4*Rücklicht wie Touran?
Liebe Leute,
Kann mir einer sagen, ob man die beiden Glühlampen des Bremslichtes ebenfalls als Rücklicht aktivieren kann. Im Prinzip wird von dieser Doppel-Glühlampe jetzt nur der Bremslicht Glühfaden (21Watt) verglüht. Da muß es doch eine Möglichkeit wie beim Touran geben 4 Rücklichter zum Leuchten zu bekommen. Muß doch sicherlich über ein Steuergerät programmiert werden. Mein 😁 sagt es geht nicht und einfach parallel anklemmen würde einen Fehler im Composter hervorrufen. Mit "geht nicht" glaub ich nicht so recht.
Ich bitte um Vorschläge.
Gruß
Teddyauto
Beste Antwort im Thema
Ich lass es ...
Zitat:
Original geschrieben von alvinanni
Ich werde voraussichtlich morgen mit unserem Arbeitstier (siehe Signatur) mal zum Tüv fahren und diesen, mir seriös erscheinenden, Dipl. Ing. mal fragen, was seine Meinung dazu ist. Werde dann natürlich berichten.
Grüße,
Peter
So ich war dann mal beim GTÜ-Menschen. Der hatte sich richtig Zeit genommen und alle möglichen Sachen durchgelesen und auch Telefonate diesbezüglich geführt. Das Ergebnis: Er würde dafür keinen Eintragung/ Abnahme vornehmen, weil er keine ABE oder sonstiges vom Hersteller hat.
Er kann sich nur vorstellen, dass VW die Option an diesem Fahrzeug hat, damit man es in anderen Ländern, wo es nicht so strenge Regelungen wie in Deutschland gibt, freischalten kann.
Er meinte, dass man es entweder lassen sollte, und so weiter fährt wie sonst auch, oder man noch ein wenig warten sollte, bis diese Tuning Schlussleuchten (diese im "Lexus-Look"😉 für den Caddy auf den Markt kommen. Diese seien meist für alle möglichen Freischaltungen geprüft und per Gutachten oder ABE frei gegeben.
Mir ist das Risiko zu hoch, dass eine mögliche gegnerische Versicherung (oder auch meine) im Falle eines Unfalls nicht zahlen zu braucht weil ich als Fahrzeugführer und -halter mit einen Lichttechnisch veränderten Auto durch die Gegend gefahren bin. Leider wird es bei meinem Caddy so bleiben wie es ist.
Bringt nun auch wirklich beine Lösung in diesem Beitrag, aber das ist hier bei mir jetzt der Stand. Lasse mich (und meinen Tüffer) gern etwas Besseren belehren.
Grüße,
Peter
94 Antworten
Re: Re: E-Nummer
Nabend Sven,
Zitat:
E4 = Rückstahler hinten , S1 = Einegelbremsleuchte , AR = Rückfahrscheinwerfer , 2a = nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger , F = Nebelschlußleuchte , R = Schlußleuchte.Was die Zahlen noch zu bedeuten haben versuch ich auch zu erfahren.
ist doch schon mal ein Anfang! 😉
Dankeschön...
Gruß Torsten
Antwort vom Dialogcenter...
Die lange ersehnte Antwort vom Hersteller:
Zitat:
vielen Dank fuer Ihre Anfrage, die wir nicht so beantworten koennen, wie Sie es von uns erwarten. Die von Ihnen beschriebene Umruestung des Steuergeraetes Ihres Fahrzeuges ist von uns nicht geprueft worden.
Bitte haben Sie daher Verstaendnis, dass wir uns zu den Aenderungen nicht aeussern koennen.Die von Ihnen geplante Umruestung muss von einer amtlich anerkannten Pruefstelle, wie etwa TUeV oder DEKRA, geprueft und beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich deshalb an eine Pruefstelle in Ihrer Naehe.
Was sagt uns das nun 😕
Auf jeden Fall brauchts den Segen vom TÜV, weil VW hat es nicht vorgesehen.
Aber was heißt Segen vom TÜV 😕
Eine ordentliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere?
Oder ein Stück Papier mit 'nem Stempel, wo drauf steht 'Keine Bedenken'?
Und so nebenbei: Ich habe nicht nur nach den Rückleuchten, sondern auch nach dem Tagfahrlicht gefragt, welches man ja offiziell ordern kann.......
Mein Fazit: Die wissen auch nichts, haben auch nicht bei der Technik nachgefragt, und da die Doppelvariante nicht gegen die STVZO verstößt, kann man wohl machen, was man will...
Oder 😕
...weiß genauso viel wie vorher - Wer kennt einen TÜV / Dekra Ingenieur???
ZWEI ODER VIER?
Mahlzeit !
Gibt es inzwischen irgendwelche Neuigkeiten bezüglich der "Unbedenklichkeit mit vier Rückleuchten" ? Hat irgendjemand schon etwas Aktuelles oder Neues erfahren, oder fahre ich immer noch mit "illegalem Tuning" durch die Gegend? 😁
Viele Grüße
Albert
Eigentlich kein Thema
Hallo Leute,
heute hatte ich meinen Caddy beim Freundlichem für den 15.000 Ölwechsel.
Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich mal nach der Umprogrammierung gefragt.
Feedback heute bei der Abholung:
Wie haben den richtigen Code nicht gefunden, aber wenn ich ihn weiss, würden sie mir die Umstellung durchführen.
Bei der Nachfrage bzgl. des evtl. Verlustes der ABE entgegnete mir der Freundliche, dass es um die Helligkeit der Rücklichter geht und solange die nicht so hell sind wie bei den Bremslichtern, sei das kein Problem, da der Touran ja auch die 4 Rücklichter hätte.
Mein Fazit: Man kann es durchaus umstellen lassen. Allerdings weiss ich nicht, wie es ist, wenn man diese Einstellung in Eigenregie vornimmt.
Gruß Uwe
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was habt Ihr bezahlt
Mein freundlicher hat gesagt das umprogramieren kostet 33 + mwst.dauert 30 min. wenn`s nicht klapt hab ich umsonst bezahlt. Ist das nicht zuviel Geld?
Re: was habt Ihr bezahlt
Hallo kokuag,
Zitat:
Mein freundlicher hat gesagt das umprogramieren kostet 33 + mwst.dauert 30 min. wenn`s nicht klapt hab ich umsonst bezahlt. Ist das nicht zuviel Geld?
das ganze dauert
5 Min.und kostet auf dem
Caddy-Treffen0,- EUR...! 😉 😛 😁
Gruß Torsten
Zitat:
das ganze dauert 5 Min. und kostet auf dem Caddy-Treffen 0,- EUR...!
Meinen darf der "gewisse Herr" mal schon auf die Kundenliste setzten... 😁
Gruß LongLive
das ist super ich bin da!
TÜV gefragt
Habe neulich einen Kollegen vom TÜV Nord diesbezüglich gefragt. Er sagt, da wird nichts eingetragen. Wenn die Lampe das entsprechende E-Zeichen drauf hat ist sie auch als Rücklicht gedacht. Solange alle Maße der StVZO eingehalten werden und das tun sie auch, ist nichts einzuwenden. Man kann sich ja auch ein extra Rücklicht auf das Dach tackern (wem es gefällt) Hauptsache die E-Nummer stimmt. Also ich werde es dem nächst freischalten lassen.
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge bis jetzt.
Gruß
Teddyauto
hallo.....naja was heisst entsprechendes e zeichen?es ghibt doch da bestimmt unterschieden?!!...ich meine bei einem (touran) ist doch ein prüfzeichen mit der kennung "D" drauf(Doppelrücklicht) und bei dem Caddy ja nur ein "E" oder so( jetzt nicht das e prüfzeichen sondern für Einzelrücklicht)also mein freundlicher hat es mir jedenfalls so erklärt, wenn da auf dem glas ein "D" vorhanden ist(weiss net genau wo), dann dürfen dort zwei rote Rücklichter pro Seite aufleuchten. Bei einem "E" für einzel jedoch nicht.....deswegen kann die Aussage des TÜV´lers ja auch auf dieses bezogen sein...oder verstehe ich das völlig falsch?,,,,sorry bin etwas verwirrt,,,,denn ich hätte auch lieber die Touran-Rückleuchten, war aber bisher zu unsicher auf diesem Gebiet....am besten ich werde mich auch nochmal bei einem netten TÜV´ler schlau machen :-) gruß Heiko
Hallo,
ich versteh eure ganze TÜV Diskussion nicht so recht.
Entweder machen oder nicht machen; wer zuviele doofe Fragen stellt kriegt auch doofe Antworten. 🙄 So bald mein Caddy zum ersten Service in die Werkstatt muß, lass ich mir die doppelten Rücklichter programmieren.
Gruß René
Zitat:
Original geschrieben von Kiddo
...Entweder machen oder nicht machen; wer zuviele doofe Fragen stellt kriegt auch doofe Antworten....
Jo, und wenn dann bei einem möglichen, von Dir völlig unverschuldeten, aber dummerweise schweren Auffahrunfall, der zuständige Gutachter feststellt, dass Dein Caddymobil wegen unzulässiger Umbauten seine ABE verloren hat, dann kannst Du lange mit Deinem Freundlichen streiten - die Versicherung wird sich die Kohle von Dir holen...
Und genau das ist das Problem, wenn man an Bremse oder Beleuchtung rumfummelt, ohne klare Rechtslage.
An die Aussage von "DieBohne" kann ich mich nur anschliessen.
Darum lasst es den Freundlichen Machen denn somit liegt die Verantwortung bei der Werkstatt.
Gruß Uwe
Hallo, Uwe!
Deine Aussage ist so nicht ganz richtig.
Verantwortlich für das Gefährt, das man unter dem Hintern hat ist immer und in jedem Fall der Fahrer/Fahrzeughalter.
Diese Verantwortlichkeiten sind in der StVo und StVZo eineindeutig geregelt.
Du kannst Dir von jeder Werkstatt (auch von VW-Werkstätten) alles mögliche umgestalten lassen, solange die Dein Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegen, ist dies auch zulässig.
Sobald aber privates Gelände verlassen wird, gilt das Halter/Fahrer - Prinzip, nachdem der Halter UND der Fahrer für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Kfz verantwortlich auch im Sinne der Haftung sind.
So müsste nach den Buchstaben des Gesetzes jeder Fahrer eines Kfz die Betriebs- und Verkehrssicherheit des benutzten Kfz prüfen und dazu gehört nach bekannten Gerichtsurteilen auch die Kontrolle der technischen Ausrüstung und das Vorhandensein aller Zulassungen und ABE.
Ich weiß, das ist alles blanke Theorie und ich gehe auch morgens nicht um mein Fahrzeug herum und führe 2 stündige Kontrollen durch, den Verkehrsrichter, falls er das Ding auf die Spitze treiben will, interessiert dies nicht.
Leider spielt die Sinnfälligkeit des doppelten Rücklichtes dabei keine Rolle.
Peter
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Änderung jemand auffallen soll.