Ab wann gab es Can-Bus im 3BG
Hallo,
ab wann wurden die Passats eigentlich mit Can-Bus ausgestattet?
Meiner ist 05 / 2002 - hat der das schon drin?
Frage wegen nem OBD2 Interface - da gibt es ja dann Unterschiede.
Beste Antwort im Thema
@Hurz: vielen Dank für die Mühe des Verlinkens und Schreibens. Leider treffen Deine Anmerkungen nicht den Kern der Sache, um die es mir geht. Zumindest scheint es so- schriftlicher Austausch ist oft anfällig für Mißverständnisse.
Mein langer Text von eben ist durch die Serverwartung verlorengegangen, ich mache es daher kurz.
Wir sind uns einig, daß das Gesetz zu halten ist. Allerdings ist es absolut legal, sich über Sachen zu unterhalten, deren Verwirklichung per Gesetz verboten ist. Dazu brauche ich keine Zulassung nach §xyz SprengG., stimmst Du mir da zu? Mich würde es zumindest wundern, wenn ein Gesetz, welches Privatleuten den Umgang mit Airbags verbietet, die Unterhaltung darüber unter Strafe stellt.
Wer nun diese Unterhaltung- oder auch den Austausch per Forum- verbieten will, tut dies, ohne vom vom Staat her dazu verpflichtet zu sein. Das kenne ich unter dem Begriff "vorauseilender Gehorsam".
MT sollte diesbezüglich ohnehin nicht angreifbar sein, denn laut NUB 5.1. ist allein der Nutzer für seine Äusserungen verantwortlich.
Weiter kann ich aus den NUBs nicht herauslesen, daß der Austausch zum Thema Airbags auf MT untersagt ist. Der dafür in Frage kommende Abschnitt 5.3 in den NUBs scheint mir als Begründung ungeeignet- wie weiter oben schon geschrieben und begründet. Wenn dies unklar formuliert wurde von mir, kann ich es bei Bedarf gern präzisieren.
Kurz gesagt: Weder das Gesetz noch die NUBs von MT untersagen den Austausch zum Thema Airbags. Dennoch wird dieses Thema auf MT restriktiv behandelt. Die Lösung wäre meiner Meinung nach: Entweder den Austausch zulassen ODER Die NUBs präzisieren, so daß aus ihnen klar hervorgeht, daß diese Thematik aus der Forendiskussion ausgeklammert werden soll.
Weil- dies ist nur meine Erwartung- die Diskussion wahrscheinlich nicht mit einem Zugeständnis enden wird, möchte ich folgendes vorschlagen:
Der Absatz 5.3 der NUBs sollte ergänzt werden wie folgt (fett ist die Ergänzung):
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw. sowie für alle Arbeiten an und mit Airbags, Gurtstraffern und vergleichbaren Einrichtungen.
Hätte ich diese NUBs bei meiner Anmeldung unterschrieben, gäbe es jetzt keine Diskussion.
EDIT: Du, Hurz? Du wirst mit Deiner Einleitung sicher nicht gesagt haben wollen, daß ich gesetzliche Regelungen mißachte und Unsinn verbreite, nicht wahr? Denn das wird selbst dadurch nicht richtig, daß Du es fett schreibst...
32 Antworten
Es ging mir mehr um den folgenden Passus:
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw. (...)
Nach hier geltenden Rechtsgrundsätzen schützt das Nichtwissen über die Gesetzeswidrigkeit einer Sache nicht vor den Rechtsfolgen.
Diesen Passus habe ich zitiert, nur nicht vollständig, da der von mir nicht zitierte Teil nicht auf Airbags anzuwenden ist.
Warum?
Weil Airbagtips weder
...schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend...
noch mit
... Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw. ...
gleichzusetzen sind. Ersteres sollte jedem klar sein, letzteres erkläre ich genauer: verbotene Manipulationen sind Eingriffe, welche in jedem Fall VERBOTEN sind, unabhängig vom Status des Ausführenden. Tips dazu sind folglich auch verboten, in jedem Fall.
Z.B. Demontage- und Montagearbeiten an Airbags sind hingegen nicht in jedem Fall verboten, es gibt nur Einschränkungen bezüglich der Gruppe Menschen, die diese Arbeit legal ausführen darf. Tips hierzu können folglich auch nicht illegal sein, sonst wären sie es auch- eine Antwort dazu bist Du übrigens schuldig geblieben- in Reparaturbüchern á la Etzold. Das einzig illegale in diesem Zusammenhang kann folglich sein, daß ein Bastler ohne Zulassung am Airbag schraubt. Dies zu tun oder zu lassen aber liegt nicht im Einfluß-, Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereich des Forums, sondern obliegt allein jenem Bastler.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
(...)
Nach hier geltenden Rechtsgrundsätzen schützt das Nichtwissen über die Gesetzeswidrigkeit einer Sache nicht vor den Rechtsfolgen.
Thema verfehlt.
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Tips hierzu können folglich auch nicht illegal sein, sonst wären sie es auch- eine Antwort dazu bist Du übrigens schuldig geblieben- in Reparaturbüchern á la Etzold. Das einzig illegale in diesem Zusammenhang kann folglich sein, daß ein Bastler ohne Zulassung am Airbag schraubt. Dies zu tun oder zu lassen aber liegt nicht im Einfluß-, Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereich des Forums, sondern obliegt allein jenem Bastler.
Diese ziemlich freie Interpretation der NUB von MT kannst du sicherlich mit einem Gesetzestext oder mit einem Rechtskommentar belegen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese ziemlich freie Interpretation der NUB von MT kannst du sicherlich mit einem Gesetzestext oder mit einem Rechtskommentar belegen.Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Tips hierzu können folglich auch nicht illegal sein, sonst wären sie es auch- eine Antwort dazu bist Du übrigens schuldig geblieben- in Reparaturbüchern á la Etzold. Das einzig illegale in diesem Zusammenhang kann folglich sein, daß ein Bastler ohne Zulassung am Airbag schraubt. Dies zu tun oder zu lassen aber liegt nicht im Einfluß-, Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereich des Forums, sondern obliegt allein jenem Bastler.
Unfug. Wer verbieten will, Freiheit also einschränken möchte, der hat zu begründen bzw. Gesetzestexte anzuführen. Es würde mir genügen, wenn Du mir die Lücke in meiner Argumentation aufzeigen könntest. Ein echtes, selbst durchdachtes Argument Deinerseits, warum man die fraglichen Dinge nicht diskutieren dürfen soll, wäre unserem Austausch förderlich. Dein permanenter Rückzug auf NUB, Gesetze und Prinzipien ist es nicht.
Im übrigen habe ich in dem von Dir zitiertem Abschnitt nichts interpretiert, weder frei noch sonstwie. Ich habe argumentiert und einen Schluss gezogen. Dies tun erwachsenen Menschen, um im Meinungsaustausch Antworten und Lösungen zu finden. Mit Prinzipienreitern ist dies leider nur schwer möglich, man sieht es hier einmal mehr.
Du gehst weder auf meine Fragen noch auf meine Argumente ein, folglich drehen wir uns im Kreis. Wenn dies Dein Wunsch ist, dreh´ Dich ruhig weiter.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Wer verbieten will, Freiheit also einschränken möchte, der hat zu begründen bzw. Gesetzestexte anzuführen.
Stimmt. Der kleine, aber entscheidende Punkt ist der, daß ich
nichtder Autor und Verantwortliche der Regeln hier auf MT bin. Ich habe lediglich darauf hingewiesen. Folglich mußt du dich an die Mods und Admins wenden, wenn du hier eine Begründung haben möchtest. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Stimmt. Der kleine, aber entscheidende Punkt ist der, daß ich nicht der Autor und Verantwortliche der Regeln hier auf MT bin. Ich habe lediglich darauf hingewiesen. Folglich mußt du dich an die Mods und Admins wenden, wenn du hier eine Begründung haben möchtest. 😉Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Wer verbieten will, Freiheit also einschränken möchte, der hat zu begründen bzw. Gesetzestexte anzuführen.
Ach komm, Junge. Ich habe weder ein Problem mit den NUB noch mit deren Authoren. Ich habe dargelegt, daß die NUB den Austausch von Tips zu Airbagproblemen
nichtuntersagt. Du behauptest, sie tun es. Ich habe meine Position mit Argumenten versucht, zu untermauern, von Dir las ich kein Argument- nicht mal den Versuch eines solchen. Ich sehe Dich also in der Bringschuld, oder ich erwarte, daß Du zugibst, keine stichhaltigen Argumente zu haben oder daß Du Dich etwas zurückhältst, wenn es darum geht, anderen Vorschriften einzubläuen, die nicht da sind.
Was ist nun? Kommt noch was... stichhaltiges, durchdachtes, sinnvolles? Wär´ doch mal was neues...
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Ich plädiere an dieser Stelle dafür, Airbagthreads in diesem Forum künftig zu dulden. Hinweise auf die Illegalität der Arbeiten am Airbag sollten gegeben werden dürfen- aber dennoch sollte es dem Einzelnen überlassen bleiben, was er an seinem Fahrzeug tut. Oberlehrer mag ich, ich mag auch das, was sie sagen, ich mag es nur nicht, wenn sie mir meine Entscheidung abnehmen wollen.
Wenn ich nochmal deinen eigenen Text (siehe oben) zitieren darf...
Du hast nicht behauptet, daß die NUB den Austausch von Tips zu Airbagproblemen nicht untersagen, sondern lediglich den Wunsch geäußert, daß dies in Zukunft so sein möge...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ich nochmal deinen eigenen Text (siehe oben) zitieren darf...Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Ich plädiere an dieser Stelle dafür, Airbagthreads in diesem Forum künftig zu dulden. Hinweise auf die Illegalität der Arbeiten am Airbag sollten gegeben werden dürfen- aber dennoch sollte es dem Einzelnen überlassen bleiben, was er an seinem Fahrzeug tut. Oberlehrer mag ich, ich mag auch das, was sie sagen, ich mag es nur nicht, wenn sie mir meine Entscheidung abnehmen wollen.Du hast nicht behauptet, daß die NUB den Austausch von Tips zu Airbagproblemen nicht untersagen, sondern lediglich den Wunsch geäußert, daß dies in Zukunft so sein möge...
Bis zu dem von Dir zitierten Absatz war nicht von den NUB die Rede, ich habe mich folglich nicht darauf bezogen. Behauptet habe ich erst recht nichts. Worauf ich mich bezogen habe, findest Du einen Absatz vor dem von Dir zitierten.
Aus Deinem bisherigen Diskussionsverhalten schließe ich, daß von Dir nichts substantielles kommen wird. Statt nur eines Arguments kommt von Dir der kleinkarierte, nichtmal korrekte Hinweis auf einen Fehler in einem meiner Postings.
Jetzt noch weitere, einfachste Zusammenhänge zu verdeutlichen und Dir beim Textverständnis behilflich zu sein, ist mir die Zeit zu schade. Du bist Argumenten nicht zugänglich, Du spamst das Forum zu (Dank einem Mitforisten für den Hinweis), Du hast Dich für mich als Diskutant disqualifiziert.
Gegen manche menschliche Eigenart ist nunmal kein Kraut gewachsen.
Ich bin 'raus aus dieser "Disussion".
Für eigene Interpretationen keine Quellennachweise liefern zu können, aber von Mitdiskutanten Belege für bestehende Regelungen zu verlangen und bei sachlichen Hinweisen auf Argumentationsfehler im Gegenzug auf die persönliche Schiene abzugleiten ist ganz schlechter Diskussionsstil.
Auf dieses Niveau brauche und werde ich mich nicht herablassen.
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Bis zu dem von Dir zitierten Absatz war nicht von den NUB die Rede, ich habe mich folglich nicht darauf bezogen. Behauptet habe ich erst recht nichts. Worauf ich mich bezogen habe, findest Du einen Absatz vor dem von Dir zitierten.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ich nochmal deinen eigenen Text (siehe oben) zitieren darf...Du hast nicht behauptet, daß die NUB den Austausch von Tips zu Airbagproblemen nicht untersagen, sondern lediglich den Wunsch geäußert, daß dies in Zukunft so sein möge...
Aus Deinem bisherigen Diskussionsverhalten schließe ich, daß von Dir nichts substantielles kommen wird. Statt nur eines Arguments kommt von Dir der kleinkarierte, nichtmal korrekte Hinweis auf einen Fehler in einem meiner Postings.
Jetzt noch weitere, einfachste Zusammenhänge zu verdeutlichen und Dir beim Textverständnis behilflich zu sein, ist mir die Zeit zu schade. Du bist Argumenten nicht zugänglich, Du spamst das Forum zu (Dank einem Mitforisten für den Hinweis), Du hast Dich für mich als Diskutant disqualifiziert.
Gegen manche menschliche Eigenart ist nunmal kein Kraut gewachsen.
Gegen die Eigenart, gesetzliche Regelungen zu missachten ist auch noch kein Kraut gewachsen; genausowenig, wie gegen die Eigenart mancher User, zu solchen Themen irgendwelchen Unsinn zu verbreiten, ohne zu wissen, worüber sie gerade referieren.
Lese SprengG. §§ 7 / 9 / 14 / 16 / 19 / 20 / 21 / 22 / 27 / 40.
Damit das Suchen einfacher wird der Link zum SprengG.
Es ist nicht anzunehmen, dass auch nur ein User hier auf MT über die notwendige Erlaubniss nach § 27 SprengG. verfügt und eine Tätigkeit an derartigen Systemen gem. §14SprengG. offiziell bei der entsprechenden Behörde angezeigt hat / anzeigt.
Damit hat sich an der Stelle das Thema dann auch erledigt, denn MT unterliegt dem deutschen Recht und damit in Bezug auf derartige Systeme und Reparaturtips dazu den Bestimmungen des SprengG.
Damit sind entsprechend den NUB`s von MT, die sich auf deutsches Recht beziehen, Hilfestellungen zu derartigen Dingen rechtlich nicht wirklich sinnvoll und eigentlich nicht möglich.
Drum sollten Beiträge, Hilfeersuchen etc. die sich mit derartigen Dingen befassen schlicht und ergreifend einfach geschlossen und gelöscht werden, BEVOR durch diverse Bastelanleitungen / nicht funktionsfähige Umbauten, die in einigen Foren von Laien propagiert werden tatsächlich jemand zu Schaden kommt ( Umbau von einstufigen auf mehrstufige Systeme etc), da Laien wegen fehlenden System- und Funktionskenntnissen meisst nicht wirklich wissen, was sie da tun.
Dass das einigen Usern nicht passen mag, mag sein; doch wenn diejenigen wüssten, was sie da tun, müssten diejenigen ja nicht in einem Laienforum nachfragen und sich Reparaturtips holen, denn dann wären die entsprechenden Kenntnisse ja vorhanden.
Weitere Erklärungen dazu kann man hier dazu nachlesen.
Im Anhang de Info des Amtes für Arbeitsschutz.
Weitere Fragen beantwortet auch das jeweils zuständige Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufischtsamt, übrigens gemaäß §27SprengG. auch für Privatpersonen, die mit Bauteilen der Klassifizierung T1 (hier Airbags / Gurtstraffer) umgehen wollen.
@Hurz: vielen Dank für die Mühe des Verlinkens und Schreibens. Leider treffen Deine Anmerkungen nicht den Kern der Sache, um die es mir geht. Zumindest scheint es so- schriftlicher Austausch ist oft anfällig für Mißverständnisse.
Mein langer Text von eben ist durch die Serverwartung verlorengegangen, ich mache es daher kurz.
Wir sind uns einig, daß das Gesetz zu halten ist. Allerdings ist es absolut legal, sich über Sachen zu unterhalten, deren Verwirklichung per Gesetz verboten ist. Dazu brauche ich keine Zulassung nach §xyz SprengG., stimmst Du mir da zu? Mich würde es zumindest wundern, wenn ein Gesetz, welches Privatleuten den Umgang mit Airbags verbietet, die Unterhaltung darüber unter Strafe stellt.
Wer nun diese Unterhaltung- oder auch den Austausch per Forum- verbieten will, tut dies, ohne vom vom Staat her dazu verpflichtet zu sein. Das kenne ich unter dem Begriff "vorauseilender Gehorsam".
MT sollte diesbezüglich ohnehin nicht angreifbar sein, denn laut NUB 5.1. ist allein der Nutzer für seine Äusserungen verantwortlich.
Weiter kann ich aus den NUBs nicht herauslesen, daß der Austausch zum Thema Airbags auf MT untersagt ist. Der dafür in Frage kommende Abschnitt 5.3 in den NUBs scheint mir als Begründung ungeeignet- wie weiter oben schon geschrieben und begründet. Wenn dies unklar formuliert wurde von mir, kann ich es bei Bedarf gern präzisieren.
Kurz gesagt: Weder das Gesetz noch die NUBs von MT untersagen den Austausch zum Thema Airbags. Dennoch wird dieses Thema auf MT restriktiv behandelt. Die Lösung wäre meiner Meinung nach: Entweder den Austausch zulassen ODER Die NUBs präzisieren, so daß aus ihnen klar hervorgeht, daß diese Thematik aus der Forendiskussion ausgeklammert werden soll.
Weil- dies ist nur meine Erwartung- die Diskussion wahrscheinlich nicht mit einem Zugeständnis enden wird, möchte ich folgendes vorschlagen:
Der Absatz 5.3 der NUBs sollte ergänzt werden wie folgt (fett ist die Ergänzung):
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw. sowie für alle Arbeiten an und mit Airbags, Gurtstraffern und vergleichbaren Einrichtungen.
Hätte ich diese NUBs bei meiner Anmeldung unterschrieben, gäbe es jetzt keine Diskussion.
EDIT: Du, Hurz? Du wirst mit Deiner Einleitung sicher nicht gesagt haben wollen, daß ich gesetzliche Regelungen mißachte und Unsinn verbreite, nicht wahr? Denn das wird selbst dadurch nicht richtig, daß Du es fett schreibst...
Hallo,
ich möchte - auch wenn wir schon ganz schön OT sind - an dieser Stelle noch anmerken, das es durchaus interessant ist, wie etwas repariert wird, um den KV einer Werkstatt nachvollziehen bzw. überprüfen zu können. Ich denke das sollte auch für Airbagsysteme und Gurtstraffer gelten.
Oder anders ausgedrückt: Warum dieser oder jener Fehler auftritt, will auch selber Hand anlegen sondern sich ausschließlich informieren.
Gruß
Daniel
Wenn man etwas hervorhebt, sollte man auch das entsprechend hervorheben, was einem evtl. NICHT in den Kram passt.Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
@Hurz: vielen Dank für die Mühe des Verlinkens und Schreibens. Leider treffen Deine Anmerkungen nicht den Kern der Sache, um die es mir geht. Zumindest scheint es so- schriftlicher Austausch ist oft anfällig für Mißverständnisse.
...Der Absatz 5.3 der NUBs sollte ergänzt werden wie folgt (fett ist die Ergänzung):
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw. sowie für alle Arbeiten an und mit Airbags, Gurtstraffern und vergleichbaren Einrichtungen.
Hätte ich diese NUBs bei meiner Anmeldung unterschrieben, gäbe es jetzt keine Diskussion.
EDIT: Du, Hurz? Du wirst mit Deiner Einleitung sicher nicht gesagt haben wollen, daß ich gesetzliche Regelungen mißachte und Unsinn verbreite, nicht wahr? Denn das würde selbst dadurch nicht richtig, daß Du es fett schreibst...
Ich hab das mal für Dich noch zusätzlich hervorgehoben.
Anmerkung:
Die von Dir vorstehend benannten "Laienrep. Handbücher" weisen i.A. nicht auf die VOR Arbeiten an solchen Systemen notwendigen Maßnahmen hin.
Es wird i.A. NICHT auf die Verwendung ggf. bezüglich der Sicherheit erforderlicher Spezialwerkzeuge hingewiesen.
=> Die Dinger sind für die TONNE.
Wer sich hingegen die Mühe machen würde, anstatt dieser zu dieser Thematik nicht vollständig und umfassend informierenden Bücher, die inzwischen zugänglichen Herstellerinformationen zu nutzen, müsste übrigens garnicht in Foren nachfragen, denn dort könnte derjenige die korrekten Informationen nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von tuxic
Hallo,
ich möchte - auch wenn wir schon ganz schön OT sind - an dieser Stelle noch anmerken, das es durchaus interessant ist, wie etwas repariert wird, um den KV einer Werkstatt nachvollziehen bzw. überprüfen zu können. Ich denke das sollte auch für Airbagsysteme und Gurtstraffer gelten.Oder anders ausgedrückt: Warum dieser oder jener Fehler auftritt, will auch selber Hand anlegen sondern sich ausschließlich informieren.
Gruß
Daniel
Wenn man dazu Fragen hat, bekommt man, sofern man vernünftig fragt, in der Werkstatt, die die entsprechende Fehlersuche betrieben hat und den Fehler behoben hat i.A. genauere und bessere Auskunft dazu als in einem Laienforum, in dem die meissten User nichtmal in der Lage sind, einen entsprechenden und eindeutigen Fehlereintrag auch tatsächlich den richtigen Bauteile zuzuordnen.
BSP. dazu:
Eindeutiger Fehlereintrag zum Fahrerairbag, Antwort im Forum i.A.:
Steckverbindung unter den Sitzen prüfen.
Blöd nur, dass die Steckverbindungen unter den Sitzen irgendwie NIX mit dem Fahrerairbag zu tun haben.
Da i.A. der Laie, der in solchen Laienforen fragt, mangels erforderlicher Kenntnisse nicht beurteilen kann, welche Informationen / Tips richtig oder falsch / unsinnig sind, kann man derartige Tips getrost vergessen, denn diese Tips sorgen i.A. für zusätzlche Fehlereinträge und höhere Reparaturkosten.
Da man zudem, wie oben schon geschrieben, auch die Herstellerinformationen / Reparaturleitfäden einsehen kann, die i.A. deutlich bessere Informationen zu Fehlern / Systemfunktionen etc. bereitstellen als ein Laienforum, ist es für denjenigen, der sich tatsächlich korrekt und umfänglich zu solch Thematik informieren möchte, sinnvoller, die Herstellerinformationsmittel zu nutzen, als sich auf falsche Informationen von Laien zu verlassen.
Wo sind die Mod`s wenn man sie braucht???? C-L-O-S-E-
PS: jeder kommt mal runter von seinem hohen Roß trifft sich in der Mitte und dann ist auch die Rechtsabteilung zufrieden.
Jedes Argument ist nachvollziehbar. Nur die Interpretation erfolgt aus verschiedenen Blickwinkeln.
@ Hurz: Ich hatte längst gelesen, was Du meintest, extra für hervorheben zu müssen.
Die Praxis zeigt, daß aus den NUBs nicht eindeutig hervorgeht, daß über die strittigen Themen hier nicht kommuniziert werden darf. Würde es eindeutig hervorgehen, gäbe es diese Diskussion nicht und- möglicherweise- auch weniger Anfragen in dieser Richtung. Zu den extra erwähnten und verbotenen Tachomanipulationen gibt es auch kaum Anfragen, dies könnte man sicher auch für Airbagfragen erreichen.
Daher meine Anregung der klitzekleinen Ergänzung in den NUBs. Im Interesse der Vermeidung weiterer Nachfragen und Diskussionen könnte dies ein Schritt nach vorn sein, oder? Was spricht dagegen?
Dann hätte auch Drahkke weniger Arbeit, und alle wären zufrieden.
Wäre schön, wenn sich ein Mod dieser Frage annehmen könnte.