86c wie weit tiefer?Und andere Fragen

VW Derby 86

Hi,

ich hab mir nen 86c Coupe 75PS EZ 12/91 geschossen und will den auf jeden Fall erstmal tiefer hauen!
Hab gesehen,daß man Fahrwerke bis 80/80 bekommt!
Aber lässt sich damit überhaupt noch normal fahren oder wird man damit eher zum Verkehrshinderniss,weil man überall runterbremsen muß?
Hab nen 60/40 Polo gesehen,zumindestens stand er als solcher zum Verkauf, und dieser war schon ziemlich tief!
Was empfehlt ihr?

Und noch ne Frage,
stimmt es daß der 75PS Polo so einiges verblasen tut??

MfG
VwSpInNeR

91 Antworten

Wa?
Sowas können die da nicht??

Also muß ich schon zur Vertragswerkstatt?
Hm,aber was kostet sowas?

oder du findest hier im forum jemanden aus deiner gegend der VAG-Com und das passende adapterkabel zu deinem auto hat...

so jetzt mal zurück zum thema:

ich hab jetzt das von den grünen männchen bemängelte 60/60 fahrwerk gegen ein 40/40 fahrwerk ausgetauscht... was soll ich sagen... ich bin von ehemls 46cm Lichtaustrittsunterkante auf 53cm gekommen (bin allerdings mangels roter nummern noch net zum probefahren gekommen) ich hab die hoffnung das sich des noch bissle setzt (3cm bin ich ja jetzt wieder im plus^^) also ich geh mal stark davon aus das beim neuaufbau vor 2 jahren (davor stand das auto knapp 10 jahre) kein neus fahrwerk, bzw keine neuen federn verbaut wurden und das die federn sich ganz gewaltig gesetzt haben... anders kann ich mir den unterschied zwischen den beiden federn net vorstellen...

ergo kann man rein rechnerisch ein 60/60 fahrwerk mit kleinen reifen fahren... dann müsste man bei 51cm sein und somit im legalen bereich... es darf sich nur net zu sehr setzen^^

also ich hab 60/60 und 175/50R13 und 48 cm bis zur REFLEKTORunterkante.

völlig Legal !

so wie bei NVP-VV810 80/80 mit 175/50R13 der noch tiefer ist.

nur bei uns wurde das vor Jahren eingetragen wo von diesem europäischenlichtaustrittsunterkanntenscheiß noch niemand kenntniss genommen hat sondern noch die gute deutsche Bodenfreiheit zu festen Fahrzeufteilen von 7,5cm begutachtet wurde. also alles im grünen Bereich auch wenn einer von der Schnittlauchpartei meckert !!!

harakiri da muß ich dir leider widersprechen... der § der das regelt bezieht sich auf alle autos mit zulassung nach dem 01.01.1988

ich hab den genauen § jetzt net im kopf aber ich mach mir mal die mühe und suche ihn

Zitat:

50 cm Scheinwerferhöhe

Ein Scheinwerfer muss einen Bodenabstand von 50 cm haben, was ist da dran?

Stimmt es oder stimmt es nicht?
Pauschal muss man erst mal sagen, die Leute haben Recht!!! So hart es klingt. Allerdings kann sich für den einen oder anderen vielleicht noch ein Schlupfloch auftun.

Die Bestimmung
Der §50 StVZO, Absatz 3 regelt sie gesetzlichen Grundlagen,
StVZO §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Was heisst da jetzt
Nun ja, der niedrigste Punkt der Spiegelkante ist normalerweise die Unterkante des Reflektors, nicht die Unterkante des Scheinwerfers. Von hier bis zum Boden müssen 50 cm Abstand bestehen. Ist das nicht der Fall, verstosst Ihr gegen diese Vorschrift. Strenggenommen sind 49,9 cm schon ein Verstoss, eine Toleranz ist nicht angegeben also auch nicht vorgesehen.

Das Schlupfloch
Es gibt in der Strassenverkehrs Zulassung Ordnung einen wenig berücksichtigen §72. Dieser regelt, wann die vorstehenden Pragraphen in Kraft getreten sin, bzw. ob es irgendwelche Übergangsbestimmungen gibt. Und hier finden einige von Euch vielleicht ein Schlupfloch, hier heisst es nämlich zum §50(3):

"§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung."

Die Anbauhöhe des Reflektors von 50 cm gilt also nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden (Datum der Erstzulassung). Für Fahrzeuge deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt, gilt eine ältere Version dieses Paragraphen, nämlich die vom 01. Dezember 1984.
In dieser Version steht zwar die maximale Höhe, jedoch fehlen die 50 cm gänzlich!

Die Fahrer dieser Fahrzeuge dürfen also aufatmen und sich im "Fall der Fälle" darauf berufen (wer weiss das schon).

Alternativen
Beim Polo 2 kann es noch eine Alternative geben, die ggf. wichtige Millimeter retten kann, die Derbyscheinwerfer. Während die Polo Scheinwerfer rund und tiefgezogen sind, werden Deby Scheinwerfer etwas höher verbaut. Hier kann man ggf. etwas Raum gutmachen.

Neufahrzeuge mit Scheinwerfern unter 50 cm
"Aber der Porsche bei mir um die Ecke hat nur 40 cm Scheinwerferhöhe!". mag sein, ist aber hier nicht wichtig. Wir haben uns an diese Vorschrift zu halten. Wenn andere Fahrzeughersteller das nicht tun und ggf. Ausnahmegenehmigungen erwirkt haben, dann hilft uns das leider nicht.
es sei denn, jemand erklärt sich bereit, einen Musterprozess zu führen ;-)

was heisst das für die Tieferlegung
Es brechen harte Zeiten an. Wer seinen Wagen schon tiefergelegt hat und dessen Fahrzeug nach dem 01. Januar 1988 zugelassen wurde, kann sich leider nicht auf Bestandsrecht berufen. Strenggenommen hätte diese Eintragung nicht erfolgen dürfen.

(Quelle:

www.polo2.de

)

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sorry, aber nicht mein Bier ! mal ehrlich, seid wann wisst Ihr von diesen 50 cm ??? dieses Maß ist im Rahmen einer Eu verstandartisierung vor 3-4 Jahren (oder auch 5) aufgetaucht. als ich mit diesem Hobby anfing hat von sowas kein Mensch geredet. also auch nicht der Tüv. das heist für mich: mein Auto wurde von einem amtlichen Sachverständigen für Verkehrstauglich und sicher befunden, also hat er das Fahrwerk abgenommen, und für diese Tätigkeit musste ich die normale Gebühr bezahlen. also kann jeder der Meint sein Wort über das des amtlich anerkannten Sachverständigen zu stellen, diesen Streit mit diesem austragen ! und nicht mit mir. ich muß mich ja auf die Arbeit eines Tüv-Prüfers verlassen können. und falls es damit zu einem Rechtsstreit kommen sollte, führe ich den ganz gelassen !

Ich hab 98 ´n Führerschein gemacht, ohne Hänger, darf aber trotzdem noch einen fahren. das verfällt ja auch nicht, nur weil später die Richtlinien auf EU umgestellt wurden, und man jetzt nur noch ´n Hänger fahren darf wenn man dafür ne Prüfung abgelegt hat !!!

leider ist es numal so das die männlein in grün über dem TÜV stehen und wenn se n schlechten tag haben tragen se dir des halt wieder aus... iss leider so... und als autofahrer ist man mal wieder der dumme

ich meine doch auch.. wenn das fahrwerk mit den reigfen und felgen eingetragen wurde.. dann ist der tüv zu beanstanden und ned der der fährt...

würde außerdem mir sicher nichts von den möchtegernüpolizisten was sagen lassen die einen immer wieder unterkommen.. wie das wochenende schon wieder 2 mal.. hab mich köstlich amüsiert... haben mir insgesammt 2 stunden geklaut.. und dann meinten sie ja doch alles ok.. solche muschis

also ich weiß nicht in wie fern Ihr euch gerade macht, aber son scheiß nicht mit mir.!
ich habs mir ja nicht selbst eingetragen ! Ich bin den rechtlichen Weg gegangen: geprüftes Fahrwerk kaufen, einbauen, mit Fahrzeug und Gutachten zum Tüv, begutachten lassen (dafür bezahlen) , mit dem positiven Gutachten zur Zulassungsstelle und Fahrzeugpapiere ändern lassen. also ich sehe keinen Fehler bei mir, also lass ich mir auch nicht ans bein pissen nur weil die keine gehübschten Autos mögen.
wie gesagt, denn übern Anwalt, dem ergebniss würd ich gelassen entgegensehen...

Logisch klingt es auf jeden Fall,daß wenn man sich schon nen Teil an sein Autochen anbaut,was ein Teilegutachten hat,also somit für verkehrssicher ausgeschildert wird, und man sich den Einbau noch von einem Tüv-Prüfer bescheinigen lässt,daß rechtlich gesehen, wenn dann die Schuld beim Hersteller des Fahrwerks zu suchen ist,weil eben die Teile aufm Markt bringen,die dann doch nicht verkehrssicher sind.
Und vor allem müßte ja spätestens der Tüv-Prüfer sehen und merken,daß die Karre zu tief für diese Welt ist.

Von welcher Kante wird denn eigentlich gemessen?
Unterkante Kennzeichen??Oder Unterkante Scheinwerfer?

harakiri aus der sichtweiße hab ichs noch net betrachtet... werd ich beim nächsten mal dann genauso machen

Paddy es wird von der lichtaustriitskante gemessen, also von der unterkante des reflektors deines scheinwerfers

naja meine fahrzeig höhe is umgeändert worden.. somit is das wieder denk ich was andres. meiner hat irgend was mit 4e3 cm oder so... naja=) daruf hat aber bissher bei sicher über 100 kontrollen keiner geschaut...

Ist das jetzt eine Richtlinie mit den 50 cm oder nicht?
Bei mir war mal der fall bin angehalten worden weil mein Auto zu tief ist 3,5 cm von der ölwanne zum boden und 46 cm scheinwerfer unterkannte, die wollten doch glatt mein auto still legen.
aber nicht mit mir. ich mir mein auto geschnappt und gleich zum anwalt gefahren. das ganze ging vor gericht und ich habe mich erst mal so geäusert:
Ich habe nur teile am auto verbaut die tüv gebrüft und zugelassen sind und von einem staatlich anerkannten prüfer abgenommen worden sind.
außerdem gibt es auch in der BRD eine richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf autobahnen, es darf aber trotzdem schneller gefahren werden, da es nur eine richt geschwindigkeit ist.
der richter gab mir recht und die grünen ging der mund bis zum boden.
ich klagte auf schadensersatz und gawann auch dieses. grins

@Polo is fun

Hattest Du ne Rechtschutz?
Ich mein' muß man in so einem Fall eigentlich die Anwaltskosten vorstrecken??

geht auch nur vorne 30 tiefer?
weil rückbank is raus...un da ist ne menge krams hinten drin was schwer ist und drückt das auto hinten runter und vorne hoch...so kommts mir jednfalls vor

mfg

@kpaddy
😁 bist du Schwerkraft-heizkörper-dealer ??? :-)

und noch ne Feinheit: als ich meinen Heavy-Metall-BösenBlick hab abnehmen lassen wurden ja auch die Scheinwerfer begutachtet, ob das ding das Lichtbild ändert, bei dieser Gelegenheit hatte ich mal gefragt ob man die untere lichtaustrittskante mit nem Zollstock messen kann ? (so wie es die Günen bei uns immer versuchen) darauf kam ein eindeutiges NEIN !!!
erklärung: da das licht ja auch noch in der Streuscheibe gebrochen wird kann das kein Zollstock messen. nur mit nem Lichtvermessungsgerät, also Werkstatt oder Tüv.

und @polo is fun
NEIN das ist GESETZ: Paragraph 50 STvZO regelt das so. -> die Geschichte mit der Bodenfreiheit (~8cm zu festen Fahrzeugteilen) ist ne Richtlinie, also Auslegungssache des Tüv-Prüfers.

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