19" nicht in EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Hallo,
ich habe meinen 4G gebraucht gekauft und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung war nicht im AZ.
Jetzt hab ich die nachgeschickt bekommen. Also alles ok. Fast .......
Hab mir mittlerweile die orig. 19" Audi S-line Felgen (5x Doppelspeiche) geholt, in der Meinung, dass die da drinstehen würden. Nun stehen aber max die 18" drin.
Was ist nun die günstigste Variante, die 19" eingetragen zu bekommen? Sollte ja eigentlich kein Problem sein, da die für den 4G sind. Aber wie mache ich es am einfachsten und günstigsten?
Btw, Audi gibt für die Reifen 255 / 40 R19 frei. Welchen Traglastindex? Vielleicht hat ja jemand die Unterlagen da.
Danke euch.
Markus
85 Antworten
@Mcfly
Was hat dich die Nachrüstung des Tankschutzbleches gekostet????
Mein freundlicher kann die kosten hierfür nicht einschätzen weil die das Ding noch nie verbaut haben.
Ich habe momentan exakt das selbe Problem. Fahre einen A6 4G Avant 2.0 TDI 190PS (front), der ab Werk 17"er drauf hatte. Habe mir nun gebrauchte 19" mit 255/40 r19 gegönnt. Habe mir bewusst original audi Felgen gekauft (diese standart sline 5 Speichen), weil ich dachte, ich bekomme keine Probleme wegen Eintragung etc. :-(
Falls jemand dieses tolle Blech erfolgreich hat nachrüsten lassen, würde mich der Preis brennend interessieren und welche Händler euch das gemacht hat. Die nette Frau an der Audi Hotline hat mir nämlich erzählt das Nachrüsten nicht möglich sei.
Fahr mal zu deinem Händler. Laut ihm und Prüfung meiner Fahrgestellnummer sollte mein A6 den Tankschutz eingebaut haben (Auslieferung war mit 16 zoll).
Da ich laut meinen Coc Papieren max 18 Zoll fahren kann werde ich schauen, dass ich per Einzelabnahme eintragen lasse.
Ich werde jedenfalls berichten.
Ich habe auch schon die 20 Zoll geschmiedeten auf den 4G verbaut, Ohne Werkseitiges Blech.
Und da ist auch überhaupt kein Grund da ein Blech zu montieren, auch ist da nicht zu erkennen wozu das ganze dienen soll.
Jedenfalls ist es ehe egal, denn es ist ja eine Abnahme erforderlich und da spielt das Blech keine Rolle.
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Besorg dir über die Audi Hotline ein Fahrzeugspezifisches Gutachten. Damit dann zum Prüfer deines Vertrauens.
Moin zusammen!
Ich bin gerade zufällig über diese Diskussion gestolpert und nun etwas verunsichert.
Ich habe von MAM die A4-Felgen in 19" auf meinem A6 4g Avant verbaut. Bereifung ist natürlich laut Gutachten gewählt worden und in der ABE steht wörtlich:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich."
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass ich nichts eintragen lassen muß. Ich hab mir das Gutachten und die ABE ausgedruckt und ins Auto gelegt, falls ich mal kontrolliert werden sollte.
Ist das jetzt rechtens so, oder muß ich tatsächlich beim TÜV vorbeischauen?
Danke schon mal für jegliche Tips!
Musst du auch nicht!
Es geht in dem Thread um orginal Räder, die nicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung stehen. Diese müssen per Einzelabnahme eingetragen werden.
Grüße
Zitat:
@bmxsteffen schrieb am 5. September 2016 um 10:51:49 Uhr:
Ich habe von MAM die A4-Felgen in 19" auf meinem A6 4g Avant verbaut. Bereifung ist natürlich laut Gutachten gewählt worden und in der ABE steht wörtlich:"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich."Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass ich nichts eintragen lassen muß. Ich hab mir das Gutachten und die ABE ausgedruckt und ins Auto gelegt, falls ich mal kontrolliert werden sollte.
Ist das jetzt rechtens so, oder muß ich tatsächlich beim TÜV vorbeischauen?
Danke schon mal für jegliche Tips!
Kommt drauf an.
Was steht denn unter den Auflagen für dein Fahrzeug?
Da kann eine Abnahme gefordert sein.
Die Berichtigung der Fz.-Papiere ist erstmal nebensächlich.
Hi MZ-ES-Freak,
danke für deine schnelle Antwort.
Die ganzen Auflagen, die im Gutachten dabei stehen, werden problemlos erfüllt. Von Abnahme ist nirgendwo die Rede...
Ich war soeben bei meinem Freundlichen.
Nachrüstung des Bleches ist problemlos machbar und wenn ich Ihn richtig verstanden habe beinhaltet das auch die Freigabe für die 19+ Audi Felgen.
Kosten Material: Blech 20€ + Schrauben + ein Kabelbinder
Arbeitszeit: Radhaus muss scheinbar raus. Über den Daumen meinte er 90Minuten+
Alles zusammen 150€ bis 200€.
Ob notwendig oder nicht kann man sich jetzt streiten. Ich denke ich werde es beim nächsten Reifenwechsel machen lassen. Möchte auf der sicheren Seite sein (rechtlich als auch fahrtechnisch).
Bei der Gelegenheit hab ich mir in der Ausstellung direkt mal einen 2.0 TDI Ultra (Front) gesucht, der praktischerweise direkt 19er drauf hatte. Da konnte ich schön das Türschild mit dem Reifendruck abfotografieren.
Sehr schön, danke für die Info! Könntest du vielleicht auch noch das Foto hier posten? War das eine Limo oder ein Avant?
Danke!
logo.
Audi A6 Avant 2.0 TDI Ultra 190PS (front) BJ 2016 im Anhang.
Melde mich jetzt doch noch mal schnell:
Habe das Tankschutzblech, wie oben geschrieben, nachgrüsten lassen.
Kosten: Knapp über 100 Euro.
Einbauzeit: ca. 1 Stunde
Da die Audi Original Felgen für meinen A6 von Audi bereits freigegeben sind, sind keine weiteren Dokumente erforderlich. Der "Freundliche" hat mir das dazugehörige Dokuement ausgedruckt, das liegt jetzt im Handschuhfach - mal so zur Sicherheit. Eingetragen im Schein sind ja, die 17 Zoll Felgen.
Warum muss man ein Tankschutzblech nachrüsten? Die Frage war oben weiter gestellt worden.
Ich vermute mal stark, dass an der besagten Stelle eine Kraftstoffleitung langläuft. Diese muss aber nur bei grossen Felgengrössen zusätztlich geschützt werden. Ich wollte auf der sicheren Seite sein.
Ich hatte hier irgendwo in einem anderen Thread eine Liste mit den gesamten Reifendrücken für Audi A6 C7 gefunden - siehe Anhang.
Allerdings ohne Gewähr!!!!!!
Sparst du dir damit die Eintragung? Wenn ja hast du mal Bilder des Dokuments?
das würde mich auch interessieren :-)