4G wandeln - Erfahrungen, Hilfe - hier rein bitte!

Audi A6 C7/4G

Hallo Leute,

ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.

Danke & Gruß
Ex-Audifan

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.

Danke & Gruß
Ex-Audifan

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Und wenn der Händler 20 Prozent Nachlass auf das Folgefahrzeug gewährt, zeigt er ja ein gewisses Entgegenkommen.

Na ja, es soll Käufer geben, die derartige Rabatte auch ohne diese Wandlungsgeschichte bekommen...das Entgegenkommen ist somit relativ...ich würde in jedem Fall die befriedigende Lösung der Wandlung mit dem Neukauf verknüpfen...

Genauso sehe ich das auch! Die 20% habe ich beim Mangel-Fahrzeug auch bekommen -> Kein Versuch mich als Kunde zu behalten. Wenn ich aber die Aussage "Ohne Neukauf keine Wandlung" bekomme, dann habe ich ggf. ein Problem, wenn mir AUDI dies bestätigen sollte! Dann komme ich ohne Klage wohl nicht aus....das halte ich aber aus privaten Gründen nervlich nicht durch.....auch wenn ich im Recht bin....:-(

Nein, der klassische Rücktritt darf nicht zwangsweise an Neugeschäft gekoppelt sein.
Google mal nach BGB 'Rücktritt vom KV'!

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Zitat:

@combatmiles schrieb am 18. Mai 2017 um 09:11:35 Uhr:


ich kann dir jetzt schon sagen was die Kundenbetreuung sagen wird: DEIN Händler ist ein eigenständiger VErtragspartner von DIR, und nicht Audi..

hallo,
vertragspartner ist der, der in der rechnung steht. ich hatte schon den fall(taxi) das ich beim händler gekauft habe, aber vw direkt der vetragspartner war(agenturgeschäft).

gruß
sinasi

p.s.
sie sollten ihrem händler schriftlich den rücktritt vom kaufvertrag , und ihren wucnsch auf z.b. 5%/0,5 zukommen lassen.
geht er darauf nicht ein, dann eben halt zum anwalt.

normalerweise steht DER Händler auf der Rechnung.. 😉

Oh man....ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt...:-)...Schriftlich habe ich den Antrag auf Wandlung ja gemacht, Konditionen habe ich darin allerdings nicht erwähnt.....war vielleicht ein Versäumnis....sollte ich ggf. nochmal nachholen per Fax.....Ich habe auch schon irgendwo gelesen, dass man die Kapitalertragszinsen auch losgelöst vom Ausgang der Wandlung einklagen kann.
Der Verkaufsberater wollte mir den Neuwagen auch nochmal durchrechnen, ggf. lehne ich diesen Vorschlag dann ab und verweise auf meine Forderungen, die ich damit dann nochmal schriftlich übermittle.

Hallo, genau wegen den Nerven und dem Stress läßt man so etwas von einem Anwalt machen.
Wenn du es ohne Anwalt machst dann wirst du stress haben!

rzz

Zitat:

@elchmann99 schrieb am 18. Mai 2017 um 11:59:45 Uhr:


Genauso sehe ich das auch! Die 20% habe ich beim Mangel-Fahrzeug auch bekommen -> Kein Versuch mich als Kunde zu behalten. Wenn ich aber die Aussage "Ohne Neukauf keine Wandlung" bekomme, dann habe ich ggf. ein Problem, wenn mir AUDI dies bestätigen sollte! Dann komme ich ohne Klage wohl nicht aus....das halte ich aber aus privaten Gründen nervlich nicht durch.....auch wenn ich im Recht bin....:-(

Hi zusammen,

habe einen Rs 6 Avant bj 2014 vor 14 Tagen ca. gekauft. Kann ich ihn wenn trotz, dass die 10 Arbeitstage aus sind zurück geben? wenn 2 Fehler im Fehlerspeicher sind (die nicht weg gehen?).

Durch den 110 Punkte Check wird mir ja eigentlich garantiert, dass er Mängelfrei ist? finde zu diesen 2 Fehlern auch, dass er sehr unruhig fährt.

Wenn ja wie läuft sowas ab? bezüglich Abmeldung etc? (hatte ihn Bar gekauft und Audi hat Anmeldung etc gemacht).

Falls ich ihn nicht zurück geben kann, lasse ich natürlich einfach alles machen. Nur wenn doch, werde ich mir einen Facelift holen.

Lg und Danke schon mal!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtausch wegen Mängel?' überführt.]

Wieso überlegst Du Dir nicht vor dem Autokauf was Du kaufen möchtest?
Dann musst Du nicht hinterher nach Fehlern suchen um den Fehlkauf wieder zurück abzuwickeln?

Auch einen gebrauchten RS6 kauft man doch nicht spontan wie ein T-Shirt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtausch wegen Mängel?' überführt.]

Wieso nach Fehlern suchen???? mir ist bei der Probefahrt nicht aufgefallen, dass er unruhig fährt. Und nur zur Kontrolle habe ich ihn nach 14 Tagen nochmal auslesen lassen, wo er dann diese 2 Fehler gefunden hat. Beim Kauf hat mir Audi zugesichert, dass er keinen Fehler hat.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtausch wegen Mängel?' überführt.]

Google mal das Thema Sachmängelhaftung. Das sollte alles sagen. Übrigens Oh Wunder es gibt hier schon Themen zum Thema Wandlung....

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtausch wegen Mängel?' überführt.]

Ich denke mal wenns über die 10 Tage ist wird es nichts.

Kontaktiere am besten den Gebrauchtwagen Chef, war bei uns damals ähnlicher Fall.

Du wirst einen (kleinen) Verlust machen aber kannst ihn umtauschen. Wenn es innerhalb der 10 Tage wäre hättest du verlustfrei tauschen können.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umtausch wegen Mängel?' überführt.]

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