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Auf Vorfahrt bestehen

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 16:41

Hallo,

darf man im Straßenverkehr auf seine Vorfahrt bestehen, wenn jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist.

Konkret: Ich wohne einem Wohngebiet dessen Straßen durch Einengungen verkehrsberuhigt sind. Wenn ich also unterwegs bin und jemand kommt mir entgegen, so muss ich ja, wenn die Einengung auf meiner Seite ist, halten.

Leider tun das einige andere Verkehrsteilnehmer nicht immer. Ich habe auch kein Problem damit zurückzustecken und nicht auf meine Vorfahrt zu bestehen, doch mancher bedankt sich ja noch nicht einmal, wenn ich ihm Vorfahrt gewähre. Erst gestern hat mich ne Frau blöd angemacht, obwohl ich Vorfahrt hatte. Da wäre ich eigentlich gerne mal so lange in der Engstelle stehen geblieben, bis sie wegfährt.

Frage: Wäre so etwas erlaubt?

Gruß

Hammel

Beste Antwort im Thema
am 22. Januar 2009 um 16:45

....das ist falsch!!!!!!

Der jenige wer zuerst an der Verengung ist hat Vorfahrt. Da spreche ich leider aus eigener Erfahrung. Es gab eine Veränderung in der StvO!!!!!!

EDIT: Ich würde eh nie unbedingt auf meine Vorfahrt bestehen wenn dabei was zu Schaden kommen könnte!!!!

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am 22. Januar 2009 um 16:45

....das ist falsch!!!!!!

Der jenige wer zuerst an der Verengung ist hat Vorfahrt. Da spreche ich leider aus eigener Erfahrung. Es gab eine Veränderung in der StvO!!!!!!

EDIT: Ich würde eh nie unbedingt auf meine Vorfahrt bestehen wenn dabei was zu Schaden kommen könnte!!!!

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 17:10

Herzlichen Dank für deinen Beitrag!

Ich habe gerade auch mal in der StVO nachgeguckt und folgendes gefunden:

§ 6 Vorbeifahren

Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. 2Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

Demnach muss immer der anhalten, der das Hinderniss (bzw. die Einengung) auf seiner Seite hat, oder?

Gruß

Hammel

Ich habs auch so gelernt (vor 13 Jahren): Der das Hindernis auf seiner Fahrbahnseite hat MUSS anhalten (bei Gegenverkehr).

Ich würde trotzdem mein Recht in einer solchen Situation nicht erzwingen, denn bei einer Mitschuld von 25% wird das trotzdem teuer...

am 22. Januar 2009 um 17:20

....da hast Du recht, bei einem Hindernis ja.

Aber nicht bei einer baulichen Maßnahme (Vereungung/Baum etc) nicht. Dann hat derjenige Vorfahrt wer zuerst an der Stelle ist.

am 22. Januar 2009 um 17:20

@Hammel1990, ja da hast du wohl Recht. Aber ich glaube man darf sich NIE die Vorfahrt erzwingen. Wovon das erzwingen abhängig gemacht wird, weiß ich auch nicht.

Bei uns haben sich auch Mitte letzten Jahres an 2 Kreuzungen die Vorfahrtsregeln geändert, da ist jetzt Rechts vor Links - wie oft ich da schon einen Unfall verursachen hätte können, was nicht meine Schuld gewesen wäre.

Aber @Hammel1990 hast schon recht, solche Leute gehen einen irgendwann auf´n keks, und man möchte am liebsten auf sein Recht bestehen.

Mal sehen wann mir der Geduldsfaden reißt...

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von X.Xenon

....da hast Du recht, bei einem Hindernis ja.

Aber nicht bei einer baulichen Maßnahme (Vereungung/Baum etc) nicht. Dann hat derjenige Vorfahrt wer zuerst an der Stelle ist.

@X.Xenon

kannst du das an der StVO belegen. Ich habe schon nach einem solchen Paragraphen gesucht, aber nichts gefunden.

Wäre wirklich interessant.

 

Gruß

Hammel

"Hier ruht mein Mann, er hatte Vorfahrt"

Nein, im Ernst, verstehe schon Deine Frage!

Ständige Huperei hier in der Kurve, weil die Leute nicht begreifen, dass man direkt hinter dieser in eine Hofeinfahrt einmünden will und daher blinkt und etwas verhaltener um die Ecke fährt, haben mich auch schon mal dazu gebracht, mich nicht ganz regelkonform zu verhalten, den Warnblinker zu betätigen und den Herrn hinter mir zu fragen, ob ich ihm denn einen Arzt rufen soll...:D

(seine Beifahrerin, ich vermute: Ehefrau, hat sich übrigens weggeschmissen vor Lachen, dass ihrem Göttergatte mal jemand die Meinung sagt...:))

Die Sache mit der Fahrbahnverengung gibt es hier bei mir gleichfalls, mit denselben Problemen, dass einige einfach meinen, dass sie eine "eingebaute" generelle Vorfahrt hätten (auffälligerweise viele Frauen, komisch!)

Ganz allg. behaupte ich hier jetzt mal, dass die Sitten im Straßenverkehr ziemlich runtergekommen sind!

Dass man auch aus Rücksichtnahme, Fairness und partnerschaftlichem Verhalten heraus blinkt, ist ja vollends aus der Mode gekommen...

 

Ich bin da eigentlich immer defensiv, was soll´s, ich vergebe mir ja nix, dann warte ich eben, bevor es kracht oder man den "Oberrechthaber" oder "Immerrechthabenwoller" rauskehrt...

Einmal allerdings hat sich jemand so frech verhalten, dass ich´s mal hab drauf ankommen lassen:

Fragendes Gesicht meinerseits veranlasste die Dame dann zurückzusetzen (man/n kann nicht immer charmant sein...)

Ist einer Wohngebiet-30er-Zone, sonst würde ich sowas sowieso gar nicht machen.

Aber, ich geb´s zu: Obwohl ich "im Recht war" und auch meine Liebste meinte, dass die Dame ja mehr als rotzfrech gewesen wäre: Hinterher hatte ich doch ein schlechtes Gewissen!

Also bin ich wieder fair und lass sie fahren, wenn sie denn unbedingt wollen, meinen zu müssen, nicht anders können etc.

Man muss auch mal gönnen können! :)

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

(auffälligerweise viele Frauen, komisch!)

kann ich bestätigen :)

kann man aber natürlich nicht verallgemeinern.

am 22. Januar 2009 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

 

Man muss auch mal gönnen können! :)

Wie du schon gesagt hast, kommt auf den anderen Fagrer drauf an...

am 22. Januar 2009 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von Hammel1990

Zitat:

Original geschrieben von X.Xenon

....da hast Du recht, bei einem Hindernis ja.

Aber nicht bei einer baulichen Maßnahme (Vereungung/Baum etc) nicht. Dann hat derjenige Vorfahrt wer zuerst an der Stelle ist.

@X.Xenon

kannst du das an der StVO belegen. Ich habe schon nach einem solchen Paragraphen gesucht, aber nichts gefunden.

Wäre wirklich interessant.

Gruß

Hammel

....ich werdemal schauen.

Mir ist im Sept.nämlich folgedes passiert. Ich bin in HH auf einer verkehrsberuhigten Straße gefahren. Der gegenüberliegende Fahrstreifen hatte eine Verengung ( Baum). Ich bin davon ausgegangen, dass der entgegenkommende Fahrer anhält, dieses tat er nicht und ich musste ausweichen und beschädigte mir dabei beide felgen am Kanstein. Wir hielten an und riefen die Polizei welche auch vorbei kam. Sie sagten, dass sie den Unfall nur nicht aufnehmen sondern nur die Personalien festellen. Aber er meinte auch gleich, dass derjenige Vorfahrt hat der zuerst an dem Hindernis ist. Ich wollte es nicht glauben und ließ die ganze Geschichte über den Anwalt und Versicherung laufen. Und siehe da, ich musste die Reparatur der Felgen selbst zahlen, da ich als zweites zum Hindernis kam.

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 17:48

das müsste aber doch auch irgendwie belegbar sein, oder?

am 22. Januar 2009 um 17:54

...ja, ich schau mal. Ansonsten werde ich mal das Schreiben der Versicherung einscannen und hier einstellen.

am 22. Januar 2009 um 18:28

...ich hab schonmal ein wenig gegoogled.

Zu Zeichen 208: http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?...

am 22. Januar 2009 um 18:42

Wo ist das Problem?

Einfach auch in die Verengung fahren und anhalten, das macht der andere dann auch und wenn er will dass du rückwärts fährst steigst du aus, schließt dein Auto ab und gehst einfach zu Fuß weg :D

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