 2025 um 16:24:04 Uhr:


- muss zum Einfahren nicht in Richtung der von rechts kommenden Fahrzeuge benutzt werden

Trotzdem überquere ich bei meinem Beispiel ebenfalls eure heilige Fahrbahnmarkierung 😉

1
2
Ähnliche Themen

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 9. Mai 2025 um 16:47:41 Uhr:



Trotzdem überquere ich bei meinem Beispiel ebenfalls eure heilige Fahrbahnmarkierung 😉

Darum ist da ja im Drosselweg extra noch eine Markierung angebracht. Dein Beispiel ist mit dem des TE in keiner Weise vergleichbar.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Mai 2025 um 15:19:43 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 8. Mai 2025 um 21:40:54 Uhr:



Ich hab auch schon darauf hingewiesen, daß der weit herumgezogene rechte Bordstein die Größe der Kreuzung markiert. Es sind nicht zwei Kreuzungen.

Die Größe der Kreuzung bzw. die Abgrenzungen der Straßen werden einzig uns alleine durch die deutlich erkennbare, genau zu diesem Zweck dorthin gemalte, Fahrbahnmarkierung markiert. Ob da irgendwelche Bordsteine aus alten Zeiten, vor der Änderung der Vorfahrtregelung, vorhanden sind, ist irrelevant.

Nein, das stimmt nicht.

Zum einen: das einzige was hier markiert ist, ist die gebogene, "gestrichelte" Linie, die den Verlauf der abknickenden Vorfahrt verdeutlicht. Daß die nicht die Ausdehnung des Kreuzungsbereichs abgrenzen KANN, ist offensichtlich.

Eigene Markierungen, die den Kreuzungsbereich begrenzen gibt es sowieso nirgends.

Zum anderen: zum Thema "Versatz" von Straßen gibt es sogar ein (BGH?)-Urteil, das besagt: man spiegelt die beiden Straßen auf die andere Seite, und sofern es dabei eine (auch noch so geringe) Überlappung gibt, ist es EINE Kreuzung, und nicht zwei.

Desweiteren die Rechtsprechung: bei versetzten Straßen zählt das Fzg nach dem Abbiegen erst dann als "auf der neuen Straße befindlich", wenn es komplett die neue Fahrtrichtung angenommen hat, sodaß ein Betrachter nicht mehr sagen kann, woher das Fzg vorher kam.

Daher, im Fall des Transporters, ist dieser noch nicht weit genug rechts abgebogen, um dann beim Linksabbiegen den Gegenverkehr durchlassen zu müssen.

Vielmehr handelt es sich um einen großen Kreuzungsbereich (z.b. sehr wohl an der Bordsteinkrümmung ablesbar!), der in seiner Gesamtheit als abknickende Vorfahrt beschildert ist; der Transporter darf geradeaus in die Einfahrt fahren weil er von der Vorfahrtsstraße kommt, ein Fzg von rechts muß warten.

Übrigens: die ganze Thematik, daß der Schotterweg über einen abgesenkten Bordstein führt, ist nicht relevant wenn man dort hineinfahren will. Nur beim Herausfahren hat man eben keine Vorfahrt gegenüber Autos aus Osten.

@nogel
Dann mal her mit Urteilen, die das genau so belegen.

Bin gerade auf einer Feierlichkeit und klinke mich wieder aus. Aber die Urteile findest du sicher mühelos selbst, ich hab mir das nicht ausgedacht. :)

Zitat:

@nogel schrieb am 9. Mai 2025 um 17:18:38 Uhr:


Bin gerade auf einer Feierlichkeit und klinke mich wieder aus. Aber die Urteile findest du sicher mühelos selbst, ich hab mir das nicht ausgedacht. 🙂

Wir können warten. Auf die Quellen bin ich dann aber echt gespannt.

Fakt ist eins. Die Kreuzung ist nicht „sauber“. Selbst Gerichte, so vermute ich, würden hier bei einem Unfall unterschiedliche Sichtweisen haben.

Kann machen denn nicht mal jemanden mit einem Besen da hin schicken?

Zitat:

@nogel schrieb am 9. Mai 2025 um 16:57:37 Uhr:


der in seiner Gesamtheit als abknickende Vorfahrt beschildert ist;

Das ist doch gerade nicht der Fall. Wo ist denn auf dem Zusatzzeichen der Schotterweg? Nicht existent, oder?

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. Mai 2025 um 18:32:55 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 9. Mai 2025 um 16:57:37 Uhr:


der in seiner Gesamtheit als abknickende Vorfahrt beschildert ist;

Das ist doch gerade nicht der Fall. Wo ist denn auf dem Zusatzzeichen der Schotterweg? Nicht existent, oder?

Ja und hier liegt meiner Meinung nach der Fehler. Kein Mensch zählt erst mal durch und gleicht dann mit dem Schild ab. Die Masse sieht abbiegende Hauptstraße und gut ist.
In meiner alten Heimat hatten wir am Rathaus so eine Kreuzung, abbiegende Hauptstraße und 3 Nebenstraßen. Jetzt ist dort ein Kreisverkehr mit 5 Zufahrten.

Dann bin ich kein Mensch.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Mai 2025 um 17:23:45 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 9. Mai 2025 um 17:18:38 Uhr:


Bin gerade auf einer Feierlichkeit und klinke mich wieder aus. Aber die Urteile findest du sicher mühelos selbst, ich hab mir das nicht ausgedacht. 🙂

Wir können warten. Auf die Quellen bin ich dann aber echt gespannt.

Also ich bin mal kurz raus zum Googeln, ein Aktenzeichen kann ich nicht nennen, aber nach Eingabe meiner Suchbegriffe kam als Antwort sofort folgendes:

Zitat:


Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt fest, dass ein Linksabbieger erst dann als Teil der Vorfahrtstraße gilt, wenn er sich hinsichtlich Richtung und Geschwindigkeit in den übrigen Verkehr eingegliedert hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Beobachter nicht mehr feststellen kann, ob das Fahrzeug gerade abgebogen ist oder bereits zuvor auf der Vorfahrtstraße unterwegs war.

Deine Antwort
Ähnliche Themen