A5 Cabrio - echtes Leergewicht inkl. Extras?

Audi A5 8F Cabriolet

Liebe A5-Freunde,

ich denke darüber nach, ein A5 Cabriolet zu kaufen. Ein Traumauto, wie ich finde : )

Leider habe ich in meiner Tiefgarage eine verschiebbare Parkpallette, die für maximal 2.000 Kilo zugelassen ist. Nun habe ich festgestellt, dass so ein Cabrio (z.B. 2.0 TFSI Quattro) schwer ist und leer bereits gute 1,8 Tonnen wiegt und ich daher durch Extras möglicherweise schnell über an die Grenze komme. Insbesondere, wenn ich mich vielleicht sogar für das S5 Cabrio entscheide 😎

Kennt jemand eine Möglichkeit, wie man vor Bestellung das effektive Gewicht inkl. Extras exakt herausbekommt?
Ich möchte auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein und etwas schriftliches haben, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeinden.

Habe übrigens beim 🙂 angefragt, aber bisher keine hilfreiche Antwort bekommen.

Danke für Eure Hilfe!!

SIMB0

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hohirode



Zitat:

Original geschrieben von SIMB0


Danke für den Hinweis. Ich werde direkt bei Audi anfragen!

🙂

Das kann doch alles nicht sein....niemand kann mich zwingen das Fahrzeug zu verwiegen. Jeder Otto Normalbürger muss sich auf Daten aus den zum Fahrzeug gehörenden Dokumentationen verlassen könnne. ( das die Daten hinsichtlich Spritmenge nicht passen, das dürfte jedem klar sein ) aber Länge, Breite, Höhe und Gewicht, das sollte man schon als gegeben annehmen. Und wenn unter Pkt. 13 beispielsweise dann 1.870 kg steht, dann muss ich davon ausgehen, das passt. Wenn das beim Fall der Fälle dann doch nicht gepasst hat und raus kommt - das Fahrzeug hat tatsächlich ab Werk ( !! ) 2.112 statt angegebener 1.870 kg, dann kann und ist ganz sicher nicht Sache des Besitzers.

Es ist aber auch ganz sicher nicht Sache des Parkhausbetreibers. Wenn die Parkpallette mit nicht mehr als 2.000 kg beladen werden darf, dann bleibt das Cabrio eben draußen 🙁

Ob man Lust hat, Audi auf einen überdachten Parkpatz zu verklagen, müssen andere klären.

Zitat:

Original geschrieben von Denira



Zitat:

Original geschrieben von hohirode


Das kann doch alles nicht sein....niemand kann mich zwingen das Fahrzeug zu verwiegen. Jeder Otto Normalbürger muss sich auf Daten aus den zum Fahrzeug gehörenden Dokumentationen verlassen könnne. ( das die Daten hinsichtlich Spritmenge nicht passen, das dürfte jedem klar sein ) aber Länge, Breite, Höhe und Gewicht, das sollte man schon als gegeben annehmen. Und wenn unter Pkt. 13 beispielsweise dann 1.870 kg steht, dann muss ich davon ausgehen, das passt. Wenn das beim Fall der Fälle dann doch nicht gepasst hat und raus kommt - das Fahrzeug hat tatsächlich ab Werk ( !! ) 2.112 statt angegebener 1.870 kg, dann kann und ist ganz sicher nicht Sache des Besitzers.

Es ist aber auch ganz sicher nicht Sache des Parkhausbetreibers. Wenn die Parkpallette mit nicht mehr als 2.000 kg beladen werden darf, dann bleibt das Cabrio eben draußen 🙁

Ob man Lust hat, Audi auf einen überdachten Parkpatz zu verklagen, müssen andere klären.

Du zitierst mich und hast es gar nicht richtig gelesen...schäme Dich !

wer hat den Parkhausbetreiber verantwortlich gemacht ?...ich bestimmt nicht....und wer will Audi verklagen weil es nicht ins Parkhaus darf ?..ich auch nicht. Also bitte...korrekt bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


Du zitierst mich und hast es gar nicht richtig gelesen...schäme Dich !

wer hat den Parkhausbetreiber verantwortlich gemacht ?...ich bestimmt nicht....und wer will Audi verklagen weil es nicht ins Parkhaus darf ?..ich auch nicht. Also bitte...korrekt bleiben.

Jetzt muss ich Dich nochmal zitieren. Hab´s nicht gegen Dich richten wollen, also nicht böse sein.

Meinte damit nur, dass das Problem mit dem Übergewicht letztendlich bei einem selbst hängen bleibt.
Daher finde ich´s gut, man sich vorher genau über dieses (mögliche) Problem schlau macht.

So, und jetzt schäme ich mich auch noch ´ne runde 😉

Zitat:

Das kann doch alles nicht sein....niemand kann mich zwingen das Fahrzeug zu verwiegen. Jeder Otto Normalbürger muss sich auf Daten aus den zum Fahrzeug gehörenden Dokumentationen verlassen könnne.

Ganz aktuell hatte ich die Diskussion mit dem Tüv, als ich das korrekte Leergewicht meines VW Tiguans (sorry 🙄 ) in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben wollte.

Hier die offizielle Angabe von VW, wie Leergewicht definiert wird:
----------------------------------------
* Leergewicht: Das "Leergewicht" ist fuer das fahrbereite Fahrzeug mit Fahrer (75 Kilogramm), Betriebsfluessigkeiten inklusive
90 % Kraftstofftankfuellung sowie gegebenenfalls mit Werkzeug und Ersatzbereifung. Durch Mehrausstattungen und durch
nachtraeglichen Einbau von Zubehoer erhoeht sich das angegebene Leergewicht.
----------------------------------------

Bei meinem Tiguan wird das Leergewicht von allen Fahrzeugen mit gleicher Motor-Getriebevariante mit dem gleichen Wert angegeben; beim 2.0 TDI/4M sind das 1688 kg. Die amtlich geeichte Wage beim lokalen Bauhof zeigte für *mein* Fahrzeug vollgetankt und mit leichter Fahrerin 1860kg an, schlappe 172kg mehr als in den Fahrzeugpapieren.

Also, entweder kaufst Du das Fahrzeug gebraucht und stellst es vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag auf eine Waage. Oder Du gehst halt auf Risiko 🙂

Viel Erfolg,
Artur

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Hi SIMB0,

Zur Info:
laut einer geeichten LKW-Waage wiegt mein S5 Cabrio Bj2010 1950 kg (ohne Fahrer, Tank voll, 18" mit 245 Reifen). Im Schein Punkt 13 sind auch 1950 kg angegeben.

Gruß Siegfried

Die Frage ist halt wie genau so eine geeichte LKW Waage bei einem PKW wirklich wiegt.
Solche Waagen sind ja in der Regel nur in ihrem typischen Wäägebereich genau und ein LKW mit 1500-2000kg wird wohl nicht die Norm sein. Würde mich nicht wundern wenn sie da leicht mal 50 -100 Kilo ungenauigkeit aufweist.

Zitat:

Original geschrieben von quatro85


Hi SIMB0,

Zur Info:
laut einer geeichten LKW-Waage wiegt mein S5 Cabrio Bj2010 1950 kg (ohne Fahrer, Tank voll, 18" mit 245 Reifen). Im Schein Punkt 13 sind auch 1950 kg angegeben.

Gruß Siegfried

Unter Punkt 13, bzw. Punkt G im Fahrzeugschein wird immer von einem zu 90% gefüllten Tank und einem Fahrer mit 75kg ausgegangen.

Also steht bei Dir in den Papieren auch zu wenig.

Mein Fahrzeug wiegt ca. 140kg mehr als angegeben.

Es steht übrigens in der Übereinstimmungsbescheinigung und den Fahrzeugschein immer der gleicher Wert.

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