528 mit Gasanlage, Preis ok?
Moin moin,
da ich die Schnauze voll habe von meinem Honda Civic (Bj07) suche ich übergangsweise grade nen günstigen Wagen mit ner LPG Anlage drin der aber auch zu verlässlich ist.
Ein Händler bei mir in der Nähe verkauf eine 528 ink Gasanlage, kostet 3t Euro:
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=cu21jy3jbgpi
Schätze mal es geht noch was am Preis, so sieht er eigentlich ganz gut aus und der Händler scheint nicht nur Schrott zu verkaufen =)
Wenn ich mal bei autofokus24 nachschaue was er noch so Wert ist mit den Extras die er hat, wird mir 2300 Euro angezeigt, klingt für mich fair mit Garantie dann so 2,5-2,8t zu zahlen, oder sehe ich das falsch?
Hab mich mal bisschen durchgelesen hier über den 528er.
Der Motor soll gut mit Gas zurecht kommen und auch so keine Probleme machen, kaum Öl verbrauchen (im gegensatz zum nachfolger 530) und so scheint der E39er nen recht solides Fahrzeug zu sein =)
Hab nur etwas gelesen das man drauf achten soll das die Leerlaufdrehzahl nicht hin und herschwankt (im warmen zustand versteht sich), was für Tips/Probleme gibts sonst noch, besonderes im Bezug zum 528+LPG bzw E39+Gas?
Wagen soll nur nen knappes halbes Jahr mich von a nach b bringen, fahren jeden Tag 65km zur Arbeit hin und 65km wieder zurück.
Verbrauch soll ja um die 8L bei 130~140kmh sein, womit ich gut leben könnte =)
31 Antworten
Das siehst du falsch, die Gewährleistung auch wenn verkürzt gibt es beim Händlerverkauf an Privat immer.
Es gibt aber andere Möglichkeiten es zu umgehen wenn du den Wagen unbedingt haben möchtest.
Ja sie meinten würden nicht an Privat sondern an gewerbetreibende dann nur verkaufen, so hab ich darüber auch was gelesen mit der Gewährleistung, ist ja fast bei jedem Produkt so was man kauft das man 12 Monate Gewährleistung drauf hat.
Wäre das auch ne möglichkeit für den Händler die Gewährleistung zu umgehen?
Was heißt den unbedingt? xD
Steht dann in dem Vertrag, Kunde wollte unbedingt den Wagen XY haben? 😁
Zitat:
Original geschrieben von bartsch1986
Ja sie meinten würden nicht an Privat sondern an gewerbetreibende dann nur verkaufen, so hab ich darüber auch was gelesen mit der Gewährleistung, ist ja fast bei jedem Produkt so was man kauft das man 12 Monate Gewährleistung drauf hat.
Wäre das auch ne möglichkeit für den Händler die Gewährleistung zu umgehen?Was heißt den unbedingt? xD
Steht dann in dem Vertrag, Kunde wollte unbedingt den Wagen XY haben? 😁
Ist doch ganz einfach. 😉
Ist der Wagen OK, natürlich nach genauer Prüfung von deiner Seite und du würdest diesen auch mitnehmen wollen für die besagten 2500,- dann schreibt der Händler in den Vertrag z.B. Motor- und Getriebeschaden und die Geschichte mit der Gewährleistung ist vom Tisch.
Wir haben es genauso mit dem Wagen meines Bruders vor 4 Jahren gemacht.
Mazda 323p 12 Jahre alt aus 1 Hd. mit 125 tkm, der Wagen war im guten Zustand mit Scheckheft leider für den Händler zu alt um das Risiko der Gewährleistung bei dem geringen Gewinn ein zu gehen im Falle eines Privat Verkaufs zu tragen.
Wir haben insgesamt ordentlich was runtergehandelt dadurch gab es, die beiden Formulierungen von oben und beide Seiten waren zufrieden.
Den Wagen haben wir dann letztes Jahr nach problemlosen 80 tkm in 4 Jahren verkauft.
Hängt natürlich alles vom Händler und von dir ab.
Achso ok 😉 Das mit dem Unfallwagen, bzw Motorschaden ect kannte ich schon aber in dem Sinne "das ich ihn unbedingt will" nicht :P
Werd glaub nochmal ne Probefahrt machen bzw damit zum TÜV fahren und für ~50 Euro nen check machen lassen🙂
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Zitat:
Original geschrieben von bartsch1986
Achso ok 😉 Das mit dem Unfallwagen, bzw Motorschaden ect kannte ich schon aber in dem Sinne "das ich ihn unbedingt will" nicht :P
Der Händler muss sich erst drauf einlassen, unser hat uns es von allein vorgeschlagen.
Der Japse sollte 3200,- wenn überhaupt beim Privatverkauf mit Gewährleitung und neuer HU/AU kosten, vergleichbare Angebote von Privat lagen im Bereich 2800-3000,-.
Nach einigen privaten Besichtigungen waren die angebotenen Fahrzeuge das Geld aber nicht wert.
Nach dem wir die uns aber über die Gewährleistungsproblematik mit dem Händler einig geworden sind haben wir im Endeffekt 2200,- bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Adi2901
Die Händler sind nicht dumm. 😉Zitat:
Original geschrieben von hagenkk
egal wie er den kaufvertrag formuliert, wenn du einen zeugen hast, dass der wagen auf seinem gelände von ihm an dich verkauft wurde, hat er schlechte karten. wenn du also mit der gewährleistung auskommst, kauf ihn. achte nur darauf, dass er unterschreibt.@ TE
Das Auto ist fast 15 Jahre alt und hat 300 tkm auf der Uhr.
Wer soll dir dabei noch Garantie geben?
Ehrlich gesagt ich würde mir den Schuh als Händler bei dem Alter und Laufleistung nicht anziehen wollen. 😉Wie bereits geschrieben, beim offiziellen Verkauf an privat gibt es höchsten die Gewährleistung die aber unter Umständen auch mit deiner indirekten Zustimmung wenn du den Wagen haben möchtest umgangen werden kann.
du willst die gewährleistung umgehen indem du den wagen"unbedingt haben willst" ? sorry, aber ich bin selber händler und weiß wovon ich rede.
händler versuchen alles möglich um die gewährleistung zu umgehen, nichts davon hätte vor gericht bestand, allenfalls sind die kunden zu gutgläubig und unternehmen nichts dagegen. selbst wenn er nur an gewerbetreibende verkaufen möchte, dann muss er sich davon überzeugen, dass der käufer auch wirklich gewerbetreibender ist. d.h. gewerbeanmeldung kopieren und zum bestandteil des kv machen.
Ich hab vereinzelt sowas gelesen, so Sachen sind auch öfters vor Gericht.
So wie ich das gelesen habe darf der Händler das nicht einfach an nen Privatmann verkaufen und es als Gewerbe angeben.
Hab da paar Beispiele gelesen wie z.b.:
Nen Kioskverkäufer muss sich auch nen amtliches Schreiben (in dem Fall nen Ausweis) vorlegen lassen bevor er Alkohol verkauft.
Wie weit sowas vergleichbar ist weiß ich net, man kanns aber auch so sehen das die Privat Person unter Falschen Auskünften das Auto gekauft hat, somit wäre das auch ne art Betrug bestimmt wieder.
Aber jeder sagt was anders😁
Zitat:
Original geschrieben von hagenkk
du willst die gewährleistung umgehen indem du den wagen"unbedingt haben willst" ? sorry, aber ich bin selber händler und weiß wovon ich rede.händler versuchen alles möglich um die gewährleistung zu umgehen, nichts davon hätte vor gericht bestand, allenfalls sind die kunden zu gutgläubig und unternehmen nichts dagegen. selbst wenn er nur an gewerbetreibende verkaufen möchte, dann muss er sich davon überzeugen, dass der käufer auch wirklich gewerbetreibender ist. d.h. gewerbeanmeldung kopieren und zum bestandteil des kv machen.
Einfach lesen dann schreiben. 😉
Auf den Gewährleistungsanspruch habe ich verzichtet weil von der finanziellen Seite so der Wagen um 1/3 billiger geworden ist und nicht weil ich den unbedingt haben wollte. Dabei muss der Händler wie auch der Käufer mitspielen.
Der Wagen sollte vorher grundsätzlich ausgiebig Probe gefahren sein und gehört mindestens auf die Bühne.
Ich bin mal gespannt was du vor Gericht erreichen kannst wenn im Kaufvertrag steht, "Fahrzeug als Teilespender mit Motor- und Getriebeschaden." 😉
ich hab das schon gelesen, was du geschrieben hast.
du willst da etwas an den haaren herbeiziehen, was es nicht gibt.
nochmal, der händler kann sich in keiner weise vor der gewährleistungspflicht drücken. wenn ich zeugen habe, dass der wagen unter diesen umständen gekauft wurde, die du beschreibst, dann ist der händler dran. wenn du natürlich nichts dagegen machst, weil du der meinung bist es wäre rechtens, dass der händler auf diese weise die gesetzliche gewährleistung auszuschließen versucht, dann ist das dein problem und des händlers glück, aber es ist auf keinen fall rechtens. ein händler der so etwas macht ist für mich auch kein seriöser händler und wenn ich sehe, was hier immer über die sogenannten kieshof.-oder hinterhofhändler hergezogen wird, bei denen man tunlichst keinen wagen kaufen sollte, dann gehört so einer auch dazu.
Ich muß hagekk hier zustimmen.
Rechtlich gibt es für Händler beim Verkauf an Privat keine Möglichkeit sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen.
Die Geschichte mit Bastlerfahrzeug mit Motorschaden wenn der Wagen fahrbereit ist, ist ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 475 I 2 BGB. Somit ist die Klausel unwirksam.
Bastlerfahrzeuge sind Fahrzeuge die zum Betrieb nicht mehr geeignet sind. Auch ein Marktüblicher Preis ist ein indiz für eine Umgehung.
Auch der Verkauf an Händler die eig keine Händler sind, ist kein Ausschlußgrund. Vor Gericht hätte dieser kein Bestand.
Wer sich hierfür interessiert:
Unzulässiger Gewährleistungsausschluß im Verbrauchsgüterkaufrecht und Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I BGB ("Bastlerauto"😉
Verhandelt am OLG Oldenburg, Beschluss v. 3.7.2003, 9 W 30/03
mfg
Ich glaube wir reden eindeutig aneinander vorbei. 🙄
Jetzt noch mal für euch beiden Paragrafenreiter.
Es wird ein gebrauchtes Fahrzeug gesucht, die Preise bewegen sich bei den Privatanbietern beim gesuchten Modell mit gesuchten Daten (Bj und Laufleistung) im Bereich 2800-3200.
Der Händler in der Nähe hat auch ebenfalls einen Wagen im Angebot welcher in unser Suchraster passt und dazu noch sich im guten Zustand befindet (von mir Probegefahren und auf der Bühne untersucht), beim offiziellen Verkauf für 3200,-.
Da der Wagen aber bereit mit 125 tkm 11 Jahre alt war wollte der Händler nach ausgiebigen Gespräch, ungerne an Privat verkaufen (und meinte im ersten Moment, dass er den Wagen lieber in den Export schieben möchte weil ihm das Risiko bei der geringen Marge einfach nicht wert sein den Wagen an Privat auf Grund der gesetzlichen Gewährleistung zu verkaufen.
Nach einigen Sätzen sind wir uns aber einig, dass ich den Wagen für 2200,- mitnehmen kann wenn wir den Gewährleistungsquark vergessen. Aus Sicht des Händlers vollkommen verständlich.
(Ich habe schon Autos gekauft als es diesen Unsinn (Gewährleistung) nicht gab und es war deutlich einfacher bei jedem Händler was Brauchbares zu kaufen)
Soviel dazu Hagenkk, das Kies-Händler grundsätzlich alle nicht ehrlich sind.😉
Die Entscheidung bleibt immer noch bei mir den Wagen mitzunehmen oder weiter zu suchen.
Wäre der Wagen für mich gewesen hätte ich kein Problem gehabt wie in den alten Zeiten teilweisen üblich was das Geschäft per Handschlag abzuwickeln.
Wenn einige hier gerne beim Vertragshändler kaufen möchten und die überhöhten Preise bezahlen damit die Glaspaläste indirekt mit finanziert werden können dann sollen sie dieses auch tun. 😉
Ich habe bisher grundsätzlich bei freien, Teppich- bzw. Fähnchen Händlern oder Privat gekauft, mit etwas Menschenkenntnis und KFZ-Hintergrundwissen gibt es auch hier keinerlei Probleme.
Sie verstehen dich nicht wirklich falsch 😉
Es sei denn du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben dann hättest du recht das er nicht belangbar wäre =)
Wie sieht das eigentlich aus wenn der Händler den wagen als "Kundenfahrzeug" verkauft, ist ja sogesehen Privat zu Privat nur der Händler vermittelt halt, oder sehe ich das falsch und der Händler muss trotzdem die Gewährleistung geben (bzw wenn was ist einklagen)?
Mit den Glaspalästen muss ich dir aber Recht geben das meist wirklich so, wenn ich hier den Audi Händler anschaue da kostet fst der selbe Wagen 5t Euro mehr als nebenan bei einem der nur ne kleine Bude hat =)
Wenn du den Kaufvertrag meinst kommt es drauf an wessen Unterschrift (als Verkäufer) darunter steht d.h. mit wem du diesen abgeschlossen hast.
Zitat:
Original geschrieben von bartsch1986
Sie verstehen dich nicht wirklich falsch 😉
Es sei denn du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben dann hättest du recht das er nicht belangbar wäre =)
Ich glaube doch, weil es halt darum geht das zu bezahlen was der Wagen nun mal wert ist. 😉
Klamotten wie Gewährleistung brauche ich nicht bzw. ich bin ich nicht bereit 1000,- (bei einem Wagen der ca. 2000,- Wert ist) mehr für den Unsinn der Gewährleistung zu bezahlen.
Im Endeffekt macht man halt ein Handschlaggeschäft und das war es.
Zitat:
Original geschrieben von Adi2901
Ich glaube wir reden eindeutig aneinander vorbei. 🙄Jetzt noch mal für euch beiden Paragrafenreiter.
Es wird ein gebrauchtes Fahrzeug gesucht, die Preise bewegen sich bei den Privatanbietern beim gesuchten Modell mit gesuchten Daten (Bj und Laufleistung) im Bereich 2800-3200.
Der Händler in der Nähe hat auch ebenfalls einen Wagen im Angebot welcher in unser Suchraster passt und dazu noch sich im guten Zustand befindet (von mir Probegefahren und auf der Bühne untersucht), beim offiziellen Verkauf für 3200,-.
Da der Wagen aber bereit mit 125 tkm 11 Jahre alt war wollte der Händler nach ausgiebigen Gespräch, ungerne an Privat verkaufen (und meinte im ersten Moment, dass er den Wagen lieber in den Export schieben möchte weil ihm das Risiko bei der geringen Marge einfach nicht wert sein den Wagen an Privat auf Grund der gesetzlichen Gewährleistung zu verkaufen.Nach einigen Sätzen sind wir uns aber einig, dass ich den Wagen für 2200,- mitnehmen kann wenn wir den Gewährleistungsquark vergessen. Aus Sicht des Händlers vollkommen verständlich.
(Ich habe schon Autos gekauft als es diesen Unsinn (Gewährleistung) nicht gab und es war deutlich einfacher bei jedem Händler was Brauchbares zu kaufen)
Soviel dazu Hagenkk, das Kies-Händler grundsätzlich alle nicht ehrlich sind.😉
Die Entscheidung bleibt immer noch bei mir den Wagen mitzunehmen oder weiter zu suchen.
Wäre der Wagen für mich gewesen hätte ich kein Problem gehabt wie in den alten Zeiten teilweisen üblich was das Geschäft per Handschlag abzuwickeln.Wenn einige hier gerne beim Vertragshändler kaufen möchten und die überhöhten Preise bezahlen damit die Glaspaläste indirekt mit finanziert werden können dann sollen sie dieses auch tun. 😉
Ich habe bisher grundsätzlich bei freien, Teppich- bzw. Fähnchen Händlern oder Privat gekauft, mit etwas Menschenkenntnis und KFZ-Hintergrundwissen gibt es auch hier keinerlei Probleme.
ich hab nirgends geschrieben, dass kieshändler nicht ehrlich seien, lediglich, dass hier ständig über solche hergezogen wird. ein kleiner aber feiner unterschied wie ich finde.
da du versucht hast klarzumachen, wie der händler die gewährleistung umgehen kann, habe ich hier geklärt, dass dies nicht möglich ist.
irgendwie hast du jetzt aber deine argumentationskette verlassen um klarzumachen, dass es nicht mehr um das umgehen der gewährleistung geht sondern darum, dass du ein auto um jeden preis und sei es der (nicht mögliche) verzicht auf die gewährleistung, haben willst.
sorry, aber langsam verzettelst du dich und vorschläge an den te zu unterbreiten die illegal sind, halte ich auch nicht für sonderlich seriös.
Zitat:
Original geschrieben von bartsch1986
Sie verstehen dich nicht wirklich falsch 😉
Es sei denn du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben dann hättest du recht das er nicht belangbar wäre =)Wie sieht das eigentlich aus wenn der Händler den wagen als "Kundenfahrzeug" verkauft, ist ja sogesehen Privat zu Privat nur der Händler vermittelt halt, oder sehe ich das falsch und der Händler muss trotzdem die Gewährleistung geben (bzw wenn was ist einklagen)?
Mit den Glaspalästen muss ich dir aber Recht geben das meist wirklich so, wenn ich hier den Audi Händler anschaue da kostet fst der selbe Wagen 5t Euro mehr als nebenan bei einem der nur ne kleine Bude hat =)
auch mit "keinem unterschriebenen kaufvertrag" wird es im zweifel nicht möglich sein die gewährleistung zu umgehen, ebensowenig, wenn ein anderer unterschreibt. diese (lügen)märchen glaubt im zweifel kein richter.
ihr müsst mal aufhören hier ständig irgendwelche illegalen geschichten zu konstruieren. im falle eines autokaufes von gewerbetreibenden an privat, würde euch ein durchschnittlich begabter anwalt das fell über die ohren ziehen.
in deinem fall geht nur eines, nimm einen befreundeten selbständigen mit, der die kiste für dich kauft, dann wäre im gewährleistungsfall zwar er drann (dir gegenüber), aber unter freunden macht man sowas ja nicht.