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4 Punkte

Themenstarteram 11. August 2006 um 10:19

hab gerade einen bußgeldbescheid bekommen. sagt mal bedeuten 4 punkte auch gleichzeitig fahrverbot? weiß das einer?

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39 Antworten
am 11. August 2006 um 10:25

So wie ich das lese zwar meistens, aner nicht immer. Das kommt auf den Verstoß an, siehe Bußgeldkatalog

Themenstarteram 11. August 2006 um 10:32

aha. naja ich hatte mal vor einer weile besuch von der polizei zu hause ( 19.30 uhr war es ) die haben behauptet ich sei am selben tag mittags um 12.00 uhr bei rot rechts abgebogen. bin auch abgebogen nur bin ich der meinung das es noch gelb war. angeblich hat mich da jemand gesehen haben die gesagt. gibt natürlich auch kein foto davon oder so. und die haben tatsache fast zwei stunden bei mir vor der tür gewartet bis ich nach hause komme. kann man sich das vorstellen? is echt wahr. hab natürlich nix gesagt den abend. und bekommt man nich erstmal einen brief wo man dazu stellung nehmen kann? hab ich nich. kam gleich die rechnung. 180 euronen. fahrverbot macht sich bei meinem job ganz ganz schlecht

du hast doch hoffentlich eine rechtsschutzversicherung?! wenn nicht wirds sicher teuer :( aber ich würde es auf einen gerichtstermin ankommen lassen, wenn aussage gegen aussage steht (was hierbei ja der fall ist) heisst es eigentlich zugunsten des angeklagten, da kein unfall geschehen ist denke ich würde bie einem einspruch deinerseits das ganze ohne fahrverbot abgehen aber genau kann ich das nich sagen, bin kein rechtsverdreher oder polizist :)

hallo!

Dann nichts wie ab zum Anwalt und sofort schriftlich Widerspruch einlegen. Sonst bügeln die Dich unter.

 

mfg

FalkeFoen

Was bedeutet Dich hat irgend jemand gesehen?. Polizei oder irgend ein Passant?

Wenn kein Foto vorhanden ist, würde ich voll gegen angehen. Du kannst ja bei gelb abgebogen sein und während des Abbiegens ist die Ampel auf rot umgesprungen.

Gruß

Herbert

am 11. August 2006 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von helsinkiishell

So wie ich das lese zwar meistens, aner nicht immer. Das kommt auf den Verstoß an, siehe Bußgeldkatalog

Kommt drauf an was dir zu last gelegt wird.

Länger als 1 Sek. 4 P. Fahrverbot

Unter 1 Sek. 3 P mit gefährdung 4.P Fahrverbot.

Ich denke der Zeuge hat dich nicht nur gesehen, sondern auch angezeigt wegen Gefährdung.Wenns die Rennleitung gesehen hat und zu zweit war hast du auch keine guten Aussichten.

Opa 2.2

Gleich 4 Punkte also ein Strassenhuligan.

Auch wenn ich jetzt ärger bekommen sollte die 4 Punkte sind noch zu wenig solchen Strassenraudies sollte man die Fleppe entziehen auf ewig, wer 4 Punkte auf einmal kassiert ist meines erachtens nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Es scheint den meisten einfach nicht klar zu sein mit welchem risiko und damit VERANTWORTUNG man sich im heutigen Strassenverkehr bewegt da hilft auch die ganze Technische aufrüstung nichts.

Wenn nun dein grösstes Problem Fahrverbot und Gedstrafe ist hast du aus dem ganzen nichts gelernt oder bist du auch der meinung die regeln sind nur gemacht worden um die Autofahrer zu ärgern und zu schröpfen, dann sieh dir mal die Unfallzahlen an mit all den toten und verletzten und zu letzt den mit bleibenden dauerschäden.

Ich bin gewiss auch kein Engel aber so drastisch war ich noch nicht dran und das nicht weil ich glück hatte und noch nicht erwischt wurde sondern weil ich mir der Verantwortung und des Risikos im Srassenverkehr bewust bin

Gruss Pitze

PS ich hoffe du hast was draus gelernt

Themenstarteram 11. August 2006 um 10:54

ja rechtschutz hab ich und auch schon einen termin beim anwalt. tja wer hat mich gesehen.....hmmmm schwierig zu erklären. also vor mir fuhr jemand, ganz normaler privat pkw. die ampel wird gelb und er bremst wie ein kaputter. wär ich fast hinten drauf gefahren. also ich mit meinem V6 grins 2. gang rein und links vorbei und ab um de ecke. damits nich knallt. meiner meinung bei gelb. der polizist behauptet das er mich gesehen hat. frag ich mich nur von wo??? und wären sie mir doch gleich hinterher gefahren. ob mit zivilfahrzeug oder T4. schlußfolgere ich das der der vor mir so gebremst hat der polizist war. natürlich in privat. wer sonst hätte sich so schnell mein kennzeichen aufschreiben können wenn nich er an der nächsten ampel. er konnte es nur nich verknusen das ich links an ihm vorbei bin.

Themenstarteram 11. August 2006 um 11:00

also paß mal auf pitzewitz....

habe jetzt sein 12 jahren meine fleppen, unfallfrei und bis her auch ohne punkte. seit 6 jahren fahre ich bus in berlin auch unfallfrei. das hat auch nix mit verkehrsraudi zu tun... wenn jemand behauptet du seihst bei rot gefahren. vielleicht erwischt es dich auch mal. gibt hier ganz andere dennen man lieber die fleppen wegnehmen müsste.... aber egal diese diskusion f´ührt zu nix und würde ins unendliche gehen. lassen wir das lieber sein.

Eigentlich herrscht an Kreuzungen Überholverbot !

So wie sich das jetzt darstellt finde ich die 4 Punkte gerechtfertigt, sorry !

Am Anfang hatte ich dich unschuldig gesehen, ich biege ja selber manchmal bei "dunkelgelb"ab. Aber einen vor einen stehenden Wagen noch zu überholen ist Dummheit. An Kreuzungen und Einmündungen sollte man immer bremsbereit sein. Und man muß auch immer mit rechnen das jemand schon bei gelb in die Eisen geht.

Themenstarteram 11. August 2006 um 11:07

danke danke aber bevor ich ihm fast hinten drauf fahre, fahre ich lieber links vorbei. mag sein das ich ein bisschen getrieft habe, is euch bestimmt noch nie passiert.????? oder würdest du lieber drauf knallen nur weil irgendwo steht an einmündungen und so ist überhoverbot??? garantiert nich. ja sicher bremsbereit muss man sein. ihr seit bestimmt noch nie fast jemandem rauf gefahren. aber egal. brauch man nich weiter diskutieren.

Hallo!

Dann akzeptier die Strafe und bitte darum den Führerschein in Deinem Urlaub abgeben zu können. Das machen die auch wenn man ihn Beruflich benötigt. Von einem Termin vor Gericht würd ich absehen ,da Verkehrsrichter dazu neigen bei Uneinsichtigkeit höhere Strafen zu verhängen.

Erst hälst Du den nötigen Sicherheitsabstand nicht ein dann überholste an der Ampel wahrscheinlich noch auf der Geradeausspur und biegst bei Rot rechts ab ,da brauchste Dich nicht wundern.

Mfg

falkeFoen

Themenstarteram 11. August 2006 um 11:20

ich weiß garnich wer hier behauptet das rot war. ausser der nette polizist in privat. es war noch gelb. aber was solls.

so der verkehrsraudi muss jetzt wieder zur arbeit um mit seinem bus wieder die strassen unsicher zu machen. kleiner scherz. war wohl nich so komisch wa? ne kann ja selber nich lachen, wollt nur mal die sache hier wieder etwas auflockern

ok, nachdem was ich jetz so lese kannst du es sicher am besten einschätzen inwieweit das problematisch ist / war. de facto hast du bei problemen mit polizisten meisst schlechte karten, da die richter ihnen halt doch mehr glauben als dem "normalbürger".

es ist aber auch machbar gegen eine höhere strafzahlung das fahrverbot aufzuheben, mein vater ist auch berufskraftfahrer und daher wiess ich das. musst dabei nat. ein halbwegs sauberes punktekonto aufweisen.

zu pitzewitz sag ich jetzt mal gar nichts. ein dunkelgelbes ampelüberfahren würde ich jedenfalls nicht als raudihaft ansehen, wenn einer im nebel vor ner bergkuppe überholt scho neher...

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