A6 mit 19 Zoll anstatt serienmäßigen Rädern

Audi A6 C7/4G

Vielleicht ist dieses Thema auch schon oft diskutiert worden, aber ich finde keine befriedigende Antwort.
Ich stehe vor der Entscheidung, in meinen neuen A6 mit 2,0TDI MT oder 3,0TDI MT anstatt der 16 Zoll mindestens 19 Zoll Räder zu bestellen. Da ich zwischen einem 2,0TDI MT mit 16 Zoll und einem 3,0TDI MT mit 19 Zoll kaum Unterschiede bei der Probefahrt (Kurz Autobahn, meistens zügige Überlandfahrt)in der Beschleunigung festgestellt habe, frage ich mich, ob das an den unterschiedlichen Rädern lag.
Kann mir jemand technisch den Unterschied erklären oder konnte jemand einen identischen Wagen mit 2 höchst verschiedenen Zollgrößen testen ?
Mir geht es hier nur um das Thema Felgengröße und ob das sich meßbar auswirkt und nicht, ob nun der 2,0TDI oder 3,0TDI besser ist...

Vielen Dank für Eure Antworten...

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Nochmal zurück zum Thema!

Selbstverständlich verändert sich die Beschleunigung. Und zwar liegt das am Massträgheitsmoment der Räder. Sind die Felgen größer, wandert mehr zu beschleunigendes Gewicht nach außen. Die Entfernung vom Mittelpunkt ist dabei für das Gegenmoment entscheidend. Selbst bei einer Vereinfachung zu einem Vollzylinder geht der Radius kubisch ein. Simpel gesagt: je größer, desto größer das Gegenmoment zum Drehmoment des Autos.

Deswegen überlege ich mir derzeit auch stark, ob ich auf meinen hoffentlich bald kommenden A6 größere Felgen ziehe, als derzeit montiert sind ( 18"😉. Letztlich sitzt man ja drin und sieht die tollen Felgen nicht.

Grüße
Gert

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COC gehört zu den Fahrzeugpapieren wie die Zulassungsbescheide 1 & 2.
Nachdruck kostet zwischen 50 und 70 Ocken

Zitat:

@j1gga84 schrieb am 19. Februar 2019 um 15:35:42 Uhr:


Die Felgen vom A7 sind gleich wieder so teuer 😉
Ich denke die o.g Felgen werden es, Spurverbreiterung kann man sich immer noch überlegen.
Diese COC ist bei meinen Unterlagen irgendwie nicht dabei, muss die der Händler eigentlich aushändigen?

Gruß

Kommst du aus der CH?

Nein aus D, wieso?
Ich bekomme die COC wohl morgen vom Audi Händler zugeschickt und die o.g. Felgen sind darin enthalten. Ich werde mir die am Wochenende einfach mal anschauen, nein sagen und weiter schauen kann man immer noch 😉
Ich dachte immer, dass die original 19 Zöller trotz COC im Fahrzeugschein eingetragen werden müssen, die Felgen, die aktuell drauf sind, stehen nämlich auch drin..

Gruß

Ah OK, weil in der CH (CH erstimmatrikulierte Autos) das COC nicht mitgeliefert wird. Dies muss explizit beim Generalimporteur bestellt werden. Kosten ca. 200 CHF.🙂

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@combatmiles
Ich hänge dir die COC mal an, hat mir der Audi Händler auf Nachfrage nochmal zugeschickt.
Die Fahrgestellnummer habe ich Zwecks Schindluder entfernt 😉
Ist das das, was gesucht war?
Ich dachte dort seien alle Felgen aufgeführt allerdings steht lediglich auf der linken Seite etwas zu Felgengrößen aber nicht welche Felgen.
Wenn das wirklich alles ist, was in diesem COC steht sieht es wohl so aus als wenn ich die originalen 19" Audi Felgen eintragen lassen muss, oder?
Oder fehlt da von dieser COC noch etwas?

Gruß

Sieht so aus! Musst auch das TSB verbauen lassen für ab 19 Zoll...

Was für ein Käse..
Kann man dieses TSB selbst einbauen oder ist das ein größerer Akt?
Ich habe den 4G Facelift (2. Version), Baujahr 2016, Modelljahr 2017, kann es sein, dass dieses Blech da schon verbaut ist? Kann ich das irgendwie überprüfen?

Ich habe keine Lust die gebrauchten 19" Felgen am Wochenende zu kaufen und dann kommen noch größere Folgekosten auf mich zu, für Originalfelgen..
Es sind diese Felgen:
https://www.audishop-leipzig.de/product_info.php?...

Was bräuchte ich denn um diese nicht eintragen lassen zu müssen?
Oder werde ich da nicht drum herum kommen, wenn in der COC nur bis 18" aufgeführt ist?

Gruß

Ich habe 20 Zoll drauf und kein Blech o.Ä. Ausgebaut

Genau mach dir nicht solche Gedanken. Solange sie original für dein Fahrzeug (A6 4g) sind und nicht gerade vom RS ist alles ok.

Zumindest hatte die der Verkäufer auf seiner 2013er 4G Limousine ab Werk drauf.
Somit sind Sie zwar nicht original für den FL aber für den 4G VFL.
Natürlich könnte ich die Felgen auch einfach nicht eintragen lassen und schauen was passiert 😁
Sollte ich für diese Felgen noch etwas mitführen?
Festigkeitsgutachten, ABE, ... Vll. hat der Verkäufer ja noch etwas für die Felgen, ich frage Ihn mal.

Gruß

Zitat:

@Toto12345 schrieb am 20. Februar 2019 um 11:45:16 Uhr:


Genau mach dir nicht solche Gedanken. Solange sie original für dein Fahrzeug (A6 4g) sind und nicht gerade vom RS ist alles ok.

genau, völlig wurscht dass dann im Fall der Fälle deine BE erloschen ist.. mit allen daraus resultierenden Konsequenzen...

@J1gga84

Rad abnehmen hinten rechts, dann die Radhausschale etwas zur Seite und dann siehst ob das Blech da ist oder nicht.

https://www.motor-talk.de/.../20-zoll-felgen-t4479872.html?...

https://www.motor-talk.de/.../...mmungsbescheinigung-t5214342.html?...

https://www.motor-talk.de/.../...gen-freigaben-a6-4g-t4455239.html?...

Zitat:

@Suomy schrieb am 20. Februar 2019 um 11:39:54 Uhr:


Ich habe 20 Zoll drauf und kein Blech o.Ä. Ausgebaut

Das Blech muß ja auch NICHT AUSgebaut werden,
sondern EINgebaut.

Leute, das TSB kostet um die 20-25 Ocken mit allem
und der Einbau ist kein Akt. Also warum nicht machen?

Zitat:

@j1gga84



Ich hänge dir die COC mal an, hat mir der Audi Händler auf Nachfrage nochmal zugeschickt.

schnipp-schnapp

Oder fehlt da von dieser COC noch etwas?

Meine COC hat 2 Doppelseiten. Fehlt also
wahrscheinlich etwas. Cool finde ich den
Punkt 49 Unterpunkt 3 😁 😁

@combatmiles
Ich habe ja die EG Nummer: e1*2007/46*0436*25
Also größer als 18
Heißt das, sobald ich das Tankschutzblech eingebaut habe oder falls es bereits eingebaut ist,
darf ich die Felgen 4G0 601 025 BG (8,5Jx19 ET45) mit 255/40 R19 100Y ohne Eintragung fahren und die Fahrzeugpapiere müssen gemäß der Änderungsdaten für die Fz. Papiere (Feld 22) lediglich bei der Zulassungsstelle geändert werden, sobald eine Änderung aus anderen Gründen erforderlich ist?

Eine Traglastbescheinigung benötige ich auch nicht, da ich ja eine A6 4G spezifische Originalfelge verwenden möchte.

Falls das alles so stimmt noch die Frage wie ich mir den Einbau des Tankschutzbleches bestätigen lasse?
Im KBA Auszug steht ja auf der letzten Seite:

Die ggf. erforderliche Ein- bzw. Anbauabnahme (s. Auflagen) hat durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII b StVZO zu
erfolgen. Die Änderungsabnahme muss auf einem separaten Nachweis (gemäß den im Verkehrsblatt
veröffentlichten Mustern für Nachweise nach § 19 Abs.4 StVZO) dokumentiert werden.

Heißt ich lasse das Tankschutzblech einbauen, fahre damit zum TÜV und lasse mir das (für wenig Geld?) bescheinigen und führe diesen Nachweis samt KBA und COC im Auto mit und lasse dann irgendwann, wenn erforderlich, die Fahrzeugpapiere noch auf der Zulassungsstelle ändern?
Also spätestens dann, wenn ich den Bock ggf. noch tieferlegen werde?

Gruß

genau so machst es dann ist alles korrekt! 😉

Alles andere, gefährdet nur deine BE und dein Geldbörsel..

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