Abbiegende Vorfahrt / Kreuzung oder doch zwei T-Kreuzungen?
Moin,
mal eine Quizfrage in die Runde: Ich erlebe es immer wieder, wenn man aus der Straße namens "Am Kupferhammer" (also von rechts) auf die abbiegende Vorfahrtsstraße zufährt, dass Fahrzeuge aus der Richtung kommend wie der Transporter einfach gerade aus rüber in die Gartenanlage fahren (Bildmaterial stammt von Google Streetview und Maps). Nach meiner Logik ist die Gartenanlage in dem Sinne keine Straße, sondern eigtl. ein Weg, den man auch gar nicht von der Hauptstraße befährt, sondern man fährt theoretisch ein Stück rechts auf dem vom Vorrang untergeordneten Teil des Kupferhammers (ja schöner Satz) und hätte dann entweder rechts vor links oder als Linksabbieger den entgegenkommenden Verkehr gewähren zu lassen - dies bestätigt theoretisch auch das Schild. Trotzdem meinte ein Autofahrer diese Woche dort auf der Spur anhalten zu müssen (er wollte mich von rechts kommend kreuzen) um erstmal wild im Auto herum zu gestikulieren, obwohl ich ihn einfach gewähren lassen habe 😃 (ja, komische Leute). Wie seht ihr das oder gibt es noch eine zusätzliche Komponente, die ich übersehe? Stimmt meine Zeichnung so? Rot wäre die Hauptstraße und blau die untergeordnete Straße bzw. die Gartenanlage.
Grüße
94 Antworten
Aus dieser Perspektive ist es noch eindeutiger. Laut dem Zusatzschild unter dem Vorfahrt-achten-Schild kommt von rechts keine Straße, die man beachten müsste. Für mich ein Zeichen, dass es sich dabei lediglich um eine Ausfahrt handelt.
...die zudem noch über einen Bordstein hinweg geführt wird: klick.
=> Wer da raus oder rein will, hat keine Vorfahrt.
Bordstein und Ausfahrt haben allerdings beim Reinfahren nichts mit der Vorfahrt zu tun, erst beim Rausfahren.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 17:03:42 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Mai 2025 um 16:59:28 Uhr:
Wo ist das?Wo ist was? Das Zusatzschild ist auf dem ersten Foto des TE erkennbar. sieht aus, wie das hier angehängte. Ohne angedeutete Straße nach geradeaus.
Danke für die dümmliche Antwort. 😕
Ich wollte natürlich wissen, in welchem Ort das ist, damit "auch ich" die Beschilderungen aus der anderen Richtung sehen kann und Dinge wie den abgesenkten Bordstein.
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Mai 2025 um 18:18:31 Uhr:
Danke für die dümmliche Antwort.
Auf den Beitrag von Hannes1971 antwortest du "Wo ist das?" und jeder soll erkennen, dass sich die Frage an den TE richtet, weil du nicht in der Lage bist, Google Maps zu bedienen?
Da war doch wohl eher deine Frage "dümmlich".
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Sorry, noch eine dümmliche Antwort. 😉 (und wie so oft mit persönlichem Angriff garniert)
Natürlich kann ich Google Maps bedienen, aber dazu muß ich den Ort wissen, das verstehst doch auch du?
Ich hatte sowohl unter "Am Kupferhammer" als auch "Im Hopfengarten" mehrere Orte gefunden.
Und wenn ich frage, WO das ganze ist, dann meine ich garantiert nicht, "wo ist auf dem Foto ein Verkehrsschild?"
(Im übrigen braucht Hannes sicher nicht deine Schützenhilfe, er ist alt genug / Manns genug um sich selbst zu äußern.....)
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Mai 2025 um 18:37:04 Uhr:
Natürlich kann ich Google Maps bedienen, aber dazu muß ich den Ort wissen, das verstehst doch auch du?
Wie konnte ich dann ohne Nachfrage beim TE die Stelle sofort finden und verlinken?
Vermutlich weil du der Größte bist!
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Mai 2025 um 18:37:04 Uhr:
Ich hatte sowohl unter "Am Kupferhammer" als auch "Im Hopfengarten" mehrere Orte gefunden.
Ich auch. Und gleich der erste Treffer war es.
Aber mal anders gedacht:
Angenommen, der TE würde mit dem Koloniebesucher zusammenstoßen. Wo wäre das? Richtig, auf der nachrangigen Straße. Nicht auf der Vorfahrtstraße. Und was sagt uns das? Der TE wäre dann noch gar nicht auf die bevorrechtigte Straße eingefahren. Wie könnte er dann einen Vorfahrtverstoß begangen haben?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 18:55:29 Uhr:
Angenommen, der TE würde mit dem Koloniebesucher zusammenstoßen. Wo wäre das? Richtig, auf der nachrangigen Straße. Nicht auf der Vorfahrtstraße. Und was sagt uns das? Der TE wäre dann noch gar nicht auf die bevorrechtigte Straße eingefahren. Wie könnte er dann einen Vorfahrtverstoß begangen haben?
Eine ganz eindeutige Sitation liegt nicht vor. Wenn es wegen Haftung vor Gericht ginge, gäbe es sowieso eine Quotelung.
Aber dein Argument, der Ort des Zusammenpralls wäre nicht "im beschilderten Kreuzungsbereich", kann ich nicht ganz gelten lassen. Löse dich mal von der gestrichelten, abknickenden Linie. Betrachte mal nur den Straßenverlauf in der Draufsicht, zum Beispiel wenn du von rechts unten kommst, wie lange der Bordstein nach rechts gekrümmt ist, bevor er wieder gerade wird. Das wäre für mich ein Zeichen, wie weit der Kreuzungsbereich geht.
Für mich wäre das eine ganz normale Kreuzung mit falscher Beschilderung.
Das zeigt auch die schon entstandene Diskussion.
Wenn ich in dem Transporter gesessen hätte, würde ich nie auf die die Idee gekommen sein erst nach rechts einen Meter abzubiegen und dann wieder links abzubiegen wenn ich gerade aus gewollt hätte. Räumlich sieht das auch fast unmöglich aus, da der Versatz zu gering ist.
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Mai 2025 um 18:18:31 Uhr:
Danke für die dümmliche Antwort. 😕
Warum bist du immer gleich so zickig?... 🙄
Vielleicht müßte ich meine Antworten mit noch mehr Smileys versehen?
Aber sorry: auch bei dir, wie bei Rockville - warum mischst du dich ein? Derjenige, der sich hätte angegriffen fühlen können, hat es wohl nicht so schlimm gefunden.
(Ich mag keine "stellvertretende Empörung und Zurechtweisung" ) 🙂
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 19:15:34 Uhr:
Wenn ich in dem Transporter gesessen hätte, würde ich nie auf die die Idee gekommen sein erst nach rechts einen Meter abzubiegen und dann wieder links abzubiegen wenn ich gerade aus gewollt hätte.
Also würdest du so fahren wie auf Bild 1? Schräg über die andere Straße rüber? Und dabei den Ankommenden nicht durchlassen?
Das würde dann aber auch heißen, dass du an der gedachten Linie wie auf Bild 2 anhalten müsstest, wenn du aus der untergeordneten Straße kämst.
Laut Zusatzzeichen ist dieser geschotterte Weg nicht Teil der Kreuzung.
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2025 um 17:41:03 Uhr:
Der Verlauf der Vorfahrtstraße ist doch anhand der Leitlinien deutlich zu erkennen.Er müsste also erst in engem Bogen rechts abbiegen und direkt danach wieder links abbiegen. Und als Linksabbieger wäre er dann wartepflichtig.
Demnach müsste ich hier also auch, dem Heidbecker Damm Richtung Süden folgend, einen Schlenker über die Rudolf-Diesel Straße machen?
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2025 um 20:07:11 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 19:15:34 Uhr:
Wenn ich in dem Transporter gesessen hätte, würde ich nie auf die die Idee gekommen sein erst nach rechts einen Meter abzubiegen und dann wieder links abzubiegen wenn ich gerade aus gewollt hätte.Also würdest du so fahren wie auf Bild 1? Schräg über die andere Straße rüber? Und dabei den Ankommenden nicht durchlassen?
Das würde dann aber auch heißen, dass du an der gedachten Linie wie auf Bild 2 anhalten müsstest, wenn du aus der untergeordneten Straße kämst.Laut Zusatzzeichen ist dieser geschotterte Weg nicht Teil der Kreuzung.
Wenn man sich das hier alles in Ruhe durch den Kopf gehen lässt, sich alles aus allen Richtungen anschaut, tendiere ich in Deine Richtung. Wenn ich als Ortsunkundiger dort zufällig vorbei komme, würde ich die Sache vermutlich anders sehen. Abbiegende Hauptstraße nach links, Straße gerade aus, Straße nach rechts. Das auf dem Zusatzschild da nichts nach gerade aus geht, wäre mir vermutlich gar nicht aufgefallen. Und ob die Straße nach gerade aus nun leicht versetzt ist oder nur Sandweg, spielt nach meinem gut Dünken gar keine Rolle.
Fehlplanung, Fehlbeschilderung !
Hier fehlt eine kleine Insel, die dazu zwingt erst nach rechts abzubiegen um denn wieder links zu fahren wenn man geradeaus will.