A6 als Dienstwagen versus Fahrtenbuch

Audi A6 C6/4F

Hallo Zusammen,

Frage an die DIENST-WAGEN-FAHRER unter uns. Es sollte ja hinlänglich bekannt sein das die 1% Regelung zwar eine bequeme aber auch die deutlich teuerste Art der Abrechnung des Fahrzeugs beim Finanzamt darstellt. Aufgrund der bei meinem Arbeitgeber geltenden Leasingregeln wird mit meinem neuen A6 (Listenpreis inkl. vorgegebener Extras knapp 60T) meine persönliche Schmerzgrenze mit der 1% Abrechnung deutlich überschritten. Um nun aber nicht innerhalb der internen Hierarchie für Aufruhr zu sorgen habe ich das so hingenommen wie es nun mal ist, suche aber jetzt trotzdem nach Alternativen bei der Abrechnung.

Folgende Fragen

- Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch zur Abrechnung des geldwerten Vorteils beim Finanzamt ?
- Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht ?
- Auf was gilt es im besonderen zu achten ?
- Tipps & Tricks ?
- Wer benutzt ein „elektronisches“ Fahrtenbuch und wenn ja welches ?
- Gibt es Empfehlungen / GPS gestützt oder Ohne / gekoppelt an OBC usw. ?

Danke für die hoffentlich reichlichen Kommentare.

Gruß
Andreas

Beste Antwort im Thema

Ich benutze seit Anfang diesen Jahres ein Fahrtenbuch.
Bei einem Listenpreis von 130.000 EUR spare ich da locker 1000,00 EUR zu versteuerndes Einkommen monatlich. Ein ganz schöner Brocken!

Wichtig sind z.B. folgende Dinge:

Das Fahrtenbuch muss lückenlos sein.
Auch jede noch so kleine Fahrt muss notiert werden.
Mehrere hintereinander aufgesuchte Ziele können jedoch in einer einzigen Eintragung zusammengefasst werden.

Der Prüfer kontrolliert die Plausibilität u.a. auch mit Benzin-Kontrollbelegen (Datum, Menge) und Werkstattrechnungen.

Tip: Wenn ich zur Werkstatt fahre, sage ich dem Meister immer, welcher km-Stand genau auf der Rechnung zu stehen hat.
So kann es zu keinen Mißverständnissen kommen und lässt trotzdem kreativen Spielraum zu 😉
Weiterer Tip:
Bei jeder Fahrt überprüfen, ob es sich vielleicht nicht doch um irgendwie um eine Geschäftsfahrt handelt.
Auch hier ist viel kreativer Spielraum vorhanden.

Elektronisches Fahrtenbuch/GPS ist zwar sehr genau, allerdings beraubt es die Möglichkeit, das Fahrtenbuch zu "gestalten".
Ausserdem ist man immer im Ungewissen, ob es von der Finanzbehörde akzeptiert wird.

Man kann beim Führen des Fahrtenbuches mit Abkürzungen arbeiten, die müssen allerdings im Fahrtenbuch erklärt werden.
Ich habe diese Abkürzungen auf der inneren Umschlagseite des Buches erläutert, womit häufige Ziele sehr schnell eingetragen werden können.

Nicht vergessen: Bei jeder Geschäftsfahrt auch immer angeben, mit wem man gesprochen hat.
Uhrzeit muss nicht angegeben werden (Für diese Info musste ich lange suchen).

Noch ein Tip: Alle Autokosten (also auch geschäftliche Parkgebühren, Reparaturen, Versicherungen etc.) müssen privat mit versteuert werden.
Das bedeutet jedoch im Umkehrschluß: Alle Autokosten, die privat anfallen, dürfen voll(!) geschäftlich abgesetzt werden bzw. werden vom Arbeitgeber getragen.
Auch private Parkkosten (z.B. im Urlaub), Autowäsche, Fährengebühren.

Zusammenfassend lässt sich sagen: es ist ein Mehraufwand, das Fahrenbuch zu führen.
Sollte sich der Privatanteil jedoch auf ca. 20% oder darunter drücken lassen, kommt am Monatsende deutlich mehr heraus.

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Zitat:

Original geschrieben von Ruben80



Zitat:

Original geschrieben von Single Malt


Du kannst Sie sogar monatlich einreichen, wenn es deine Firma zulässt.
Ich muss das ganze doch am Jahresende beim FA einreichen, was hat meine Firma damit zu tun ?

Du musst Deine Belege bei Deiner Firma einreichen. Diese machen dann damit die monatliche Buchhaltung und am jahresende den Abschluß.

Für den Abschluß einer Firma musst Du in der Regel nicht alle Belege bem FA einreichen.

Zitat:

Original geschrieben von Ruben80



Zitat:

Original geschrieben von Single Malt


Da gibt es verschiedene Rechenmodelle, die man zur monatlichen Abschätzung verwenden kann.
Allen gleich ist, dass zum Schluß die tatsächlichen Kosten berechnet werden.
Die Differenz bekomst Du dann als Plus oder Minus aufgerechnet.
Und wenn man die Kosten durch 12 teilt, stellt das den neuen monatlichen Betrag dar (der dann am nächsten Jahresende wieder ausgeglichen wird).
Irgendwie scheint mir das ganz komplexer als ich zunächst angenommen habe. Ich war der Meinung, ich versteuere weiterhin 1% jeden Monat und hole mir dann am Jahresende durch Nachweis mit dem Fahrtenbuch meinen zuviel gezahlten Anteil vom FA wieder zurück (eben weil ich zu 90% geschäftlich mit dem Wagen fahre).

Das kannst Du machen, musst Du aber nicht.

Berechne mit irgendeiner Methode, dass die monatlichen Kosten z.B. nur 200,00 EUR anstelle von 400,00 EUR (mit 1% Regelung) liegen und rechne das ab. Damit hast Du einen Zinsvorteil.

Im Übrigen machst Du als Angestellter nicht die Abrechnung mit dem FA, sondern die Lohnbuchhaltung Deiner Firma.

Hallo zusammen,

ich bekomme meinen "Dicken" (warum nennt ihr den eigentlich so????) am 02.03. und ich lasse am 03.03 gleich ein GPS gestütztes elektronisches Fahrtenbuch beim 🙂 einbauen. Es handelt sich um das TravelControll von mcfahrtenbuch.de.

Dieses ist vom KBA zugelassen und erfüllt alle Anforderungen des Finanzamtes. Laut Hersteller ist es das einzige zugelassene wegen diverser Patente (ob stimmt, ????).

Dieses soll in ca- 3-6 Monaten als Kombination Fahrtenbuch-Ortung auf den Markt kommen und dann beides können! :-)

Auf der Homepage des Herstellers findet sich auch ein "Vorteil-Berechnen" Button. Ich habe einen Privatanteil von ca. 15%, für mich ist es also keine Frage!.

Grüße, HarryKF

Zitat:

Original geschrieben von HarryKF


ich bekomme meinen "Dicken" (warum nennt ihr den eigentlich so????) am 02.03. und ich lasse am 03.03 gleich ein GPS gestütztes elektronisches Fahrtenbuch beim 🙂 einbauen. Es handelt sich um das TravelControll von mcfahrtenbuch.de.
Dieses ist vom KBA zugelassen und erfüllt alle Anforderungen des Finanzamtes. Laut Hersteller ist es das einzige zugelassene wegen diverser Patente (ob stimmt, ????).
Dieses soll in ca- 3-6 Monaten als Kombination Fahrtenbuch-Ortung auf den Markt kommen und dann beides können! :-)

Damit nimmst Du Dir aber fast alle Möglichkeiten, das Fahrtenbuch einigermassen "kreativ" zu gestalten.

Es geht eben nichts über das gute alte Fahrtenbuch 😉

Zitat:

Damit nimmst Du Dir aber fast alle Möglichkeiten, das Fahrtenbuch einigermassen "kreativ" zu gestalten.
Es geht eben nichts über das gute alte Fahrtenbuch 😉

hmm, nicht unbedingt, da das elektronische generell erstmal auf Geschäftsfahrt steht! 🙂 im Nachhinein kann ich dann aus einzelnen Fahrten immer noch Privat machen (oder auch nicht! 😉 )

spielt bei meinem Anteil an Geschäftsfahrten aber fast keine Rolle!

Ich bin selbst gespannt wie es dann im Einsatz läuft

Grüße, HarryKF

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