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530d, undichter Motor keiner kann helfen, nur Ärger

BMW 5er F07 GT
Themenstarteram 30. Juni 2016 um 17:47

Hallo, hoffe jemand kann mir helfen oder hat etrwas ähnliches erlebt, habe nur Ärger mit meinem F07 GT, Größtes Problem ist der undichte Motor, hier wurde nun zum 4. Mal bei BMW Fachwerkstatt der komplette Motor zerlegt und alles abgedichtet was geht auch der Kettenkasstendeckel wurde neu abgedichtet, und auch das Getriebe hat rundum alle Dichtungen neu bekommen, aber er Tropft noch immer genau unten am Starter sammelt sich alles, der komplette Motor und Getriebe sind sonst furtz trocken auch Ansaugbrücke und Ölfiltergehäuse, die bekannten Stellen eben, es scheint immer aus dem Kettenkasten zu kommen, aber der ist schon neu,

Zur info: es handelt sich um ein 2012 er mit mit 51.000 Km auf der Uhr, und schon so ein Ärger. ist der letzte mit 245 PS gebaut 6/12.

zusätzlich Fehler wie Glühkerze def. Scheinwerfer vorne links blinker def, Tagfahrlicht def. Standlicht def. und Verkokung Ansaugbrücke, Drallklappenfehler.

Was soll das sein, das auto habe ich seit einem Jahr und steht mehr bei BMW als bei mir,

hat jemand gleiche Probleme?

Ist vielleicht der Motor gerissen? kann ich auf ein neuen Motor bestehen, habe noch 2 Mon. Euro Plus

Beste Antwort im Thema

Moin,

die EuroPlus hat nichts mit Sachmängeln zu tun. Sachmängel sind eine Sache des Händlers. Er sichert zu, dass die Sache, die er verkauft mängelfrei ist. Beim Verkauf einer gebrauchten Sache kann der Händler diese auf 1 Jahr einschränken. Bei Verkauf von privat kann sie ganz ausgeschlossen werden. Für Neuwaren gelten 2 Jahre (bei Händler verkauft an Privat). Dort sind die Dinge geregelt, die Ihr ansprecht.

Im ersten halben Jahr der Gewährleistung (=Sachmängelhaftung) geht man davon aus, dass der Mangel im Ursprung schon zum Zeitpunkt der Kaufs vorhanden war. Hier muss der Händler (=Beweislastumkehr) nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestanden hat. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Der Wagen ist schon 1 Jahr beim TE, also ist es eher unwahrscheinlich, dass das alles noch auf Gewährleistung läuft. Eine Garantie ist eine Leistung, an die der Garantiegeber beliebige Bedingungen knüpfen kann. Ebenso kann er auch die Leistungen frei definieren. Wenn jetzt in den Garantiebedingungen nicht steht, dass eine Wandlung möglich ist, können die sich einen Wolf reparieren. Zahl ja die Euro-Plus.

Am Ende soll es dem TE egal sein, aber er soll sich beeilen, dass er innerhalb der Euro-Plus zeit sein Auto repariert bekommt. Ich weiss nicht, ob der Zeitpunkt der Meldung des Fehlers, oder Zeitpunkt für dessen Behebung für eine Leistung der Versicherung ausschlaggebend ist - da müsste jemand anderes etwas zu sagen.

Glückauf

Torsten

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am 18. Juli 2016 um 22:31

Ich meine Dinge die du investiert hast müssen sie dir mit erstatten.

Aber wie gesagt - meine das ich das mal so gehört habe.

Würd die Bude zurückgeben - denk das wird nix mehr.

Besser n Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.

Nimm dir n fähigen RA und lass machen.

Zitat:

@galaxy20 schrieb am 2. Juli 2016 um 04:01:23 Uhr:

Wenn die den fehler nach drittenmal nicht beheben konnten, kannst du vom kaufvertrag zurücktreten.

Das ist falsch, denn bereits nach dem ZWEITEN erfolglosen Reparaturversuch gilt die Reparatur als gescheitert.

https://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

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