A4 B6 2.0 ALT - sehr hoher Ölverbrauch

Audi A4 B6/8E

Hallo, ich habe mir ein Audi A4 BJ 2002 gekauft mit 190.000 KM auf der uhr von einem Händler,

ich fahre das auto jetzt ca 1000 km und musste feststellen ich habe den ölstand auf das vorgegebene maß aufgefüllt, bin ca 400km gefahren und dann zeigt mir das auto die warnung, ÖLDRUCK an..... in eine Freie werkstatt gefahren geschaut kein öl mehr drine, ca 4-5L öl nachgekippt jetzt ist wieder ruhe gewesen naja 300-400 km später kam das problem wieder geschaut, wieder kein öl mehr drine...

habe den händler angeschrieben was das sein kann und was man da machen kann

er sagte er will sich das nächste woche mal anschauen,

was kann ich tun? ich vermute zylinderkopfdichtung,

öl verlieren tut er nicht, also wenn ich das auto stehen lasse ne nacht ist da nichts auf dem boden oder so...

err raucht viel ausm auspuff ist mir aufgefallen...

zählt das zur händler garantie? sollte ich den wagen wieder zurückgeben (wenn möglich) ?

was könnt ihr mir raten.
Anbei Bilder von Kühlwasser
lg

Kühlwasser
Kühlwasser 2
34 Antworten

danke, ich schaue mal was der händler sagt ob er das reparieren will oder ob er sagt es is mein verschulden, danke für die tipps!

Zitat:

@Capitan orochi schrieb am 16. November 2020 um 19:16:42 Uhr:


habe grad mal geschaut, wie sieht es da rechtlich für mich aus?

also bezüglich mängel usw ?!

Soll das von Dir gezeigte Protokoll einem Kaufvertrag entsprechen? Am besten Anwalt fragen, ob dieses Dokuent Dir jetzt Rechte eher abspricht oder eher zuspricht...

Er schaut sich das an Auto steht bei ihm er will das morgen in die Werkstatt bringen und das machen ventischaftdichtung vermutet er aber er macht das sagt er

Zitat:

@Capitan orochi schrieb am 18. November 2020 um 16:37:09 Uhr:


Er schaut sich das an Auto steht bei ihm er will das morgen in die Werkstatt bringen und das machen ventischaftdichtung vermutet er aber er macht das sagt er

Habe in meinem ersten Beitrag geschrieben ventilschaftdichtung oder ölabstreifringe. Kannst du dem Verkäufer sagen das wird es auch sein. Aber er soll mal abchecken lassen dann wird es bestätigt...

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ja hatte gesagt ventilschaftdichtung oder ölabstreifringe zylinderkopf haben wir ausgeschlossen weil kein öl im kühlwasser, aber er scheint es zu machen

ich halte euch auf dem laufenden

Wenn er wirklich diese arbeit bei einer guten Werkstatt machen lässt dann wird er aber gut miese machen bei dem Fahrzeug. Kann dir aber egal sein Hauptsache die karre wird fit gemacht.

ja, ich halte euch auf dem laufenden.

Wer so einen Kaufvertrag aufsetzt führt m.E. nichts Gutes im Schilde und weiß, dass seine Fahrzeuge Probleme haben.

Ich persönlich würde auf Rückabwicklung pochen und wenn der Händler das nicht will, direkt zum Anwalt gehen.

Wer so ein Auto mit solchen Klauseln im Vertrag verkauft wird nicht tausende in die Hand nehmen um das Fahrzeug in den Bestzustand zu bringen.
Ich befürchte, dass selbst wenn der Händler das Auto wie auch immer repariert, die Freude nur von kurzer Dauer sein wird und Du nach ein paar Tausend KM wieder Ölverbrauch haben wirst.
Eine nachhaltige Reparatur am Motor wird evtl. nicht viel günstiger sein als der Kaufpreis - das wird der Händler ungern ausgeben wollen.

Auch wenn das nur Annahmen von mir sind, mein Rat ist: gib das Auto zurück.

Der Verkäufer wird ein scheiss reparieren lassen. Die Reparatur von ventilschaftdichtung oder ölabstreifringe ist so aufwendig das der Verkäufer nichts mehr am auto verdienen kann. Mit dem Kaufvertrag hat er sich sehr gut abgesichert und verkauft wurde auch im Kundenauftrag. Damit hast du leider absolut keine Chance wenn er sich weigert.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...wird er aber auch noch merken, das er verar...t wurde und weiterhin wird...manche lernen nur durch Schmerzen!

Es handelt sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern "nur" um das Übergabeprotokoll, so das offen und damit zu klären bleibt, ob der "vermittelnde Kunde" die Sachmängelhaftung auch im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hat.

Insgesamt aber absolut unseriös.

Zitat:

@jw61 schrieb am 19. November 2020 um 12:59:23 Uhr:


Es handelt sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern "nur" um das Übergabeprotokoll, so das offen und damit zu klären bleibt, ob der "vermittelnde Kunde" die Sachmängelhaftung auch im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hat.

Ich rate mal ins blaue. Es gibt kein beidseitig unterschriebenes Dokument, welches als Kaufvertrag betitelt wurde. Der Vertrag wurde bestimmt mündlich geschlossen und dabei wurden auch alle Sachen, die möglich sind, vorsorglich vom Verkäufer ausgeschlossen.

Zitat:

@isi-e36 schrieb am 19. November 2020 um 10:09:57 Uhr:


Der Verkäufer wird ein scheiss reparieren lassen. Die Reparatur von ventilschaftdichtung oder ölabstreifringe ist so aufwendig das der Verkäufer nichts mehr am auto verdienen kann. Mit dem Kaufvertrag hat er sich sehr gut abgesichert und verkauft wurde auch im Kundenauftrag. Damit hast du leider absolut keine Chance wenn er sich weigert.

Außer du kannst nachweisen, dass der "Verkauf im Kundenauftrag" keiner war. Weil reinschreiben kann man viel, wenns nicht stimmt greifen die gesetzlichen Regelungen. Und sollte der Verkauf tatsächlich im kundenauftrag erfolgt sein und der ehemalige Kunde hat das Ding als "Ölsäufer" verkauft, dir wurde aber irgendwie "vergessen" das mitzuteilen - dann viel Spass. Dein Anwalt freut sich, der bekommt ganz sicher sein Geld. Ob du das Geld für den Wagen samt Anwalt bekommst steht in den Sternen.

so hatte ihn geschrieben wie es aussieht ob das auto schon in der werkstatt ist er sacht bis montag-dienstag meldet er sich... mal schauen....

1300 kosten, er sagt entweder teilen wir die kosten oder er nimmt das auto zurück zieht aber die gefahrene leistung vom preis ab den er zurückzahlt.... habe 2750 bezahlt und bin knapp 2000 km gefahren...

mal schauen was er mir zurück geben will

Was will er denn für 2000 km haben? Weil mehr als 10 Cent/km für so ne Krücke ne Frechheit ist. Und mit "wir teilen" kann der sich aber sowas von abschminken.

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