A6 - Barkauf, finanzieren oder leasen?
Hallo liebe Gemeinde,
wie ja Einige von euch wissen bin ich auf der Suche nach einem A6 Avant. Nur bin ich mir nicht ganz sicher wie ich es am besten anstelle !?! Ich hab ein bestimmtes Budget zur Verfügung und könnte (fast) einen guten Gebrauchten mit meiner gewünschten Austattung Bar kaufen. Ich bin aber weiterhin selbstständig (NICHT Vorsteuerabzugsberechtigt) und bin nun am überlegen was ist am sinnvollsten:
- der Barkauf - und das Auto ist gehört sofort mir
- Finanzierung über eine gewisse Dauer und das Angesparte im Hintergrund arbeiten lassen
- Firmenleasing - ich werde kein Besitzer.
Der Vollständigkeithalber muss ich sagen, dass ich vom Leasen nicht viel Ahnung habe. Ein bekannter hat mich aber auf den Gedanken gebracht indem er sagte: mtl. niedrige Rate - top ausgestattetes Fahrzeug und aller 3-4 Jahre ein neues Fahrzeug für die gleiche / ähnliche (?) Rate ohne Sofortzahlung. Nur zu Beginn des Leasing wäre dies EINMALIG notwendig.
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen, Info's geben und sagen was ihr von den 3 Varianten am sinnvollsten haltet unter all den zu berücksichtigen Kriterien wie z.B. Kostenoptimierung als UN, Flexibilität bei "Flautezeiten", längere Krankheit oder gar Arbeitslosigkeit, etc.
Da bin ich mal sehr gespannt was an Tipps und Erkenntnissen da rausspringt 😉
Beste Antwort im Thema
bar.
102 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von avant-racer
also meint ihr, dass da wenig Verhandlungsspielraum drin ist?Mmmh, das bedeutet ich muss 3 Jahre lang 645,- € mtl. aufbringen und mir dann ein neues Fahrzeug suchen oder ich kauf es für den o.g. Restwert raus. Und ich glaub das wird mir ein bissl zu fett wenn ich meine zukünftigen Investitionen bedenke. Die 3 Jahre kann ich das Fahrzeug bezahlen, aber was ist danach? Dann muss ich eine monatlich ähnliche Belastung aufbringen oder mir das Fahrzeug rauskaufen können, sonst stehe ich ohne da.
So ist das eben bei Neuwagen, wäre bei Barkauf das gleiche, da bräuchtest du nach Verkauf auch wieder das Geld was du an Wertverlust verloren hast um dir wieder ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Also kauf lieber einen 2-3 Jahre alten Gebrauchten, da hast du weniger Wertverlust, alle anderen Kosten sind gleich, Wartung uU halt höher.
Zitat:
Original geschrieben von avant-racer
Neee, ich bin selbstständig, wie schon soooo oft in diesem thread benannt. Hab eine eigene Firma. Geb aber zu, dass ich nicht wusste, dass es da unterschiede mit AG und AN gibt. Werd mir die ganze verzwickte Sache jetzt noch einmal vom Steuerberater erklären lassen. Man kommt hier ja ganz durcheinanderZitat:
Original geschrieben von knolfi
Jetzt weiss ich, warum wir uns missverstanden haben: du bist Arbeitnehmer, ich Arbeitgeber. Da gelten ganz andere Voraussetzungen...
Da wird wohl hier nichts werden. 0,30 Euro konntest du am Ende ,wie jeder Bürger auch , für die Fahrt zur Arbeit ansetzen.Dies ist aber keine Dienstfahrt und ist ja mittlerweile auch nicht mehr gültig.Ein Steuerberater wäre echt gut 🙂
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von toxical
So ist das eben bei Neuwagen, wäre bei Barkauf das gleiche, da bräuchtest du nach Verkauf auch wieder das Geld was du an Wertverlust verloren hast um dir wieder ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Also kauf lieber einen 2-3 Jahre alten Gebrauchten, da hast du weniger Wertverlust, alle anderen Kosten sind gleich, Wartung uU halt höher.
Ich hab kein Problem mit nem 2 - 3 Jahre gebrauchten, aber den von mir gewünschten 2.8 FSI gibts leider
erst seit Ende 2006. Und das von mir angefragte fahrzeug ist leider erst ca. ein dreiviertel jahr alt. Man kanns ja
mal probieren 😉! Bissl warten kann ich noch.
Als Selbstständiger sollte man auch ein wenig Kaufmann sein,
du hast anscheinend von sowas nicht die leiseste Ahnung.
Stell deinen Traumwagen noch etwas zurück oder gehe eine Nummer kleiner, denn...
30.000 Euro Firmenliquidität nur in ein Fahrzeug ( Barankauf) zu stecken und keine großen Reserven zu haben,
ist kaufmännisch falsch.
Vllt solltest du dafür sorgen das du vorsteuerabzugsberechtigt bist, macht das Leasing 19 % günstiger...
Hab den Eindruck, das das Geschäft für so ein teures Neufahrzeug (60.000 Euro) nicht genug abwirft.
Bedenke auch die Unsicherheit, wenn das mit der Selbstständigkeit nicht dauerhaft klappt.
Denke mit dem Kopf und steuere nicht mit dem Bauch !!!!
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Hi Fritte999,
du sprichst mir aus der Seele, mein Respekt. Mein Rat hätte nicht besser ausfallen können. Ich bin im Finanzgeschäft tätig und kann deiner Stellungnahme nur 100% beipflichten.
Gruß Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von fritte999
Als Selbstständiger sollte man auch ein wenig Kaufmann sein,
du hast anscheinend von sowas nicht die leiseste Ahnung.Stell deinen Traumwagen noch etwas zurück oder gehe eine Nummer kleiner, denn...
30.000 Euro Firmenliquidität nur in ein Fahrzeug ( Barankauf) zu stecken und keine großen Reserven zu haben,
ist kaufmännisch falsch.Vllt solltest du dafür sorgen das du vorsteuerabzugsberechtigt bist, macht das Leasing 19 % günstiger...
Hab den Eindruck, das das Geschäft für so ein teures Neufahrzeug (60.000 Euro) nicht genug abwirft.
Bedenke auch die Unsicherheit, wenn das mit der Selbstständigkeit nicht dauerhaft klappt.
Denke mit dem Kopf und steuere nicht mit dem Bauch !!!!
dito
Wenn der TE nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann sein Jahresumsatz ja 12.500 EUR eh nicht übersteigen, bzw. wenn dann nur ein Jahr (bis 50.000 EUR). Ansonsten muss er optieren.
So war es zumindest bei mir vor zwei Jahren.
Habe aber k.A. ob es wirtschaftszweige gibt, in denen das anders ist.
In der Landwirtschaft bis zu einer gewissen Hektargröße gibt es da auch noch andere Regelungen...
Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei derartigen Umsätzes aufgrund eines zu teuren Geschäftswagens schnell mal ein Verlustvortrag entsteht und das geht nicht lange gut, auch wenn das Geschäft nur als Zusatzerwerb laufen sollte.
Das Finanzamtes wird bei sowas schnell eine verdeckte Gewinnaussüttung unterstellen...
Zitat:
Original geschrieben von fritte999
Als Selbstständiger sollte man auch ein wenig Kaufmann sein,
du hast anscheinend von sowas nicht die leiseste Ahnung.Stell deinen Traumwagen noch etwas zurück oder gehe eine Nummer kleiner, denn...
30.000 Euro Firmenliquidität nur in ein Fahrzeug ( Barankauf) zu stecken und keine großen Reserven zu haben,
ist kaufmännisch falsch.Vllt solltest du dafür sorgen das du vorsteuerabzugsberechtigt bist, macht das Leasing 19 % günstiger...
Hab den Eindruck, das das Geschäft für so ein teures Neufahrzeug (60.000 Euro) nicht genug abwirft.
Bedenke auch die Unsicherheit, wenn das mit der Selbstständigkeit nicht dauerhaft klappt.
Denke mit dem Kopf und steuere nicht mit dem Bauch !!!!
Also ganz ehrlich - du hast nicht die leiseste Ahnung um was es hier geht, sonst würdest du sowas nicht schreiben. Denn wenn du alles RICHTIG gelesen hättest, dann gehts mir genau darum meine Liquidität zu erhalten aber die mtl. Belastung nicht zu groß zu machen.
Ein Forum ist zum informieren da - das hab ich hier getan und mir ist teilweise sehr geholfen worden. Danke nochmals dafür. Aber Aussagen wie deine oder die von Der Stef zeigen mir aber auch, dass hier Einge nicht ganz zu wissen scheinen von was sie reden. Denn mein Jahresumsatz ist weitaus höher als 12.500,- € und trotzdem bin ich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Als wäre dies nur Umsatzbedingt!? Und du zeig mir mal bitte wie ich dafür "sorge vorsteuerabzugsberechtigt zu werden"? Bin ich mal gespannt.
Wenn ich mit meinem Bauch gehandelt hätte, dann hät ich mir nen RS 6 vor die Tür gestellt, welchen ich ohne Probleme in den nächsten 3 Jahren zahlen kann (als Leasing verständlich). Dann aber würde ich ohne ein Fahrzeug evtl. auch ohne Unterkunft dastehen, weil ich wahrscheinlich alles da rein gesteckt hätte.
In diesem Thread geht es mir nämlich genau darum rauszufinden was am sinnvollsten ist. Ich wollte ein paar Infos über Leasing haben, da ich davon nicht viel wusste. Bin ich ehrlich - Schande über mein Haupt. Mein Interesse daran wurde aber auch nur geweckt, weil einer mit Halbwahrheiten und Sprüchen um sich klopfte. Dem wollte ich nachgehen. Mir gehts nämlich genau darum Nachhaltig zu planen und zu rechnen. Sonst hät ich in meinem Studium sowie dem anschließenden Berufsleben tierisch geschlafen.
Mir ist doch vollkommen klar nicht meine ganze Liquidität fürn Auto aufn Kopf zu stellen. Deshalb auch meine ständigen konservativen und sicherheitsorientieren Nachfragen (nämlich genau die Frage: Was passiert wenn es mal wirtschaftlich nicht so läuft) womit ich sicher den Einen oder Anderen bissl genervt habe weil ich es genau wissen wollte. Nun aber kann ich dank hießiger User und anderer Quellen (Ich glaub toxical hat da auch den Nagel sehr auf den Kopf getroffen) eine konkrete Planung mit meinem Steuerberater angehen.
Zitat:
Original geschrieben von avant-racer
Ein Forum ist zum informieren da - das hab ich hier getan und mir ist teilweise sehr geholfen worden. Danke nochmals dafür. Aber Aussagen wie deine oder die von Der Stef zeigen mir aber auch, dass hier Einge nicht ganz zu wissen scheinen von was sie reden. Denn mein Jahresumsatz ist weitaus höher als 12.500,- € und trotzdem bin ich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Als wäre dies nur Umsatzbedingt!? Und du zeig mir mal bitte wie ich dafür "sorge vorsteuerabzugsberechtigt zu werden"? Bin ich mal gespannt.
Ja sorry, es waren (und sind) natürlich 17.500 EUR siehe UStG §19.
Was das mit Halbwissen zu tun hat weiss ich nicht, du rückst ja mit der Sprache nicht raus, weshalb Dir hier auch keiner weiterhelfen kann...
Muss ne komische Brache sein, in der man als Unternehmer prizipiell keine Umsatzsteuer schuldet... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von avant-racer
Wenn ich mit meinem Bauch gehandelt hätte, dann hät ich mir nen RS 6 vor die Tür gestellt, welchen ich ohne Probleme in den nächsten 3 Jahren zahlen kann (als Leasing verständlich). Dann aber würde ich ohne ein Fahrzeug evtl. auch ohne Unterkunft dastehen, weil ich wahrscheinlich alles da rein gesteckt hätte.
Was ne Aussage! Ich möchte mal behaupten wenn wir alle "unter die Brücke 3a" ziehen, könnten sich die meisten hier einen RS6 leasen...
Zitat:
Original geschrieben von Der Stef
Ja sorry, es waren (und sind) natürlich 17.500 EUR siehe UStG §19.Zitat:
Original geschrieben von avant-racer
Ein Forum ist zum informieren da - das hab ich hier getan und mir ist teilweise sehr geholfen worden. Danke nochmals dafür. Aber Aussagen wie deine oder die von Der Stef zeigen mir aber auch, dass hier Einge nicht ganz zu wissen scheinen von was sie reden. Denn mein Jahresumsatz ist weitaus höher als 12.500,- € und trotzdem bin ich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Als wäre dies nur Umsatzbedingt!? Und du zeig mir mal bitte wie ich dafür "sorge vorsteuerabzugsberechtigt zu werden"? Bin ich mal gespannt.Was das mit Halbwissen zu tun hat weiss ich nicht, du rückst ja mit der Sprache nicht raus, weshalb Dir hier auch keiner weiterhelfen kann...
Muss ne komische Brache sein, in der man als Unternehmer prizipiell keine Umsatzsteuer schuldet... 🙄
Wenn Du nicht nur in § 19, sondern auch in § 15 UStG geschaut hättest, dann hättest Du dort in Abs. 2 Nr. 1 gelesen, dass nur vorsteuerabzugsberechtigt ist, wer umsatzsteuerpflichtigte Umsätze ausführt.
In § 4 UStG findet man eine Aufzählung zahlreicher Tätigkeiten, die unabhängig von der Höhe des Umsatzes von der Umsatzsteuer befreit sind. So kann ein Arzt beispielsweise 10 Mio. Euro Umsatz machen, er ist trotzdem nicht umsatzsteuerpflichtig und deshalb auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Während der Kleinunternehmer jederzeit auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer verzichten kann und dann auch vorsteuerabzugsberechtigt wird (§ 19 Abs. 2 UStG), ist im Bereich der Steuerbefreiungen gemäß § 4 UStG eine Option zur Umsatzsteuerpflicht nur bei einigen wenigen an sich umsatzsteuerbefreiten Tätigkeiten möglich (s. § 9 UStG).
@Karoshi:
Ja, da hast Du recht! Hatte ja bereits vermutet, dass es da Brachen gibt, die nicht nach diesem Schema besteuert werden. Die entsprechenden Paragraphen kannte ich nicht, da für mich selber irrelevant.
Und natürlich, wenn man nicht muss, dann optiert man natürlich auch nicht, man hat ja nicht vor dauerhaft Miese zu machen! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Der Stef
Und natürlich, wenn man nicht muss, dann optiert man natürlich auch nicht, man hat ja nicht vor dauerhaft Miese zu machen! 😁
Man optiert immer dann, wenn die Vorsteuererstattung höher ist als die Umsatzsteuer, die man zahlen muss, und / oder wenn die Umsatzsteuer irrelevant ist, weil der eigene Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist und man die Umsatzsteuer deshalb ohne Probleme an ihn weiterbelasten kann.