Abbiegende Vorfahrt / Kreuzung oder doch zwei T-Kreuzungen?

Moin,
mal eine Quizfrage in die Runde: Ich erlebe es immer wieder, wenn man aus der Straße namens "Am Kupferhammer" (also von rechts) auf die abbiegende Vorfahrtsstraße zufährt, dass Fahrzeuge aus der Richtung kommend wie der Transporter einfach gerade aus rüber in die Gartenanlage fahren (Bildmaterial stammt von Google Streetview und Maps). Nach meiner Logik ist die Gartenanlage in dem Sinne keine Straße, sondern eigtl. ein Weg, den man auch gar nicht von der Hauptstraße befährt, sondern man fährt theoretisch ein Stück rechts auf dem vom Vorrang untergeordneten Teil des Kupferhammers (ja schöner Satz) und hätte dann entweder rechts vor links oder als Linksabbieger den entgegenkommenden Verkehr gewähren zu lassen - dies bestätigt theoretisch auch das Schild. Trotzdem meinte ein Autofahrer diese Woche dort auf der Spur anhalten zu müssen (er wollte mich von rechts kommend kreuzen) um erstmal wild im Auto herum zu gestikulieren, obwohl ich ihn einfach gewähren lassen habe 😃 (ja, komische Leute). Wie seht ihr das oder gibt es noch eine zusätzliche Komponente, die ich übersehe? Stimmt meine Zeichnung so? Rot wäre die Hauptstraße und blau die untergeordnete Straße bzw. die Gartenanlage.
Grüße

Kreuzungsbild 1
Kreuzungsbild 2
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Einfach nachlesen was oben gesagt wurde: hier hat der Vorfahrtsberechtigte die "neue Fahrtrichtung" bereits erreicht und muß den Gegenverkehr als Linksabbieger durchlassen.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Mai 2025 um 10:10:20 Uhr:


Einfach nachlesen was oben gesagt wurde: hier hat der Vorfahrtsberechtigte die "neue Fahrtrichtung" bereits erreicht und muß den Gegenverkehr als Linksabbieger durchlassen.

Das wurde ja nur von Dir gesagt. Er würde direkt gegen einen Gartenzaun fahren. Nein, er hat die Fahrtrichtung nicht erreicht. Er muss zuerst nach rechts und dann nach links in die private Einfahrt.

Im Fall von @Astradruide kommt das Auto jetzt von links und behält die Fahrtrichtung geradeaus bei, hat also auch die neue Fahrtrichtung bereits erreicht.

Niemand fährt in einen Gartenzaun und niemand muss rechts lenken (übrigens in der Ausgangsfrage fährt auch niemand in den Zaun)

Da ist der Fall ja eh klar. Aber das ändert sich eben auch nicht, wenn er von der anderen Seite kommt.

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Zitat:

@nogel schrieb am 12. Mai 2025 um 10:10:20 Uhr:


Einfach nachlesen was oben gesagt wurde: hier hat der Vorfahrtsberechtigte die "neue Fahrtrichtung" bereits erreicht und muß den Gegenverkehr als Linksabbieger durchlassen.

Nach deiner Theorie mit dem "Kreuzungsviereck" wäre dieses ja noch nicht verlassen, sodass auch in dem neuen Beispiel der Fahrer Vorfahrt haben müsste, obwohl er Linksabbieger ist.

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