420d während der Fahrt in Flammen!

BMW 4er F33 (Cabrio)

Guten Tag Leute,

habe wie oben beschrieben heute folgendes Problem erlebt!
Während der Fahrt auf der Autobahn (130km/h) ging auf einmal der Motor aus und lies sich auch nicht mehr starten, außer das es einmal richtig ruckelte! Als ich bemerkte das Qualm aus der Motorhaube kam bin ich rechts ran um mich schnell aus dem Fahrzeug zu begeben. Als ich dann die Haube aufmachte um nachzusehen kamen auf einmal Flammen aus dem Motorraum und die Polizei musste kommen um es zu löschen! Habe das Auto vor 4 Monaten als jungen Gebrauchtwagen bei einem BMW Vertragshändler gekauft EZ 02.2014 mit 75.000 Laufleistung! Wer trägt den Schaden? Ich möchte keinen ATM! Was soll ich nun tun? Was war die Ursache? Ich hoffe das Bild hilft!

Vielen Dank
San

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@harlelujah schrieb am 22. August 2017 um 21:59:24 Uhr:


(...) 100%ige Beratungsresistenz. (...)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

4 volle Seiten um ein Problem, dass Jura-Studenten im 1. Semester zu lösen wissen.

4 volle Seiten, die dank rudimentärer Angaben des TE nur zu Spekulationen führen.

4 volle Seiten, die den TE nicht mehr jucken - null Rückmeldung.

Lassen wir es doch einfach und entspannen uns wieder. 😉

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Ich sehe eine Garantiepolice - wie viel Beteiligte siehst du denn?

Ich sehe das etwas differenzierter, denn letztlich ist die Ursache des Brandes doch gar nicht klar. Und hier zu behaupten, dass das ein klarer Fall für die Gewährleistung ist, ist schlichtweg falsch. Wenn z. B. ein Marderbiss vorher stattgefunden hat und deswegen dann irgendwie der Brand entstanden ist, wird BMW einen Teufel tun, hier irgendwas auf Gewährleistung zu beheben..... Ein Gutachter wird schon genau hinschauen und die Ursache ermitteln.

Ich verstehe die Panik nicht.
Es kommt ein Gutachter, der Schadensurasache und -höhe feststellt und dann wird entsprechend gehandelt.
Ein Schritt nach dem anderen

Eben, hier werden ohne jegliche Grundlagen irgendwelche Szenarien diskutiert. Des Weiteren würde ein ATM potenzielle Käufer nur bei einem baldigen Verkauf abschrecken. Wenn der TE den Wagen noch eine ganze Weile fährt, interessiert dieser Punkt die Leute auch nicht mehr. Zumal die Mühle dann sowieso nichts mehr wert ist.

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Dann erklär doch mal, wie der Händler sich aus seiner Garantie herausreden will. In den ersten 6 Monaten muss ER beweisen, dass das Auto nicht wegen einem vorhandenen Defekt gebrannt hat. Viel Erfolg, das geht nicht! Ergo ist er an der Reihe, es in Ordnung zu bringen.

Angenommen er schafft es, sich aus seiner Garantie rauszuwinden, dann war der Defekt NICHT in seiner Verantwortung. Ergo darfst du die Reparatur selbst bezahlen. Du darfst das Auto selbstverständlich in dem Fall auch ohne Reparatur verkaufen. Wie du es machst, ist dein Problem. Die Kosten trägst in dem Fall sowieso du, wenn du das Auto nicht mehr willst, musst du die Kosten trotzdem tragen.

Also freu dich darüber, dass der Händler sich nicht rauswinden kann und dein Auto repariert. Jede davon abweichende Möglichkeit wäre echt übel für dich.

Was ich aber noch anmerken möchte: Warum gehen hier alle von einem kapitalen Motorschaden aus? Es könnte ja auch einfach Öl auf eine heiße Stelle des Motors gekommen sein und sich dort entzündet haben. In dem Fall wäre dann wahrscheinlich nur ein Schlauch undicht gewesen und der ATM würde gar nicht zum Zuge kommen. Ich würde das Auto erstmal beim Händler abstellen und die Sache klären lassen.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 20. August 2017 um 08:30:31 Uhr:


Ich sehe das etwas differenzierter, denn letztlich ist die Ursache des Brandes doch gar nicht klar. Und hier zu behaupten, dass das ein klarer Fall für die Gewährleistung ist, ist schlichtweg falsch. Wenn z. B. ein Marderbiss vorher stattgefunden hat und deswegen dann irgendwie der Brand entstanden ist, wird BMW einen Teufel tun, hier irgendwas auf Gewährleistung zu beheben..... Ein Gutachter wird schon genau hinschauen und die Ursache ermitteln.

Du hast völlig recht. Das wäre dann ein Versicherungsfall. Jan ich nicht dran gedacht.

Zitat:

@Wumba schrieb am 20. August 2017 um 10:26:23 Uhr:


Dann erklär doch mal, wie der Händler sich aus seiner Garantie herausreden will. In den ersten 6 Monaten muss ER beweisen, dass das Auto nicht wegen einem vorhandenen Defekt gebrannt hat. Viel Erfolg, das geht nicht! Ergo ist er an der Reihe, es in Ordnung zu bringen.
....

Hier muss niemand etwas beweisen und vor allem nicht in den ersten 6 Monaten.
Dies ist ein typisches Beispiel, wie mit Unwissenheit beraten wird. Hier wird Garantie und Gewährleistung miteinander verwechselt.

Wer keine Ahnung hat, sollte auch keine Aussagen treffen.

Das ändert alles nix daran, dass ein abgebrannter Motor raus muss und durch etwas ähnliches ersetzt werden muss. Optimal einfach ein neuer Motor.

Oder möchte der TE den Motor drin behalten?

Was ich nicht verstehe: es hat gebrannt. Die Ursache ist nicht klar. Wir haben heute Sonntag. Niemand kann es prüfen, der Händler ist nicht erreichbar, also können weder gesicherte Aussagen zur Brandursache noch zur weiteren Vorgehensweise bezüglich potenzieller Reparatur usw. durch den Händler gemacht werden. Aber spekuliert wird bis zum geht nicht mehr, der TE wird "verstanden" usw.
Das alles ohne Fakten, nur auf Basis der Aussage, dass es gebrannt hat.
Da gebe ich doch auch meinen Senf dazu. Was, wenn es gebrannt hat, weil im Motor zu wenig Öl war? Dann nämlich bleibt der TE auf dem Schaden sitzen, denn dies wäre eine eindeutige Fehlbedienung, zumindest so kenne ich das.

Aber bevor hier weiter fröhlich spekuliert wird, sollten wir doch erst Fakten abwarten.

Allerdings:

Zitat:

Das ändert alles nix daran, dass ein abgebrannter Motor raus muss und durch etwas ähnliches ersetzt werden muss. Optimal einfach ein neuer Motor.

 

Oder möchte der TE den Motor drin behalten?

Genau so sieht es aus - ungeachtet der Brandursache wird eine umfangreiche Reparatur des Fahrzeugs notwendig sein. Die thermische Belastung der einzelnen Motorbestandteile dürfte durch das Feuer recht groß gewesen sein, so dass eine weitere Verwendung dieses Triebwerks wirklich unwahrscheinlich erscheint.

Es wird ein Komplett-Tausch werden mit angebauten Nebenaggrgaten, Auseinandersetzen wird sich nicht der TE mit dem Händler, sondern die zuerst einmal in Leistung stehende Teilkaskoversicherung, Die steht erst einmal in der Leistungspflicht und wird sich dann bei einem techn. Schaden, der evtl. der Verursacher war, an den Händler wenden.
Schaden entsteht dem TE somit erst einmal nicht, und ja, ein neuer Austauschmotor ist heutzutage nicht eine Abwertung sondern eher eine Aufwertung, es sind ja keine Teilemotoren etc. mehr, sondern in dem Fall ein kpl. neues
Maschinchen mit allem was dazu gehört. Also sind die 75000km erst einmal weggewischt. Anders sieht es mit dem Brandschaden an dem Auto aus, das kann schon den Ein oder Anderen davon abhalten, ein solches Fahrzeug zu erwerben, einschließlich meiner Wenigkeit. Aber dafür gibt es ja den merkantilen Wertverlust, bzw. dessen Ausgleich durch die Versicherung.

Zitat:

@harlelujah schrieb am 20. August 2017 um 12:30:56 Uhr:



Zitat:

@Wumba schrieb am 20. August 2017 um 10:26:23 Uhr:


Dann erklär doch mal, wie der Händler sich aus seiner Garantie herausreden will. In den ersten 6 Monaten muss ER beweisen, dass das Auto nicht wegen einem vorhandenen Defekt gebrannt hat. Viel Erfolg, das geht nicht! Ergo ist er an der Reihe, es in Ordnung zu bringen.
....

Hier muss niemand etwas beweisen und vor allem nicht in den ersten 6 Monaten.
Dies ist ein typisches Beispiel, wie mit Unwissenheit beraten wird. Hier wird Garantie und Gewährleistung miteinander verwechselt.

Wer keine Ahnung hat, sollte auch keine Aussagen treffen.

Natürlich muss niemand etwas beweisen. Nur, wie ich bereits schrieb, muss der Händler etwas beweisen, wenn er nicht zahlen will. Wenn er das kann, und nur wenn er das kann, dann stimmt deine Aussage eben nicht. Wenn du nochmal drüber nachdenkst, wirst du zu dem Schluss kommen, dass du exakt das selbe schreibst wie ich und darum nicht so vorschnell mit Worten wie Unwissenheit um dich werfen solltest.

Du kapierst es nicht. Der Gutachter stellt fest und das ist Fakt. Dem Händler ist es schnuppe von wem er eine mögliche Reparatur außerhalb des Totalschadens bezahlt bekommt - entweder von seiner Garantieversicherung oder von der TK des Halters.

So schnuppe ist ihm das nicht. Wenn er zu viele Dinge über seine Versicherung abwickelt, dann muss er mehr reinzahlen. Um das zu umgehen, müsste er beweisen, dass der Schaden vorher nicht da war. Und ja, das muss er beweisen! Ansonsten steigen halt (unter Umständen) seine Kosten. Und dass ihm sowas egal ist, das musst du mir erklären.

Das ist ihm schnuppe. Kapier das doch und er muss gar nichts beweisen. Bitte mach keine Aussagen, von denen du keine Ahnung hast.

Der TE hat wahrscheinlich eine Premium Selection oder EuroPlus Garantie von BMW, da er das Fahrzeug dort gekauft hat. Der TE kann im Garantiefall bei jedem BMW Händler im Lande das Fahrzeug reparieren lassen.

Was du verwechselst ist Garantie und Gewähleistung. Im Falle der Gewähleistung ist der Händler 6 Monate in der Beweispflicht. Das ist hier nicht der Fall.

Die wichtigen Informationen zusammengefasst:

- vor 4 Monaten gekauft
- BMW Vertragshändler (also Premium Selection)
- für den TE ist alles entspannt

Einfach dem Händler auf den Hof stellen und gut is. Was er wie repariert ist schnuppe, denn es wird ein Austauschmotor werden. Da es die Premium Selection ist.

SOLLTE der Gutachter wirklich feststellen, dass ein externer Grund wie ein Marderbiss dafür verantwortlich ist, muss eben die TK ran. Aber soweit ist der TE ja noch nicht. Erstmal Karre auf den Hof des Händlers knallen und abwarten.

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