Ab wann gab es Can-Bus im 3BG
Hallo,
ab wann wurden die Passats eigentlich mit Can-Bus ausgestattet?
Meiner ist 05 / 2002 - hat der das schon drin?
Frage wegen nem OBD2 Interface - da gibt es ja dann Unterschiede.
Beste Antwort im Thema
@Hurz: vielen Dank für die Mühe des Verlinkens und Schreibens. Leider treffen Deine Anmerkungen nicht den Kern der Sache, um die es mir geht. Zumindest scheint es so- schriftlicher Austausch ist oft anfällig für Mißverständnisse.
Mein langer Text von eben ist durch die Serverwartung verlorengegangen, ich mache es daher kurz.
Wir sind uns einig, daß das Gesetz zu halten ist. Allerdings ist es absolut legal, sich über Sachen zu unterhalten, deren Verwirklichung per Gesetz verboten ist. Dazu brauche ich keine Zulassung nach §xyz SprengG., stimmst Du mir da zu? Mich würde es zumindest wundern, wenn ein Gesetz, welches Privatleuten den Umgang mit Airbags verbietet, die Unterhaltung darüber unter Strafe stellt.
Wer nun diese Unterhaltung- oder auch den Austausch per Forum- verbieten will, tut dies, ohne vom vom Staat her dazu verpflichtet zu sein. Das kenne ich unter dem Begriff "vorauseilender Gehorsam".
MT sollte diesbezüglich ohnehin nicht angreifbar sein, denn laut NUB 5.1. ist allein der Nutzer für seine Äusserungen verantwortlich.
Weiter kann ich aus den NUBs nicht herauslesen, daß der Austausch zum Thema Airbags auf MT untersagt ist. Der dafür in Frage kommende Abschnitt 5.3 in den NUBs scheint mir als Begründung ungeeignet- wie weiter oben schon geschrieben und begründet. Wenn dies unklar formuliert wurde von mir, kann ich es bei Bedarf gern präzisieren.
Kurz gesagt: Weder das Gesetz noch die NUBs von MT untersagen den Austausch zum Thema Airbags. Dennoch wird dieses Thema auf MT restriktiv behandelt. Die Lösung wäre meiner Meinung nach: Entweder den Austausch zulassen ODER Die NUBs präzisieren, so daß aus ihnen klar hervorgeht, daß diese Thematik aus der Forendiskussion ausgeklammert werden soll.
Weil- dies ist nur meine Erwartung- die Diskussion wahrscheinlich nicht mit einem Zugeständnis enden wird, möchte ich folgendes vorschlagen:
Der Absatz 5.3 der NUBs sollte ergänzt werden wie folgt (fett ist die Ergänzung):
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw. sowie für alle Arbeiten an und mit Airbags, Gurtstraffern und vergleichbaren Einrichtungen.
Hätte ich diese NUBs bei meiner Anmeldung unterschrieben, gäbe es jetzt keine Diskussion.
EDIT: Du, Hurz? Du wirst mit Deiner Einleitung sicher nicht gesagt haben wollen, daß ich gesetzliche Regelungen mißachte und Unsinn verbreite, nicht wahr? Denn das wird selbst dadurch nicht richtig, daß Du es fett schreibst...
32 Antworten
Alle 3BG haben CAN Bus.
Ab dem Passat 3B Modell 2000 gibt es CAN BUS im Passat.
Prima, Dankeschön!!!!
Hat zufällig jemand die Vollversion von VAG-COM oder weiß zufällig jemand wo man die bekommen kann.
Bitte per PN anschreiben - danke euch!!!
Zitat:
Original geschrieben von Passat_Pilotin
Alle 3BG haben CAN Bus.
Ab dem Passat 3B Modell 2000 gibt es CAN BUS im Passat.
Diese Aussage ist so nicht richtig.
Der Passat ab 1997 (3B ab Modelleinführung) hatte bereits CAN-Bus -Vernetzung (Komfortsystem).
Es kommt halt drauf an, welchen CAN-Bus man sucht (gibt davon verschiedene mit unterschiedlicher Datenübertragungsrate) !
Gibt doch auch nen Unterschied zwischen CAN 1 und CAN 2 oder?😕
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von NaNuNaNa
Gibt doch auch nen Unterschied zwischen CAN 1 und CAN 2 oder?😕
ja die 1 und die 2 😁 😁 😁
Hallo,
mein Bruder fährt einen Passat 1,9 TDI Baujahr 1999. Nun hat er sich ein Fehlerspeicherlesegerät mit OBD II-Schnittstelle gekauft. Meine Frage: Funktioniert dieses Gerät eigentlich an diesem Auto?
Da seine Airbagleuchte an ist, wäre ich für eine konstruktive Antwort dankbar.
Sufu habe ich übrigens benützt.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von ExRenaultfan
... seine Airbagleuchte...
Du hast das "A"-Wort benutzt... geh schonmal in Deckung. Für solche Vergehen wird man hier nicht selten virtuell gesteinigt 😉 ... Ob das Gerät Deines Bruder funktioniert, läßt sich natürlich nicht sagen, solange man nichts über fragliches Gerät weiß. Es gibt inzwischen OBD-II Geräte in Hülle und Fülle am Markt, die sich auch stark im Funktionsumfang und der Quali unterscheiden. Eigentlich sollte einem solchen Gerät eine Anleitung beiliegen, welche Deine Frage beantwortet. Wenn es nur ein Gerät zum Fehlerauslesen ist, dann kannst Du ja fast nichts falsch machen, also anstöpseln, Fehler suchen und... entweder es geht, oder eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Zitat:
Original geschrieben von ExRenaultfan
... seine Airbagleuchte...
Ha ha der ist gutZitat:
Du hast das "A"-Wort benutzt... geh schonmal in Deckung. Für solche Vergehen wird man hier nicht selten virtuell gesteinigt 😉
Zu der Frage OBD-II sollte aber funktionierene sei den der Gerät ist fürn A....
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Du hast das "A"-Wort benutzt... geh schonmal in Deckung. Für solche Vergehen wird man hier nicht selten virtuell gesteinigt 😉 ... Ob das Gerät Deines Bruder funktioniert, läßt sich natürlich nicht sagen, solange man nichts über fragliches Gerät weiß. Es gibt inzwischen OBD-II Geräte in Hülle und Fülle am Markt, die sich auch stark im Funktionsumfang und der Quali unterscheiden. Eigentlich sollte einem solchen Gerät eine Anleitung beiliegen, welche Deine Frage beantwortet. Wenn es nur ein Gerät zum Fehlerauslesen ist, dann kannst Du ja fast nichts falsch machen, also anstöpseln, Fehler suchen und... entweder es geht, oder eben nicht.Zitat:
Original geschrieben von ExRenaultfan
... seine Airbagleuchte...
Danke, für alles ( ich meine die schnellen Antworten und das ich noch keinen Stein ab bekommen hab).
Wir werden es mal probieren.
gruß
Die Reparatur des Airbag-Problems sollte auf jeden Fall einer Fachwerkstatt überlassen werden, denn:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.
Zur Rechtslage sei angemerkt:
In den gängigen Büchern "So wirds gemacht" von Etzold, die jedem mehr oder weniger technisch Begabten zur Verfügung stehen, wird- nach einigen Sicherheitshinweisen- der Aus- und Einbau von Airbags beschrieben. Es kann durchaus sein, daß dies dem geltenden Recht zuwider läuft (wer will, kann Etzold ja mal verklagen, wegen Anleitung zum Gesetzesbruch- viel Spaß!)- trotzdem würde ich im Zweifel mit Hilfe einer guten Anleitung alle Montagearbeiten am Auto durchführen- Airbagwechsel inklusive. Einzige Einschränkung für Arbeiten an meinem Fahrzeug ist für mich fehlendes und zugleich unerschwingliches Spezialwerkzeug.
Würde ich mit Arbeiten am Airbag zum Gesetzesbrecher? Möglich.
Jeder, der zu schnell und unangepasst fährt, bricht das Gesetz. Im schlimmsten Fall gibt es Tote, die Versicherung wird wohl auch nicht in jedem Fall zahlen.
Dennoch erfahren beide Gesetzesbrüche hier im Forum eine völlig unterschiedliche Behandlung: Während Threads mit Fragen zu Airbags gern mal schnell geschlossen werden, erfreuen sich Threads zu Tempoverstößen der Duldung durch die Mods.
Ich plädiere an dieser Stelle dafür, Airbagthreads in diesem Forum künftig zu dulden. Hinweise auf die Illegalität der Arbeiten am Airbag sollten gegeben werden dürfen- aber dennoch sollte es dem Einzelnen überlassen bleiben, was er an seinem Fahrzeug tut. Oberlehrer mag ich, ich mag auch das, was sie sagen, ich mag es nur nicht, wenn sie mir meine Entscheidung abnehmen wollen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.
Und wie erfolgt die praktische Kontrolle???
Bei Rädern, die nicht in den Papieren stehen, seh ich es auf einen Blick oder den zweiten....
Aber hier??? Weiß der Sack jetzt, dass er nicht mehr zugelassen ist und ist sauer, weil er nicht in der Werkstatt war und löst NUR aus diesem Grund nicht mehr aus?????
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Ich plädiere an dieser Stelle dafür, Airbagthreads in diesem Forum künftig zu dulden. Hinweise auf die Illegalität der Arbeiten am Airbag sollten gegeben werden dürfen- aber dennoch sollte es dem Einzelnen überlassen bleiben, was er an seinem Fahrzeug tut. Oberlehrer mag ich, ich mag auch das, was sie sagen, ich mag es nur nicht, wenn sie mir meine Entscheidung abnehmen wollen.
Dies würde ja einen klaren Verstoß gegen die NUB von Motor-Talk darstellen, die jeder User mit seiner Anmeldung auf Motor-Talk als
verbindlichanerkannt hat.
Wer sich mal mit dem Haftungsrecht von Website-Betreibern befaßt hat, der kann nachvollziehen, warum die Regelungen hier so strikt ausgelegt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dies...
Was? Mein Plädoyer?
Zum Rest: In den NUB finde ich folgendes:
"5.1 Die Verantwortung für sämtliche Informationen (...) liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei der Person, von der ein solcher Inhalt stammt (...)"
Soviel dazu, die Verantwortlichkeiten sind also klar geregelt und liegen nicht bei MotorTalk, sondern werden von MT selbst dem Nutzer auferlegt. Solltest Du Dich auf folgenden Text stützen:
"5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, (...) sind (...)
so sei gesagt, daß ich nicht davon ausgehen kann, daß Tips zum sachgerechten Umgang mit Airbags rechtswidrig sind, anderenfalls hätte die Exekutive schon lange dafür gesorgt, daß allgemein verfügbare Reparaturanleitungen wie die von Etzold aus dem Verkehr gezogen werden.
Es wäre also sinnvoll, zu hinterfragen, warum diese Bücher immernoch verfügbar sind- weißt Du die Antwort? Macht sich nach Deiner Rechtsauslegung nicht jeder Buchhändler strafbar, der mir Zugang zu diesen illegalen Texten verschafft?
Ich merke immer wieder: wo der Prinzipienreiter ist, ist der gesunde Menschenverstand meist weit.