420d während der Fahrt in Flammen!

BMW 4er F33 (Cabrio)

Guten Tag Leute,

habe wie oben beschrieben heute folgendes Problem erlebt!
Während der Fahrt auf der Autobahn (130km/h) ging auf einmal der Motor aus und lies sich auch nicht mehr starten, außer das es einmal richtig ruckelte! Als ich bemerkte das Qualm aus der Motorhaube kam bin ich rechts ran um mich schnell aus dem Fahrzeug zu begeben. Als ich dann die Haube aufmachte um nachzusehen kamen auf einmal Flammen aus dem Motorraum und die Polizei musste kommen um es zu löschen! Habe das Auto vor 4 Monaten als jungen Gebrauchtwagen bei einem BMW Vertragshändler gekauft EZ 02.2014 mit 75.000 Laufleistung! Wer trägt den Schaden? Ich möchte keinen ATM! Was soll ich nun tun? Was war die Ursache? Ich hoffe das Bild hilft!

Vielen Dank
San

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@harlelujah schrieb am 22. August 2017 um 21:59:24 Uhr:


(...) 100%ige Beratungsresistenz. (...)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

4 volle Seiten um ein Problem, dass Jura-Studenten im 1. Semester zu lösen wissen.

4 volle Seiten, die dank rudimentärer Angaben des TE nur zu Spekulationen führen.

4 volle Seiten, die den TE nicht mehr jucken - null Rückmeldung.

Lassen wir es doch einfach und entspannen uns wieder. 😉

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Zitat:

@harlelujah schrieb am 23. August 2017 um 15:08:50 Uhr:



Zitat:

@JCzopik schrieb am 23. August 2017 um 14:20:45 Uhr:


https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung und dort unter Beweislast:

Zitat:

@harlelujah schrieb am 23. August 2017 um 15:08:50 Uhr:



Zitat:

@JCzopik schrieb am 23. August 2017 um 14:20:45 Uhr:



(Quelle verlinkter Wikipedia-Artikel)

Es ist geltendes deutsches Recht, welches du scheinbar nicht akzeptieren möchtest.

Ich akzeptiere deutsches Recht. Aber neben der Akzeptanz, muss man auch den Umgang damit beherrschen.

Ich habe nur erwartet, dass man zumindest ein Minimalverständnis der Sachlage haben sollte, um seinen Senf hinzuzugeben.

erwarte nichts von anderen, was du nicht selber mitbringst

Lies bitte Deinen Senf, den Du aus Wikipedia zusammenkopiert hast, selbst durch. Hirnloses Rumkopieren ersetzt aber nicht Wissen. Evtl. wird dir jetzt das Wort "Gewährleistung" auffallen, das in deinem kopierten Text steht.
Wir haben aber keinen Fall der Gewährleistung, da es eine BMW Garantie gibt, die im Falle eines Falles greift. Somit ist Dein mühsam kopierter Wikipediatext völlig irrelevant. Andernfalls z.B. beim Marderbiss greift die TK.

Du sagst hirnlos, Bravo, das passt schonmal, nur die falsche Person wird benannt. Ich sag nur Spiegel. Garantie schließt Gewährleistung nicht aus. Welche Beiträge hier völlig irrelevant sind, steht wohl außer Frage. Was genau greift, können wir unmöglich beurteilen, Gewährleistung aufgrund einer hypothetischen Garantie zu verneinen ist einfach falsch.

Dies stellt idR ein unabhängiger Gutachter fest. Also BMW Garantie oder TK. Und beides, egal wie es ausgeht, hat in keiner Weise mit dem Händler zu tun.

Ich habe mich mal fett eineditiert.

Ich sag nur so viel: Selbst BMW nennt die eigene "Werksgarantie" 2+1 Gewährleistung, auch auf der Homepage nachzulesen, mit der Besonderheit, dass sie in der kompletten Zeit auf die Beweislastumkehr verzichten. Aber das ist ein anderes Thema und führt wohl zu weit...

Hallo Leute inzwischen ist viel passiert!!

Zitat:

@Sann86 schrieb am 20. April 2018 um 20:14:20 Uhr:


Hallo Leute inzwischen ist viel passiert!!

Na dann lass mal die Katze aus dem Sack 😉

https://www.motor-talk.de/.../...innerhalb-8-monaten-t6328234.html?...

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