55parts MHD Map 435PS für 440i

BMW 4er F33 (Cabrio)

Hallo ihr Lieben,

gerade gesehen, dass 55parts seit kurzem eine MHD Custom Map anbietet mit Teilegutachten um den 440i auf 435 PS zu bringen. Hat das einer von euch schon gemacht und Erfahrungen? Wie seht ihr generell das Thema? Ist das Auto nach 50TKM Schrott? Klingt leider zu gut um (ohne Folgen) wahr zu sein.

Danke schon mal.

56 Antworten

Ich hab noch die Spoilerlippe von Rieger vorn und die Akrapovic Evolution… Im Gutachten steht ausserdem dass die „Arbeiten“ von SLS Tuning oder autorisierteten Werkstätten durchgeführt werden müssen… da ging mir ehrlich gesagt der Hut hoch.

Dann bin ich mal gespannt, ob du das eingetragen bekommst. Laut Gutachten muss ja alles Serie sein.

@crus_gs
Bist du zufrieden mit der Map? Wie lange fährst du die schon?

Wie ist das eigentlich mit der Betriebserlaubnis wenn man auf Stock zurückflasht, hat man die dann wieder? Das BMW sieht das was gemacht wurde ist mir egal, aber ich habe keinen bock auf Ärger wegen fehlender Betriebserlaubnis und bei Unfall mit der Versicherung.

@knd
Naja, das MPPSK ist ja auch nicht Serie. Insofern schau ich mal was geht. Wenn es mit der Spoilerlippe nicht geht, entferne ich die eben wieder. Das wäre für mich dann das kleinere Übel.

@Lejero
Die Betriebserlaubnis hast Du nach entfernen der Tuningmaßnahme wieder. So, als würdest Du einen unerlaubten Frontspoiler auch wieder entfernen.

Was ich gar nicht weiß, entfällt die Betriebserlaubnis, wenn man xHP geflasht hat? Das ist aber wohl ein separater Thread

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@heinho Bzgl. Betriebserlaubnis: klingt plausibel, hast du dafür eine Quelle? Würde das gerne möglichst belastbar wissen. Ich meine wenn BMW feststellen kann das was geändert wurde müssen ja ein paar Bits/Daten anders sein als vorher. Kann nicht dieses bisschen anders zu einer Argumentation "nicht exakt OEM" führen und dann Probleme bzgl. Betriebserlaubnis verursachen?

Ich kann natürlich nicht wissen, ob beim zurückflashen nicht irgendein Bit umkippt, aber wenn man den Originalzustand vorher gesichert hat und diesen wieder zurückspielt sollte alles wieder OEM sein, wieso denn nicht. Wahrscheinlich stimmen irgendwelche Checksummen nicht mehr - das wäre dann aber auf den veränderten Zeitstempel (Datum, Uhrzeit) zurückzuführen, wenn überhaupt. Ich bin kein Spezialist...ansonsten, wenn die Serienleistung wieder stimmt sollte alles wieder OK sein.
Oder was sagen die Anderen Mitleser/schreiber?

Zitat:

@heinho schrieb am 12. Mai 2023 um 07:15:50 Uhr:


Ich hab noch die Spoilerlippe von Rieger vorn und die Akrapovic Evolution… Im Gutachten steht ausserdem dass die „Arbeiten“ von SLS Tuning oder autorisierteten Werkstätten durchgeführt werden müssen… da ging mir ehrlich gesagt der Hut hoch.

Kriegt man dann überhaupt eine Abnahme durch den TÜV, wenn man die Map selber geflasht hat und nicht durch SLS?

Wenn du unter der Leistungssteigerung bleibst, ohne dass Brems-/Festigkeitsgutachten gefordert werden und einen Prüfer findest, der‘s nicht so genau mit den Emissionen nimmt…

Zum Bremsverhalten steht ein separater Absatz im Gutachten, und ist unkritisch, aber Fallstricke gibt es. Montag weiß ich mehr.

So ich habe heute die Antwort von meinem Prüfer bekommen:

"wenn sie das selbst gemacht haben, haben sie leider die Auflage im Gutachten nicht beachtet.

IV. Hinweise und Auflagen:
Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb: Der Umbau des Fahrzeugs darf nur von der Fa. xxx selbst durchgeführt werden oder durch Fachpersonal mit ausdrücklicher Genehmigung von der Fa. xxx."

Diese Bestätigung müssen sie mir vorlegen können."

Spitze! Ich werde gleich mal 55parts anrufen.

Übrigens hier zu der Diskussion wenn man dann wieder auf den OEM Stand zurückgeht (Quelle: https://www.autorechtonline.de/.../):

Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut (sog. „Chip-Tuning“), der das Abgasverhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 a StVZO vorliegt. Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf. Hätte das chipgetunte Fahrzeug ordnungsgemäß eine neue Zulassung erhalten und wäre der Chip dann wieder entfernt worden, hätte es einer erneuten Zulassung bedurft, da der Ausbau wiederum zu Veränderungen im Abgasverhalten führte. Deshalb besteht nach Auffassung des OLG Karlsruhe kein Anlass dazu, eine technische Änderung, die an einem Fahrzeug unter Verletzung der dafür bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurde, dadurch zu privilegieren, dass aus der einmal erloschenen Zulassung für den Fahrzeughalter günstige Rechtsfolgen abgeleitet werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2006, Az.: 1 U 181/05).
Ist die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.

Heisst das, ich muss wenn ich den OEM Stand wieder zurückflashe (weil ich die Map nicht zugelassen kriege) auch dafür wieder eine Einzelabnahme machen? Ich ko** gleich im Strahl.

Oh man, dann lieber illegal mhd ots map fahren.

Zitat:

@knd schrieb am 12. Mai 2023 um 16:05:00 Uhr:


Oh man, dann lieber illegal mhd ots map fahren.

Das kann nicht das Ziel sein und ist auch nicht unbedingt intelligent, wenn später etwas passiert und am Fahrzeug dann eine Veränderung festgestellt wird, so dass die BE erloschen ist und man in die volle Haftung gerät. Mal davon abgesehen, dass der ein oder andere der Meinung ist, dass ihm das niemals widerfahren wird, diskutieren wir hier auf MT keine unzulässigen Möglichkeiten, daher bitte bei den zulässigen Varianten bleiben. 🙂

Viele Grüße
Chris

Ja, das stimmt natürlich.
Das ist auch einer der Gründe wieso ich noch kein MHD drauf habe bei mir.
Ich wollte damit eigentlich nur sagen, dass der legale Weg einem unnötig erschwert wird.

Dass die BE erlischt wenn das Abgasverhalten VERÄNDERT wird war noch nie anders. Weil der TÜV/Staat geht bei einer undokumentierten Änderung im Sinne der STVZO §19(2) Punkt 3 immer davon aus, dass ein ungeprüfter Zustand ansteht. Was das Erlöschen der BE bedeutet. Ausnahme - du hast ein Abgasgutachten bzw. eine ABE vorliegen, die Konformität bescheinigt und damit ggf. über einen Gutachter eintragungsfähig wird.

Früher wars mal dann relativ einfach, wenn das NEFZ Kennfeld unverändert war. Heute erfüllt eine Änderung, die knapp außerhalb des Prüfzyklus liegt und erst mal "Ladedruck und mach fett" ansteuert sicher den Tatbestand einer verboten Abschalteinrichtung - aber das kommt sehr stark aufs Kennfeld an. Prüfstandsläufe zum Nachweis der Konformität liegen übrigens im hoch vierstelligen Bereich. Fällt das Fahrzeug durch, "nochmal". Bis jemand besteht oder pleite geht.

War übrigens in DE noch nie anders und ich empfehle in den NUBs von MT bezüglich Ziffer 5.3 zu lesen. "Merkt doch keiner" ist trotzdem erloschene BE und damit wars das mit dem Thread.

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