540i: Antrieb Fehlermeldung auf Autobahn wegen Software Bug. Ist Kulanz von BMW möglich?..

BMW 5er G30

Hallo liebe BMW-Community,

Frage:
wie kann man bei BMW einen Kulanz-Fall besprechen?

Einzelheiten:
ich hab am letztem Wochenende auf Autobahn eine Fehlermeldung auf Bildschirm wegen Antrieb-Problem gekriegt. Die Leistung wurde runter gedrosselt, und zwar so, dass ich kaum 40 km/h fahren könnte. Dann ADAC, dann Abschleppdienst zu lokalem Autohaus (Ja, ein voll ruiniertes Wochenende ist auch mitdabei).

Jetzt krieg ich Anruf von Autohaus (ein BMW-Partner) und die sagen mir "wir haben Ihren BMW angeschaut. Es sieht so aus, dass die Software gespinnt hat, wir haben neue Software aufgespielt. Das ganze wird für Sie ca. 400€ kosten. Vielleicht will BMW aus Kulanz hiermit beteiligen, aber das können wir nicht garantieren".

Der Autohaus-Kollege war sehr nett und freundlich, aber das ganze ist doch ziemlich ärgerlich.

Also, Ideen willkommen
und Danke im voraus!

23 Antworten

Zitat:

@tehShawn schrieb am 27. September 2022 um 19:31:16 Uhr:


An deiner Stelle wäre ich froh mit 400€ davon gekommen zu sein. Bei der Fehlermeldung können auch ganz andere Beträge fällig werden

Genau - am Besten noch einen Geschenkkorb in's Autohaus bringen, weil die ja so superfreundlich waren, und das Ganze für nur 400,- EUR gelöst haben...

Zitat:

Ich halte es auch fuer unwahrscheinlich dass die Software 5 Jahre braucht um mit dem Spinnen an zu fangen.

AGR Kühler eventuell?

So was ähnliches ist auch mein Verdacht.

Software rostet nicht. Nach ein paar Stunden vom Stillstand war das Problem gleich nach dem Motorstart reproduzierbar. D.h. entweder irgendwo in Speicher von Steuerung-Software war ein "sticky error state" abgespeichert (was ich wenig wahrscheinlich nach alle dieser Jahre finde) oder die Sensorik sendet neue "ungewöhnliche" Abmessungen, die in der Tat von Hardware stammen. Mit neuem Software werden die neue Abmessungen zuerst gesammelt, nach ein paar Hunderte km werden die Statistiken gesammelt und gesättigt... und dann bekomme ich das Gleiche wieder aber jetzt aussagekräftig mit neuem Software?..
>_<

Wenn was anderes defekt war, warum sagt die Werkstatt das dem TE nicht?

@vak Kannst Du uns mal den Werkstattauftrag / die Rechnung zeigen? Bzw welche Positionen da drauf stehen?

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Zitat:

@bsa11 schrieb am 27. September 2022 um 17:47:34 Uhr:


1. Kulanz ist per se eine freiwillige Leistung

2. mit BMW direkt die Verhandlung starten, wieso eine Softwarestörung altersabhängig ist, was ja weder ein Verschleißteil ist, noch ich diese Störung verursachen konnte. Wenn da technisch nichts nachvollziehbares kommt, dann würde ich die weitere Klärung mit Fachpresse oder Rechtsbeistand "anbieten"...

3. mit dem Händler darüber reden, wie er seinen Anteil der Kundenbindung sieht....zumindest würde ich eine Geste erwarten, was mal auch in einer Werkstattleistung (Gutschein etc.) akzeptabel wäre.

4. Es scheint bei BMW ein Prinzip zu sein, daß schon für die Fehlersuche die Arbeitsleitung bezahlt werden muß.

1. schon mal eine wichtige Erkenntnis

2. ob BMW dann angsschlotternd einknicken wird? Aber die Fachpresse wird sicher auf Seite 1 einen solchen Skandal breittreten? Und der Rechtsbeistand wartet auch nur drauf, einen Klickerauftrag mit geringer Erfolgsaussicht zu führen?

Fakt ist, dass der Hersteller für eine gewisse Zeit für die reibungslose Funktion garantiert. Die ist nun vorbei = sie 1.

3. das wäre eine Sache - wobei mir jetzt nicht ganz klar ist, ob das ein fremder oder der Stammhändler des TE ist. Für mich hört es sich nach einem fremden Händler auf der Reise an = was sollte der für ein Kundenbindungsinteresse haben?

4. na sowas, da arbeitet jemand und erwartet eine Entlohnung. Abstrus ...

Ich halte es auch für nicht ganz unwichtig, ob es der Stammhändler war, wo der Wagen auch immer beim Service ist. Wenn ja, dann würde ich auch nach 5 Jahren Kulanz erwarten bei einem Softwarebug.
Wenn das nicht der Stammhändler ist oder das Auto zum Service woanders war, dann kannst Du da auch nichts erwarten. Meine Meinung...

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 30. September 2022 um 12:34:15 Uhr:



Zitat:

@bsa11 schrieb am 27. September 2022 um 17:47:34 Uhr:


1. Kulanz ist per se eine freiwillige Leistung

2. mit BMW direkt die Verhandlung starten, wieso eine Softwarestörung altersabhängig ist, was ja weder ein Verschleißteil ist, noch ich diese Störung verursachen konnte. Wenn da technisch nichts nachvollziehbares kommt, dann würde ich die weitere Klärung mit Fachpresse oder Rechtsbeistand "anbieten"...

3. mit dem Händler darüber reden, wie er seinen Anteil der Kundenbindung sieht....zumindest würde ich eine Geste erwarten, was mal auch in einer Werkstattleistung (Gutschein etc.) akzeptabel wäre.

4. Es scheint bei BMW ein Prinzip zu sein, daß schon für die Fehlersuche die Arbeitsleitung bezahlt werden muß.

1. schon mal eine wichtige Erkenntnis

2. ob BMW dann angsschlotternd einknicken wird? Aber die Fachpresse wird sicher auf Seite 1 einen solchen Skandal breittreten? Und der Rechtsbeistand wartet auch nur drauf, einen Klickerauftrag mit geringer Erfolgsaussicht zu führen?

Fakt ist, dass der Hersteller für eine gewisse Zeit für die reibungslose Funktion garantiert. Die ist nun vorbei = sie 1.

3. das wäre eine Sache - wobei mir jetzt nicht ganz klar ist, ob das ein fremder oder der Stammhändler des TE ist. Für mich hört es sich nach einem fremden Händler auf der Reise an = was sollte der für ein Kundenbindungsinteresse haben?

4. na sowas, da arbeitet jemand und erwartet eine Entlohnung. Abstrus ...

zu 2. Die Chance ist 50/50. Ist immerhin mehr als gar keine idee..

zu 3. Sehe ich auch so. Es ist aber immer das gleiche. Die problembeschreibung durch Themenstarter ist typischerweise so mangelhaft bzgl. wichtiger details, daß man meistens nur raten kann.

zu 4. "Abstrus": da geht es um: was ist auftragsgemäß erbrachte Leistung oder nur verrichtete Arbeit ohne Problemlösung. Ich habe nichts gegen Vergütung einer Leistung, wenn es erbracht ist. Nur gegen in Rechnung gestellte Arbeit, die keine Lösung erbringt. Das ist nur Beschäftigung. Wenn ich eine Problembehebung suche und dazu berufene den Auftrag annehmen, dann ist es mit banaler Prüfung und auf Vermutung basierenden Arbeitsschritte zwar Arbeit verrichtet worden. Aber ohne die gesicherte Abstellung des Problems ist die Arbeitsleistung nicht erbracht worden. Dafür wäre aber der Auftrag angenommen. Das meinte ich.

Wenn die Beseitigung des Fehlers in Auftrag gegeben wurde ist das ein Werklieferungsvertrag der nicht erfüllt wurde = kein Geld. Ist die Suche und Identifizierung des Fehlers in Auftrag gegeben worden und der wurde nicht gefunden istvdas auch ein nicht erfüllter Werklieferungsvertrag = auch kein Geld.

Wurde die Suche ergebnissoffen (wer macht so etwas) in Auftrag gegeben darf die berechnet werden.

Zitat:

@sPeterle schrieb am 30. September 2022 um 18:14:29 Uhr:


Wenn die Beseitigung des Fehlers in Auftrag gegeben wurde ist das ein Werklieferungsvertrag der nicht erfüllt wurde = kein Geld. Ist die Suche und Identifizierung des Fehlers in Auftrag gegeben worden und der wurde nicht gefunden istvdas auch ein nicht erfüllter Werklieferungsvertrag = auch kein Geld.

Wurde die Suche ergebnissoffen (wer macht so etwas) in Auftrag gegeben darf die berechnet werden.

ja, meine Position, aber noch klarer formuliert. ...Sollte jeder bei Beauftragung in der Werkstatt so klar veranlassen.

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