4-Speichen Mulitfunktions-Lenkrad durch 3-Speichen eretzen.
Hi Leutz,
eine Frage:
Bei dem 4-Speichen Multifunktionslenkrad bei einem A6 2.5 TDI mit NaviPlus und GRA, kann man da das 4-Speichen-Multilenkrad auch durch ein 3-Speichen ohne Multi ersetzen ?
Welche Funktionen sind in dem 4-SpeichenMulit denn drin ?
Radio-Lautstärke und so oder ?
Die GRA ist doch im Wischerhebel.
Finde die 4-Speichen hässlich und würde mir ein 3-Speichen einbauen, wenn dadurch lediglich die Radiofunktionen nicht mehr gehen.
(Habe ein Auto im Blick und das hat eben das 4-Speichen, alles andere stimmt)
Danke schonmal !
31 Antworten
Du leist bei mir anscheinend auch nicht aufmerksam.
Ich hab immer davon geredet immer die komplette Einheit "Lenkrad" zu tauschen. Und dazu gehört nunmal auch der Airbag selber.
Da ich mein Lenkrad damals gebraucht gekauft hab, war zwangsweise auch der Airbag "gebraucht".
Trotzdem gab es keine Probleme. Habe dem TÜVler sogar gesagt dass ich das gebraucht gekaut habe (war schon bissel abgegriffen) und er hat NICHTS dagegen gesagt. Und der TÜV Würzburg ist normalerweise bei jegliche Umbauten die über geringefügige Änderungen wie 15 Zoll auf Golf 3 *gg* hinausgehen nicht besonders kooperativ.
Zitat:
Original geschrieben von dOmLine
Du leist bei mir anscheinend auch nicht aufmerksam.
Ich hab immer davon geredet immer die komplette Einheit "Lenkrad" zu tauschen. Und dazu gehört nunmal auch der Airbag selber.
Da ich mein Lenkrad damals gebraucht gekauft hab, war zwangsweise auch der Airbag "gebraucht".
Trotzdem gab es keine Probleme. Habe dem TÜVler sogar gesagt dass ich das gebraucht gekaut habe (war schon bissel abgegriffen) und er hat NICHTS dagegen gesagt. Und der TÜV Würzburg ist normalerweise bei jegliche Umbauten die über geringefügige Änderungen wie 15 Zoll auf Golf 3 *gg* hinausgehen nicht besonders kooperativ.
Damals vor unendlich langer Zeit galten auch andere Richtlinien !
Es gab 2005 eine Änderung des SprengG. Danach dafst Du als Privatmensch garkeine Airbageinheit erwerben !
2006 hat sich z.B. zum Thema Rückrüstung etwas geändert !
Bei der Umrüstung, die Du aktuell vorhast, gelten nicht die Bestimmungen von vor 3, 5, oder 10 Jahren, sondern die Aktuellen !
Was Du daraus nun machst, ist Dir selbst überlassen;
mein Anliegen war es lediglich, darauf hinzuweisen, daß die von Dir geplante Umrüstung rechtliche und haftungstechnische Konsequenzen nach aktuellen Bestimmungen bedeutet .
Und nach aktuellen Bestimmungen dürfen nunmal keine gebrauchten Airbageinheiten verbaut werden !