5000€ für einen Spiegel
Hallo zusammen!
Also folgendes: vor etwa 8 Monaten habe ich einen Spiegel abgefahren und mich vom Unfallort entfernt. Ja ich weiß dass, es nicht so schlau ist. Mit der Polizei ist deswegen schon alles geklärt. Und jetzt kam der Brief von der Versicherung. Die haben anscheinend knapp 5000€ bezahlt für EINEN SPIEGEL! Und jetzt verlangen die von mir als Regress 2500€. Das mit dem Regress Okay habe ich mir wohl selbst zu verschulden, aber 5000€ für einen abgefahrenen Spiegel? Hat irgendjemand Erfahrung gemacht das 5000€ Schaden für einen Spiegel zu Stande kam und kann mir vielleicht erklären wie diese 5000€ zustande kommen? Oder ist es überhaupt möglich das ein Spiegel so teuer ist? Ich meine das jetzt kein Lamborghini wo ich den Spiegel abgefahren habe.
127 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 12. Januar 2024 um 13:15:32 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 12. Januar 2024 um 11:56:57 Uhr:
Aber sicher doch, siehe oben.Aber sicher nicht, siehe oben. 😉
Es bleibt letztlich nur die Aussage des TE "mir viel zu teuer". Keine Bilder von seinem Auto, keine vom Unfallgegner, nichts. Alles weitere ist und bleibt hellsehen.
Es geht nicht um Bilder vom Auto des TE, Bilder vom Unfallgegner usw.
Sondern es geht um die nüchterne Tatsache, dass solche Schadensgutachten, die wie immer in Unfallfluchtsachen vom Geschädigten selber beauftragt werden, auf deren Angaben fußen. Wenn der Geschädigte sagt "mit ist ein Krokodil mit weit überhöhter Geschwindigkeit in die Seite geknallt" und der Gutachter findet keine unmittelbar ersichtlichen, objektiven Anhaltspunkte, die diese Schilderung widerlegen, dann ordnet er den Schaden dem geschilderten Ereignis zu.
Hier, im Fall des TE, lässt sich für den Gutachter nicht feststellen, ob die Schäden außer dem abgefahrenen Spiegel auf das Konto des TE gehen. Das ist schon erkenntnistheoretisch nicht möglich. Denn wenn der Geschädigte behauptet hat "mit ist einer an der Seite entlanggeschrammt" , dann hat der eben auch den Spiegel mit abgerissen, zusätzlich zu den übrigen Karosserieschäden auf dieser Seite. Hat der TE aber nur den Spiegel abgerissen, dann kann der Gutachter diesen Einzelbeitrag zum Schadensbild bei entsprechender Behauptung des Geschädigten nicht feststellen.
Das stimmt soweit. Aber es entbindet den Gutachter trotzdem nicht von der Plausibilitätsprüfung, d.h. die anderen Schäden außer dem Spiegle müssen schon einem Streifschaden entsprechen und dürfen kein Parkschaden oder Delle von einem Einkaufswagen sein. Das kann und muss man auch im Schadengutachten auseinanderhalten wenn Beschädigungen vorliegen die nicht zum geschilderten Verlauf passen.
Und so typische Parkrempler, Einkaufswagendellen usw.. sehen anders aus als ein Streifschaden. Das kann man schon auf Fotos erkennen ob das zusammengehören kann oder nicht.
Da hast du recht, nur kann der Gutachter nicht ein bestimmtes Schadensbild einem bestimmten Unfall sicher zuordnen - er kann bestenfalls unplausible Schäden ausschließen.
Dafür gibt es ja eine Menge abstufende Floskeln, die in das Gutachten einfließen können: "die vorgefundenen Schäden sind mit dem ermittelten Schadenhergang (oder der Schilderung der VN) in Einklang zu bringen", "es lässt sich nicht ausschließen, dass die vorhandenen Schäden durch das Schadenereignis verursacht wurden", "die vorgefundenen Schäden lassen sich aus dem Schadenhergang nicht nachvollziehen" etc.
Auf jeden Fall dürfte es für den TE sehr schwer werden, ein vorhandenes Gutachten nur anhand seiner Schilderung zu widerlegen. Wenn ich ein Gegengutachten schreiben sollte und meine einzige Basis das vorhandene Gutachten wäre, würde dieses voraussichtlich von "könnte", "mutmaßlich" und anderen abschwächenden Floskel nur so strotzen. Wenn ich mich überhaupt darauf einlassen würde...
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Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Januar 2024 um 13:07:19 Uhr:
Ohne Worte....
Ja, schön, gell.
Da lese ich:
Scheisse, ich wurde doch erwischt und muss den Kram jetzt zahlen. Aus der Nummer komme ich ehh nicht mehr raus.
Danke für den Beleg meiner Sicht der Dinge, welche du nun nochmals lieferst
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 12. Januar 2024 um 15:24:39 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Januar 2024 um 13:07:19 Uhr:
Ohne Worte....Ja, schön, gell.
Da lese ich:
Scheisse, ich wurde doch erwischt und muss den Kram jetzt zahlen. Aus der Nummer komme ich ehh nicht mehr raus.Danke für den Beleg meiner Sicht der Dinge, welche du nun nochmals lieferst
Tut mir leid, aber mir ist es nicht möglich, die Dinge so einseitig zu betrachten, wie du.
Das was du da reininterpretierst ergibt sich nicht aus dem, was der TE geschrieben hat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Januar 2024 um 17:14:52 Uhr:
Das was du da reininterpretierst ergibt sich nicht aus dem, was der TE geschrieben hat.
Mag sein. Das von dir da rein interpretierte jedoch auch nicht. Zumal deine Sicht ziemlich einseitig ist.