Abbiegende Vorfahrt / Kreuzung oder doch zwei T-Kreuzungen?

Moin,
mal eine Quizfrage in die Runde: Ich erlebe es immer wieder, wenn man aus der Straße namens "Am Kupferhammer" (also von rechts) auf die abbiegende Vorfahrtsstraße zufährt, dass Fahrzeuge aus der Richtung kommend wie der Transporter einfach gerade aus rüber in die Gartenanlage fahren (Bildmaterial stammt von Google Streetview und Maps). Nach meiner Logik ist die Gartenanlage in dem Sinne keine Straße, sondern eigtl. ein Weg, den man auch gar nicht von der Hauptstraße befährt, sondern man fährt theoretisch ein Stück rechts auf dem vom Vorrang untergeordneten Teil des Kupferhammers (ja schöner Satz) und hätte dann entweder rechts vor links oder als Linksabbieger den entgegenkommenden Verkehr gewähren zu lassen - dies bestätigt theoretisch auch das Schild. Trotzdem meinte ein Autofahrer diese Woche dort auf der Spur anhalten zu müssen (er wollte mich von rechts kommend kreuzen) um erstmal wild im Auto herum zu gestikulieren, obwohl ich ihn einfach gewähren lassen habe 😃 (ja, komische Leute). Wie seht ihr das oder gibt es noch eine zusätzliche Komponente, die ich übersehe? Stimmt meine Zeichnung so? Rot wäre die Hauptstraße und blau die untergeordnete Straße bzw. die Gartenanlage.
Grüße

Kreuzungsbild 1
Kreuzungsbild 2
94 Antworten

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:30:17 Uhr:


Wenn man sich das hier alles in Ruhe durch den Kopf gehen lässt, sich alles aus allen Richtungen anschaut, tendiere ich in Deine Richtung. Wenn ich als Ortsunkundiger dort zufällig vorbei komme, würde ich die Sache vermutlich anders sehen. Abbiegende Hauptstraße nach links, Straße gerade aus, Straße nach rechts. Das auf dem Zusatzschild da nichts nach gerade aus geht, wäre mir vermutlich gar nicht aufgefallen.

Genauso denke ich auch.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:11:13 Uhr:


Demnach müsste ich hier also auch, dem Heidbecker Damm Richtung Süden folgend, einen Schlenker über die Rudolf-Diesel Straße machen?

Ganz schlechter Vergleich, weil ganz andere Situation. In deinem Fall biegt man an keiner links ab und muss auch keinen anderen durchlassen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:30:17 Uhr:


Hier fehlt eine kleine Insel, die dazu zwingt erst nach rechts abzubiegen um denn wieder links zu fahren wenn man geradeaus will.

Verkehrsinseln ändern nie etwas an der Vorfahrt. Aber eine Frage wurde umschifft: Wer hat denn nun deiner Meinung nach Vorfahrt?

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. Mai 2025 um 20:45:22 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:30:17 Uhr:


Hier fehlt eine kleine Insel, die dazu zwingt erst nach rechts abzubiegen um denn wieder links zu fahren wenn man geradeaus will.

Verkehrsinseln ändern nie etwas an der Vorfahrt. Aber eine Frage wurde umschifft: Wer hat denn nun deiner Meinung nach Vorfahrt?

Es geht doch mit meinem Vorschlag der Verkehrsinsel gar nicht um die Vorfahrt, es geht darum die Verkehrssituation schnell verständlich zu machen, ein zügiges durchziehen geradeaus zu verhindern.
Deine zweite Frage habe ich doch klar beantwortet. Man müsste erst nach rechts abbiegen, den Gegenverkehr durchlassen, dann links abbiegen um letztendlich doch geradeaus zu fahren. Räumlich aber mit einem größeren Fahrzeug gar nicht möglich.

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OK, ich sehe da weder eine Fehlplanung noch eine Fehlbeschilderung. Und wenn es räumlich mit einem großen Fahrzeug nicht reicht, dann kann man ja geometrisch geradeaus fahren - solange man die anderen Fahrzeuge entsprechend durchlässt.

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. Mai 2025 um 20:59:14 Uhr:


OK, ich sehe da weder eine Fehlplanung noch eine Fehlbeschilderung. Und wenn es räumlich mit einem großen Fahrzeug nicht reicht, dann kann man ja geometrisch geradeaus fahren - solange man die anderen Fahrzeuge entsprechend durchlässt.

Du hättest also sofort als Ortsunkundiger die Situation überblickt ?

Ansonsten zeigt mir dein letzter Satz, das hier planungsmäßig oder baulich ein Fehler vorliegt. Man muss auf einer Hauptstraße stehenbleiben um einer Nebenstraße die Vorfahrt zu gewähren um dann die Hauptstraße zu verlassen . Der Versatz der beiden Straßen ist einfach zu gering, 1 bis 2 Meter schätze ich.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 21:07:33 Uhr:


Du hättest also sofort als Ortsunkundiger die Situation überblickt ?

Ja.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 21:07:33 Uhr:


Ansonsten zeigt mir dein letzter Satz, das hier planungsmäßig oder baulich ein Fehler vorliegt.

Das ist doch ganz normal. Ich muss ja jetzt nicht Beispiele bringen, wo man beim Warten mal einen anderen (unvermeidbar) behindern muss.

Für mich völlig eindeutig, dass es keine Kreuzung ist. Eine ganz normale abknickende Vorfahrt.
Richtig beschildert. Der Weg, der von der nicht bevorrechtigten Straße abzweigt, ist eher gar keine Straße. Da gilt auch nicht rechts vor links.

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 8. Mai 2025 um 21:27:25 Uhr:


Für mich völlig eindeutig, dass es keine Kreuzung ist. Eine ganz normale abknickende Vorfahrt.

Auch für mich bleibt das ganze EINE Kreuzung. Ja sie ist unsauber beschildert (oder veraltet, weil es den vierten Ast nicht gab? Darauf deutet auch der flache Bordstein hin).

Ich hab auch schon darauf hingewiesen, daß der weit herumgezogene rechte Bordstein die Größe der Kreuzung markiert. Es sind nicht zwei Kreuzungen.

Und diese eine Kreuzung wurde mit einer abknickenden Vorfahrt ausgestattet, also zwei Äste die nunmal Vorfahrt vor der/den untergeordneten Straße(n) haben. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß jemand, der von rechts kommt, den Transporter durchlassen muß, auch wenn man dazu etwas weiter zurückversetzt zum Stehen kommt.

Es gibt auch sonst unzählige Kreuzungen, wo man zurückversetzt zum Stehen kommt. Z.B. jede Ampelkreuzung.

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. Mai 2025 um 21:21:01 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 21:07:33 Uhr:


Du hättest also sofort als Ortsunkundiger die Situation überblickt ?

Ja.

Zitat:

@Rockville schrieb am 8. Mai 2025 um 21:21:01 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 21:07:33 Uhr:


Ansonsten zeigt mir dein letzter Satz, das hier planungsmäßig oder baulich ein Fehler vorliegt.

Das ist doch ganz normal. Ich muss ja jetzt nicht Beispiele bringen, wo man beim Warten mal einen anderen (unvermeidbar) behindern muss.

Sehr gut, ich vermutlich nicht.

Ansonsten geht es nicht ums warten oder behindern, wobei der eventuelle Hintermann hier vielleicht auch grübelt was da gerade abgeht, es geht darum, das man auf der Hauptstraße der Nebenstraße Vorfahrt gewähren muss, um die Hauptstraße zu verlassen. Mir fällt da gerade kein Beispiel ein.
Aber ist auch egal.

Möglicherweise ist es schlecht beschildert, aber konsequent: Die "Straße"/Ausfahrt im Nordwesten hat kein Vorfahrt-gewähren-Schild und auch keinen Hinweis auf eine abknickende Vorfahrtsstraße, soweit ich das in Maps erkennen kann.

P.S.: Der schon oben erwähnte weit herumgezogene Bordstein findet sich im Süden und im Osten, aber weder im Westen noch im Norden, was auch darauf hindeutet, dass die Ausfahrt nur eine Ausfahrt ist.

Da ist kein vierter Zweig.

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 8. Mai 2025 um 21:53:12 Uhr:


Da ist kein vierter Zweig.

Keine 4. Straße, aber im Kreuzungsbereich eine Einfahrt/Einmündung. Irgendwie bescheiden gelöst. Das Zusatzschild muss so da es keine Straße ist, aber für mich ist die Einmündung im Kreuzungsbereich. Da müsste man zumindest für die untergeordnete Straße eine Haltelinie hinmachen, die würde die Situation verdeutlichen.

So würde ich auch davon ausgehen dass ich auf der untergeordneten Straße bis zur gestrichelten Linie vorfahren kann und bis dahin niemandem Vorfahrt nehme weil ich noch gar nicht auf dessen Straße bin. Aus Sicht des Transporters will ich jedoch geradeaus und bin auf der Vorfahrtsstraße.

Also erst eimal anhalten, Motor aus, den zuständigen Verkehrsplaner bei der Stadt anrufen und fragen was denn jetzt richtig ist und wie das gemeint ist 😛 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. Mai 2025 um 21:42:07 Uhr:


es geht darum, das man auf der Hauptstraße der Nebenstraße Vorfahrt gewähren muss, um die Hauptstraße zu verlassen.

Wer in den Schotterweg reinfahren will, muss ja den anderen von rechts auch nicht wegen der Beschilderung durchlassen, sondern weil er Linksabbieger ist. Das mag zwar schwerer verständlich sein, wenn er lenkfaul ist und geometrisch geradeaus fährt, wird dann aber wieder deutlich, wenn er erst einen Rechtsbogen, dann einen Linksbogen fährt, also weniger lenkfaul in den Schotterweg reinfährt. Die Wartepflicht hätte also überhaupt nichts mit der Beschilderung zu tun, sondern weil der "Schotterweg-Einfahrer" verkehrsrechtlich Linksabbieger ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 8. Mai 2025 um 21:40:54 Uhr:



Ich hab auch schon darauf hingewiesen, daß der weit herumgezogene rechte Bordstein die Größe der Kreuzung markiert. Es sind nicht zwei Kreuzungen.

Die Größe der Kreuzung bzw. die Abgrenzungen der Straßen werden einzig uns alleine durch die deutlich erkennbare, genau zu diesem Zweck dorthin gemalte, Fahrbahnmarkierung markiert. Ob da irgendwelche Bordsteine aus alten Zeiten, vor der Änderung der Vorfahrtregelung, vorhanden sind, ist irrelevant.

Eine zweite Kreuzung gibt es alleine deswegen nicht, weil es sich bei dem so genannten vierten Zweig lediglich um eine Grundstückszufahrt handelt, erkennbar am davor verlaufenden Bordstein, die auf die nachrangige Straße mündet.

Um von südosten kommend da hereinzufahren, muss ich zwangsläufig erst die Vorfahrtstraße über die auch für Ortsfremde deutlich erkennbare Fahrbahnmarkierung hinweg verlassen und habe somit keine Vorfahrt mehr. Die hätte ich nur, wenn die Einfahrt 15 m weiter südwestlich, also vor der Fahrbahnmarkierung, wäre.

Wer aus dem Nordosten kommt, darf ganz normal bis an die Markierung fahren und muss erst dann auf den Verkehr auf der Vorfahrtstraße achten.

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