A6 C8 als Hybrid?
Hallo,
wird es den C8 auch noch als "richtigen" Hybrid geben?
Danke!
Gruß
Leffe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dodo4F schrieb am 10. März 2019 um 21:38:23 Uhr:
Mind. 40 km oder 50 g CO2/km stimmen
Yiep, mein Fehler, ihr habt recht ! Und die >40km e-Reichweite offizielle Angabe von Audi sind auch nach WLTP, während BMW in Genf am Stand nebenan, bei seinen Modellen >80km e-Reichweite bietet (nach dem veralteten NEFZ, wie sich jetzt zeigt u. auch nur etwa >40km nach WLTP entspricht).
Hauptsache es reicht für die 0,5% Regelung 🙂
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Zitat:
@Hrothgar schrieb am 11. März 2019 um 08:24:33 Uhr:
Und ob nochmal die Dienstwagenregelung zu präzisieren: Es werden nicht 0,5% berechnet, sondern wie bisher auch 1%. Aber der Listenpreis wird nur zu 50% angesetzt. Das bedeutet für alle die auch die Entfernung zum Arbeitsplatz versteuern müssen eine zusätzliche Erleichterung.
Ja eine finanzielle Erleichterung,
In der Praxis bedeutet das dann konkret, dass wenn der konfigurierte A6 Hybrid z.B. €80.000,- kostet, muss man als Dienstwagenfahrer dann nur €400,- pro Monat als Geldwerten Vorteil versteuern (anstatt €800,-)
Das gilt auch dann, wenn sich im Alltag zeigt, dass der A6 Hybrid in Wirklichkeit vielleicht nur 32km rein elektrisch schafft (entscheidend ist die Angabe des Herstellers).
Zum Thema Ausstattung, kann man ja auch Sonderräder in sämtlichen Varianten nachrüsten.
Dann kann man den Dienstwagen mit 18" Winter bestellen, und im Sommer steckt man sich 20 Zoll mit ABE dran. 🙂
Da interessiert es dann nicht mehr.
Aber nochmal zum Thema elektrischer Verbrauch.
Wenn ich in der heimischen Garage Strom zapfe, wer bezahlt das dann?
Sind ja immerhin 20kwh/100km.(Bspw.BMW 530e)
Wenn man also davon ausgeht, bei einer jährlichen Fahrleistung von 20.000km, wovon man vielleicht 1/3 elektrisch schafft. waren das 6666km.
Bei dem Verbrauch sind das dann ca. 400€ /Jahr.
Ich weiß, im Gegensatz zu der krassen Ersparnis des halben Listenpreises ist das dann nix.
Aber mir kommt schon dann noch die Frage, wozu sollte dann ein AN überhaupt elektrisch laden? Er hätte ja dann nur Nachteile. Mal ganz abgesehen von der nicht vorhandenen Wall-Box..
Oder hat hier jeder die Möglichkeit im Büro zu laden? Geht sicherlich schlecht wenn man viel Außendienst macht (Denn dafür ist ja die Versteuerung da)
Die Batterie im Auto ist doch total egal. Du kannst doch die ganze Zeit mit leerer Batterie und nur auf Benzin fahren. Sprit zahlt doch die Firma.
Als Arbeitnehmer sind doch bloß die o.g. 400 statt 800 pro Monat für Dich wichtig.
P.S.: Zeigt natürlich ein weiteres Mal wie dumm die Anreize gesetzt sind.
Und witzig auch, dass der öko-premiumheresteller Volvo da einen V90 mit 300PS Benziner anbietet, was ja 100PS mehr sind als die reine Verbrennerleistung beim Hybrid von BMW, Mercedes.
@berndczech
da gebe ich Dir recht.
Und dann aber 3-5 Liter/100km mehr (Benzin), als ein adäquater Diesel verbrauchen.
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Es sind sich alle einig das aus umweltbewusster Sicht die neue Regelung völliger Quatsch ist. In der Praxis werden diese Dienstwagen zu 95% mit leerer Batterie durch die Gegend fahren und wegen des Mehrgewichtes auch deutlich mehr verbrauchen.
Zum Thema Stromtanken zu Hause: Bei einigen Firmen kann man sich auf Kosten des Arbeitgebers eine Wallbox mit zweitem Stromzähler zu Hause in de Garage einbauen lassen. Anders wird das kaum zu regeln sein...
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 11. März 2019 um 10:32:51 Uhr:
Sind ja immerhin 20kwh/100km.(Bspw.BMW 530e)
Wenn man also davon ausgeht, bei einer jährlichen Fahrleistung von 20.000km, wovon man vielleicht 1/3 elektrisch schafft. waren das 6666km.
Bei dem Verbrauch sind das dann ca. 400€ /Jahr.Ich weiß, im Gegensatz zu der krassen Ersparnis des halben Listenpreises ist das dann nix.
Aber mir kommt schon dann noch die Frage, wozu sollte dann ein AN überhaupt elektrisch laden? Er hätte ja dann nur Nachteile. Mal ganz abgesehen von der nicht vorhandenen Wall-Box..
Oder hat hier jeder die Möglichkeit im Büro zu laden? Geht sicherlich schlecht wenn man viel Außendienst macht (Denn dafür ist ja die Versteuerung da)
Völlig richtig, es kommen zusätzliche Kosten…
Wenn eine neue Leitung mit 32/64 A benötigt wird, dann kann es mit der Wallbox Installation etc. locker 5.000,00€ kosten, wer übernimmt diese Kosten?
Oder es wird Übernacht nur über die SchuKo Dose geladen, super Effekt….
Für einen Plug-In Hybrid reicht SchuKo über Nacht auch völlig aus, da sie sowieso bisher nur einphasig laden können. Ich halte es auch für fraglich, dass Plug-In in gleicher Höhe mit 0,5% verringert versteuert werden, ich denke aber auch, dass die Fahrzeuge nicht zu 95% mit leerem Akku bewegt werden - dafür macht der E-Antrieb zu viel Spaß. Und letztendlich haben sie ja auch noch ein Leben nach dem Leasingende...
Bin gespannt, wie sich der A6 TFSI e fahren wird, da er ja stärker ausgelegt ist als die Konkurrenten von BMW und MB.
Ich oute mich mal als Laie im Bezug auf E- Mobilität.
Ich habe meinen Kollegen, der sich mit dem Mercedes Hybrid E-klasse als neuen Dienstwagen beschäftigt , so verstanden, als dass die Batterie durch die Energierückgewinnung in den Schub- und Bremsphasen (Rekuperation) automatisch gespeist wird und so zumindest auf längeren Fahrten ein nachladen entfällt.
Nein, es gab bei Audi bei den vorigen Plug-In Hybriden einen "Charge-Mode", durch den man durch den Verbrennungsmotor den Akku nachladen konnte, das wurde dann aber abgeschafft, weil es energetisch nicht sinnvoll ist. Auf längeren Strecken bei geringerem Leistungsabruf, kann man mittlerweile auf "Hybrid Hold" schalten, dadurch wir der Akku zumindest zur Hälfte aufgeladen, damit man dauerhaft die Boost-Funktionen zur Verfügung hat - ganz vollladen geht aber so definitiv nicht mehr.
Ich bin auch der Meinung, dass das bei Mercedes nicht anders ist.
Richtig ist aber natürlich, dass man durch Rekuperation Energie zurückgewinnen kann...sprich ein Plug-In Hybrid, der ohne Aufladung gefahren wird, verhält sich immer noch wie ein Voll-Hybrid, nur vollgeladen bekommt man den Akku allein durch Rekuperation nicht. Damit man das System optimal nutzt und auch längere Strecken elektrisch fahren kann, sollte man deshalb auch den Akku regelmäßig aufladen.
Danke für den Exkurs
Zitat:
...
Ja eine finanzielle Erleichterung,
In der Praxis bedeutet das dann konkret, dass wenn der konfigurierte A6 Hybrid z.B. €80.000,- kostet, muss man als Dienstwagenfahrer dann nur €400,- pro Monat als Geldwerten Vorteil versteuern (anstatt €800,-)
...
Nur nochmal sicherhealtshalber, falls es wirklich mal einer sieht und mit der Differenz von 400 Euro rechnet:
400 Euro sind in dem Beispiel Brutto.
Netto mit Grenzsteuersatz wären es natürlich nur noch ca. 400Euro*42%~160 Euro/pro Monat beim BLP des Autos von 80TEuro.
Wer einen festen Arbeitsplatz hat versteuert dazu auch noch die Entfernung. Und es kommen freilich noch die üblichen Sozialabgaben bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze dazu....
Ich glaube auch das die Entfernungspauschale-/Geldwerter Vorteil von 0,03% auf 0,015% beim Hybrid sinkt.
Nein tut sie nicht, genau so wenig wie 1% auf 0,5% sinken. Im Gesetz steht wörtlich das der anzusetzende Bruttolistenpreis halbiert wird. Die sonstige Berechnung bleibt wie sie ist. Kleines, aber feines Detail.
Wer mag kann es gern im Einkommenssteuergesetz nachlesen: § 6 Abs.1 Nr. 4 Sätze 2 und 3.
Hmm..
Ich lese aber auch "Die Halbierung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und fu?r Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung"
So habe ich es auch in einer Fach-Zeitschrift gelesen.
Ich schau noch mal nach.
Also dann eben 0,03% vom halbierten Listenpreis.
Die 0,03% stammen ja scheinbar nicht aus dem EStG...