A3 in Deutschland kaufen -> nach Luxemburg importieren : MWST Ersattung ?

Audi A3 8P

Hallo,

ich will mir einen A3 Sportback über APL (Vermittler) in Deutschland kaufen, dieser soll allerdings in Luxemburg zugelassen und auch genutzt werden , jetzt habe ich gehört dass ich dann nur die lux. Mwst 15% statt die deutsche Mwst zu zahlen brauche, was eigentlich auch logisch ist, nur ist jetzt die Frage wie das mit der Erstattung läuft

APL meint dazu
"Eine Bestellung aus dem Ausland ist selbstverständlich ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie jedoch dass der Kauf zunächst komplett in Deutschland inkl. der dt. MwSt. stattfinden muss. Sobald nach der Ausfuhr ins Ausland und Ihr dortige Anmeldung dem mit uns kooperierendem Audi Autohaus vorgelegt wurde, gibt es umgehend die in D entrichtete MwSt. erstattet."

Allerdings habe ich hier im Forum und auch schon von Bekannten gehört dass ich die deutsche Mwst gar nicht zahlen bräuchte und dem Händler einfach einen Kopie der Zulassungskopie zukommen lasse, welcher daraufhin ja einen Beweis für den Export hätte. Würde dann einfach die 15 % Mwst direkt in Luxemburg zahlen

Hat jemand Erfahrungen damit bzw. kann mir sagen wie das jetzt richtig abläuft, möchte das nämlich vorm Unterschreiben gerne genau wissen

mfg
Philippe

16 Antworten

Ich bin jetzt kein Zollbeamter aber ich denke mir, daß die Schweizer das so arrangiert haben, daß dies im Endeffekt nich zu Gunsten des Käufers sein kein, sprich auch wenn du nur 11,5 % MwSt. zahlst musst du noch Zoll draufzahlen und das kommt dann teuer. Sonst würde ja kein Schweizer mehr einen Wagen in der Schweiz kaufen 😉

der Thread ist ja schon was älter, aber der Ablauf ist wie folgt:

Rechtsgrundlage für die MwSt Sache ist Paragraph 2 UStg.

Das funktioniert auch nur bei ausgewiesender MwSt. bei Fahrzeugen welche Differenzbesteuert sind nach Para. 25 UStg geht es nicht.

Wenn ich eine Firmeninhaber bin mit UStIdent No. kann ich tatsächlich einen Vorsteuerabzug durchführen und zahle beim Händler in Deutschland netto und nur noch in Lux. 15% MwSt.

als Privatmann geht das nicht....warum?

ich muss zuerst brutto beim händler in D zahlen (Der Händler ist übrigens nicht verpflichtet die MwSt. zurücktzuerstatten. (es sei denn der Händler würde auf Rechnung liefern - dann könnten sie den Zulassungsprozess abwickeln und dann bezahlen - dann wäre es in der Tat nicht mehr notwendig erst noch in D die MwSt zu zahlen)

Um das Fahrzeug zulassen zu können in Lux. muss ich zuerst das KFz in Lux beim Zoll vorführen,
dann die MwSt. zahlen und später dann beim TüV (SNCT) zur endgültigen Zulassung.
Der Händler braucht die Bescheinigung über die bezahlte MwSt. und eine Kopie der Zulassung. Dann wird er ihnen "inshallah" die MwSt. wieder auszahlen.
voraussetzung dafür ist des weiteren ein Wohnsitz in Luxemburg da ein Certificat de Résidence beim Zoll zur Erlangung der Vignette A705 vorgelegt werden muss.

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