5000€ für einen Spiegel
Hallo zusammen!
Also folgendes: vor etwa 8 Monaten habe ich einen Spiegel abgefahren und mich vom Unfallort entfernt. Ja ich weiß dass, es nicht so schlau ist. Mit der Polizei ist deswegen schon alles geklärt. Und jetzt kam der Brief von der Versicherung. Die haben anscheinend knapp 5000€ bezahlt für EINEN SPIEGEL! Und jetzt verlangen die von mir als Regress 2500€. Das mit dem Regress Okay habe ich mir wohl selbst zu verschulden, aber 5000€ für einen abgefahrenen Spiegel? Hat irgendjemand Erfahrung gemacht das 5000€ Schaden für einen Spiegel zu Stande kam und kann mir vielleicht erklären wie diese 5000€ zustande kommen? Oder ist es überhaupt möglich das ein Spiegel so teuer ist? Ich meine das jetzt kein Lamborghini wo ich den Spiegel abgefahren habe.
127 Antworten
Am einfachsten wäre es gewesen den Schaden an beiden Fahrzeugen direkt nach dem Unfall aufnehmen und dokumentieren zu lassen.
So geht es nur mit irgendwelchen Unterstellungen weiter.
Den Gutachter bringt die Polizei mit?
Oder ruft der Schädiger einen Gutachter, der (gegebenenfalls Nachts um 2) die Schäden an der Unfallstelle aufnimmt?
Ich schlage 115 als Gutachterhotline vor.
Zitat:
@Zahn schrieb am 12. Januar 2024 um 09:39:33 Uhr:
Den Gutachter bringt die Polizei mit?
Seit wann das?
Der Staat schaltet nur dann einen Sachverständigen ein, wenn es um Straftatbestände geht bzw. die Unfallursache unklar ist aber nicht um die Schadensregulierung zu unterstützen.
Die Polizei hat eine Gutachterhotline, wenn nötig (bei schweren Personenschäden oder Toten mit unklarem Hergang) wird vor Ort eine Unfallaufnahme gemacht. Aber nicht für ein paar Kratzer.
Hier will der TE Geld sparen, mit seiner Unfallflucht hat er die Chance vertan sich vor Ort mit dem Geschädigten oder der Polizei den Schaden anzugucken oder auch zu fotografieren. Letztlich bleibt nur die Chance zu klagen und ein Gerichtsgutachter guckt sich am Ende die Sache an und beurteilt ob der Schaden plausibel war oder nicht. Mit entsprechendem Kostenrisiko, falls der Schaden doch vom TE gekommen sein kann zahlt er neben Regress noch Gutachter, Anwälte und Gerichtskosten.
Ob sich der Geschädigte bereichern wollte oder nicht ist hier reines hellsehen. Die Behauptungen "kommt nicht von mir" sind im Schadenalltag genauso häufig wie der Versuch Vorschäden mit reparieren zu lassen.
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Zitat:
@Moers75 schrieb am 12. Januar 2024 um 09:47:23 Uhr:
Hier will der TE Geld sparen,
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Er möchte das bezahlen, was angemessen ist. Nicht weniger aber auch nicht mehr.
Zitat:
@ktown schrieb am 12. Januar 2024 um 08:08:05 Uhr:
und rein von der Strafhöhe anders anzusetzen als Fahrerflucht.Die Antworten diverser User zeigt aber auf, wo unser gesellschaftliches Denken heutzutage schon steht und wie weit wir mit unserem Unrechtsbewusstsein gesunken sind.
Ja man geht sogar soweit zu sagen: Geschieht im gerade Recht dass er abgezogen wird.
Der Einzige der sagt, das er abgezogen wurde ist der Täter... da würde ich jetzt erstmal dem
Geschädigten mehr Glauben schenken, vor allem wenn der Täter noch schreibt, dass ein Sachverständiger diese Schäden als durch ihn verschuldet festgestellt hat.
Von daher scheint ja erstmal alles rechtens zu sein und ich bleibe bei: "Ja, geschieht dem Täter recht(ens)" bzw. das ist die daraus folgende Konsequenz.
Der betrogene Unfallflüchtige ist anscheinend ähnlich dumm dran wie der bestohlene Dieb. Für Schäden muss er aufkommen, selbst wenn die Beute weg ist und ob ein Schaden untergeschoben wurde, kann er nur mit Glück nachweisen. Gut zu wissen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Januar 2024 um 09:50:30 Uhr:
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Er möchte das bezahlen, was angemessen ist. Nicht weniger aber auch nicht mehr.
Ganz einfach: Weil es außer "Geld sparen" keinerlei begründete Punkte gibt warum man das Schadengutachten des Geschädigten anzweifeln kann. Der TE ist weitergefahren, hat sich den Schaden nicht angeguckt, keine Fotos, nichts, einzig jetzt "boah, teuer". 😉
Entsprechend bleibt nur der Rechtsweg mit entsprechendem Kostenrisiko.
Zitat:
@ktown schrieb am 12. Januar 2024 um 09:43:21 Uhr:
Seit wann das?Zitat:
@Zahn schrieb am 12. Januar 2024 um 09:39:33 Uhr:
Den Gutachter bringt die Polizei mit?
Der Staat schaltet nur dann einen Sachverständigen ein, wenn es um Straftatbestände geht bzw. die Unfallursache unklar ist aber nicht um die Schadensregulierung zu unterstützen.
Entsprechend der allgemeinen Konvention habe ich mit dem Fragezeichen keine Aussage getroffen sondern eine Frage gestellt.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 12. Januar 2024 um 10:00:09 Uhr:
Ganz einfach: Weil es außer "Geld sparen" keinerlei begründete Punkte gibt warum man das Schadengutachten des Geschädigten anzweifeln kann.
Da irrst du dich. Er will nicht sparen in dem Sinn, dass er etwas nicht bezahlen will, was er bezahlen müsste. Er will aber eben nicht etwas bezahlen, was nicht zu verantworten hat.
Also ich würde die Sache würdig beenden: mit den Zähnen knirschen, zahlen und vergessen. Und niemals wieder abhauen.
Ich gehe mal davon aus, dass es grundsätzlich schon eine Strafe für den TE gegeben hat: Strafbefehl, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, Freiheitsstrafe, Einstellung gegen Geldauflage oder was unser Rechtssystem alles zu bieten hat.
@daniel15243, ich weiß nicht ob du diesbezüglich alles offenbaren möchtest.
Insofern darf man sich doch dann jetzt beim zu leistenden Schadensersatz auf den tatsächlich verursachten Schaden beschränken und muss nicht nochmal bestrafen. "Punitive damage" ist doch eine Geschichte aus den USA. Das könnten unsere Juristen hier noch elaborieren, ob das hier ein Fall für Strafschadensersatz wäre. Aber auch der müsste wohl von einem Gericht verhängt werden.
Kann der Geschädigte für seine nicht direkt finanziellen Aufwände auch noch eine Entschädigung einfordern?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Januar 2024 um 07:57:29 Uhr:
Was stört dich an der Einstellung des TE? Er ist sich bewusst, Mist gebaut zu haben und ist bereit, für die Folgen einzustehen. Er ist aber nicht bereit, darüber hinaus etwas zu bezahlen, das er nicht zu verantworten hat. Ich kann daran nichts Falsches finden.
Er war sich seiner Schuld bewusst, wollte dafür gerade stehen und ist nach dem Unfall einfach abgehauen? Merkst du selbst, oder?
Er ist abgehauen, wurde dann aber doch erwischt und nun versucht er so glimpflich wie möglich da wieder raus zu kommen. So sieht es aus.
Welche Schäden von ihm sind kann er nicht mehr nachweisen; damit hat er ganz schlechte Karten. Auch, wenn ich selbst das Schadensausmaß nur schwer glauben kann... hier gilt im Zweifel eher für den Geschädigten.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Januar 2024 um 09:50:30 Uhr:
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Er möchte das bezahlen, was angemessen ist. Nicht weniger aber auch nicht mehr.
Wie kommst du auf das schmale Brett, der TE wollte bezahlen? Er ist weggefahren, weil er gar nichts bezahlen wollte... nur wurde er blöderweise überführt.
Zitat:
@Zahn schrieb am 12. Januar 2024 um 10:00:26 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 12. Januar 2024 um 09:43:21 Uhr:
Seit wann das?
Der Staat schaltet nur dann einen Sachverständigen ein, wenn es um Straftatbestände geht bzw. die Unfallursache unklar ist aber nicht um die Schadensregulierung zu unterstützen.Entsprechend der allgemeinen Konvention habe ich mit dem Fragezeichen keine Aussage getroffen sondern eine Frage gestellt.
Komm geb es zu, du hast das Fragezeichen nachgeschoben.😉😁
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 12. Januar 2024 um 11:14:25 Uhr:
Er war sich seiner Schuld bewusst, wollte dafür gerade stehen und ist nach dem Unfall einfach abgehauen? Merkst du selbst, oder?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 12. Januar 2024 um 11:14:25 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Januar 2024 um 09:50:30 Uhr:
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Er möchte das bezahlen, was angemessen ist. Nicht weniger aber auch nicht mehr.Wie kommst du auf das schmale Brett, der TE wollte bezahlen? Er ist weggefahren, weil er gar nichts bezahlen wollte... nur wurde er blöderweise überführt.
Ganz schön viel Behauptung und Unterstellung von dir. Er hat geschrieben, dass er sich zunächst entfernt hat und später eingesehen hat, Mist gebaut zu haben. Daher ist es schlicht falsch, er wäre abgehauen, nachdem er für die Folgen gerade stehen wollte.
Du solltest bei der richtigen zeitlichen Abfolge bleiben. Nur weil er zunächst unredlich war und sich entfernt hat, bedeutet es nicht, dass ihm nun nicht mehr geglaubt werden kann, dass er nun alles gerade ziehen möchte.