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7-Gang DSG Kupplung nach 60tKm hin - welche Möglichkeiten?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Abend zusammen,

wir haben ein Problem mit der DSG Kupplung vom Golf 6 der Frau.

Hier erstmal kurz die Daten vom Fzg.:
Golf 6 1.4 118KW 10/08
CAVD/KUT
98.000Km

- Getriebe wurde bei ~41tKm schonmal ersetzt.
- Auto wurde privat gekauft, hat aber noch VW Anschlussgarantie.
- Service alle Regelmässig, jedoch den letzten nicht bei VW

Das DSG hat das bekannte Rupfen. Es tritt beim Anfahren im 1. auf, jedoch nicht reproduzierbar. Im 2. Gang beim langsamen Beschleunigen das Selbe. 100%ig reproduzierbar ist es jedoch beim langsamen Rollen/Fahren (15-25Km/h) im 2. Gang mit abbiegen und wieder Beschleunigen.
Ölwechsel, Softwareupdate und Anlernfahrt hat das DSG schon bekommen.

Der Freundliche hat ne defekte Kupplung diagnostiziert. Anschlussgarantie kommt nicht auf, wegen Verschleiß... Kostenvoranschlag ~1500,-

Jetzt ist die große Frage, welche Möglichkeiten wir haben und was am Sinnvollsten ist.
Hier hoffe ich auf euren schlauen Rat 🙂

- Gibt es Chancen auf Kulanz seitens VW, zwecks anteiliger Kostenübernahme?

- Gibt es vielleicht Urteile zum DSG? Das trotz Verschleiß ne Kupplung im DSG länger halten muss wie 60tKm..

- Reparatur in einer Getriebewerkstatt? Kosten?

- Weiterfahren mit dem Rupfen? Wird es schlimmer und wie lange hält es noch?

- Sonstige Ideen?

Ich danke euch schonmal vielmals für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Anschlussgarantie kommt nicht auf, wegen Verschleiß

1. ist Rupfen kein üblicher Verschleiß und

2. käme zumindest die originale VW-Anschlussversicherung dafür auf, denn die Kupplung des DSG ist definitiv festes Bestandteil des DSG und kein übliches Verschleißteil, wie z.B. die Kupplung bei Handschaltgetriebe.

Dein DSG hat daher einen Mangel, wobei überhaupt nicht interessiert, welche genauen Ursachen dieser Mangel hat. Dein DSG dürfte von der Versicherung abgedeckt sein.

Solche Fälle gab es hier im Forum m.E. auch schon.

Dass die Kupplungen bei den kleinen VW-DSG's u.a. auch viel zu frühzeitig verschleißen, ist ein Qualitätsproblem von VW, da der Fahrer den Kupplungsverschleiß, im Gegensatz zur Handschaltungs-Kupplung, nur in sehr geringem Maße direkt beeinflussen kann.

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Fahr zu einer anderen VW Werkstatt.
Normal hast du selbst nichts mit der Abwicklung zu tun. Das macht ein kompetenter VW Händler selber.
Deiner hat da irgendwie nicht die Lust?
Hört sich so an.

Moin,

sehe ich auch so. Bei meinem Golf wurde auch ohne Probleme das Kupplungskit gewechselt und von der

VW-Gebrauchtwagengarantie übernommen.

Gruß

Zitat:

@tutnix1 schrieb am 11. Januar 2016 um 06:45:20 Uhr:


Fahr zu einer anderen VW Werkstatt.
Normal hast du selbst nichts mit der Abwicklung zu tun. Das macht ein kompetenter VW Händler selber.
Deiner hat da irgendwie nicht die Lust?
Hört sich so an.

An meinem 1.4 TSI 118 KW DSG hatte ich genau das selbe Problem (Rupfen der Kupplung, insbesondere im 2. Gang) wie der TE, bei 81.000 km habe ich eine neue "Mehrzweckkupplung" bekommen. Die Kosten für das Material wurden von VW übernommen, die Lohnkosten hat der Händler übernommen, wo ich das Fahrzeug gekauft habe. Sachmangelhaftung in den ersten 6 Monaten. Fahrzeug ist von 07/2009, Gebraucht gekauft 07/2015 bei einer Mercedes NDL, Kupplung erneuert 10/2015

Ich hoffe jetzt ist Ruhe und es kommen keine weiteren Überraschungen auf mich zu.

So, hier mal der aktuelle Stand...

- Brief an VVD, mit Schilderung der Lage, geschickt

- Antwort bekommen, wollen die Rechnung um diese zu Prüfen - haben wohl gedacht, dass es schon gemacht wurde

- beim VVD angerufen, Mitarbeiter bestätigt, dass es von der Garantie abgedeckt ist, sichert sich nochmal kurz beim Kollegen ab

- ich telefoniere mit der VW Werkstatt und stelle den Kontakt zum VVD her. Mitarbeiter regt sich auf (natürlich immer freundlich 😉), warum wir an seiner Entscheidung zweifeln und wie die vom VVD soetwas erzählen könnten und er würde denen schon sagen was Sache ist...

- VVD telefoniert mit VW Werkstatt

- Rückruf von Werkstatt... Mitarbeiter spielt sich auf, dass er sowieso Recht hatte blabla und der VVD Mitarbeiter jetzt einen auf den Sack bekommt, aber Reperatur wird aus Kulanz übernommen, weil der VVD Mitarbeiter es zugesagt hat. Natürlich erzählt er uns dann noch, dass es sich total für uns eingesetzt hat blabla... obwohl er mit sicherheit genau das Gegenteil getan hat, weil er umbedingt Recht haben will....... Natürlich hat er auch versucht für uns noch die Erstattung der Diagnose rauszuholen, aber war leider nichts zu machen.. haha

- Nochmal beim VVD angerufen um nachzuprüfen ob das alles so stimmt. Der VVD Mitarbeiter hat wohl tatsächlich ein wenig Ärger bekommen und er hat gesagt, dass es nochmal ein Unterschied macht ob 7 oder 6-Gang DSG. Beim 6-Gang zählt die Kupplung mit zu den Getriebeteilen, beim 7-Gang nicht. Muss ich natürlich nicht verstehen... egal ob nass oder trocken, die Funktion ist doch die selbe und ich habe bei beiden gleichwenig Einfluss auf dem Verschleiß.

Naja, Termin ist gemacht, am Montag gehts los und danach sehen die mich nichtmehr wieder.

Hallo p23!

Zitat:

@p23 schrieb am 27. Januar 2016 um 22:07:35 Uhr:


- Rückruf von Werkstatt... Mitarbeiter spielt sich auf, dass er sowieso Recht hatte blabla und der VVD Mitarbeiter jetzt einen auf den Sack bekommt, aber Reperatur wird aus Kulanz übernommen, weil der VVD Mitarbeiter es zugesagt hat. Natürlich erzählt er uns dann noch, dass es sich total für uns eingesetzt hat blabla... obwohl er mit sicherheit genau das Gegenteil getan hat, weil er umbedingt Recht haben will....... Natürlich hat er auch versucht für uns noch die Erstattung der Diagnose rauszuholen, aber war leider nichts zu machen.. haha

Vorsicht! Viele der obigen Ratschläge im Thread sind gut gemeint, treffen auf deinen Fall jedoch nicht zu. Du hast keine "neue" sondern eine "alte" Garantieverlängerung!

Zitat:

@p23 schrieb am 9. Januar 2016 um 21:30:39 Uhr:


... Also in meinen vorliegen AGBs steht folgendes:

Baugruppen Garantie: ...

.

"Alte" Garantieverlängerung =

LifeTime Garantie

:

- 1. Vertragsperiode = Funktionsgarantie

- ab der 2. Vertragsperiode =

Baugruppen Garantie

"Neue" Garantieverlängerung ab 01.01.2011, sie hat andere Leistungen (und Preise):
- 1. Vertragsperiode = Neuwagengarantie
- ab der 2. Vertragsperiode = Funktionsgarantie

Sei froh, wenn die Sache auf Kulanz geht und die Versicherung den Rest bezahlt.

VG myinfo

Die Kupplung ist auch in der Funktionsgarantie mit versichert.

Meinen 2008er Golf habe ich 02/2009 incl. ein Jahr Perfect Car Gebrauchtwagengarantie erworben. Die Garantie habe ich jährlich verlängert und 2014 hat der VVD 700 EUR Differenz zur gewährten Kulanz für ein neues Kupplungspaket + Arbeitslohn übernommen.

Hallo,

ich hänge mich mal an den Thread hier ran.
Wie sieht es mit der Kostenübernahme des Kupplungspaketes bei der "Car Garantie"-Gebrauchtwagengarantie anstelle VVD aus? Hat da jemand Erfahrungen? Alternativ wäre ich auch über Infos über die "DEVK BestGarantie Auto" dankbar, auf die ich nach Ablauf bei CarGarantie wechseln möchte.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Markus

@p23:

Zitat:

dass es nochmal ein Unterschied macht ob 7 oder 6-Gang DSG. Beim 6-Gang zählt die Kupplung mit zu den Getriebeteilen, beim 7-Gang nicht. Muss ich natürlich nicht verstehen...

das ist wirklich nicht zu verstehen, aber es zeigt, dass es genau in dem Punkt immer wieder "Wildwuchs" bei der Auslegung geben wird.

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