420d während der Fahrt in Flammen!

BMW 4er F33 (Cabrio)

Guten Tag Leute,

habe wie oben beschrieben heute folgendes Problem erlebt!
Während der Fahrt auf der Autobahn (130km/h) ging auf einmal der Motor aus und lies sich auch nicht mehr starten, außer das es einmal richtig ruckelte! Als ich bemerkte das Qualm aus der Motorhaube kam bin ich rechts ran um mich schnell aus dem Fahrzeug zu begeben. Als ich dann die Haube aufmachte um nachzusehen kamen auf einmal Flammen aus dem Motorraum und die Polizei musste kommen um es zu löschen! Habe das Auto vor 4 Monaten als jungen Gebrauchtwagen bei einem BMW Vertragshändler gekauft EZ 02.2014 mit 75.000 Laufleistung! Wer trägt den Schaden? Ich möchte keinen ATM! Was soll ich nun tun? Was war die Ursache? Ich hoffe das Bild hilft!

Vielen Dank
San

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Zitat:

@harlelujah schrieb am 22. August 2017 um 21:59:24 Uhr:


(...) 100%ige Beratungsresistenz. (...)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

4 volle Seiten um ein Problem, dass Jura-Studenten im 1. Semester zu lösen wissen.

4 volle Seiten, die dank rudimentärer Angaben des TE nur zu Spekulationen führen.

4 volle Seiten, die den TE nicht mehr jucken - null Rückmeldung.

Lassen wir es doch einfach und entspannen uns wieder. 😉

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Wie wir doch ausführlich gelernt haben: es gibt keine TK, der Händler bezahlt es ohne mit der Wimper zu zucken den Schaden dann aus der eigenen Tasche. Er beweist nämlich keine externen Gründe, er bezahlt einfach so. Weil der TE nämlich Premium Selection hat ist der Händler nicht mehr in der Lage Beweise zu führen.

Ihr habt aber schon erkannt, dass der TE sich darum keine Gedanken macht, oder?

Der will keinen ATM, sondern am liebsten den Wagen einfach loswerden.

Rückgeben kann er ihn aber nicht, da der Händler 3 mal nachbessern darf und der ATM als Nachbesserung anerkannt ist. Also entweder nicht reparieren oder ATM. Danach kann er dann versuchen zu verkaufen.

Dem TE scheint es mittlerweile egal sein - wir schreiben uns die Finger wund, von ihm kommt nix.

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Würde mich auch interessieren wie das weiter geht.

Zitat:

@Wumba schrieb am 22. August 2017 um 16:25:05 Uhr:


(...) da der Händler 3 mal nachbessern darf und der ATM als Nachbesserung anerkannt ist. (...)

Du bist nach wie vor auf den Holzweg und neben mir hat @harlejujah es auch schon erwähnt. Stellt der Gutachter fest, dass die Ursache z.B. Marderbiss oder sowas in der Art war, muss hier gar keiner irgendwas nachbessern, sondern es ist in so einem Fall schlichtweg ein Versicherungsschaden. Nicht einfach immer alles pauschal über einen Kamm scheren bitte.

Aber wie hier auch schon angeführt - den TE scheint es ja nicht mehr zu interessieren. Daher ist jede weitere Diskussion müßig.

@Pasha78: spar dir die Kommentare. 100%ige Beratungsresistenz. Ich hab es mittlerweile aufgegeben.

Scheint wohl kein Einzelfall zu sein. Beim 320d passiert das wohl auch mal: Brandschaden Anzeige 320d

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 22. August 2017 um 20:25:32 Uhr:



Zitat:

@Wumba schrieb am 22. August 2017 um 16:25:05 Uhr:


(...) da der Händler 3 mal nachbessern darf und der ATM als Nachbesserung anerkannt ist. (...)

Du bist nach wie vor auf den Holzweg und neben mir hat @harlejujah es auch schon erwähnt. Stellt der Gutachter fest, dass die Ursache z.B. Marderbiss oder sowas in der Art war, muss hier gar keiner irgendwas nachbessern, sondern es ist in so einem Fall schlichtweg ein Versicherungsschaden. Nicht einfach immer alles pauschal über einen Kamm scheren bitte.

Aber wie hier auch schon angeführt - den TE scheint es ja nicht mehr zu interessieren. Daher ist jede weitere Diskussion müßig.

Harlelujah hat mir erklärt, dass exakt das nicht der Fall ist. Harlelujah hat mir erklärt, dass der Händler einfach immer sein Geld bekommt und der TE nie zahlt.

Das was du sagst ist hingegen das, was ich immer gesagt habe. Wenn der Händler (in dem Fall durch einen Gutachter) beweisen kann, dass die Ursache nicht von Anfang an da war (z.B. Marderbiss), dann sind die Kosten durch den TE zu tragen, in dem Fall durch seine Versicherung. Und das ist nicht kostenlos, denn Versicherungen neigen dazu, dann die Prämien zu erhöhen. Von kostenlos kann dann keine Rede mehr sein.

Da mir durch Harlelujah erklärt wurde, dass der TE sowieso nie bezahlen muss und damit sowieso nur der Händler beteiligt ist, hat der Händler in jedem Fall 3 Nachbesserungsversuche. Wenn du also nicht einfach nur einen einzigen Satz zitierst, sondern auch das, wie es dazu kam, dann belehrst du nicht mich sondern Harlelujah, den du als richtig darstellst.

Beitrag editiert,
die Beitragsregeln ´

•Inhalt und Mehrwert: Schreibe mit Themenbezug und Wert für andere Nutzer.
•Respekt und Höflichkeit: Bleib sachlich und werde nicht persönlich.

sind komplett unter die Räder gekommen.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ich bin jetzt raus.

Ich gehe dann mal auf deine erste Antwort auf meinen Post zurück.

Zitat:

@harlelujah schrieb am 20. August 2017 um 12:30:56 Uhr:



Zitat:

@Wumba schrieb am 20. August 2017 um 10:26:23 Uhr:


Dann erklär doch mal, wie der Händler sich aus seiner Garantie herausreden will. In den ersten 6 Monaten muss ER beweisen, dass das Auto nicht wegen einem vorhandenen Defekt gebrannt hat. Viel Erfolg, das geht nicht! Ergo ist er an der Reihe, es in Ordnung zu bringen.
....

Hier muss niemand etwas beweisen und vor allem nicht in den ersten 6 Monaten.
Dies ist ein typisches Beispiel, wie mit Unwissenheit beraten wird. Hier wird Garantie und Gewährleistung miteinander verwechselt.

Wer keine Ahnung hat, sollte auch keine Aussagen treffen.

Du behauptest, dass der Händler nichts beweisen muss (z.B. durch ein Gutachten), vor allem nicht in den ersten 6 Monaten. Also kann ein Fall ausser der Händler muss es übernehmen (durch welche Zahlung auch immer) nicht eintreten. Deine Aussage, nicht meine. Mit wilden Beschimpfungen bist du zwar schnell dabei, aber irgendeine Auffassung von dem was du schreibst hast du nicht.

Jetzt mache ich es mal ganz einfach. Bitte beantworte mir folgende Frage: Was ist die Grundlage für die 6 Monate Beweispflicht, von denen du immer sprichst?
Erklär mal bitte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

und dort unter Beweislast:

Zitat:

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

(Quelle verlinkter Wikipedia-Artikel)

Es ist geltendes deutsches Recht, welches du scheinbar nicht akzeptieren möchtest.

Zitat:

@JCzopik schrieb am 23. August 2017 um 14:20:45 Uhr:


https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung und dort unter Beweislast:

Zitat:

@JCzopik schrieb am 23. August 2017 um 14:20:45 Uhr:



Zitat:

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.


(Quelle verlinkter Wikipedia-Artikel)

Es ist geltendes deutsches Recht, welches du scheinbar nicht akzeptieren möchtest.

Ich akzeptiere deutsches Recht. Aber neben der Akzeptanz, muss man auch den Umgang damit beherrschen.

Ich habe nur erwartet, dass man zumindest ein Minimalverständnis der Sachlage haben sollte, um seinen Senf hinzuzugeben.

Lies bitte Deinen Senf, den Du aus Wikipedia zusammenkopiert hast, selbst durch. Hirnloses Rumkopieren ersetzt aber nicht Wissen. Evtl. wird dir jetzt das Wort "Gewährleistung" auffallen, das in deinem kopierten Text steht.
Wir haben aber keinen Fall der Gewährleistung, da es eine BMW Garantie gibt, die im Falle eines Falles greift. Somit ist Dein mühsam kopierter Wikipediatext völlig irrelevant. Andernfalls z.B. beim Marderbiss greift die TK.

Dies stellt idR ein unabhängiger Gutachter fest. Also BMW Garantie oder TK. Und beides, egal wie es ausgeht, hat in keiner Weise mit dem Händler zu tun.

Zitat:

@Sann86 schrieb am 20. August 2017 um 00:49:11 Uhr:


Weil jeder kompletter Motorwechsel Probleme mit sich bringt und der Verkauf mal eben um 50% gedrosselt wird, weil alle die Finger davon lassen werden. Kann doch nicht sein, das ein Auto während der Fahrt anfängt zu brennen?!

Das ist Unsinn! Es gibt aber einige Modelle, wo Austauschmotoren ein Indiz für eine entsprechende Fahrweise bzw. einen entsprechenden Umgang sind. In deinem Fall ist es letztlich so, dass du Glück hast! Du solltest froh sein, dass das jetzt passiert ist und nicht z.B. in einem Jahr!

Nimm den ATM, wenn das die angebotene Lösung sein sollte.

Normalerweise sollte da nix in Flammen aufgehen. Der Grund kann aus der Ferne alles mögliche sein.

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