4G wandeln - Erfahrungen, Hilfe - hier rein bitte!
Hallo Leute,
ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.
Danke & Gruß
Ex-Audifan
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.
Danke & Gruß
Ex-Audifan
1182 Antworten
Ich glaube das liegt daran das ein Fred mit diesem hier zusammengelegt wurde und dann wieder mit diesem Fred hier auseinandergelegt 😛 wurde.....
MfG
Hoofy
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Angesichts der Masse von Antworten, die nicht mehr da sind (und die ich nicht lesen konnte), scheint es hier ja wieder rund gegangen zu sein...
nein war nicht schlimm... Ein Mod hat aus Versehen das Thema Wandlungs-FÄHIGKEIT hier rein gepackt..
Alles in Butter... 😁 😁
Dann ist ja gut, ich dachte schon, ich hätte was verpasst... 😉
Ist Daniels Audi nun eigentlich verkauft?
Ist verkauft..😁
Wir warten auf den nächsten User, der sich hier meldet..
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Suchbegriffe: Rasterlenkung, MMI-Monitor, FIS, flackernde Xenons und gerissene Frontscheibe 😁
(die Sitze sahen zuletzt eigentlich sehr gut aus 😉)
Vielleicht noch "verschwiegener Heckschaden"? Oder: Garantieärger wegen verspätet ausgeführter Inspektion?
Na, wir wollen mal den Teufel nicht an die Wand malen...
Ich würde mich aber kringeln, wenn der Käufer hier tatsächlich aufschlägt 😁
Eigentlich könnte einfach nur der Link aus diesem Thread per Mail an die AB gesandt werden.
Vielleicht auch noch der Schrumpelsitz Thread.
😁😁
Ich glaube auch nicht.
Deswegen würde ich höchstens nur die Links verschicken.
Alles andere sollte verlorene Zeit sein.
gibts den Facebook Account vom Audifan noch?
evtl hat der ja Bock um die Sache für sich abzuschliessen
Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
gibts den Facebook Account vom Audifan noch?evtl hat der ja Bock um die Sache für sich abzuschliessen
DAS glaube ich nicht!
Daniel HAT mit der Sache (mit Audi) abgeschlossen! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Saschiii
DAS glaube ich nicht!Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
gibts den Facebook Account vom Audifan noch?evtl hat der ja Bock um die Sache für sich abzuschliessen
Daniel HAT mit der Sache (mit Audi) abgeschlossen! 😉
ok... dacht evtl zur Traumatherapie
Quelle: Strassenverkehrsamt
Autohersteller fünf Jahre nach Verkauf zur Rücknahme eines klappernden Autos verpflichtet
Autohersteller fünf Jahre nach Verkauf zur Rücknahme eines klappernden Autos verpflichtet
Ein langer Rechtsstreit hat nun endlich ein Urteil gebracht. Der Hersteller muss ein klapperndes Auto auch fünf Jahre später noch zurücknehmen. Selbst nach 22 Reparaturen hörte der Neuwagen nicht auf zu klappern. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte in zweiter Instanz rechtskräftig entschieden, dass ein Fahrzeug, dessen Mangel auch nach einer Reihe von Reparaturbemühungen nicht abzustellen ist, vom Hersteller zurückgenommen werden muss (3 U18/12 vom 28. Februar 2013).
Der Unterboden des Fahrzeuges hörte einfach nicht auf zu klappern. Dem Käufer der Kaufpreis zwar erstattet (33 000 Euro), allerdings wurden 13 000 Euro abgezogen, da der Käufer in den fünf Jahren über 80 000 Kilometer mit dem Wagen gefahren ist. Was war passiert?
2008 hatte der Mann das Fahrzeug in einer Filiale des Autoherstellers im Rhein-Main-Gebiet gekauft. Auftretende Mängel wurden vom Hersteller zum Teil behoben. Gut 36 Monate nach dem Kauf traten klappernde Geräusche am Unterboden des Fahrzeugs auf, die der Käufer beim Hersteller bemängelte. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, den Mangel zu beheben (laut Käufer 22 Versuche) trat er acht Wochen später vom Kaufvertrag zurück und verlangte den Kaufpreis zurück. Mit der Begründung, das Geklapper am Unterboden sei unerheblich und einige Mängel hätten bei der Übergabe des neuen Fahrzeugs noch gar nicht bestanden, lehnte der Autohersteller den Rücktritt vom Kaufvertrag ab.
Daraufhin zog der Autokäufer vor das Landgericht. Es schaltete einen Sachverständigen ein, der dem Kläger grundsätzlich recht gab. Diese Entscheidung wurde nun im Februar vom OLG in zweiter Instanz bestätigt. Allein das nicht zu beseitigende Geräusch mit unklarer Ursache sei schon ein berechtigter Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Und der Mangel sei keineswegs unerheblich, da sich die Insassen im dem klappernden Fahrzeug nicht sicher gefühlt hätten. Vom Sachverständigen wurde das Gefühl als berechtigt gewertet.