A6 - Barkauf, finanzieren oder leasen?

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe Gemeinde,

wie ja Einige von euch wissen bin ich auf der Suche nach einem A6 Avant. Nur bin ich mir nicht ganz sicher wie ich es am besten anstelle !?! Ich hab ein bestimmtes Budget zur Verfügung und könnte (fast) einen guten Gebrauchten mit meiner gewünschten Austattung Bar kaufen. Ich bin aber weiterhin selbstständig (NICHT Vorsteuerabzugsberechtigt) und bin nun am überlegen was ist am sinnvollsten:

- der Barkauf - und das Auto ist gehört sofort mir
- Finanzierung über eine gewisse Dauer und das Angesparte im Hintergrund arbeiten lassen
- Firmenleasing - ich werde kein Besitzer.

Der Vollständigkeithalber muss ich sagen, dass ich vom Leasen nicht viel Ahnung habe. Ein bekannter hat mich aber auf den Gedanken gebracht indem er sagte: mtl. niedrige Rate - top ausgestattetes Fahrzeug und aller 3-4 Jahre ein neues Fahrzeug für die gleiche / ähnliche (?) Rate ohne Sofortzahlung. Nur zu Beginn des Leasing wäre dies EINMALIG notwendig.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen, Info's geben und sagen was ihr von den 3 Varianten am sinnvollsten haltet unter all den zu berücksichtigen Kriterien wie z.B. Kostenoptimierung als UN, Flexibilität bei "Flautezeiten", längere Krankheit oder gar Arbeitslosigkeit, etc.

Da bin ich mal sehr gespannt was an Tipps und Erkenntnissen da rausspringt 😉

Beste Antwort im Thema

bar.

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warum sollte jemand kleine raten wollen /brauchen ,wenn er mal eben 60 % des Preises auf den Tisch schmeißen kann?

@ avant racer

klammere dich mal nicht so an die 3 Jahre -man kann auch 4 jahre leasen

Alex.

Nun lese ich schon lange mit, allerdings kann ich jetzt mein Kommentar mir hier nicht länger verkneifen.

Bzgl. Vorsteuerabzug: es gibt Branchen in Deutschland, die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Eine davon ist die grösste Branche in Deutschland; die Gesundheitsbranche: Dazu gehören auch die rund 2000 Krankenhäuser in D, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Bzgl. Versteuerung: @themenstarter, warum machst du's dir so schwer? Du führst auf der einen Seite Fahrtenbuch um nachzuweisen, dass du dein neues Fahrzeug zum mehr als 90% geschäftlich nutzt, zum anderen willst du den Wagen jährlich mit der 1%-Regel versteuern. Dein Argument, dir bei der Steuererklärung das vorausgezahlte Geld dann wiederzuholen, kann ich nicht nachvollziehen, denn das Geld fehlt dir in diesem Jahr in der Tasche (auch wenn die Verzinsung beim FA mit 5% nicht schlecht ist): auf der einen Seite kannst/willst du dir einen Neuwagen nicht leisten, auf der anderen Seite "verschenkst" du hier wertvolle Liquidität...😕

Bzgl. Neu-/Gebrauchtwagenanschaffung: Denke daran, dass ein Gebrauchtrwagen "gebraucht" ist, d. h. die sog. Verschleissteile sind schon mehr verschlissen als beim Neuwagen, d. h. es können in den nächsten 5- 6 Jahren (so dein Finanzierungszeitraum😕) erhebliche Reperaturkosten auf dich zukommen, die beim Neuwagen erstmal nicht anfallen, o. k. dafür ist er teurer, dafür gibt's aber auch zwei Jahre Garantie, beim Gebrauchten nur eines (und auch nur, wenn er vom Händler stammt)... Beachte auch die Abschreibungsmöglichkeiten...

Bzgl. Leasen/Finanzieren/Kaufen: Ich bin ebenfalls nicht vorsteuerabzugsberechtigt, habe meinen aktuellen Dicken über den Autocredit der VW-Bank finanziert; ist quasi eine Mischung aus klassischer Finanzierung und Leasing, denn man kann am Ende des Zeitraumes entscheiden, was man mit dem Fahrzeug macht (zurückgeben/weiterfinanzieren/kaufen), da nicht vorsteuerabzugsberechtigt, war das damals die günstigtse Alternative (bei einem eff. Zinsastz von 3,9%), und einen kleinen Nachlass von 7% auf den Listenpreis gab's damals auch noch dazu. Meinen nächsten Dicken, den ich im Juli bekomme, habe ich über das Audi -Geschafätswagenleasing geleast, allerdings kalkuliere ich die 19%-MwSt. in die Leasingraten immer noch mit ein. Mein 🙂 hat mir ein Angebot gemacht, das 16% unter der Regelleasingrate liegt bei Null Anzahlung; der Auto-Credit der VW-Bank liegt zur Zeit bei 6,9% und einer Mindestanzahlung von 20%...für mich viel zu teuer.

Was ich damit sagen will: du musst vergleichen und rechnen. Was ist günstiger? Neuwagen/Gebrauchtwagen? Jährl. Km-Leistung? Konditionen Hausbank/VW-Bank? Leasing/Finanzierung/Bartkauf? Abschreibung? Da kannst nur du allein und keine andere hier für dich übernehmen, denn nur du allein weisst, welche jährl. Gewinne du erzielst, um dir deinen "Traumwagen" leisten zu können...😉

der knolfi hats getroffen-so ist das. Vielleicht erstmal in der WIKi die Grundzüge des Leasing verstehen und dann vergleichen.
Der Freundliche kann dir doch am Rechner alle Varianten vorrechnen und ausdrucken und du kannst zuhause in aller Ruhe vergleichen.
Und mit dem Kopf denken und nicht mit dem Bauch ,wie viele hier (" ...aber leasen lohnt sich nicht für XYZ ;Bar kaufen ist doch immer am Besten usw.)

Alex.

Mein dad pflegt immer zu sagen: nur bares ist wares und leasen ist was für arme.

das soll jetzt nicht großkotzig rüberkommen aber er meint halt immer, dass man beim leasen viel geld bezahlt und am ende garnix hat.
dann lieber nen gebrauchten etwas billigeren und dann aber auch einen realen gegenwert haben.

Aber es wird wohl stimmen, es kommt immer auf die individuelle situation an...

(will man nur neuwagen, hat man kfz'ler freunde, steuerliche begünstigungen usw.)

Lange rede kurzer sinn. Unsere Fahrzeuge sind alle bar gekauft und wir fahren mit denen so im schnitt mit 0.20-0.30cent/km (inkl. aller zu erwartenden kosten, sprit, versicherung, verschleis, außergewöhnliche reperaturen, auf eine laufleistung von 200 000km - 230 000km gerechnet)

Am besten einfach alles mal durchrechnen, dann siehst du schon, wo du am besten wegkommst.

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Zitat:

Original geschrieben von lazia6


Mein dad pflegt immer zu sagen: nur bares ist wares und leasen ist was für arme.

das soll jetzt nicht großkotzig rüberkommen aber er meint halt immer, dass man beim leasen viel geld bezahlt und am ende garnix hat.
dann lieber nen gebrauchten etwas billigeren und dann aber auch einen realen gegenwert haben.

Das ist halt die typische, meiner Meinung nach sehr kurzsichtige, Argumentation der Barzahlen. Aber ich habs jetzt schon so oft gesagt: Kauf einen Neuwagen bar und verkauf ihn nach 3 Jahren oder lease das gleiche Auto für 3 Jahre und du hast unterm Strich in etwa die selben Kosten gehabt, fertig aus.

Neuwagen mit Gebrauchten zu vergleichen ist wie Äpfel und Birnen. Davon ab hat man bei Gebrauchten halt auch immer ein gewisses Restrisiko. Ich kaufe privat auch nur Gebrauchte und fahre damit bisher sehr gut, sollte aber jetzt zb mal der Motor oder das Getriebe hops gehen würden sich die Kostenvorteile gegenüber einem Neuwagen wieder relativieren.

Zitat:

Original geschrieben von lazia6


Mein dad pflegt immer zu sagen: nur bares ist wares und leasen ist was für arme.

Ja, ja die (antiquierten) Meinungen der alten Herren...ich hab so ein ähnliches Exemplar😁

Leasen lohnt sich privat meist immer dann, wenn man ein Fahrzeug anschafft, dass schwer als Gebrauchter zu verkaufen ist oder einen hohen Wertverlust hat. (z. B. schlechte Ausstattung, untypische Farbkombination oder starke spritfressende Motorisierung wie die Audi S und RS-Modelle, BMW M-Modelle oder MB AMG-Modelle). Geschäftlich sag ich mir: Warum soll ich Geld in einen Analgegegenstand stecken, der nur minimal zur Wertschöpfung beiträgt, ausser dass er mich zum Kunden bringt (wobei da noch nicht mal gesagt ist, dass der Interessent unbedingt mein Kunde wird)?

Privat habe ich letzte Woche auch ein Fahrzeug bar gekauft...dass lag aber daran, dass mein Kumpel, dem der Wagen vorneweg gehörte, mit mir keinen Leasingvertrag machen wollte....😁😁

Zitat:

Original geschrieben von knolfi


............. Warum soll ich Geld in einen Analgegegenstand stecken, der nur minimal zur Wertschöpfung beiträgt, ausser dass er mich zum Kunden bringt (wobei da noch nicht mal gesagt ist, dass der Interessent unbedingt mein Kunde wird)? ...............

Moin Knolfi, wie jetzt? Ein RS6 ist damit doch nicht etwa gemeint 🙂?

Agent86

japs leasing ist halt was, wenn man neuwagen fahren will und alle 2-3 jahre nen neuen vor dem hof haben will. aber wirtschaftlich ist das trotzdem noch nicht...

nen neuen bar zu kaufen und ihn dann nach 3 jahren abstoßen ist natürlich genauso...nonsense

Zitat:

Original geschrieben von agent86



Zitat:

Original geschrieben von knolfi


............. Warum soll ich Geld in einen Analgegegenstand stecken, der nur minimal zur Wertschöpfung beiträgt, ausser dass er mich zum Kunden bringt (wobei da noch nicht mal gesagt ist, dass der Interessent unbedingt mein Kunde wird)? ...............
Moin Knolfi, wie jetzt? Ein RS6 ist damit doch nicht etwa gemeint 🙂?

Agent86

Doch, auch der wird geleast...und...er bringt mich ziemlich schnell zum Kunden😁😁 Denn Zeit ist Geld und wer zuerst kommt malt zuerst😁😁

Zitat:

Original geschrieben von knolfi



Bzgl. Versteuerung: @themenstarter, warum machst du's dir so schwer? Du führst auf der einen Seite Fahrtenbuch um nachzuweisen, dass du dein neues Fahrzeug zum mehr als 90% geschäftlich nutzt, zum anderen willst du den Wagen jährlich mit der 1%-Regel versteuern. Dein Argument, dir bei der Steuererklärung das vorausgezahlte Geld dann wiederzuholen, kann ich nicht nachvollziehen, denn das Geld fehlt dir in diesem Jahr in der Tasche (auch wenn die Verzinsung beim FA mit 5% nicht schlecht ist): auf der einen Seite kannst/willst du dir einen Neuwagen nicht leisten, auf der anderen Seite "verschenkst" du hier wertvolle Liquidität...😕

1. ich MUSS die 1 % Regelung nutzen - hat nix mit wollen zu tun. Nutzt man sein eigenes Fahrzeug als Selbstständiger mehr als 50 % gehört es ins Betriebsvermögen und wird als Geldwerter-Vorteil mit 1% versteuert. Wären bei einem Brutto-Neupreis von 50.000,- € monatlich 500,- € die bei mir im Geschäft als Gewinn draufgerechnet werden. Da ich aber zum Großteil geschäftlich damit unterwegs bin führe ich Fahrtenbuch und setze damit die Kosten gegen die 500,- € mtl. Gewinn. Und ich habe NIE als Argument gebracht "cool, dann krieg ich mit der Steuererklärung das Geld wieder." Im Gegenteil, für mich ist das Fahrtenbuch ein notwendiges Übel, was ich aber aus o.g. Gründen nutze um das "zuviel versteuerte Geld" wieder zu erhalten. Ich hab das alles nur erwähnt, da toxical fragte warum ich es geschäftlich nutzen möchte. Für mehr diente die Aussagen nicht, erst recht nicht um irgendwas zu kalkulieren. Ich glaub da hät ich mein Studium bissl verschlafen 😉.

Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Bzgl. Leasen/Finanzieren/Kaufen: Ich bin ebenfalls nicht vorsteuerabzugsberechtigt, habe meinen aktuellen Dicken über den Autocredit der VW-Bank finanziert; ist quasi eine Mischung aus klassischer Finanzierung und Leasing, denn man kann am Ende des Zeitraumes entscheiden, was man mit dem Fahrzeug macht (zurückgeben/weiterfinanzieren/kaufen), da nicht vorsteuerabzugsberechtigt, war das damals die günstigtse Alternative (bei einem eff. Zinsastz von 3,9%), und einen kleinen Nachlass von 7% auf den Listenpreis gab's damals auch noch dazu. Meinen nächsten Dicken, den ich im Juli bekomme, habe ich über das Audi -Geschafätswagenleasing geleast, allerdings kalkuliere ich die 19%-MwSt. in die Leasingraten immer noch mit ein. Mein 🙂 hat mir ein Angebot gemacht, das 16% unter der Regelleasingrate liegt bei Null Anzahlung; der Auto-Credit der VW-Bank liegt zur Zeit bei 6,9% und einer Mindestanzahlung von 20%...für mich viel zu teuer.

Die von mir markierte Stelle in deiner Aussage ist nich klar verständlich. Oben sagst du, dass du NICHT vorsteuerabzugsberechtigt bist und in der markierten Stelle erklärst du, dass du die MwSt. drauf rechnest -> Aber genau dass musst du doch, wenn du NICHT-Vorsteuerabzugsberechtigt bist. Nur für Vorsteuerabzugsberechtigte gilt die MwSt. als Durchlaufposten.

Wie gesagt, ich werd mir mal paar Angebote machen lassen und die dann prüfen.

@ toxical: du hast schon recht, dass man mit Leasing bzw. Barkauf/Finanzierung auf die Dauer gesehen ähnliche Kosten hat, aber den entscheidenden Unterschied spricht lacia6 an -> beim Barkauf/Finanzieren gehört mir der Wertgegenstand. Bedeutet einfach, wenn eine Änderung ansteht (z.b. Geschäftsaufgabe (man muss ja alles mit einbeziehen). Habe ich kein Fahrzeug, wenn ich die mtl. Raten nicht zahlen kann. Dann habe ich vielleicht über die Jahre gesehen gleiche Kosten, aber keinen Wert in der Hand.

@avant-racer,

nicht falsch verstehen, ich nutze die 1%-Regelung ebenfalls. Allerdings habe ich, um dem FA nachzuweisen, dass ich unter die 1%-Regelung falle, das Fahrtenbuch nur über einen repräsentativen Zeitraum von einem halben Jahr geführt. BTW: Fahrtenbücher werden bei Betriebsprüfungen fast immer angezweifelt, wenn sie nicht lückenlos handschriftlich geführt werden; es muss minutiös jede einzelne Fahrt dokumentiert werden, auch wenn man Sonntag Morgens nur zum Bäcker fährt, sonst platzt die Steuersparblase...Dieser Zetiaufwand steht bei mir in keinem Verhältnis zum Nutzen...Von daher wünsche ich dir alles Gute bei der nächsten Betriebsprüfung😉

Bzgl. der Leasingrate: ich meinte damit die Netto-Leasingrate, die bei dem VW-Geschäftswagenleasing herauskommt. In Gednaken muss ich die 19% noch draufrechnen, damit ich die montliche Gesamtbelastung kenne...verständlich genug?

Bzgl. deiner Geschäftsaufgabe: wenn du Insolvenz meinst, dann ist's egal ob der Wagen geleast, finanziert oder von dir privat bar bezahlt wurde, da du als Selbstatändiger im vollem Umfang auch mit deinem Privatvermögen haftest...dazu gehört auch dein bar bezahltes Fahrzeug, also welche Werte bleiben dann noch?

Zitat:

Original geschrieben von avant-racer


@ toxical: du hast schon recht, dass man mit Leasing bzw. Barkauf/Finanzierung auf die Dauer gesehen ähnliche Kosten hat, aber den entscheidenden Unterschied spricht lacia6 an -> beim Barkauf/Finanzieren gehört mir der Wertgegenstand. Bedeutet einfach, wenn eine Änderung ansteht (z.b. Geschäftsaufgabe (man muss ja alles mit einbeziehen). Habe ich kein Fahrzeug, wenn ich die mtl. Raten nicht zahlen kann. Dann habe ich vielleicht über die Jahre gesehen gleiche Kosten, aber keinen Wert in der Hand.

Leuchtet mir nicht ein 😉 Der Unterschied ist das dir das Auto gehört, während es beim Leasing quasi nur "gemietet" ist, dieser Unterschied ist aber eher von psychologischer Natur. Wenn du ein Fahrzeug least musst du dein erspartes Kapital nicht nutzen, ergo hast du noch genug Sicherheiten falls du aus irgendeinem Grund die Rate nicht aus dem monatlichen Umsatz zahlen kannst. Wenn du hingegen deine ganze Liquidität in einem Gebrauchtwagen zu 30T EUR bindest und musst eine größere geschäftliche Ausgabe tätigen stehst du auf dem Schlauch weil das Ersparte im Auto fest "angelegt" ist.

Mal davon abgesehen musst du dein Auto dann ins Betriebsvermögen eingliedern/ausgliedern musst, was beim Leasing ebenfalls nicht der Fall ist. Zusätzlich musst du den Wagen zwingend an einen Händler verkaufen da du sonst die Gewährleistung übernehmen musst, solltest du dein Auto an einen Privatmann verkaufen. Das wissen die Händler und zahlen wieder entsprechend weniger.

@avant-racer,
Du scheinst von dem allem hier null Plan zu haben und solltest dich erst mal bei einem Fachmann informieren und nicht von vielen Halbwahrheiten hier benebeln lassen. Am Ende hilft nur der Taschenrechner der dir unter Berücksichtigung aller Faktoren die Entscheidung abnimmt.

Zitat:

Original geschrieben von foreveraudi



Zitat:

Da ich aber Fahrtenbuch führe und ca. 90 % Geschäftsfahrten hab hol ich mir das zu versteuernde Geld der 1% Regelung wieder 😉.

Das geht(ging?) aber meines Wissens nach nur bis 50% geschäftlicher Nutzung. Du scheinst von dem allem hier null Plan zu haben und solltest dich erst mal bei einem Fachmann informieren und nicht von vielen Halbwahrheiten hier benebeln lassen. Am Ende hilft nur der Taschenrechner der dir unter Berücksichtigung aller Faktoren die Entscheidung abnimmt.

du must mindestens 50% betriebliche Nutzung nachweisen (Fahrtenbuch ) um überhaupt den Wagen als Betriebswagen laufen zu lassen.49 % betriebliche Nutzung heißt Privatwagen!

Die 1%Regel kannst du umgehen ,wenn du das ganze jahr minutiös per Fahrtenbuch nachweist ,daß du mehr dienstlich unterwegs bist. kommst du aber dan kaum noch zum Arbeiten vor lauter Fahrtenbuch.

Und aus eigener Erfahrung: bevor ein Prüfer dir die Hand gibt ,fragt er erstmal nach dem Auto und dem Fahrtenbuch,um es zu zerflücken.

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11



Zitat:

Original geschrieben von foreveraudi


Das geht(ging?) aber meines Wissens nach nur bis 50% geschäftlicher Nutzung. Du scheinst von dem allem hier null Plan zu haben und solltest dich erst mal bei einem Fachmann informieren und nicht von vielen Halbwahrheiten hier benebeln lassen. Am Ende hilft nur der Taschenrechner der dir unter Berücksichtigung aller Faktoren die Entscheidung abnimmt.

du must mindestens 50% betriebliche Nutzung nachweisen (Fahrtenbuch ) um überhaupt den Wagen als Betriebswagen laufen zu lassen.49 % betriebliche Nutzung heißt Privatwagen!
Die 1%Regel kannst du umgehen ,wenn du das ganze jahr minutiös per Fahrtenbuch nachweist ,daß du mehr dienstlich unterwegs bist. kommst du aber dan kaum noch zum Arbeiten vor lauter Fahrtenbuch.

Und aus eigener Erfahrung: bevor ein Prüfer dir die Hand gibt ,fragt er erstmal nach dem Auto und dem Fahrtenbuch,um es zu zerflücken.

Alex.

So ist's: Die 1%-Regel greift nur dann, wenn der Wagen mehr als 50% betrieblich genutzt wird, nachzuweisen mittels eines Fahrtenbuchs über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten (gilt seit 01.01.2006). Man wollte damit den Steuervorteil der sog. Zweitwagenregelung unterbinden (Das Zahnartztgattinencabrio wurde früher gerne fluchs als Geschäftswagen deklariert).

M. W. ist zwischen >50% und <100% kein Spielraum mehr. Die 1%-Regel greift, egal ob Fahrtenbuch oder nicht, denn ein Privatanteil wird immer unterstellt. Was willst du dir denn dann von der Steuer wiederholen?

BTW: Wenn du den A6 als einziges Fahrzeug nutzt, dann glaubt dir kein Prüfer, dass du den Wagen zu über 90% geschäftlich nutzt, denn auch ein Selbstständiger macht mal Urlaub...😁, will sagen, es wird bestimmt zu unbequemen Fragen kommen. Anders siehts aus, wenn du den A6 als z. B. Handwerkerauto nutzt (viel zu schade🙁) und damit ausschliesslich einen Werkzeug durch die Gegend kutschst, dann könnte der Prüfer das nachvollziehen. Beispiel: wir haben hier in der Fa. zwei Pickups (Fiat Strada und VW Caddy) für das techn. Hauspersonal, kein Prüfer kommt auf die Idee, dass ich mit so einem Wagen in Urlaub fahren würde...daher zu 100% betrieblich genutzt und keinerlei steuerl. Privatanteil.

Mein Tipp: Geh zum Steuerberater und lass dich beraten. Die haben eine Gebührenordnung und daher voraussehbare Stundensätze. Das ist gut investiertes Geld...

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