A4 Avant--- Motorschaden
Hallo Leute,
hatte ja schon in einem anderen Thread berichtet das ich liegengeblieben bin.
Gestern die Diagnose: Totaler Motorschaden, alles im Eimer, Kosten ca. 15.000€.
Das sowas bei nem V6 3.0l Diesel mit 100 000 Km möglich ist hätte ich nie für möglich gehalten.
Danke Audi !!!!
Viele Gruesse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Corlon
solche schäden hört man echt nur von audi/vw.... warum wohl???? vorsprung durch technik
So ein Schwachsinn!!! Hör bitte auf solchen Müll zu schreiben! Probleme gibts durchweg bei allen Marken, da kannst du zu BMW, Mercedes oder sonst einem Hersteller gehen!
91 Antworten
Du hast einen Kaufvertrag. Steht der Händler als Verkäufer drin ist es dessen Problem. Steht eine Privatperson drin (quasi "im Auftrag" bzw. "vermittelt"😉 ist es unter Umständen dein Problem. Im letzten Fall gehe zum Anwalt, weil es für Verkäufer sehr schwer bis unmöglich ist rechtswirksam aus der Gewährleistungspflicht gegenüber Privatpersonen herauszukommen. Wie deine Mutter das sieht und ob Sie Repressalien von ihrem Chef befürchtet musst du abwägen. Ein echter Motorschaden sind ein paar Monatsnettolöhne...
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Du hast einen Kaufvertrag. Steht der Händler als Verkäufer drin ist es dessen Problem. Steht eine Privatperson drin (quasi "im Auftrag" bzw. "vermittelt"😉 ist es unter Umständen dein Problem. Im letzten Fall gehe zum Anwalt, weil es für Verkäufer sehr schwer bis unmöglich ist rechtswirksam aus der Gewährleistungspflicht gegenüber Privatpersonen herauszukommen. Wie deine Mutter das sieht und ob Sie Repressalien von ihrem Chef befürchtet musst du abwägen. Ein echter Motorschaden sind ein paar Monatsnettolöhne...
Und jetzt kommt der Knaller, was ich bislang noch gar nicht bedacht habe: ich habe ihm meinen alten A3 gegeben, dass er ihn "im Kundenauftrag" verkauft. Das ist inzwischen auch geschehen. Das Geld von dem A3 hat er noch. Meinen neuen und inzwischen kaputten A4 hab ich noch nicht mal bezahlt, und es gibt auch keinen Kaufvertrag!
Hab irgendwie die Befürchtung, dass das gar nicht mehr witzig wird...
Das heist du hast nichts schriftliches?? Weder von der Abgabe dienes A3 noch vom Kauf des A4?
Sry,.. sei mir nicht böse wenn es so ist, aber das ist mehr als blauäugig!
Zitat:
Original geschrieben von Todde180
Das heist du hast nichts schriftliches?? Weder von der Abgabe dienes A3 noch vom Kauf des A4?
Sry,.. sei mir nicht böse wenn es so ist, aber das ist mehr als blauäugig!
Das ist seit 15 Jahren ein sehr guter Freund meiner Mutter
Ähnliche Themen
Ok dann wird man sich wohl einig,... aber das kann keiner vorher wissen! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von M.Goessl
Das ist seit 15 Jahren ein sehr guter Freund meiner MutterZitat:
Original geschrieben von Todde180
Das heist du hast nichts schriftliches?? Weder von der Abgabe dienes A3 noch vom Kauf des A4?
Sry,.. sei mir nicht böse wenn es so ist, aber das ist mehr als blauäugig!
Und ich hab da bisher alle meine Autos gekauft.
Zitat:
Original geschrieben von M.Goessl
Und ich hab da bisher alle meine Autos gekauft.Zitat:
Original geschrieben von M.Goessl
Das ist seit 15 Jahren ein sehr guter Freund meiner Mutter
Gott oh Gott, kein Kaufvertrag nix ? Handel wie auf dem Basar mit Handschlag ? Mal eine dumme Frage...so wie du dass schreibst geht der Deal hübsch am Finanzamt vorbei (Vorsteuer / Mwst / Ust) Keine Rechnung kein Kauf / Verkauf.
Ihr seit mir ja lustig 😁 dass ist obendrein noch Steuerhinterziehung.
Wie bitte willst du belegen, dass der Wagen von
demHändler stammt...wenn der sagt ist nicht von mir ?
Diese Geschichten im "Kundeauftrag" wurde übrigens gekippt....damit wollte sich der "Verkäufer" hübsch aus der Gewährleistung ziehen.
Auch wenn dass noch irgendwo dran steht...es ist nichtig. (ich hatte es schon mal irgendwo geschrieben...ich habe einen Richter Stuhl inne). Fakt ist du hast bei einem Händler gekauft, somit hast du eine 1 jährige Garantie.Der Gesetzgeber unterscheidet im juristischen sinne zwischen Privatpersonen und gewerbsmäßigem Verkauf. Da auf dem Hof des Händlers sicherlich mehrer Fahrzeuge stehen, ist es schlicht und ergreifend gewerbsmäßiger Handel mit KFZ. Somit liegt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweislast beim Händler, danach bei Dir. Nachlesbar übrigens im §§HGB
Noch ein Zusatz zum Handel mit KFZ
Eine Sonderform stellen Freiberufler / Selbständige mit Mwst. ausweisbaren KFZ dar. Selbige müssen !! bei Verkauf an eine Privatperson auch eine einjährige Gewährleistung übernehmen. Aus diesem Grund werden diese Fahrzeuge entweder in`s fernre Ausland verkauft, hier entfällt dann die Sachmängelhaftung, oder bei einem Händler in Zahlung gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Gott oh Gott, kein Kaufvertrag nix ? Handel wie auf dem Basar mit Handschlag ? Mal eine dumme Frage...so wie du dass schreibst geht der Deal hübsch am Finanzamt vorbei (Vorsteuer / Mwst / Ust) Keine Rechnung kein Kauf / Verkauf.Zitat:
Original geschrieben von M.Goessl
Und ich hab da bisher alle meine Autos gekauft.
Ihr seit mir ja lustig 😁 dass ist obendrein noch Steuerhinterziehung.
Wie bitte willst du belegen, dass der Wagen von dem Händler stammt...wenn der sagt ist nicht von mir ?
Diese Geschichten im "Kundeauftrag" wurde übrigens gekippt....damit wollte sich der "Verkäufer" hübsch aus der Gewährleistung ziehen.
Auch wenn dass noch irgendwo dran steht...es ist nichtig. (ich hatte es schon mal irgendwo geschrieben...ich habe einen Richter Stuhl inne). Fakt ist du hast bei einem Händler gekauft, somit hast du eine 1 jährige Garantie.Der Gesetzgeber unterscheidet im juristischen sinne zwischen Privatpersonen und gewerbsmäßigem Verkauf. Da auf dem Hof des Händlers sicherlich mehrer Fahrzeuge stehen, ist es schlicht und ergreifend gewerbsmäßiger Handel mit KFZ. Somit liegt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweislast beim Händler, danach bei Dir. Nachlesbar übrigens im §§HGB
Danke für die Antwort. Da geht gar nix an der Steuer vorbei. Wir kamen bisher einfach nicht dazu, das alles abzuwickeln. Wie gesagt, das Auto hab ich jetzt 11 Tage...
Und bezahlen und das Vertragliche habe ich bisher nicht vorangetrieben, denn ich hab mir gedacht, solange das Auto nicht in brauchbarem Zustand ist, dann zahl ich den Rest auch nicht (also auf die "Anzahlung" die mein altes Auto dargestellt hat).
Ist die Garantie unabhängig vom Kilometerstand und gilt auch für Nicht-Vertragshändler??
Zitat:
Original geschrieben von M.Goessl
Danke für die Antwort. Da geht gar nix an der Steuer vorbei. Wir kamen bisher einfach nicht dazu, das alles abzuwickeln. Wie gesagt, das Auto hab ich jetzt 11 Tage...
Und bezahlen und das Vertragliche habe ich bisher nicht vorangetrieben, denn ich hab mir gedacht, solange das Auto nicht in brauchbarem Zustand ist, dann zahl ich den Rest auch nicht (also auf die "Anzahlung" die mein altes Auto dargestellt hat).
Ist die Garantie unabhängig vom Kilometerstand und gilt auch für Nicht-Vertragshändler??
Dann würde ich mich nicht unbedingt Aufregen...ist ja noch nicht bezahlt. Dumm ist nur die Sache .... mit Deinem Alt Fahrzeug.
Garantie ist unabhängig von km stand und hat rein gar nichts mit Vertragshändler oder freier Autohandel zu tun.
Maßgebend ist der
gewerbliche Handelmit KFZ.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Dann würde ich mich nicht unbedingt Aufregen...ist ja noch nicht bezahlt. Dumm ist nur die Sache .... mit Deinem Alt Fahrzeug.Zitat:
Original geschrieben von M.Goessl
Danke für die Antwort. Da geht gar nix an der Steuer vorbei. Wir kamen bisher einfach nicht dazu, das alles abzuwickeln. Wie gesagt, das Auto hab ich jetzt 11 Tage...
Und bezahlen und das Vertragliche habe ich bisher nicht vorangetrieben, denn ich hab mir gedacht, solange das Auto nicht in brauchbarem Zustand ist, dann zahl ich den Rest auch nicht (also auf die "Anzahlung" die mein altes Auto dargestellt hat).
Ist die Garantie unabhängig vom Kilometerstand und gilt auch für Nicht-Vertragshändler??
Garantie ist unabhängig von km stand und hat rein gar nichts mit Vertragshändler oder freier Autohandel zu tun.
Maßgebend ist der gewerbliche Handel mit KFZ.
Naja.. Also ich könnte ja sagen, er soll den kaputten wieder nehmen- klar, dann hat er den Ärger, aber rechtlich muss er das ja machen. Ich könnte ihm doch dann mit dem Vorschlag kommen, dass ich dafür jetzt wieder ein Auto bei ihm kaufe?? Denn wie ihr gelesen habt, ist das ja nicht irgendein Händler.. Und ich will da auch keinen Ärger. Dafür hab ich keine Zeit.
Hab ich juristisch gesehen die Chance,das Auto zurückzugeben und er muss ihn nehmen?
Zitat:
Original geschrieben von M.Goessl
Naja.. Also ich könnte ja sagen, er soll den kaputten wieder nehmen- klar, dann hat er den Ärger, aber rechtlich muss er das ja machen. Ich könnte ihm doch dann mit dem Vorschlag kommen, dass ich dafür jetzt wieder ein Auto bei ihm kaufe?? Denn wie ihr gelesen habt, ist das ja nicht irgendein Händler.. Und ich will da auch keinen Ärger. Dafür hab ich keine Zeit.Hab ich juristisch gesehen die Chance,das Auto zurückzugeben und er muss ihn nehmen?
Zurücknehmen erst nach drei erfolglosen Reparaturversuchen. Dann hast du Recht auf Wandlung. Was er definitiv muss....den Wagen Reparieren und zwar auf seine Kosten.
Mache
nie aber auch wirklich niemalsso etwas ohne Vertrag ! Auch wenn`s noch so gute Freunde sind ! Bei Geld hört die Freundschaft definitiv auf.
Ich mache mich jetzt zwar unbeliebt, aber nach dem ich das gelesen habe muss ich sagen:
SELBSTSCHULD
Das gute an Fehlern ist aber, man lernt daraus 😉 Ich hoffe troztdem, dass Du die Sache irgendwie geregelt bekommst. Wie bereits angesprochen wird es für Deine Mutter ev. Konsequenzen haben wenn Du mit dem Anwalt auf den "Verkäufer" oder was auch immer los gehst.
Zitat:
Original geschrieben von CH_330d
Ich mache mich jetzt zwar unbeliebt, aber nach dem ich das gelesen habe muss ich sagen:SELBSTSCHULD
Das gute an Fehlern ist aber, man lernt daraus 😉 Ich hoffe troztdem, dass Du die Sache irgendwie geregelt bekommst. Wie bereits angesprochen wird es für Deine Mutter ev. Konsequenzen haben wenn Du mit dem Anwalt auf den "Verkäufer" oder was auch immer los gehst.
Nö..wieso ? Recht hast du schon..und aus Fehlern lernt man...meistens zumindest 😁. Die Postings sollten auch nur als Hinweis für "Was wäre wenn..." verstanden werden. Es geht natürlich gar nicht (ich übertreib jetzt mal) wenn ich da aufschlage und sage "Ey Alter du hast mir da richtig krass Schrott angedreht...nimm zurück oder ich hau dir was auf die Glocke" 😁 DASS geht so natürlich nicht, sollte auch so keinesfalls verstanden werden !
Erst einmal in Ruhe und sachlich über dass Problem reden. Wenn da natürlich kein Einsehen ist, was ich mir in anbetracht der Bindung (Mutter arbeitet da) nicht vorstellen kann, sollte man durchaus auch Wissen welche Möglichkeiten schlussendlich bestehen.
Dieses "ohne Rechnung / Kaufvertrag" sehe ich sowieso als so ein bisschen kleine Schummelei (oder auch Versuch) da ein paar Euronen an Vadder Staat vorbei zu schleusen. Wenn so etwas in die richtigen Kanäle läuft, hat der auf alle Fälle die Steuerfahndung am Hals...und die rücken den Schreibtisch dann in`s ganz helle Licht....Wette drauf. Aber dass ist ein ganz anderes Thema.
Hallo,
das Auto hat angefangen wie verrückt im Motorraum zu klackern/rappeln. Nach Überprüfung ist mir aufgefallen das der unterste Kippkeilriemen gerissen ist (059260849 - EPDM Contitech 4PK1217). Dann habe ich den Riemen rausgezogen jedoch das Auto rappelt immernoch. Kann das daran liegen, dass der Riemen nicht mehr drinnen ist oder ist da noch was anderen defekt? Das rappeln kommt von dieser Stelle.
Bilder von der Stelle habe ich gemacht. Auch ein Video vom Klackern.
Könnt ihr mir helfen???