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Ab wann darf man wieder schneller fahren?

BMW 5er G31
Themenstarteram 19. Januar 2021 um 17:21

Ich bin neulich von Nürnberg nach Berlin gefahren. Also A9. Mir ist an 2 Stellen aufgefallen, dass es zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 gab, aber diese ca. 5 Kilometer (vielleicht auch mehr) lang weder wiederholt, noch aufgehoben wurde. 3-spurig, keine Baustellen weit und breit.

Es gab also kein erneutes 120er Schild und auch kein VZ 278: "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" oder VZ 282: "Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote"

Im Head Up Display kam irgendwann das Zeichen VZ 282, obwohl es NICHT ausgeschildert war. Eventuell war es dem Auto auch zu blöd.... ;-)

Darum meine Frage: Muss eine Wiederholung des 120er Zeichens nach einer bestimmten Reichweite folgen, da ansonsten diese nach xx km automatisch aufgehoben wird oder gilt das 120er Zeichen dann weiter, auch wenn es (sagen wir mal) 10 oder 15 km nicht wiederholt wird?

Es gab ja auch einige Auffahrten, bei denen ich bei der Vorbeifahrt allerdings kein Verkehrszeichen erkennen konnte.

Wie ist hier also die Rechtslage? Danke.

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73 Antworten

Es kommt immer darauf an, welche Zusatzzeichen dort stehen. Aber normalerweise benötigt man immer ein Aufhebungszeichen.

Auf jeden Fall muß es wiederholt werden, wenn man zwischendurch die Gelegenheit hat, neu auf die betreffende Straße zu fahren. Sonst kann derjenige, der frisch auf die Autobahn fährt, ja gar nicht wissen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 19. Januar 2021 um 18:44:20 Uhr:

Auf jeden Fall muß es wiederholt werden, wenn man zwischendurch die Gelegenheit hat, neu auf die betreffende Straße zu fahren. Sonst kann derjenige, der frisch auf die Autobahn fährt, ja gar nicht wissen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Ein gängiger Irrtum.

Das wäre zwar logisch, ist aber nicht die Rechtlage. Auch nicht auf Landstraßen.

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 18:55

OK, danke für die erfrischende Diskussion. Ich war eben nur der Meinung, dass, wenn die StVo Grauzonen aufweist, man diese auch nutzen kann.

Ähnlich wie an einer defekten Ampel. Wenn diese 5 Minuten auf rot steht, da offenbar defekt, kann man ja auch losfahren und die Kreuzung langsam und vorsichtig überqueren. Je nach Verkehrslage natürlich. Habe ich zumindest von einem Fahrlehrer in einem Youtube Video gehört.

Manche Sachen sind halt unglücklich gelöst oder menschlich dumm geregelt.

Ich fahre arbeitstäglich mit Kollegen über die A57,da gibt es einen langen dreispurigen Abschnitt mit Lichtschilderbrücken.

Da ist die Autobahn teilweise leer und trotzdem zeigen die Tempo 60 an weil 5 Km entfernt der Stau beginnt.

Da frage ich mich manchmal wer die steuert,und man hat mit Tempo 90 schon Schweißausbrüche.

Eine leichte Grauzone ist es ja,wenn kein Schild nach der Auffahrt kommt.

Wenn es im Rahmen liegt und Du nicht den Tiefflieger machst wird der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ja akzeptiert.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Januar 2021 um 19:54:39 Uhr:

Zitat:

@Homie777 schrieb am 19. Januar 2021 um 19:52:41 Uhr:

 

Habe ich schon mehrmals erlebt, keine Ahnung ob Aufhebungsschild vergessen, geklaut oder umgefallen ist.

Theoretisch müsste ich ja bis zum nächsten Schild 80 fahren.

Genau. Jetzt hat es einer verstanden.

auch da gibt es doch Ausnahmen

z.B. auf einer Landstraße wird wegen einer kleinen Baustelle die Geschwindigkeit auf 50km/h reduziert,

die Baustelle ist offensichtlich nur 20m lang,

aber die Baustelleneinrichter haben bei der Beschilderung weder die Gültigkeit durch ein Zusatzschild begrenzt noch durch ein eigenes Schild beendet,

Man darf dann wieder nach der Baustelle wieder beschleunigen, wenn der Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung offensichtlich nicht mehr vorhanden ist.

Die allgemeine Rechtslage steht ja fest.

Einzelne Fälle werden dann sicher auch unterschiedlich bewertet werden können.

Aber generell sollte man sich,wenn kein Schild vorhanden ist,doch mal am fließenden Verkehr orientieren.

Der ist zwar nicht immer der Maßstab,aber oft ein Indiz für eine geltende Höchstgeschwindigkeit.

Normaler Weise bedarf es einer Aufhebung oder einer Änderung. Ansonsten auf Zusatzschilder achten, wenn das dort angekündigte zweifelsfrei vorbei ist wird die Begrenzung auch wieder aufgehoben. Meine Kurzfassung ohne Garantie auf eine stimmige Rechtschreibung.

Soweit ich weiß muss für ein Tempolimit oder sonstige Beschilderung eine verkehrsrechtliche Anordnung bestehen. Aber klar, dass sind Dokumente, die liegen in irgendeinem Archiv und wenn ein Tempolimit nicht eindeutig ist, gilt die übliche Geschwindigkeit (BAB unbeschränkt, innerorts 50 und außerorts 100).

Soweit ich mich erinnere ist aber auch die Ortskunde von Bedeutung. So habe ich es damals in einer Schulung für Verkehrsrecht vor paar Jahren gelernt.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2021 um 20:01:36 Uhr:

Manche Sachen sind halt unglücklich gelöst oder menschlich dumm geregelt.

Ich fahre arbeitstäglich mit Kollegen über die A57,da gibt es einen langen dreispurigen Abschnitt mit Lichtschilderbrücken.

Da ist die Autobahn teilweise leer und trotzdem zeigen die Tempo 60 an weil 5 Km entfernt der Stau beginnt.

Da frage ich mich manchmal wer die steuert,und man hat mit Tempo 90 schon Schweißausbrüche.

Eine leichte Grauzone ist es ja,wenn kein Schild nach der Auffahrt kommt.

Wenn es im Rahmen liegt und Du nicht den Tiefflieger machst wird der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ja akzeptiert.

Mag ja unsinnig erscheinen, aber es macht schon Sinn, den Verkehr schon ein paar Kilometer vor dem Stau runterzubremsen und zu verlangsamen.

Einerseits verhindert es Auffahrunfälle am Stauende und es fließen nicht so schnell Autos nach, so dass der Stau nicht oder langsamer wächst.

Du vertust dir ja nichts, wenn du langsam fährst. Ob du nun gemütlich 60 fährst oder schnelelr im Stau stehst, ist dann auch egal.

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