4-Speichen Mulitfunktions-Lenkrad durch 3-Speichen eretzen.
Hi Leutz,
eine Frage:
Bei dem 4-Speichen Multifunktionslenkrad bei einem A6 2.5 TDI mit NaviPlus und GRA, kann man da das 4-Speichen-Multilenkrad auch durch ein 3-Speichen ohne Multi ersetzen ?
Welche Funktionen sind in dem 4-SpeichenMulit denn drin ?
Radio-Lautstärke und so oder ?
Die GRA ist doch im Wischerhebel.
Finde die 4-Speichen hässlich und würde mir ein 3-Speichen einbauen, wenn dadurch lediglich die Radiofunktionen nicht mehr gehen.
(Habe ein Auto im Blick und das hat eben das 4-Speichen, alles andere stimmt)
Danke schonmal !
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Warum denn?
Baut er irgendwas ein, das keine BE hat?
Wird das Geräuschverhalten geändert?
Ändert sich die Fahrzeugart?
Ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten?Wenn man keine Ahnung hat, .....!
Grüße!
Tschuldigung, aber wenn Du keine Ahnung davon hast, solltest Du mal die Suchfunktion nutzen, hab nun schon einigemale etwas dazu geschrieben !
Das macht es ja nicht richtiger.
Erzähl doch mal was übe das kontrollorgan, die den mangel feststellt.!
Zitat:
Original geschrieben von dOmLine
Hab in meinem jetzteigen Auto auch das lenkrad getauscht/tauschen lassen. Und ob es jetzt von ner Werkstatt oder einem Privatmann mit Sachverstand gemacht wurde kann der TÜV-Typ nur erkennen, wenn man keine Rechnung vorzuzeigen hat.
Dir schein nicht klar zu sein, das die Airbageinheit, welche in Deinem derzeitigen Lenkrad montiert ist, mit der FahrgestellNr. des Fahrzeuges, in das sie eingebaut ist, beim Fahrzeughersteller registriert ist.
Bei Ersatz durch eine andere Airbageinheit (ist ja nötig, da die alte nicht in das neue Lenkrad passt) ist eine Registrierung beim Hersteller vorzunehmen !
Registriert werden können ausschließlich Neuteile !
Ebenfalls ist es unzulässig, gebrauchte Airbageinheiten aus einem Fahrzeug in ein anderes Fahrzeug einzubauen !
Hintergrund:
Es ist nicht einwandfrei nachvollziehbar, woher die Airbageinheit stammt und ob diese tatsächlich einwandfrei funktioniert !
All denen, die meinen, es würde das gesamte Airbagsystem durch die Eigendiagnose überwacht, sei gesagt, das in einer Airbageinheit mehr als nur ein Sprengzünder verbaut ist, aber NUR der Zünder wird von der Eigendiagnose auf korrekten Widerstand und Funktionsfähigkeit geprüft !!
Beachte im Anhang das Thema "Haftung"
Dies gilt allgemein bei jeglichen Arbeiten am Airbagsystem !
Über diese Registrierung beim Hersteller ist i.A. leicht nachvollziehbar, wer wann offiziell am Airbagsystem Airbageinheiten ersetzt hat !
Über die Rechnungslegung bein allen Servicepartnern ist ebenfalls recht leich nachprüfbar, wer wann was am Airbagsystem repariert hat !
Treten da Ungereimtheiten auf, und kann der Halter nicht zur korrekten Aufklärung beitragen, ist i.A. dieser bei Verletzungen Dritter durch Fehlfunktionen Haftbar !
PS:
Ob der von Dir beschriebene PRIVATMAN Sachverstand hat oder nicht ist irrelevant !
Er könnte sogar im Besitz eines Schakundenachweises sein, Er hat PRIVAT dann trotzdem NIX am Airbagsystem rumzubasten !
Beachte dazu bitte die Gesetzgebung in Deutschland !
Klarer Fall!
Muss mich mal selbst editieren hier.
Hab offenbar den Beitrag des ET nicht vollständig gelesen.
Will er also einen anderen Airbag einbauen, als den der Original drin steckte, dann kommen wir ja wieder zu Satz 3 des §19 StVZO.
Gefahr für andere VT. Demnach hat hurz recht.
Das alleinige ein- und ausbauen des selben airbags um das tauschen des lenkrades zu ermöglichen war mein gedanke.
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Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Klarer Fall!
Aber mit Betribserlaubnis des Fahrzeuges hat das nichts zu tun.
Leider doch;
denn dabei handelt es sich um eine NICHT autorisierte MODIFIKATION eines Sicherheitsrelevanten Systems der passiven Sicherheit !
==> BE des Fahrzeuges erlischt automatisch !
Jupp!
Hab meinen Beitrag editiert.
@hurz
Hmm willst uns also damit sagen das jeder der sein Serienlenkrad (mit Airbag) ausbaut und vielleicht ein Sportlenkrad (ohne Airbag) einbaut keine BE mehr hat. Weil ich meine es so verstanden zu haben das er das Lenkrad ohne Luftsack einbauen will aber auch wenn nicht also jedes Auto das einen Fahrerairbag hat und später ein Sportlenkrad ohne Sack eingebaut bekommt keine BE mehr. Kann Ich mir nur schwer vorstellen.
Laut neuester Gesetzgebung ist bei Fahrzeugen mit Fahrerairbag ein Ausbau bzw. Deaktivierung desselben NUR unter bestimmten Voraussetzungen möglich ! (Behinderung)
Es ist nicht anzunehmen, das Du für eine solche Ümrüstung Dir erst eine solche Behinderung zulegen möchtest.
Dazu ist dann eine Freigabe und Registrierung beim Hersteller einzuholen !
Im Textdokument kannst Du dazu etwas nachlesen.
Kein Hersteller wird heute für einen von Dir angesprochenen Umbau eine Freigabe erteilen !
Ohne Freigabe des Herstellers ist dann auch keine TÜV-Abnahme und TÜV- Eintragung möglich !
Das ist übrigens auch der Grund, warum es für solche Fahrzeuge keine Spotlenkräder OHNE Airbag, aber mit ABE mehr gibt !
Für Fahrzeuge, die vor inkrafttreten der Änderung umgerüstet wurden, besteht Bestandsschutz !
Alles klar, was dazu gelernt.
1. Will ich ein original Audi Lenkrad ausm A6 gleichen Bj., etc. einbauen. Zwecks Optik.
2. Hab ich bei mir ein Raid Silberpfeil eingebaut, das sicher NICHT beim Fahrzeughersteller registriert ist. Ich hab dafür eine ABE und hätte wenn ich Serienbereifung gehabt hätte es nicht mal eintragel lassen müssen. (hatte aber andere Bereifung also Eintragung).
Durch die Eintragung beim TÜV (Einbaunachweis durch Werkstatt) ist somit meine Betriebserlaubnis wieder hergestellt worden. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass dies verboten ist. Das Airbaglenkrad ist gebraucht gesesen.
Aber wenn man ein Lenkrad kauft bei dem der Airbag noch nicht ausgelöst hat kann man ja wohl davon ausgehen dass er noch geht. Andernfalls würde er ja im vorherigen Fahrzeug auch nicht mehr funktioniert haben.
Bei ordnungsgemäßem Einbau von Lenkrädern von Fremdherstellern mit Airbag durch eine Fachwerkstatt kommt die Produkthaftung des Herstellers im Schadensfall zum tragen !
Es sei denn, der Einbauende hat Fehler gemacht, dann ist dieser haftbar !
Bei Einbau von Gebrauchtteilen haftet der Einbauende !
Dies gillt insbesondere, da der Einbau von Gebrauchtteilen nicht zulässig ist !
Zur Funktionsfähigkeit von Gebrauchtteilen:
Der Zünder mag i.O. sein, ist es auch der Rest ?
Da dafür i.A. niemand die Haftung übernehmen wird, wirst Du heute auch niemanden mehr finden, der GEBRAUCHT AIRBAGEINHEITEN offiziell einbaut !
Es sei denn, er ist sich der tragweite seines Handelns nicht bewusst !
Hej Hurtz100
Dein Engagement in allen Ehren🙂
Mach doch mal eine Threat auf mit all deinem Wissen in Sachen Airbag.
Dann brauchst du nur noch einen Link zu setzten😉
Also ich finde das alle ihr Licht richtig einstellen sollten um keinen zu blenden und die Bremsen richtig entlüften wenn mal wieder umgebaut wurde😁
bgbmäßige grüsse
überallroad
Ach ja - und die Schraube am Lenkrad richtig schön anziehen😁
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Bei ordnungsgemäßem Einbau von Lenkrädern von Fremdherstellern mit Airbag durch eine Fachwerkstatt kommt die Produkthaftung des Herstellers im Schadensfall zum tragen !
Es sei denn, der Einbauende hat Fehler gemacht, dann ist dieser haftbar !
Bei Einbau von Gebrauchtteilen haftet der Einbauende !
Dies gillt insbesondere, da der Einbau von Gebrauchtteilen nicht zulässig ist !Zur Funktionsfähigkeit von Gebrauchtteilen:
Der Zünder mag i.O. sein, ist es auch der Rest ?
Da dafür i.A. niemand die Haftung übernehmen wird, wirst Du heute auch niemanden mehr finden, der GEBRAUCHT AIRBAGEINHEITEN offiziell einbaut !
Es sei denn, er ist sich der tragweite seines Handelns nicht bewusst !
Bin damals ungelogen 11 Werkstätten angefahren (die 11te war die bei der ichs habs machen lassen) und die hätten bis auf 3 oder 4 mir alle das Lenkrad eingebaut. Einige waren mir zu teuer andere hättens nur gemacht wenn sie selber das Lenkrad besorgt hätten.
Ich möchte mal wissen wie das ein Audi Händler macht, wenn bei mir z.b. das Lenkrad (wieso auch immer) kaputt gegangen ist. Der muss das ja auch tauschen. auch wenn das ein Neuteil ist, stimmt ja dann die angebliche Fahrzeugnummer dort nicht mehr ?!?!?!?!
na was macht der AUDI-Hänlder wohl???
Richtig..... erlässt das Lenkrad beim Hersteller registrieren; da er zufällig einen guten Draht zu ihm hat, sind auch keine weiteren Probleme zu erwarten
Zitat:
Original geschrieben von dOmLine
Bin damals ungelogen 11 Werkstätten angefahren (die 11te war die bei der ichs habs machen lassen) und die hätten bis auf 3 oder 4 mir alle das Lenkrad eingebaut. Einige waren mir zu teuer andere hättens nur gemacht wenn sie selber das Lenkrad besorgt hätten.
Ich möchte mal wissen wie das ein Audi Händler macht, wenn bei mir z.b. das Lenkrad (wieso auch immer) kaputt gegangen ist. Der muss das ja auch tauschen. auch wenn das ein Neuteil ist, stimmt ja dann die angebliche Fahrzeugnummer dort nicht mehr ?!?!?!?!
Entschuldige bitte den Einwand, aber hast Du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe ?
Nicht das Lenkrad ist das problem, sondern der Airbag !
Da Du von einem 4-Speichen-Lenkrad auf ein 3-Speichen Lenkrad umrüsten willst, ist zwangsläufig ein anderer Airbag zu verbauen, da der Airbag des 4-Speichen-Lenkrades nicht zu einem 3-Speichen-Lenkrad passt !
Wenn Du also ein Gebrauchtteil verbaust, ist diese Airbageinheit zu einem anderen Fahrzeug registriert !
Da nur Neuteile registrierungsfähig sind, hast Du dann da das Problem !
Warum keiner mehr offiziell Gebrauchtteile verbaut, sollte aus oben geschriebenen Erklärungen erkennbar sein.