4G wandeln - Erfahrungen, Hilfe - hier rein bitte!

Audi A6 C7/4G

Hallo Leute,

ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.

Danke & Gruß
Ex-Audifan

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.

Danke & Gruß
Ex-Audifan

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Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Sorry, 0,5% sollte es heißen.

Aber auch das war bei 90.000 km nach 8 Monaten nicht zu machen. Das war nicht vertretbar.

Verständlich, 45% des Kaufpreises auf den Tisch zu legen wäre schon heftig, zumal man nach 8 Monaten über die zu erstattenden Leasingraten (so denn geleast) auch nur einen Bruchteil zurückbekommt.

Eben nicht geleast, was es nicht einfacher machte.
Jetzt ist aber auch alles gut, haben ja ne Lösung gefunden - hätten sich ja auf Rücktrittsangebot berufen können.

Wenn das AH oder AUDI nicht freiwillig einwilligt Wandlung vorzunehmen, würde ich vom Rechtstreit abraten, außer der Anwalt und das Gericht ist kostenfrei.

Habe eine umfassende Deckungszusage von der RSV

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Zitat:

Original geschrieben von Audifan-74


Habe eine umfassende Deckungszusage von der RSV

Dann zieh' das durch! Rechne aber nicht mit einem schnellen Ausgang der Angelegenheit. Da ja bei dir AH und Audi rumzicken, werden die versuchen, das künstlich in die Länge ziehen.

Lt. Anwalt kommst Du in solchem Fall meist erst in der 2. Instanz zu deinem Recht und das dauert.

Ok, wenn das wirklich so sein sollte, dann haben sie definitiv für den Rest aller Zeiten einen Kunden und Fan verloren.

Zitat:

Original geschrieben von timilila


Dann liegt es am Anwalt, zeitnah mit einer Erinnerung zu reagieren.
Anschließend nimmt sich das AH auch einen Anwalt und die lieben Anwälte beenden ihr Post "mit kollegialen Grüßen ..." 😰😰 Und die Zeit läuft, und läuft ...
Im Endeffekt geht man in Vorkasse und beauftragt einen Gutachter. Mit diesem Gutachten kann der Anwalt vor Gericht gehen. Nur gilt dann das Gutachten nicht mehr und das Gericht bestellt einen neuen Gutachter ... Hab das mit einem anderen Auto und Problemen mit der Werkstatt nach Motortausch grad durch ... 😕😕

Genau dies kann wirklich zum Problem werden. Ich weiß nicht ob die RV auch alle Kosten für den Gutachter trägt?

Wir machen ähnliches gerade bei unserer ETW durch 🙁

Ja.

Die Kosten eines Sachverständigen in der Rechtsschutzversicherung werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Das gilt für die Kosten eines vom Gericht herangezogenen Sachverständigen, die Kosten eines von einer Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen, sie Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.

Wenn das Gericht vor der Ladung eines Sachverständigen die Zahlung eines Vorschusses fordert, so ist dieser vom Rechtsschutzversicherer zu zahlen. Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Übernahme der Sachverständigenkosten erstreckt sich auch auf die Kosten eines Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren , da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Audifan-74


Die Kosten eines Sachverständigen in der Rechtsschutzversicherung werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Das gilt für die Kosten eines vom Gericht herangezogenen Sachverständigen, die Kosten eines von einer Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen, sie Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.

Ich denke, dass das für die Rechtsschutzversicherung mit relativ wenig Risiko verbunden ist. Das Recht ist ja relativ umfassend auf Seiten des Verbrauchers (wenn wirklich ernsthafte Probleme existieren).

Ich glaube Audi hat da am Ende keine Chance. Durchhalten ist angesagt.

Zitat:

Original geschrieben von insyder19



Zitat:

Original geschrieben von timilila


...Im Endeffekt geht man in Vorkasse und beauftragt einen Gutachter...
Genau dies kann wirklich zum Problem werden. Ich weiß nicht ob die RV auch alle Kosten für den Gutachter trägt?

Entgegen der Aussage von AUDIFAN-74 erstattet die RV einen außergerichtlich in Anspruch genommenen Gutachter erst nach erfolgreichem Gerichtsverfahren. Unter dem Strich will man seine Ansprüche durchsetzen, benötigt dazu aber wiederum eine Anwalts-Gilde, welche schon jahrelang unter erheblichem Auftragsmangel leidet ... Dabei werden Fristen der Gegenseite nicht eingehalten, deren verspätete Erklärungen schweifen anschließend erheblich vom ursprünglichen Auftrag ab, ect. ... Wenn ich so arbeiten würde, könnte ich meinen Kunden nicht mehr mit ruhigem Gewissen ins Gesicht sehen. 😰

Das sind zumindest meine Erfahrungen.

Also in den Versicherungsbedingungen steht, dass sie auch außergerichtlich alles tragen.

Wenn Du einen alten RSV-Vertrag hast, schmeißen die Dich danach sowieso raus - das ist kein Scherz!

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Wenn Du einen alten RSV-Vertrag hast, schmeißen die Dich danach sowieso raus - das ist kein Scherz!

Wobei mein Streitwert nur im 4-stelligen Bereich lag. Ob die Gesellschaft nach einem "Schaden" dem VN kündigt, liegt oft auch im Ermessensbereich des jeweiligen Sachbearbeiters. Mein Sohn z.B. konnte nach Hochwasserschaden-Regulierung im Juni seine Hausratpolice aus dem Jahr 2000 auch behalten ... psssst ! 😛

Audifan-74 schrieb:

Zitat:

... Also in den Versicherungsbedingungen steht, dass sie auch außergerichtlich alles tragen ...

Die können natürlich - von Vertrag zu Vertrag - unterschiedlich sein. Ist das bei Dir so dagestanden, dann erst recht ran an die Bouletten ... 😎

Ich hab meinen Unmut nach dem negativen Ausgang des Streites mit der Werkstatt eigenwillig an dieser ausgelassen. Sämtliche DLRG-Fahrzeuge werden jetzt woanders gewartet. So eine negative Presse verbreitet sich schnell ... 😉

Vor Gericht und auf hoher See, bist du in Gottes Hand.

Gut, dass ich sowas noch nicht gebraucht habe....

*aufHolzKlopf*

mfg

Tjo, also übermorgen morgen ist die Frist rum. D.h. ich habe automatisch den Anspruch auf Kaufrückabwicklung.
Aber den müsste ich dann wohl tatsächlich gerichtlich durchsetzten, wenn das Autohaus so wie aktuell - gar nicht reagiert. Fuc* - Wahrscheinlich fehlen mir dazu die Nerven (Die jetzt nach 1,5 Jahren 4G aufgebraucht sind)

Es macht schon ein gewisses Unbehagen, wenn der Händler sich soooo stur stellt.

Vielleicht isses besser, ich verkaufe den Wagen ganz normal. Schei** auf die Kohle.

*edit* Aktueller Händler-Einkaufswert incl. Mehrwertsteuer und Serienbereifung
23.765,00 EUR (EZ 31.01.2012 - 51.500 € BLP, 17.000km) 😰

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