420d während der Fahrt in Flammen!
Guten Tag Leute,
habe wie oben beschrieben heute folgendes Problem erlebt!
Während der Fahrt auf der Autobahn (130km/h) ging auf einmal der Motor aus und lies sich auch nicht mehr starten, außer das es einmal richtig ruckelte! Als ich bemerkte das Qualm aus der Motorhaube kam bin ich rechts ran um mich schnell aus dem Fahrzeug zu begeben. Als ich dann die Haube aufmachte um nachzusehen kamen auf einmal Flammen aus dem Motorraum und die Polizei musste kommen um es zu löschen! Habe das Auto vor 4 Monaten als jungen Gebrauchtwagen bei einem BMW Vertragshändler gekauft EZ 02.2014 mit 75.000 Laufleistung! Wer trägt den Schaden? Ich möchte keinen ATM! Was soll ich nun tun? Was war die Ursache? Ich hoffe das Bild hilft!
Vielen Dank
San
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@harlelujah schrieb am 22. August 2017 um 21:59:24 Uhr:
(...) 100%ige Beratungsresistenz. (...)
Dem ist nichts hinzuzufügen.
4 volle Seiten um ein Problem, dass Jura-Studenten im 1. Semester zu lösen wissen.
4 volle Seiten, die dank rudimentärer Angaben des TE nur zu Spekulationen führen.
4 volle Seiten, die den TE nicht mehr jucken - null Rückmeldung.
Lassen wir es doch einfach und entspannen uns wieder. 😉
63 Antworten
Dann sage ich dir folgendes:
Jeder Händler muss bei Verkauf an eine Privatperson Sachmängelhaftung gewähren. Er kann sie auf maximal 1 Jahr kürzen. Diese Sachmängelhaftung wird im deutschen Sprachgebrauch auch als Gewährleistung bezeichnet. So steht es zumindest in Wikipedia, und so kenne ich das auch. Was bei Gewährleistung für die Beweislast gilt, steht oben in dem Auszug aus Wikipedia. Da ist auch die Rede von 6 Monaten, exakt so, wie ich das kenne. Die Gebrauchtwagengarantie ist von der Gewährleistung unberührt, kann also mehr oder auch weniger abdecken; für die Zeit der Gewährleistung gilt allerdings mindestens der Umfang der Gewährleistung.
Ob der Händler die entstehenden Kosten übernimmt oder sich das Geld von einer "Versicherung" nimmt ist dabei unerheblich. Wenn die entstehenden Kosten durch den Käufer zu tragen sind, dann ist auch hier letztlich unerheblich, ob er das Geld von einer Versicherung (TK z.B.) zurück bekommt. In beiden Fällen wird das in Anspruch nehmen einer "Versicherung" jeglicher Form nicht ohne Folgekosten bleiben.
Wenn der TE eine EUROPlus abgeschlossen hat, dann hat er Garantie und dann hast Du recht.
Ich sehe aber außer der Aussage, dass ein junger Gebrauchter beim BMW Händler gekauft wurde, nirgends eine zuverlässige Aussage dazu, dass eine EUROPlus-Garantie abgeschlossen wurde. Kann sein, muss nicht sein.
Ein junger Gebrauchter kann aber auch noch innerhalb der Werksgarantie liegen - bis November 2016 24 Monate, danach 36 Monate. Hier leistet BMW freiwillig Garantie und es gilt die umgekehrte Beweislast. Wir wissen aber nicht, ob das Fzg von einer solchen Garantie umfasst ist.
Sollte weder EUROPlus noch die Werksgarantie vorliegen, gilt Gewährleistung wie "hirnlos" kopiert.
Das ganze hier ist eh müßig, da wir wirklich keine Ahnung über den zwischen dem TE und dem Händler abgeschlossenen Vertrag haben. Daher können wir nur mutmaßen - und so gesehen ist an jeder Aussage etwas dran.
Dem TE ist es ohnehin piepsegal, also können wir uns wieder vertragen.
Sendet mir bitte ein Beispiel, wo ein 3 Jahre alter BMW bei einem BMW-Vertragshändler ohne Garantie und nur mit Gewährleistung verkauft wird.
Kein BMW Händler geht dieses Risiko unnötig ein. Deshalb gibts auch idR keine älteren Fahrzeuge beim Vertragshändler, da diese sofort bei Inzahlungnahme an Wiederverkäufer weitergegeben werden.
das ist zumindest bei meinem händler nicht zutreffend, der noch jeden meiner leasing rückläufer nach DREI jahren selbst auf dem hof hatte, bis sie verkauft worden sind und das nicht immer unverzüglich (also nicht "sofort" 😁 ) ....
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Das ist auch ein junger Gebrauchter und dieser wird 100%ig mit Garantie verkauft. Du kannst deinen Händler fragen, ob er alte gebrauchte auf dem Hof hat. Diese gehen normalerweise sofort ins Ausland oder zu Fähnchenhändler. Oder frag einfach, ob er ein Fahrzeug an privat nur mit Gewährleistung verkauft. Sicher nicht.
Zitat:
@harlelujah schrieb am 23. August 2017 um 20:17:17 Uhr:
Das ist auch ein junger Gebrauchter und dieser wird 100%ig mit Garantie verkauft. Du kannst deinen Händler fragen, ob er alte gebrauchte auf dem Hof hat. Diese gehen normalerweise sofort ins Ausland oder zu Fähnchenhändler. Oder frag einfach, ob er ein Fahrzeug an privat nur mit Gewährleistung verkauft. Sicher nicht.
Diese Annahme ist wahrscheinlich richtig. Aber sie ist nicht bewiesen.
Du pochst auf eine Tatsache, die nicht überprüfbar ist, solange der TE keine Klarheit schafft.
Und solange das nicht geschieht, ist dies keine Tatsache, sondern eine durchaus begründete Vermutung.
Damit sind aber die anderen Vermutungen nicht widerlegt, auch wenn sie durchaus weniger wahrscheinlich sind.
Was Tatsache ist: der TE soll sich auf jeden Fall an seinen Händler wenden.
Andere Tatsache ist, dass selbst wenn Deine Annahme richtig ist, die dann vorhandene Garantie nicht jeden Schaden abdeckt. Schäden, die durch falsche Bedienung, mangelhafte Wartung, eventuelle Modifikationen - Tuning o.ä. -, falsches Öl usw. verursacht wurden, können die Garantie ganz oder mindestens teilweise unwirksam machen. Und dass so etwas zum einen untersucht wird und zum anderen feststellbar ist, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren.
Ey ich meld mich wg. euch gleich bei MT ab :-D :-D
Ach, bleib doch noch n bissl ... 🙂
Soll ich von meinem 430i GC erzählen, den ich heut aus der BMW Welt abgeholt hab?
Zitat:
@harlelujah schrieb am 22. August 2017 um 21:59:24 Uhr:
(...) 100%ige Beratungsresistenz. (...)
Dem ist nichts hinzuzufügen.
4 volle Seiten um ein Problem, dass Jura-Studenten im 1. Semester zu lösen wissen.
4 volle Seiten, die dank rudimentärer Angaben des TE nur zu Spekulationen führen.
4 volle Seiten, die den TE nicht mehr jucken - null Rückmeldung.
Lassen wir es doch einfach und entspannen uns wieder. 😉
Zitat:
@Molt schrieb am 23. August 2017 um 21:57:56 Uhr:
Soll ich von meinem 430i GC erzählen, den ich heut aus der BMW Welt abgeholt hab?
Ja, aber nicht in diesem Fred. Eigener oder bei Bilder rein. 😉
Zitat:
@Molt schrieb am 23. August 2017 um 21:57:56 Uhr:
Soll ich von meinem 430i GC erzählen, den ich heut aus der BMW Welt abgeholt hab?
Gott bewahre!
Oder ist der direkt in Flammen aufgegangen?
Hätte diesen Fred etwas fröhlicher gemacht ;-). Ich mach mal nen Post feddich, wenn mehr Zeit und Fotos
Zitat:
@JCzopik schrieb am 23. August 2017 um 16:01:53 Uhr:
Ein junger Gebrauchter kann aber auch noch innerhalb der Werksgarantie liegen - bis November 2016 24 Monate, danach 36 Monate. Hier leistet BMW freiwillig Garantie und es gilt die umgekehrte Beweislast. Wir wissen aber nicht, ob das Fzg von einer solchen Garantie umfasst ist.
Wissen wir schon, schließlich hat der TE in seinem Eingangspost entsprechende Angaben dazu gemacht.
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 23. August 2017 um 22:00:15 Uhr:
Zitat:
@harlelujah schrieb am 22. August 2017 um 21:59:24 Uhr:
(...) 100%ige Beratungsresistenz. (...)Dem ist nichts hinzuzufügen.
4 volle Seiten um ein Problem, dass Jura-Studenten im 1. Semester zu lösen wissen.
4 volle Seiten, die dank rudimentärer Angaben des TE nur zu Spekulationen führen.
4 volle Seiten, die den TE nicht mehr jucken - null Rückmeldung.
Lassen wir es doch einfach und entspannen uns wieder. 😉
Danke!! Du sprichst mir aus der Seele. Wenn man das so liest, wie der eine user in seiner hoch arroganten Art schreibt: sieh mal was du kopiert hast, das ist Gewährleistung, BMW gibt aber Garantie. Und dann noch die Dummen die da auf Danke drücken.
Nochmal für alle: BMW Garantie, sollte sie vorhanden sein, ist eine freiwillige Zugabe vom Hersteller, welche die GESETZLICHE Gewährleistung aber nicht berührt. Sollte die BMW Garantie das nicht decken (wollen) bleibt immer noch die Gewährleistung. Sonst könnte ja jeder Händler eine Garantie einführen, die einfach gar nichts deckt, wenn er dadurch die Gewährleistung umgehen könnte.
Ich denke, der eine User sollte mal drüber nachdenken, wen er hier diskreditiert, manchmal ist schreiben eben Silber und schweigen Gold 😉