A208 - Komfort-Modul zum Automatischen Öffnen/Schliessen des Verdeckes WÄHREND DER FAHRT !

Mercedes CLK 208 Cabrio

Hallo Leute !

Zum besseren Verständnis erstelle ich hier einen neuen Thread zu diesem Thema !

Welcher Besitzer eines CLK Cabrio der Baureihe 208 hat sich noch nicht darüber geärgert, dass der Dachmechanismus nur bei stehendem Fahrzeug funktioniert ? Einfach mal bei einer roten Ampelphase schnell das Dach aufmachen ? Riskant ! Meistens eiert man dann mit halboffenem Verdeck auf die andere Seite und sucht verzweifelt einen Platz um sein Verdeck zu Ende öffnen zu können. Das Ganze unter hämischem Grinsen der Nachfolgenden. Noch schlimmer ist es, wenn man von einem Regenschauer erwischt wird und nirgends eine Stelle zum anhalten ist. Mit Warnblinker mitten auf der Fahrspur stehen bleiben ? Das Hupkonzert kann sich jeder vorstellen. Deshalb baut die Autoindustrie ja auch schon seit einiger Zeit Cabrios und Roadster, die ihre Mützen auch während der Fahrt bewegen können. Der A208 lässt sich aber nicht so einfach umrüsten – das System arbeitet schliesslich mit dem Can-Bus zusammen. Und da wird es dann richtig kompliziert !
Der User Italiandeluxe aus unserem Motor-Talk-Forum wollte sich damit aber nicht so einfach abfinden. Er fand mit dem Dipl. Ing. Andreas Reinhold einen Kompetenten Partner. Nachdem er ihn davon überzeugte, dass es für den A208 einen akzeptablen Absatzmarkt für ein Komfortmodul gibt, welches diese „Sicherheitseinrichtung“ aufheben kann. Dieser Herr Reinhold ist ein Spezialist, der sich auf eben solche Sondermodule spezialisiert hat und sie für die verschiedensten Fabrikate und Modelle zum Verkauf anbietet. Nähere Infos könnt ihr auf seiner Website http://www.reinhold-engineering.de selbst einholen.
Italiandeluxe stellte also sein Cabrio zur Verfügung und Herr Reinhold machte sich an die Arbeit. Inzwischen ist das Modul zur Serienreife gelangt. Natürlich dauerte das alles etwas länger, aber im Großen und Ganzen lief es so ab. Ich kopiere hier mal ein Posting von Italiandeluxe aus dem MT-Forum, welches die speziellen Funktionen usw. betrifft.

"Ein freundliches Hallo an alle,
gestern habe ich neue Rückmeldung von Herrn Ing. Reinhold bekommen. Das Modul ist Hardwareseitig fertig, alles funktioniert wie geplant. Er hatte jetzt nur noch die, wie ich finde, genial gute Idee, die Software des Moduls dahingehend zu erweitern, dass alle Fenster in den Endpunkten des Verdeckes (also offen bzw. geschlossen) über den Verdeckbetätigungsschalter unserer Autos durch zweimaliges kurzes ziehen bzw. drücken, komplett öffnen bzw. schließen. Ähnlich BMW 3er Cabrio, die für diese Funktion eine eigene Taste haben. Wer diese Autos kennt, weiss diese Funktion zu schätzen (meine Frau hat einen E36 Cabrio). Ausserdem kann das Modul beim Öffnen und Schließen die Fenster, wenn gewünscht, in die Endstellung offen/geschlossen bringen OHNE den Verdeck Schalter erneut betätigen zu müssen ! Das funktioniert folgendermaßen: Verdeck manuell entriegeln, Fenster öffnen sich, nun den Verdeck Schalter für ca. 1-1,5 Sekunden ziehen, Verdeck öffnet vollständig, Fenster bleiben unten. Oder aber Verdeckschalter 1-1,5 Sekunden ziehen und dann nochmals kurz ziehen für ca. 0,5 Sekunden, Verdeck öffnet komplett und alle Fenster schließen komplett. Desgleichen beim Schließvorgang des Verdeckes. Einmal 1-1,5 drücken, Verdeck schließt komplett, Verdeck manuell verriegeln, Fenster bleiben offen (wie sonst auch) und erst durch nochmaliges drücken des Verdeckschalters schließen die Fenster. Verdeck Schalter 1-1,5 Sekunden drücken und sofort nochmals für ca. 0,5 Sekunden, Verdeck schließt komplett, manuell verriegeln und die Fenster schließen alle komplett, ohne dass man nochmals den Schalter drücken muss. Puh, ich hoffe ich habe alles so erklärt, dass es auch verständlich ist. Sorry, wenn´s etwas umständlich zu lesen ist. Was ich noch sagen wollte: Das Ganze ist nicht mit einem Timer gelöst, der nur Stumpfsinnig das Öffnen/Schließen-Signal für eine gewisse Zeit an das Steuergerät sendet. Das Modul kommuniziert mit dem VDO Verdecksteuergerät und "Weiss" daher von diesem, ob das Verdeck offen oder geschlossen ist. So können keine Teile über den "Nullpunkt" hinaus belastet werden, zumindest nicht durch den Einbau dieses Verdeck-Modules. Und wie gesagt, die Geschwindigkeit bis zu welcher das Öffnen und Schließen des Daches möglich ist, können wir bis 50 Km/h frei wählen. Wenn ich Herrn Reinhold richtig verstanden habe, kann man diese Funktion auch deaktivieren - für die Ängstlichen unter Uns."

Das Modul ist so gestaltet, dass es auch von einem Laien binnen 30 – 60 Minuten eingebaut werden kann. Es liegt eine ausführliche Einbauanleitung mit dabei und das Ganze ist auch Rückstandslos wieder zu entfernen, wenn dies gewünscht wird – schaut euch einfach die Beschreibungen auf der Website von den bislang angebotenen Modulen an. Der Preis für dieses geniale Teil wird bei 249,00 € zzgl. Versand liegen. Herr Reinhold bot als Option an: Wenn bis zum 01.08.2016 bei ihm 20 Bestellungen eingegangen sind, werden diese für 218,00 € incl. Versand und PayPal-Gebüren geliefert. Die Besteller sollen per PayPal den Betrag von 218,00 € an info@cabrio-module.de entrichten. Anzugeben sind Name, Anschrift und Sammelbestellung W208. Anfang August wird dann ausgeliefert. Wenn keine 20 Bestellungen zusammen kommen, werden die Kunden benachrichtigt und können entscheiden, ob der Betrag zurückerstattet werden, oder eine Auslieferung zu 249.- zzgl. Versand erfolgen soll.

Ein Video, welches das Modul im Fahrzeug bei der Arbeit zeigt, findet ihr hier: Drück mich !
Der Link zur Einbauanleitung ist dieser: Klick !

Bisher (Stand 05.07.2016) liegen 10 Vorbestellungen vor !

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

@CLK-Peter schrieb am 28. August 2016 um 18:12:22 Uhr:


Und dann kommt da noch ein ML-Fahrer um die Ecke und gibt noch seltsame Kommentare von sich.

ganz, ganz dünnes Eis und daher auch eine glasklare Ansage: Hier im Forum darf jeder in jedem Unterforum schreiben, wenn er dies möchte. Dass der von Dir angegangene Kollege vor seinem ML einen CLK hatte, ist Dir wohl entgangen, aber letztlich auch egal.

Von daher schau' Dir mal die NUB/Beitragsregeln an, wenn Du Dir weiteren Ärger ersparen willst.

Viele Grüße

Peter
MT-Moderation

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Und ich hab schon das sinnlose Geschreibsl von Timo vermisst 😁

Einen muss es immer geben…

Dabei ist der Käse hier schon längst gebissen. Manchmal kann man nur den Kopf schütteln ! 🙄

Nochmal zu dem Problem: Ich komme am WE nicht dazu, das zu überprüfen. Ich möchte Hr. Reinhold aber auch etwas antworten. Kann evtl. jemand das Modul nochmal abklemmen und dann überprüfen ?

P.S.
Habe gerade geschrieben:

"Hallo Herr Reinhold,

das ist auf alle Fälle ein Bug im Modul. Mehrere Besteller (bisher 5 oder 6, mich eingeschlossen) haben dasselbe Problem. Ich komme dieses WE leider nicht dazu, das Modul nochmal abzuklemmen und z.B. den Strom von einer anderen Leitung zu ziehen.

Gruß, xxxxxxx"

Zitat:

@Astra-F-Cabrio schrieb am 25. August 2016 um 22:40:17 Uhr:


Dabei ist der Käse hier schon längst gebissen. Manchmal kann man nur den Kopf schütteln ! 🙄

Nochmal zu dem Problem: Ich komme am WE nicht dazu, das zu überprüfen. Ich möchte Hr. Reinhold aber auch etwas antworten. Kann evtl. jemand das Modul nochmal abklemmen und dann überprüfen ?

P.S.
Habe gerade geschrieben:

"Hallo Herr Reinhold,

das ist auf alle Fälle ein Bug im Modul. Mehrere Besteller (bisher 5 oder 6, mich eingeschlossen) haben dasselbe Problem. Ich komme dieses WE leider nicht dazu, das Modul nochmal abzuklemmen und z.B. den Strom von einer anderen Leitung zu ziehen.

Gruß, xxxxxxx"

Wie sieht es denn bei Carlo seinem Wagen aus? Ist da der selbe Fehler vorhanden?

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Guten Morgen
habe erst heute den Trade gelesen und wollte mal Fragen wie das Thema jetzt weiter geht, habt ihr die 20 zusammenbekommen. Ich hätte vielleicht auch Interesse. müsste mein Verdeck aber vorerst mal einstellen lassen,
kennt jemand jemanden im Stuttgarter Raum der das gut und halbwegs günstig kann :-) ?

Zum vorderen Teil: Ja, wir haben 20 zusammen bekommen. Die Aktion ist damit abgeschlossen. Ob und wann es weitere Module zu kaufen gibt, ist unbekannt. Derzeit wird es (noch ?) nicht in der Produktpalette aufgeführt. Evtl. mal 'ne Mail schicken. Auf alle Fälle werden sie nun teurer sein.
Zum Rest kann ich dir nicht weiter helfen.

@Hennaman
Carlo ist derzeit extrem im Stress. Ich werde ihn aber mal anschreiben und ihn fragen.

Ich habe mir die Woche auch ein Modul bestellt. Warte dann wenn es geliefert wird mit dem Einbau bis es nicht mehr gongt

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 3) geändert worden ist, entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die

1.
in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 371/2010 (ABl. L 110 vom 1.5.2010, S. 1) geändert worden ist, oder
2.
in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. L 171 vom 9.7.2003, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2010/62/EU (ABl. L 238 vom 9.9.2010, S. 7) geändert worden ist, oder
3.
in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist,

in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, in Anhang II der Richtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 2 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 3 bekannt gemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich. Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen ist.
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung

1.
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs

anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1.
für diese Teile

a)
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)
der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2.
für diese Teile

a)
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b)
eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
3.
die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder
4.
für diese Teile

a)
die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b)
der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c)
die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1.
des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2.
des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 3 und 4 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
(6) Werden an Fahrzeugen von Fahrzeugherstellern, die Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen sind, im Sinne des Absatzes 2 Teile verändert, so bleibt die Betriebserlaubnis wirksam, solange die Fahrzeuge ausschließlich zur Erprobung verwendet werden; insoweit ist auch keine Mitteilung an die Zulassungsbehörde erforderlich. Satz 1 gilt nur, wenn die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein bestätigt hat, dass ihr das Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug gemeldet worden ist.
(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.

Na Herr Oberlehrer, Bedenkenträger und Paragraphenreiter, jetzt haste dir so ´ne Mühe gegeben und keine Sau interessiert´s. 😁 Schon doof, oder ? 🙄

Hallo,
dann verpetz uns doch alle bei der Polizei !!!!

Ach lasst ihn doch, manche sind halt Chronisch untervögelt, haben nichts zu melden, können sich selbst nicht leiden, haben keinen Spass am Leben und gehen zum lachen in den Keller.

Zur Info an alle Modulfahrer:

Heute funktioniert das Modul nicht mehr!
Also Dach auf, wie früher (im stehen mit Schalter festhalten 🙁 )

Vorhin, wieder zuhause, bin ich nochmal raus zum Wagen - und hab den ZV-Schalter betätigt.
Und siehe da, alles wieder in Ordnung. 🙂

Anscheinend geht das Modul auch wohl mal selbstständig in den Werkstattmodus.
(jedenfalls habe ich den Schalter vorher nicht betätigt)

Wenn man's weiß, ist es ja halb so schlimm 😁

Moin,
habe mal testweise die heizbare Heckscheibe eingeschaltet.
Auch hier das Problem, das alle 3 Sekunden der Warnton trotz geschlossenem Verdeck ertönt.
Aber das wirklich Verwunderliche ist, das hierdurch mein Modul in den Werkstattmodus versetzt wurde.
Musste also erst wieder über den Schalter der Zentralverriegelung eingeschaltet werden.
Scheinbar gibt es beim Einschalten der Heckscheibenheizung Daten auf dem CAN-Bus mit denen das Modul Probleme hat.

so long Berny
Und ja, ohne Modul hatte ich den Warnton früher nicht :-), ist aber egal da ich die Heizbare wegen Harttop nicht nutze.

Zitat:

@BernyB. schrieb am 26. August 2016 um 22:53:19 Uhr:


Moin,
habe mal testweise die heizbare Heckscheibe eingeschaltet.
Auch hier das Problem, das alle 3 Sekunden der Warnton trotz geschlossenem Verdeck ertönt.
Aber das wirklich Verwunderliche ist, das hierdurch mein Modul in den Werkstattmodus versetzt wurde.
Musste also erst wieder über den Schalter der Zentralverriegelung eingeschaltet werden.
Scheinbar gibt es beim Einschalten der Heckscheibenheizung Daten auf dem CAN-Bus mit denen das Modul Probleme hat.

so long Berny
Und ja, ohne Modul hatte ich den Warnton früher nicht :-), ist aber egal da ich die Heizbare wegen Harttop nicht nutze.

Das Hardtop hat aber doch auch eine Heizbare Heckscheibe woher weist Du das die das Modul nicht Stört?

Erstmal ein freundliches hallo an Euch ALLE und ein besonderes Dankeschön an Frestyle für Timos Psychogramm, ich hab Tränen gelacht!😛😛😛 " ach last Ihn doch"
So Ihr lieben, auch bei mir ertönt der Gong wenn ich die Heckscheibe beheize, auch mich stört das eigentlich nicht, da ich auch ein Hardtop im Winter verwende,(Wiesmann) und der Gong dann nicht ertönt da das Hardtop den Strom von der Batterie im Kofferraum über eigene Leitung und Sicherung bezieht und von einem eigenen, integrierten Schalter vorne im Dach gesteuert wird.
Und doch geht es mir genauso das ich gerne alles so hätte das es Funktioniert, also schaun mer mal ob es zu ändern ist wenn ich die Stromversorgung über eine andere Leitung darstelle, und werde mit Herrn Reinhold telefonieren, ich melde mich dann hier wieder.
Bis dahin ein schönes Wochenende für Euch alle hier, auch für Timo, der immer noch den korrekten Schulterblick beherrscht.

Carlo

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