A6 vom Hänlder nicht Unfallfrei & Lenkgetriebe

Audi A6 C5/4B

Hallo an ALLE,

auch wenn es nicht nur den A6, sondern Autos allgemein betrifft, hoffe ich
hier bei Euch hilfe zu finden.

Haben vor 1 1/4 Jahr ein Audi A6 Avant Bj. 2000 für 11.900 Euro als unfallfrei bei Audi gekauft.
Da er mit 125 PS eher schwach auf der Brust ist, wollten wir ihn jetzt verkaufen und
konnten schon Kotzen das der Werverlust doch auch bei Audi recht hoch ist. Egal!
Wir hatten nun ein Käufer für 9.500 Euro, er bat nur im Fahrgestellnummer damit sein
Kumpel mal in die Elsa? Liste gucken kann, ob alles Takko ist.
Er rief an und sagte, er wolle das Auto nicht, da nicht Unfallfrei!
Wir zu einem VW Händler, anhand der Nummer nachgefragt.
Schaden in 2003 ca. 2500 Euro, Seitenteil rechts neu, Scheinwerfer neu, Motohaube lackiert, etc.!
Jeder leihe sagt: Arglistige Täuschung die müssen den Wagen unter Abzug von so einer
Kilometerpauschale (ca. 0,8% vom Kaufpreis je angefangene 1000km) zurück nehmen.
Doch ist das wirklich so einfach???????????????
Der Audihändler weiß bescheid und die wollten am Donnerstag bis Montag Zeit zur Prüfung!
Zudem kommt noch, das wir vor drei Monaten -- zwar inerhalb der Garantie - das
Lenkgetriebe wechseln lassen mussten mit 270 Euro SB!
Ein bekannter (Gutachter in Rente) meinte, ein Lenkgetriebe bei Audi bei 83.000 km kaputt
.......neeeee,ne......das kommt vom Unfall, weil es da ein drauf bekommen hat!
Was meint ihr oder gab es das schön öfter das bei Audi Allgemein ein Lenkgetriebe vor
der 90.000er MArke platt ist!

Danke schon einmal im voraus für Tipps und Hilfestellungen!
Micha

24 Antworten

Da bin ich ja mal gespannt,viel Glück.

Habe ein A4 Bj. 03 hatte ihn vor 2 Jahren als unfallfrei gekauft (16500 EUR) und nun rostet er hinten am Radkasten. Beim sehr genauen hinschauen sieht man jetzt auch das die Fahrerseite gelackt wurde (auser Türen). Der Radkasten hinten bis hoch zum Dach,das schmale Stück neben der Dachreling bis zu Frontscheibe,im Kofferraum in der innenseite sieht man noch das bis dahin abgeklebt wurde oder so.

Habe ich nach dem Zeitraum noch eine Chnace auf irgendwelche rechte in den Staat?
Wie funktioniert das mit der "Elsa" Liste was muss man da angeben? vill. Fahrgestellnummer?
Das Auto läuft da wo ich es gekauft habe auch noch auf abzahlung....

Danke im vorauß

Zitat:

Original geschrieben von civic_kobi


Da bin ich ja mal gespannt,viel Glück.

Habe ein A4 Bj. 03 hatte ihn vor 2 Jahren als unfallfrei gekauft (16500 EUR) und nun rostet er hinten am Radkasten. Beim sehr genauen hinschauen sieht man jetzt auch das die Fahrerseite gelackt wurde (auser Türen). Der Radkasten hinten bis hoch zum Dach,das schmale Stück neben der Dachreling bis zu Frontscheibe,im Kofferraum in der innenseite sieht man noch das bis dahin abgeklebt wurde oder so.

Habe ich nach dem Zeitraum noch eine Chnace auf irgendwelche rechte in den Staat?
Wie funktioniert das mit der "Elsa" Liste was muss man da angeben? vill. Fahrgestellnummer?
Das Auto läuft da wo ich es gekauft habe auch noch auf abzahlung....

Danke im vorauß

Hier ein Beispiel:

http://www.rp-online.de/.../...chaden-gibt-immer-Ruecktrittsrecht.html

Ne Rechtschutzversicherung ist immer von Vorteil!

Wenn es bei uns was neues gibt, werde ich es hier schreiben!

P.S.
Termin wurde von Di. 18.11.08 auf Mi. 19.11.08 verlegt!

Danke für das Beispiel.Habe eine Rechtschutzversicherung über den ADAC mal sehen ob da was zu machen ist.....

So vorgestern war nun Termin mit Gutachter und die „eigentliche“ Rückabwicklung,
hier der Verlauf in versuchter Kurzform:

Zuerst war Gutachter sehr begeistert vom sauberen und gepflegten Zustand des Autos
Bemängelt wurde „nur“
- die Frontkunststoffschürze unterm Auto, da diese Bordsteinkratzer aufweist
- und das die Bremse vorn rechts fest sitzt.

Frage warum das Lenkgetriebe schon gewechselt wurde, konnten wir natürlich nicht beantworten!

Schätzt dass die beiden Punkte oben Anteilig ein Abzugswert von max. 500 Euro ergibt.

Bitten ihn zu zur Geldkalkulation eines neuen Autos uns gegen Abend den genauen Wert telefonisch zu nennen, da das Gutachten erst am Freitag beim Autohaus ist.
Gutachter fragt beim Autohaus nach, ob diese damit Einverstanden sind
- dies wurde von denen verneint!
Auf Empfehlung vom Gutachter sollen wir das Auto beim Autohaus stehen lassen.
Als wir auf verlangen ablehnen den Fzg.Brief schon mit abzugeben, sagte man uns, das man dann
das Auto nicht bei denen auf dem Hof stehen lassen kann, sondern auf die Straße stellen müssten.
Wollten uns das schriftlich Bestätigen lassen, darauf hin darf das Auto jetzt doch auf dem Hof stehen
bleiben und man Bestätigte uns den Erhalt des Autos und einem Schlüssel.
Auf die Frage wann wir die Abwicklung am Freitag vollziehen wollen, sagte man uns, dass die Anwälte ja noch weiter darüber Korrespondieren müssten.
Wie weisen darauf hin, das im letzten schreiben vom Anwalt des Autohauses alles als geklärt fest steht und nur noch die vom Gutachter ggf. abgezogenen Mängel erheblich sind - dies wurde zurück gewiesen.

Schnell den Tag noch ein Termin beim Anwalt gemacht, der uns dann unter u.a. sagte, das die Bremsen zu einem hohen Prozentsatz nicht von denen geltend gemacht werden können und die bitte alle Schlüssel dort abzugeben, nicht dass das Auto geklaut wird und wir noch Schlüssel haben. Dies habe ich dann auch noch getan.

Schreiben unseres Anwaltes an die Gegenseite, das er am Freitag unverzüglich das Gutachten übermittelt haben und spätestens Montag den 24.11.08 eine Abschließende Klärung möchte.

Tja man sollte nicht glauben, dass ein nach außen hin seriöses Autohaus, einen solchen Kleinkrieg anfängt. Vor allem da sie damit im Nachhinein immer schlechter gestellt waren als vorher. Warum, das schreibe ich wenn die Sache durch ist.
Im Übrigen hat sich immer noch niemand von der Geschäftsleitung mit uns Unterhalten oder sich Entschuldigt.
Eher im Gegenteil, man wird Behandelt wie der letzte #*$§#.
Wir hoffen dass die Anwälte es am Montag wirklich schaffen ein Schlussschreiben aufzusetzen und dass nächste Woche das Geld fließt und wir uns ein neues Auto kaufen können.
Wollen nämlich anfangt Dezember mit unseren 17 Monate alten Sohn mit dem Auto in Urlaub fahren!

….to be continued…..

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Klingt ja nicht so schön....

Bei meinem 🙂 steht auch ein sehr schicker 4B, der auch als unfallfrei verkauft wurde und nun zurückgenommen werden musste....scheint also kein Einzelfall zu sein...😉

Zitat:

Original geschrieben von seikaberni


Klingt ja nicht so schön....

Bei meinem 🙂 steht auch ein sehr schicker 4B, der auch als unfallfrei verkauft wurde und nun zurückgenommen werden musste....scheint also kein Einzelfall zu sein...😉

Das Problem taucht ja auch meistens erst auf, wenn man das Auto verkaufen will!

Als Privatmann dann ein Auto als nicht Unfallfrei zu verkaufen, das kann sich ja jeder selbst denken wie schwer das ist

oder mit welch imensen Geldverlust!

Stand heute ist, das unser A6 seit einer Woche bei denen aufm Hof steht und die letzte Klärung der Rückzahlungssumme
anhand des Gutachtens bis Montag erfolgen sollte.
Unser Anwalt sagte uns heute, das deren Anwalt seine Mandaten noch nicht erreichen konnte und ihm diesbezüglich die
Hände gebunden wären.
Unser Anwalt will dem Autohaus eine letzte Frist setzen, sollten die diese verstreichen lassen, werden wir den A6 wohl wieder
abholen und dann vor Gericht gehen um die Rücknahme und natürlich die Rückzahlung zu erstreiten.
Knackpunkt ist, das sich das dann gut ein Jahr hinziehen kann, aber da das Auto fahrfähig ist haben wir ja keinen Nachteil,
ausser ein paar KM mehr aufm Tacho und die müssen das Auto mit noch geringeren Wert bei fast gleicher Rückzahlungssumme plus
Gerichtskosten zurücknehmen!

...to be continued....

Für alle die diesen Fred nicht mehr sehen bzw. lesen mögen:

ENDE - OVER - AUS ;-)

Unser Anwalt muss letzte Woche nochmal richtig Gas gegeben haben,
als ich am Donnerstag morgen anrief, sagte mir seine Sekretärin schon:
"Das Autohaus I. hat angerufen und die Bankverbindung erfragt!".

Heute - rund zwei Wochen nach dem wir das Auto abgegeben haben -
ist das Geld aufm Konto schon einmal "vorgemerkt".

Das heisst, ich muss nur noch den Fahrezeugbrief- und schein dort
abgeben.......sobald das Geld fest aufm Konto gebucht ist ;-) und die Sache ist vorbei!
Das macht in der schnelle auch Sinn, damit das Auto so schnell wie möglich von den abgemeldet wird!,
ich sag nur "Versicherung und Steuern"!

Seit unserem Anruf beim Autohaus am 03.10.08 bis zum Geldeingang sind also rund 8 Wochen vergangen,
die teileweise - auch trotz Anwalt - sehr nervig waren.

Die Rückzahlungsumme setzt sich so zusammen:

Bruttokaufpreis
abzg. Nutzungsentschädigung
zuzgl. SB am Lenkkgetriebe
abzgl. Gutachter

.....am Ende wurde uns also vom Bruttokaufpreis rund 1200 Euro nach 1 1/2 Jahren abgezogen.
Denke bei einem Privatverkauf - nicht unfallfrei - wären der Wertverlust mindestens 3000 Euro gewesen !!!

- FIN -

Zitat:

Original geschrieben von Webmatrixer


.....am Ende wurde uns also vom Bruttokaufpreis rund 1200 Euro nach 1 1/2 Jahren abgezogen.
Denke bei einem Privatverkauf - nicht unfallfrei - wären der Wertverlust mindestens 3000 Euro gewesen !!!

Sieht ja dann doch noch nach einem "guten Geschäft" aus...

Zitat:

Original geschrieben von sluggygmx



Zitat:

Original geschrieben von Webmatrixer


.....am Ende wurde uns also vom Bruttokaufpreis rund 1200 Euro nach 1 1/2 Jahren abgezogen.
Denke bei einem Privatverkauf - nicht unfallfrei - wären der Wertverlust mindestens 3000 Euro gewesen !!!

Sieht ja dann doch noch nach einem "guten Geschäft" aus...

Bei der ganzen Rumschei...ei gibt es kein gutes Geschäft. Der Frust überwiegt die Lust. Es freut mich, daß der Webmatrixer nochmal gut rausgekommen ist. Herzlichen Glückwunsch. Es bestärkt mich immer wieder in meiner Einstellung,die Autos nur noch beim Händler und nur mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken zu kaufen.

Gruß
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Klaus Quattro



Zitat:

Original geschrieben von sluggygmx


Sieht ja dann doch noch nach einem "guten Geschäft" aus...

Bei der ganzen Rumschei...ei gibt es kein gutes Geschäft. Der Frust überwiegt die Lust. Es freut mich, daß der Webmatrixer nochmal gut rausgekommen ist. Herzlichen Glückwunsch. Es bestärkt mich immer wieder in meiner Einstellung,die Autos nur noch beim Händler und nur mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken zu kaufen.

Gruß
Klaus

Da haste Recht, da man Händlern auch nicht mehr glauben kann, ist Rechtschutz nicht nur deswegen schon Pflicht!

Mein Anwalt meinte, der Gebrauchtwagenmarkt hat sich gegenüber dem früheren "Indianermarkt" nicht geändert,

ausser das die meisten mit tollen "Showrooms" versuchen den Kunden zu blenden!

Wir hatten Glück das beim A6 keine Gefahr für Leib und Leben bestand und wir ihn normal bis zur Rückgabe

weiter fahren konnten. Trotzdem war die Sache sehr nervig und teils frustrierend wie schnell von einem Anwaltsbrief

zum nächsten die Wochen verstrichen sind!

Bei einem Bekannten stellte sich raus, das der leichte Parkrempler mit Ausstausch der Stoßstange sich als

Totalschaden am A3 mit teils schlechten Schweißnähten und Austauschteilen von den verschiedensten A3

Baujahren geflickt worden ist.

Nun hat ein TÜV Gutachter das Auto still gelegt und das ganze kann sich noch Monate hinziehen, da der

Wagen mehrfach und Händler zu Händler geschoben wurde und nicht genau geklärt werden kann,

wer das nun Verheimlicht hat. Was man allerdings bei jeder Eingangsinspektion hätte sehen können/müssen.

Hier wurde ein Unfall arglistig verharmlost, die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, doch es wird auf Zeit "gespielt".

Deswegen glaube ich auch nicht mehr an Schnäppchen beim Autokauf, was der A6 übrigens nicht war......sondern
eher etwas überteuert, aber das zahlt man doch gern damit man nicht beschissen wird.....Irrtum !

Ich bin froh das die Sache durch ist, wer das gleiche Problem hat, dem Wünsche ich starke Nerven und viel Geduld.
Zumindestens wurden wir mit der Rückzahlungssumme dafür mit entschädigt!

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