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530d, undichter Motor keiner kann helfen, nur Ärger

BMW 5er F07 GT
Themenstarteram 30. Juni 2016 um 17:47

Hallo, hoffe jemand kann mir helfen oder hat etrwas ähnliches erlebt, habe nur Ärger mit meinem F07 GT, Größtes Problem ist der undichte Motor, hier wurde nun zum 4. Mal bei BMW Fachwerkstatt der komplette Motor zerlegt und alles abgedichtet was geht auch der Kettenkasstendeckel wurde neu abgedichtet, und auch das Getriebe hat rundum alle Dichtungen neu bekommen, aber er Tropft noch immer genau unten am Starter sammelt sich alles, der komplette Motor und Getriebe sind sonst furtz trocken auch Ansaugbrücke und Ölfiltergehäuse, die bekannten Stellen eben, es scheint immer aus dem Kettenkasten zu kommen, aber der ist schon neu,

Zur info: es handelt sich um ein 2012 er mit mit 51.000 Km auf der Uhr, und schon so ein Ärger. ist der letzte mit 245 PS gebaut 6/12.

zusätzlich Fehler wie Glühkerze def. Scheinwerfer vorne links blinker def, Tagfahrlicht def. Standlicht def. und Verkokung Ansaugbrücke, Drallklappenfehler.

Was soll das sein, das auto habe ich seit einem Jahr und steht mehr bei BMW als bei mir,

hat jemand gleiche Probleme?

Ist vielleicht der Motor gerissen? kann ich auf ein neuen Motor bestehen, habe noch 2 Mon. Euro Plus

Beste Antwort im Thema

Moin,

die EuroPlus hat nichts mit Sachmängeln zu tun. Sachmängel sind eine Sache des Händlers. Er sichert zu, dass die Sache, die er verkauft mängelfrei ist. Beim Verkauf einer gebrauchten Sache kann der Händler diese auf 1 Jahr einschränken. Bei Verkauf von privat kann sie ganz ausgeschlossen werden. Für Neuwaren gelten 2 Jahre (bei Händler verkauft an Privat). Dort sind die Dinge geregelt, die Ihr ansprecht.

Im ersten halben Jahr der Gewährleistung (=Sachmängelhaftung) geht man davon aus, dass der Mangel im Ursprung schon zum Zeitpunkt der Kaufs vorhanden war. Hier muss der Händler (=Beweislastumkehr) nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestanden hat. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Der Wagen ist schon 1 Jahr beim TE, also ist es eher unwahrscheinlich, dass das alles noch auf Gewährleistung läuft. Eine Garantie ist eine Leistung, an die der Garantiegeber beliebige Bedingungen knüpfen kann. Ebenso kann er auch die Leistungen frei definieren. Wenn jetzt in den Garantiebedingungen nicht steht, dass eine Wandlung möglich ist, können die sich einen Wolf reparieren. Zahl ja die Euro-Plus.

Am Ende soll es dem TE egal sein, aber er soll sich beeilen, dass er innerhalb der Euro-Plus zeit sein Auto repariert bekommt. Ich weiss nicht, ob der Zeitpunkt der Meldung des Fehlers, oder Zeitpunkt für dessen Behebung für eine Leistung der Versicherung ausschlaggebend ist - da müsste jemand anderes etwas zu sagen.

Glückauf

Torsten

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Wenn die den fehler nach drittenmal nicht beheben konnten, kannst du vom kaufvertrag zurücktreten.

Egal wieviel monate vergangen sind.

Erkundige dich bei deinem Anwalt.

Wenn das problem nicht weg geht besser zurückgeben.

Macht wohl an dem kaufpreis 2 mille miese aber hast dann kopffrei.

Sehe ich auch so.

Auf jeden Fall schleunigst was unternehmen, denn die 2 Monate sind bei sowas schnell rum...

Auf jeden Fall schriftlich auf Beseitigung des Sachmangels inkl. angemessener Fristsetzung bestehen, damit du nicht nach Ablauf der EuroPlus ohne irgendeine Möglichkeit da stehst, den Schäden kostenlos beseitigen zu lassen.

Moin,

die EuroPlus hat nichts mit Sachmängeln zu tun. Sachmängel sind eine Sache des Händlers. Er sichert zu, dass die Sache, die er verkauft mängelfrei ist. Beim Verkauf einer gebrauchten Sache kann der Händler diese auf 1 Jahr einschränken. Bei Verkauf von privat kann sie ganz ausgeschlossen werden. Für Neuwaren gelten 2 Jahre (bei Händler verkauft an Privat). Dort sind die Dinge geregelt, die Ihr ansprecht.

Im ersten halben Jahr der Gewährleistung (=Sachmängelhaftung) geht man davon aus, dass der Mangel im Ursprung schon zum Zeitpunkt der Kaufs vorhanden war. Hier muss der Händler (=Beweislastumkehr) nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestanden hat. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Der Wagen ist schon 1 Jahr beim TE, also ist es eher unwahrscheinlich, dass das alles noch auf Gewährleistung läuft. Eine Garantie ist eine Leistung, an die der Garantiegeber beliebige Bedingungen knüpfen kann. Ebenso kann er auch die Leistungen frei definieren. Wenn jetzt in den Garantiebedingungen nicht steht, dass eine Wandlung möglich ist, können die sich einen Wolf reparieren. Zahl ja die Euro-Plus.

Am Ende soll es dem TE egal sein, aber er soll sich beeilen, dass er innerhalb der Euro-Plus zeit sein Auto repariert bekommt. Ich weiss nicht, ob der Zeitpunkt der Meldung des Fehlers, oder Zeitpunkt für dessen Behebung für eine Leistung der Versicherung ausschlaggebend ist - da müsste jemand anderes etwas zu sagen.

Glückauf

Torsten

Du hast es korrekt ausgedrückt, was ich leider versäumt habe. Vielen Dank dafür!

Ich behaupte einmal, dass deine Fachwerkstatt nur Gärtner angestellt hat, wie das bei vielen Händlern der Fall sein kann. Für solche Reparaturen fehlt denen meist das Know How, sprich die Leute.

Bist mit dem Fahrzeug schon einmal in einer Niederlassung gewesen? Ich vermute da wird es nicht besser sein, aber vielleicht hat man da die Chance, dass die Mechaniker die Motoren besser kennen.

Ansonsten das ganze Programm, schriftlich den Sachmangel anzeigen mit Fristsetzung, dann Androhung das Fahrzeug zurückzugeben.

Ich habe immer freundlich und ohne Anwalt versucht meine Probleme mit BMW zu regeln, leider ohne Erfolg. Ohne den offenbar notwendig juristischen Druck bin ich auch auf so einer Gurke sitzengeblieben. Derzeit zerlege ich den Motor selber und es kommt mehr und mehr BMW Pfusch ans Tageslicht, was sonst die schön glänzende Motorverkleidung verdeckt hat. Mein Auto war auch nur immer bei BMW.

Mein Rat: Anwalt. Sofort!

Viel Glück.

Offensichtlich ist man gewillt die Leckage abzustellen, findet aber den Casus Knacksus nicht.

Jetzt gleich mit Anwalt zu eskalieren sollte man - ob der eifrigen Reparaturen der Werkstatt - hinten an stellen.

Fehleranalyse durch einen Techniker der nächsten NL oder aus Münschen wäre - nach nun 3xligem Versuch - ein ganbarer Weg.

Schon ein Haarriß eines Bauteiles, ein nicht korrektes Drehmoment einer Schraube oder eine leicht verschobene Dichtung - uvm - kann Ursache sein.

@timse32:

- die Flüssigkeit ist zweifelsfrei Motoröl?

- ist der Ölverlust meßbar? so ja, wieviel geht täglich/wöchentlich verloren?

- die Tropfstelle ist der tiefste Punkt? Somit wohl nicht Leckage-Ort!?

- gibt es Öl-Lauf-Spuren, die eine Eingrenzung der Leckage ermöglichen?

- so der Wagen auf Bühne und Motor, kann man sehen, wo die Leckage ist?

Beiläufig würde ich dem Werkstattmeister in einem ungezwungenen Gespräch fragen, welche Vorgehensweise er vorschlägt, auch in welchem terminlichen Rahmen.

Je nach Reaktion, weiß man dann, welche Zügelstellung einer weiteren zielgerichteten Abstellung des Makel es bedarf.

BTW: Leihwagen inklusive, korrekt?

Vor allem bei den großen Händlern findest Du meist nur noch Baugruppentauscher in der Werkstatt. Ist ja auch gewollt so.

Also Anwalt aufsuchen, schon um formal alles richtig abzuwickeln, und zurückgeben.

schon mal einen Rechtsstreit im Staate Germania durchgefochten?

So man Rechtsschutz gepachtet hat und der Kumpel vom Bowlen Jurist ist ok.

Viele wissen nicht - obgleich Sie zum Anwalt raten - wie Nerven-, Kosten- und Zeitaufwändig ein Rechtsstreit vor Gericht ist.

Ziel der Anwälte: immer eine horrend hohe Schadenssumme beziffern und gemäß Gebührenordnung anteilig abkassieren, bei Komplikationen "vergleichen". Immer wird die Hand aufgehalten, Heerscharen von sog. Gutachtern verschleudern hart erarbeitetes Geld und nicht vorhandene Zeit...

Besser man sucht sich einen Bowling-Klub, mit Vitali und Vladimir:cool:, die sind nicht nur "sympatischer", die lösen Probleme im Nu.

Das alles ab & an für ne Runde... beim Bowlen...

Was viele nicht wissen: es gibt sog. Schiedmänner der KFZ-Innung

für den Werkstattkunden kostenlos, nach Schiedsspruch ist dieser bindend für die Werkstatt.

Weitere Details siehe hier:

https://www.adac.de/.../

vor dem Einschalten des Schiedsmannes: - wie bereits geschrieben - Gespräch mit dem Werkstattleiter suchen und Terminrahmen wie weitere Vorgehensweise abstimmen;)

 

Klitschko

Zitat:

@OctiColl schrieb am 2. Juli 2016 um 07:30:13 Uhr:

Im ersten halben Jahr der Gewährleistung (=Sachmängelhaftung) geht man davon aus, dass der Mangel im Ursprung schon zum Zeitpunkt der Kaufs vorhanden war. Hier muss der Händler (=Beweislastumkehr) nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestanden hat. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Glückauf

Torsten

Das ist bei BMW nicht zutreffend, denn:

"Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den Anspruch des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten."

Zum Thema: Es steht doch alles in den Garantiebedingungen.

Garantie

Ich zitiere:

"Der Gesamtanspruch während der Laufzeit der Garantie aus mehreren Garantiefällen ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes begrenzt. Wenn nach den Hersteller- vorgaben der Austausch nicht defekter Teile in Verbindung mit einem schadhaften Teil erforderlich ist, wird auch der Austausch dieses Teiles ersetzt.

Weitergehende Ansprüche auf Neu-/Ersatzliefe- rung, Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung des Kaufvertrages), Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), Schadensersatz oder Ersatz vergeb- licher Aufwendungen werden durch diese Garantie nicht begründet. Die Garantie lässt die gesetzlichen Rechte des Garantienehmer aus dem Fahrzeug- kaufvertrag unberührt."

Wenn die Werkstatt die Fehlerquelle nicht findet, jedoch zu oft Nachgebessert wird und dadurch eine Überschreitung des Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) eintritt - dann sieht es schlecht aus.

Ich würde daher mit dem Garantiegeber in Kontakt treten und einen ATM begründen.

VG

Zitat:

@newnk schrieb am 2. Juli 2016 um 13:18:41 Uhr:

Zitat:

@OctiColl schrieb am 2. Juli 2016 um 07:30:13 Uhr:

Im ersten halben Jahr der Gewährleistung (=Sachmängelhaftung) geht man davon aus, dass der Mangel im Ursprung schon zum Zeitpunkt der Kaufs vorhanden war. Hier muss der Händler (=Beweislastumkehr) nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestanden hat. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Das ist bei BMW nicht zutreffend, denn:

"Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den Anspruch des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten."

Zum Thema: Es steht doch alles in den Garantiebedingungen.

Garantie

Danke für die Richtigstellung, ich habe die Euro+ Bedingungen nicht im Kopf, weswegen ich schrieb:

 

Zitat:

Wenn jetzt in den Garantiebedingungen nicht steht, dass eine Wandlung möglich ist, können die sich einen Wolf reparieren. Zahl ja die Euro-Plus.

Glückauf

Torsten

am 2. Juli 2016 um 18:46

Wenn es sich am Starter sammelt ists zu 80% vom Ventildeckel.

Eventuell hat der einen Riss, da kannst abdichten, bis du schwarz wirst.

Ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten, ich müsste das Fahrzeug sehen, ums zu finden :-).

relevanten Bereich mit Talkum einpudern

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 13:47

So etwas Zeit ist vergangen und BMW hat nochmals die Möglichkeit bekommen instandzusetzen, den eigentlich will ich nicht wirklich zurücktreten, denn ich habe schon eine menge investiert in das Auto und einen Gleichwertigen mit der Laufleistung und der Ausstattung bekommt man nicht für das selbe Geld :-(

Also BMW hat nun beim letzten Reparaturversuch Fotos gemacht und mir gezeigt, die undichte Stelle kam erneut aus dem Kettenkastengehäuse, wie auch schon die Male zuvor, angeblich nicht genug Dichtmasse verwendet, so die Aussage vom Freundlichen, also erneut alles demontiert und abgedichtet, warum kein neuer Kettenkastendeckel verwendet wird, weil er ja auch verzogen sein könnte, wurd beantwortet mit "der ist ok" Allerdings habe ich aus einem Gespräch mit dem Meister raus gehört das nicht immer nach BMW Vorgaben gearbeitet wird, denn BMW sagt hier deutlich, um an den Kettenkasten zu gelangen mus der komplette Kopf abmontiert werden, Getriebe runter und so weiter, mein Freundlicher sagt, das geht auch ohne Kopf zu demontieren, haben sie auch nicht gemacht. So was soll ich sagen, nach nun der 4. Reparatur, immer noch der gliche Fehler vorhanden, der Motor verliert an der gleichen Stelle Öl.

was habe ich nun für Möglichkeiten, ausser vom Vertrag zurückzutreten. denn der Abzug vom Kaufpreis wäre enorm, da ich auch die originalen Felgen nicht mehr besitze.

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