A3 8P 2.0 TDi springt schlecht an Hilfe bitte
Hallo habe seit 3 wochen ca. einen a3 2.0 tdi 140 ps sline , habe das problem das er im kalten zustand lange braucht um anzuspringen, und schwer angeht. Also wenn ich den schlüssel umdrehe dann geht er ca. beim 3. oder 4. rukeln an ......das ist echt nicht normal, mein bekannter hat den gleichen motor und der springt sofort an. Die Glühkerzen wurden laut Rechnung letztes jahr gewechselt,...was kann das denn sein? Lg Chris
Beste Antwort im Thema
also ich kann mir jetzt vorstellen, dass das selber rumbauen nicht gerade förderlich jetzt ist für dich:-(
Zitat:
Original geschrieben von kolias_ch
Ja , morgen abend muss ich ihn bei vw/Audi hinstellen und Donnerstag dann die Diagnose. Die Std. 85 Euro Hey Wahnsinn. Ich sitze jetzt beim Anwalt nur zur Info, denn das Problem bestand ja beim Kauf!
161 Antworten
er hat schon schekheft mit den einträgen bis ca. 128tkm ...ich hab ihn gekauft mit 130tkm er hat eine rechnung dabei von letztem jahr über fast 2500 euro, kupplung neu, zahnriemen neu, turbolader neu, bremsen neu usw. ...... er sprang schon beim kauf und probefahren schlecht an und er sagte mir : ach die batterie ist schwach !!!!! lg chris
Ob die teile wirklich gewechselt wurden kann man ja sehen. Und ansonsten hat der Verkäufer das recht bis zu 3 mal die Mängel selbst zu beheben. Und wofür willst du ne Rechnung haben? Da du sie nicht bezahlst, musst du die nicht haben. Und seine Einkaufspreise muss er dir nicht offenbaren.
Und wieso schrottreifer leihwagen? Nur weil die Räder ne Unwucht haben oder er dir keinen Neuwagen hinstellt? Er muss dir gar keinen Leihwagen kostenlos stellen.
Zitat:
Original geschrieben von kolias_ch
folgende Nachricht habe ich ihm jetzt per email geschickt....ihr werdet merken was das problem ist :Hallo, jetzt bin ich richtig sauer und enttäuscht und und und ! Erst muss ich hinterherlaufen um die Reparatur abzuwickeln, dann bekomm ich einen **Leihwagen** der Schrottreif ist (ab 120 wackelt das Lenkrad, die Sitze sind zerfetzt, 230tkm drauf hat, es stinkt wie Schei..., einfach nur ekelhaft!) dann hol ich mein Auto ab und es wird behauptet das folgendes gemacht wurde:
Neuer Anlasser, neue Batterie, Spanner vom Keilrippenriemen neu
...dafür bekomm ich weder eine Rechnung, Bestätigung, noch die alten Teile zu sehen, oder sonst was !!!
dann komm ich Abends von der Arbeit heim, starte das Auto und siehe da :
es springt mindestens genauso schlecht an wie vorher
und vorne kracht der Spanner immernoch
da kauft man sich ein Auto für 11200 Euro vom **Händler** wenn ich das jetzt mal so nennen darf und man hat nur Ärger und unkosten ! Schließlich habe ich einfach 68km von daheim bis zu ihrem Hof.
Wir haben jetzt folgende Möglichkeiten:
1. Ich stell das Auto in eine richtige Fachwerkstatt und lass die Fehler prüfen und beheben und die Rechnung geht an Sie
2. Ich übergebe das ganze meinem Anwalt und dann wird das ganze vom Gutachter und Gericht geklärt
ich werde morgen früh gleich nochmal mit meinem Anwalt sprechen, wenn ich bis spätestens morgen Mittag keine Freigabe/Genehmigung zur Reparatur habe dann übergebe ich das ganze dem Anwalt und unser Kontakt ist dann hiermit beendet, danach nur noch Schriftverkehr des RA .
Mit freundlichen Grüßen
Kolias Christos
P.S.: Kopie dieser Nachricht bekommt der RA, der bereits informiert ist über die Sache
Solche Kunden wünscht man sich. 🙄
Wenn ich so eine Mail bekommen würde, würde ich meinen Kunden absolut nicht mehr ernst nehmen. 😮
also ohne dich persönlich anzugreifen, aber das ganze klingt für mich nach einem nicht vertrauenswürdigem händler...das gepaart mit dem geringen kaufpreis für einen 8p und die laufleistung, da ist immer potential für teure folgekosten.
das ist leider so...
zu deiner email...er hat erstmal 3x die chance nachzubessern, dazu braucht er dir keine rechnung zu geben.
wenn die 3x weg sind und nichts passiert ist, dann kannst du weitere schritte einleiten.
vorher hast du keine chance...klar sagt dir dein anwalt was anderes, der will ja geld verdienen und empfiehlt dir alles um mehr zu verdienen.
ein konstruktives gespräch mit der werkstatt wäre da wohl zuelführender.
aber ich drück die daumen das sich dein problem bald erledigt...
lg
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ich fahre zu dem nicht mehr hin....ende! wenn ich den nochmal sehe dann kann ich für nichts garantieren! das ist so ein behinderter mensch , der ist total verplant und nimmt alles so locker! natürlich brauch ich einen beleg für die teile, denn auf die gibts ja schliesslich auch garantie, aber ohne beleg wird das nichts ! ich habe rechtschutz also warum soll ich es nicht durchziehen? ich hab nichts zu verlieren!
Damit bleibst du rechtlich nicht oben. Er hat das Recht bis zu 3x nachzubessern und wenn du ihm dieses Recht nicht gewährst, bleiben dir nur 2 Möglichkeiten: entweder du lebst mit dem Fehler oder zahlst die Reparatur selbst.
Und deine Rechtsschutzversicherung freut sich bestimmt, einen solchen Fall bezahlen zu dürfen. Wenn die pfiffig sind, lieferst du denen damit einen Grund dich rauszuwerfen. (sonderkündigungsrecht im Schadensfall)
sehe ich genauso...die werkstatt freut sich, de anwalt freut sich nur du wirst in die röhre schauen.
gewähre der werkstatt die 3 reperaturversuche, sonst geht das ganze ding nach hinten los und du zahlst drauf.
lg
ich habe die dekungszusage von meinem rechtschutz, und man muss nur 2 versuche gestatten und nicht 3. Ich war beim Audi heute und hab es überprüfen lassen, also die batterie ist nicht neu und nicht original, der anlasser ist auch nicht neu sondern verrostet, und der spanner sieht schon neu aus ...aber das geräusch besteht immernoch - vor allem beim einschlagen. morgen 15 uhr zum anwalt - ich hab nichts zu verlieren . lg
Wieso sollte dir die Versicherung auch die deckungszusage verweigern? Sie hat aber nach der Schadensregulierung ein sonderkündigungsrecht. Genau wie du auch.
Die Batterie muss nicht original sein.
Und bei deinem Rechtsstreit wird es drauf hinauslaufen, dass er nochmal nachbessern darf. Es sei denn es ist erkennbar, dass er sich strikt weigert. Davon ist laut deinen aussagen nicht auszugehen, denn er hat ja nen nacherfüllungsversuch unternommen.
Ich finde es echt cool,
da kauft einer ein Auto, nach drei Wochen (so lese ich das bisher) tauchen dann die ersten Probleme auf und schon soll der Händler löhnen. Ich geb deinem Anwalt mal einen Tip. Der ADAC hat jede Menge Urteile veröffentlicht, wo es um die Frage Verschleiß geht oder nicht.
Verschleiß ist im Allgemeinen nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung eingeschlossen. Und alle hier gemutmaßten Mängel sind laut dieser Auflistung Verschleiß.
Auf die wichtigen Fragen lieferst du keine Antwort. Ich frag dich deshalb noch einmal, was ist kaputt? Was wirfst du dem Händler vor? Das solte ja auch deinen Anwalt interessiert haben, da hast du bestimmt eine Antwort
Ich als Händler würde dem auch ganz gelassen entgegensehen. Erst einmal hast du gekauft und er das Geld. Und nur mit der Aussage, da ist etwas kaputt wird es schwer werden, am Thema Verschleiß vorbeizukommen. Was auch interessant zu Wissen wäre, stehen die ganzen erzählten Reparaturen im Kauf-Vertrag? Ich denke mal eher nicht! Und im Nachhinein wird er wohl davon nichts mehr wissen und sich auf die Standard Klausel "Gekauft wie gesehen" berufen.
Hat der Händler eigentlich eine eigene Werkstatt? Wenn nicht muss er Mängel noch nicht einmal erkennen.
Was ich überhaupt nicht verstehe, dass man soviel Geld in die Hand nimmt und dann beim Wald und Wiesen Händler kauft. Berichte mal weiter, find ich klasse Unterhaltung.
Gruß frank
also pass mal auf ...wenn ich beim händler (mit werkstatt und büro und riesen platz usw. ) ein auto kauf für 11200 euro und nach 2 wochen springt er nicht mehr richtig an und vorne kracht etwas ständig dann weiss ich auch nicht warum das verschleiss sein sollte! Typisch händler, kohle in der hand und schon werden sie zum ars...... ...sorry aber ist so, man merkts an deinem text! was heist da gekauft wie gesehen man????--privat ist es so aber nicht beim händler! Ich werde das durchziehen und morgen zum anwalt gehen !
Hallo kolias_ch,
mir fehlt immer noch die Antwort:
Was ist kaputt, was wirfst du dem Händler vor? Auto springt schlecht an ist eine pauschale Aussage, mehr nicht.
Stehen die von dir aufgezählten Reparaturen denn auch im Kaufvertrag?
Um das einmal zu erweitern, was für ein Gewerbe hat dein Händler (ganz wichtig, der kann zum Räderwechseln eine Bühne haben und nutzt die Halle sonst nur zum Fahrzeug putzen, das dürfte er mit An- und Verkauf, als Werkstatt brauch er einen Meister)
Und, warum das Verschleiß sein könnte, kann ich dir beantworten. Gelegentlich geht beim Auto einmal ein Verschleißteil kaputt. Und wie ist das denn mit dem Zahnriemen? Der steht bei Audi im Scheckheft. Desweiteren findet man wenn er gemacht ist einen Aufkleber im Motorraum. Alles vorhanden?
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von fdank2012
Ich als Händler würde dem auch ganz gelassen entgegensehen. Erst einmal hast du gekauft und er das Geld. Und nur mit der Aussage, da ist etwas kaputt wird es schwer werden, am Thema Verschleiß vorbeizukommen. Was auch interessant zu Wissen wäre, stehen die ganzen erzählten Reparaturen im Kauf-Vertrag? Ich denke mal eher nicht! Und im Nachhinein wird er wohl davon nichts mehr wissen und sich auf die Standard Klausel "Gekauft wie gesehen" berufen.
Hat der Händler eigentlich eine eigene Werkstatt? Wenn nicht muss er Mängel noch nicht einmal erkennen.
Was ich überhaupt nicht verstehe, dass man soviel Geld in die Hand nimmt und dann beim Wald und Wiesen Händler kauft. Berichte mal weiter, find ich klasse Unterhaltung.
Gruß frank
Also das ist kompletter Blödsinn. Gekauft wie gesehen gilt bei Verkauf Händler an privat schon lange nicht mehr. Viel mehr muss der Händler im ersten halben Jahr beweisen, dass ein Mangel bei Verkauf des Fahrzeugs noch nicht vorhanden war. Was fast vollkommen unmöglich ist. Selbst eine Übergabeinspektion wäre kein ausreichender Beweis für die mangelfreiheit. Wenn die Mängel allerdings im Kaufvertrag festgehalten worden wären, wäre der Verkäufer fein raus, denn dann wäre es eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs und kein Mangel mehr, der dem Käufer unbekannt wäre.
Nichtsdesto trotz wird der TE dem Händler mindestens einen weiteren Versuch der nacherfüllung gewähren müssen. Und zwar mit einer angemessenen Frist. Nur wenn der Händler das ablehnt, oder der Versuch scheitert, kann der TE eine Wandlung des Kaufvertrages erwirken, mit entsprechenden Abzügen, wegen erfolgter Nutzung. Einen Anspruch, darauf, dass der Händler eine reparatur beim Vertragshändler oder ähnliches zu Zahlen hat, besteht nicht.
Im Kaufvertrag steht nichts von Reparatur. Aber ich hab Rechnungen von letzten Jahr...Zahnreihen neu Kupplung neu, Turbolader neu usw usw Und der Händler ist Meister. Und grose Werkstatt
Hallo Andy1080,
ich kenne mich beruflich bedingt ganz gut mit der Sachmängelhaftung aus. Grundsätzlich hast du recht, im ersten Jahr ist der Händler in der Beweispflicht sofern es einen Mangel betrifft.
Leider glauben immer noch die meisten Käufer beim Gebrauchtwagenkauf, die Sachmängelhaftung wäre ein Freibrief für ein Auto ohne Reparaturkosten im ersten halben Jahr. Dem hat die Rechtsprechung schon lange einen dicken fetten Hebel vorgeschoben, indem die Rechtsprechung zwischen Mangel und Verschleiß unterscheidet. Nimm doch nur einmal das hier im Beitrag schon angeführte AGR Ventil. Irgendwann geht es von jetzt auf gleich kaputt. Das ist auch nicht vorher zu erkennen, fällt aber unter Verschleiß da es ein Bauteil ist, welches eben genau diesem bei einer solchen Laufleistung unterliegt. Austausch kostet beim A 3 nicht gerade wenig, selbst das Ventil ist teuer. Hier wäre der Händler außen vor, weil nicht vorher zu erkennen.
Anders wenn das Problem von nicht richtig schließenden Ventilen käme.(ich hab keine Ahnung ob das die Ursache sein kann, kann aber daran ganz gut den Unterschied Verschleiß und Mangel erklären) Das kann man mit einfachen Mitteln zumindest vermuten und ein solcher Defekt tritt auch nicht plötzlich sondern schleichend auf, insofern ist dann davon auszugehen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang schon vorlag.
Selbst die Pauschale Aussage, der Händler sei in der Beweislast ist laut unseren Gerichten falsch. Oft genug wird der Käufer dazu aufgefordert, per Gutachten den Beweis eines Mangels zu erbringen. Und als letzte Unsicherheit bleiben noch die Gerichte, die teilweise gleiche Fehler als Mangel und Verschleiß bewerten.
Unsauber argumentiert habe ich, damit kolias_ch endlich einmal mit dem Vorgeworfenen Mangel herausrückt. Was ist denn schlechtes Anspringen? Wie entsteht es? Mir fehlt von Ihm einfach der genaue Vorwurf. So wie ich es verstanden habe konnten die in der Audi- Werkstatt beim auslesen des Fehlerspeichers nichts feststellen. Da frage ich dann nach dem Mangel.
An cholias_ch hab ich eigentlich nur einen Tip. Versuch dich erst einmal ohne Anwalt mit dem Händler zu einigen. Spätestens wenn ein Brief vom Anwalt kommt macht jeder Händler zu. Eine Rechtschutz hat er auch. Bis es beim Amtsgericht zu einem Termin kommt, vergehen Monate. Ich wünsch dir dann viel Spass mit dem defekten Auto. Und reparieren lassen kannst du auch nicht, da du dem Händler erst einmal alle Möglichkeiten der Nachbesserung geben musst die gesetzlich gegeben sind. Also neben hinstellen, nicht bewegen und abwarten. Fährst du es weiter und es entstehen aufgrund des Mangels Folgeschäden wirds noch schlimmer. Wenn der Händler dann clever war hat er gute AGB´s da man mit diesen die Sachmängelhaftung noch weiter aufweichen kann. Wenn du dann dennoch reparierst, kann es sein dass du auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibst.
Gruß Frank
P.S. Ich könnte hier noch seitenweise über Sachmängelhaftung, AGB Recht und all die vielen Späße unserer Rechtsprechung die da zusammenhängen schreiben, dazu fehlt mir aber der innere Antrieb. Das hier sollte aber reichen um die komplexität des Themas etwas deutlicher zu machen.