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Ab wann darf man wieder schneller fahren?

BMW 5er G31
Themenstarteram 19. Januar 2021 um 17:21

Ich bin neulich von Nürnberg nach Berlin gefahren. Also A9. Mir ist an 2 Stellen aufgefallen, dass es zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 gab, aber diese ca. 5 Kilometer (vielleicht auch mehr) lang weder wiederholt, noch aufgehoben wurde. 3-spurig, keine Baustellen weit und breit.

Es gab also kein erneutes 120er Schild und auch kein VZ 278: "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" oder VZ 282: "Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote"

Im Head Up Display kam irgendwann das Zeichen VZ 282, obwohl es NICHT ausgeschildert war. Eventuell war es dem Auto auch zu blöd.... ;-)

Darum meine Frage: Muss eine Wiederholung des 120er Zeichens nach einer bestimmten Reichweite folgen, da ansonsten diese nach xx km automatisch aufgehoben wird oder gilt das 120er Zeichen dann weiter, auch wenn es (sagen wir mal) 10 oder 15 km nicht wiederholt wird?

Es gab ja auch einige Auffahrten, bei denen ich bei der Vorbeifahrt allerdings kein Verkehrszeichen erkennen konnte.

Wie ist hier also die Rechtslage? Danke.

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So ist es doch auch. Fest steht nur, dass es kein Schild nach der Einmündung gab. Es gibt nämlich die Einschränkung, dass ich die Möglichkeit der Kenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung haben muss. Wie will das Ordnungsamt belegen, wo ich aufgefahren bin?

Zitat:

@SigurdPetersen schrieb am 20. Januar 2021 um 15:40:40 Uhr:

So ist es doch auch. Fest steht nur, dass es kein Schild nach der Einmündung gab. Es gibt nämlich die Einschränkung, dass ich die Möglichkeit der Kenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung haben muss. Wie will das Ordnungsamt belegen, wo ich aufgefahren bin?

ja sicher,

hatte ich doch bereits gesagt:

dass du (auch wenn du bereits auf der Autobahn warst) die Folgen einer Ordnungswidrigkeit/Straftat durch eine Falschaussage vermeiden kannst.

Sofern da nicht gerade eine Zivilstreife hinter dir war...

aber das ändert dennoch nicht die Rechtsgrundlagen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Januar 2021 um 07:24:59 Uhr:

....

(der Verkehrszeichenassi macht schon früher "freie Fahrt", der orientiert sich an den Aufstellvorschriften und wenn innerhalb der Vorgegebenen Wiedeholungsstrecke nix erkannt wird hebt der das TL auf).

 

Also das mit der Orientierung (von mir unterstrichen im Zitat) des FZ-Assi glaube ich so nicht. In der Betriebsanleitung für dein Auto müsste irgendwo beim Kapitel FZ-Assi sinngemäß stehen, dass der örtlichen und tatsächlich vorhandenen Beschilderung immer Vorrang (zur Anzeige des FZ-Assis) zu geben ist.

Und der eine PKW den ich mit Erkennung gefahren bin, hatten eine Kamera, um die Zeichen zu erkennen.

Allerdings ist das auch schon 4 Jahre her - vielleicht gibt es ja schon andere Systeme. Meine Zweifel bleiben.

Gute Fahrt

Zitat:

@Carportparker schrieb am 21. Januar 2021 um 11:17:38 Uhr:

Also das mit der Orientierung (von mir unterstrichen im Zitat) des FZ-Assi glaube ich so nicht.

Warum? Fakt ist, daß der Assi nach Kilometerzahl x "freie Fahrt" anzeigt, eben weil es eine Vorschrift gibt wie die Beschilderung zu wiederholen ist (könne ja auch mal ein Schild nicht erkannt werden bzw. verdeckt sein).

Zitat:

In der Betriebsanleitung für dein Auto müsste irgendwo beim Kapitel FZ-Assi sinngemäß stehen, dass der örtlichen und tatsächlich vorhandenen Beschilderung immer Vorrang (zur Anzeige des FZ-Assis) zu geben ist.

Ja klar, wie bei allen Assistenten ist der Fahrer verantwortlich.

Und jetzt? Der Autobahneistereipraktikant hat das Ende-Schild vergessen und ich fahre jetzt 200km mit Tempo 120 (alle die später eingebogen sind dürfen aber schneller)?

In der Theorie richtig, aber wer das tatsächlich so handhabt ist mit dem Klammerbeutel gepudert.

Als ich das erst mal da vorbei kam hatte ich den Tempomat drin und erst als alle schneller waren als ich hab ich auf den Assi geschaut der freie Fahrt angezeigt hat. Hab dann an der nächten Einfahrt auch wieder Gas gegeben.

Zitat:

Und der eine PKW den ich mit Erkennung gefahren bin, hatten eine Kamera, um die Zeichen zu erkennen.

Hat meiner auch und das funktioniert verdammt gut muß ich sagen.

Gruß Metalhead

Hallo Metalhead,

bei der Theorie und dem Klammerbeutel stimme ich dir voll zu.

Noch eine Frage: regelt der Tempomat denn auch runter, wenn ein Zeichen mit niedriger ZHG erkennt wird als eingestellt? Und wenn alles aufgehoben wird, regelt er dann auch wieder hoch?

Habe damit nämlich keine Erfahrung weil in meinem Astra nur ein "normaler" Tempomat und keine VZ-Erkennung drin ist.

Gruß

Zitat:

@Carportparker schrieb am 21. Januar 2021 um 12:07:50 Uhr:

Noch eine Frage: regelt der Tempomat denn auch runter, wenn ein Zeichen mit niedriger ZHG erkennt wird als eingestellt? Und wenn alles aufgehoben wird, regelt er dann auch wieder hoch?

Nein, der regelt gar nix, der zeigt das nur an (gibt aber Systeme die das machen, glaub nur in Verbindung mit Abstandstempomat).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 11:36

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 11:54:17 Uhr:

Zitat:

@Carportparker schrieb am 21. Januar 2021 um 11:17:38 Uhr:

Also das mit der Orientierung (von mir unterstrichen im Zitat) des FZ-Assi glaube ich so nicht.

Warum? Fakt ist, daß der Assi nach Kilometerzahl x "freie Fahrt" anzeigt, eben weil es eine Vorschrift gibt wie die Beschilderung zu wiederholen ist (könne ja auch mal ein Schild nicht erkannt werden bzw. verdeckt sein).

Die Fahrassis sind alle noch nicht ausgereift. Ich fahre einen 5er BMW Baujahr 2019 mit aktueller Software (ID 7), etlichen Kameras und Sensoren. Das ist derzeit mit das Modernste, was auf dem Markt ist. Der zeigt in < 5% der Fälle falsche Zeichen an. Z.B. auf der Landstraße 10 km/h, weil er in einer Nebenstraße eine Spielstraße entdeckt hat.

Diese Systeme dienen der Unterstützung und in jeder Anleitung wird darauf hingewiesen, dass sich der Hersteller frei von jeder Klage macht, indem der Fahrer der Verantwortliche ist und man sich nicht auf die Systeme verlassen soll. Am Ende ist es immer die eigene Entscheidung, die zählt, nicht die des Fahrzeugs.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 11:43

Zitat:

@Carportparker schrieb am 21. Januar 2021 um 12:07:50 Uhr:

Hallo Metalhead,

bei der Theorie und dem Klammerbeutel stimme ich dir voll zu.

Noch eine Frage: regelt der Tempomat denn auch runter, wenn ein Zeichen mit niedriger ZHG erkennt wird als eingestellt? Und wenn alles aufgehoben wird, regelt er dann auch wieder hoch?

Habe damit nämlich keine Erfahrung weil in meinem Astra nur ein "normaler" Tempomat und keine VZ-Erkennung drin ist.

Gruß

Ja, machen die Systeme auch. man kann auch einstellen, ob man 10 km/h drüber oder drunter fahren möchte. Habe es aber noch nicht getestet. Eigentlich will ich ja selber fahren und mich nicht fahren lassen.

Er zeigt auch an, wenn in 1 km eine Beschränkung kommt, so dass man in Ruhe Zeit hat, vom Gas zu gehen und ausrollen zu lassen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 11:54:17 Uhr:

Zitat:

@Carportparker schrieb am 21. Januar 2021 um 11:17:38 Uhr:

Also das mit der Orientierung (von mir unterstrichen im Zitat) des FZ-Assi glaube ich so nicht.

Warum? Fakt ist, daß der Assi nach Kilometerzahl x "freie Fahrt" anzeigt, eben weil es eine Vorschrift gibt wie die Beschilderung zu wiederholen ist (könne ja auch mal ein Schild nicht erkannt werden bzw. verdeckt sein).

....

Dann muß dieser § in der STVO ja auch irgendwo zu finden sein.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 11:54:17 Uhr:

 

.....

Und jetzt? Der Autobahneistereipraktikant hat das Ende-Schild vergessen und ich fahre jetzt 200km mit Tempo 120 (alle die später eingebogen sind dürfen aber schneller)?....

In solchen Situationen achte ich vor der nächsten Auffahrt auf betont unauffällige deutsche Mittelklasselimousinen mit zwei Insassen und wenn da nichts ist was als Provida durchgehen könnte....nach dem Beschleunigungsstreifen Feuer frei. Denn bei einem normalen Blitzerfoto müsste Vater Staat erst mal beweisen das ich nicht gerade erst aufgefahren bin.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 11:54:17 Uhr:

 

eben weil es eine Vorschrift gibt wie die Beschilderung zu wiederholen ist

So? Wo steht das zum Nachlesen?

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 21. Januar 2021 um 12:36:26 Uhr:

Die Fahrassis sind alle noch nicht ausgereift. Ich fahre einen 5er BMW Baujahr 2019 mit aktueller Software (ID 7), etlichen Kameras und Sensoren. Das ist derzeit mit das Modernste, was auf dem Markt ist. Der zeigt in < 5% der Fälle falsche Zeichen an. Z.B. auf der Landstraße 10 km/h, weil er in einer Nebenstraße eine Spielstraße entdeckt hat.

Diese Systeme dienen der Unterstützung und in jeder Anleitung wird darauf hingewiesen, dass sich der Hersteller frei von jeder Klage macht, indem der Fahrer der Verantwortliche ist und man sich nicht auf die Systeme verlassen soll. Am Ende ist es immer die eigene Entscheidung, die zählt, nicht die des Fahrzeugs.

Das ist doch völlig klar, aber so schlecht daß ich es völlig ignoriere ist der nicht (auf meiner Arbeitsstrecke haben dir zwischendurch eine 70er Zone eingrichtet, die hat der Assi früher erkannt als ich).

Wenn dann auf der Autobahn "freie Fahrt" signalisiert wird, dann weiß ich daß schon länger kein Schild mehr kam und dann achte ich halt aktiv auf die nächste Auffahrt und dann beschleunige ich.

Blind danach richten würde ich mich nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@onzlaught schrieb am 21. Januar 2021 um 12:44:27 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 11:54:17 Uhr:

 

Warum? Fakt ist, daß der Assi nach Kilometerzahl x "freie Fahrt" anzeigt, eben weil es eine Vorschrift gibt wie die Beschilderung zu wiederholen ist (könne ja auch mal ein Schild nicht erkannt werden bzw. verdeckt sein).

....

Dann muß dieser § in der STVO ja auch irgendwo zu finden sein.

Nee, das steht in irgendeiner Verwaltungsvorschrift wasweißich die die Aufstellung der Schilder regelt (für den Autofahrer und damit die StVO ist das nicht relevant).

Gruß Metalhead

Zitat:

@nogel schrieb am 21. Januar 2021 um 12:55:58 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 11:54:17 Uhr:

 

eben weil es eine Vorschrift gibt wie die Beschilderung zu wiederholen ist

So? Wo steht das zum Nachlesen?

Zitat:

Quelle: StVo-Verwaltungsvorschrift (Zu den Zeichen 274, 276 und 277)

Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. ...

Ich dachte es gibt auch was mit Entfernung, aber das reicht ja eigentlich für den hier geschilderten Fall.

Gruß Metalhead

Toll, daß auch in der Verwaltungsvorschrift auf die Ortskunde abgehoben wird

".....sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. .."

Damit ist ja auch direkt begründbar, was ich ganz oben schon gesagt habe, daß ein Richter auch ein Bußgeld verhängen kann (obwohl das Schild fehlte), wenn der Fahrer ortskundig ist.

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