4. + 5. Bremslicht am MKIII
Hey Leute,
ist es erlaubt die Nebelschlußleuchten als Bremslicht zu betreiben?
Hat das vielleicht schon jemand so?
Wie und wo wirds angeschlossen bzw. die Kabelverbinder gesetzt?
Habe ich mir so gedacht, wäre doch mal ein sicherheitssteigerndes Gimmik.
Was habt Ihr für eine Meinung dazu?
Gruß
MC-Motors
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Und da ich durch die Blendung von hinten nichts mehr sehe, mach ich eine Notbremsung und du sitzt in meinem Heck!
Wenn du als Grund für die Voll(!)bremsung vor Gericht angibst, dass der Hintermann (!!!!) dich geblendet hat, musst du dich net wundern, wenn du a) vor Gericht den Kürzeren ziehst und b) dir deine Versicherung den Vogel zeigt. Entgegen der landläufigen Meinung ist nämlich derjenige, der auffährt, eben nicht zwangsläufig auch der (Allein-)Schuldige.
Wenn du richtig gelesen hättest, war er es!
Er hat nachts mit seinem Fernlicht aufgeblendet, weil der Vordermann ihm zu langsam war. Als dies nicht half, hat er es dauerhaft an gemacht um den Vordermann dazu zu zwingen Gas zu geben!
Vordermann war durch die Spiegel geblendet, konnte nicht rechtzeitig abblenden und musste da er nicht klar erkennen konnte was der vor ihm treibt, scharf bremsen!
Der Hintermann mit Fernlicht ist volle kanne ins Auto rein und durft alles zahlen, da sich die Versicherung weigerte wegen grober Fahrlässigkeit zu zahlen!
Vordermann fährt langsam -> Hintermann macht Fernlicht an -> Vordermann wird durch Spiegel geblendet -> Vordermann sieht Hindernis nicht rechtzeitig -> muss scharf Bremsen -> Hintermann inspiziert Kofferraum von Vordermann mit Motorhaube seines Wagens...
MfG
1. du sollst ja auch nicht 5 cm hiter dem fahren ( wer ist den schon so blöd)
2. warum hat den der 1.lkw fahrer überhaupt gebremst? weil er von hinten geblendet wurde? dann müsste ich dtändin wenn die blaulichtmänner mit blaulicht an mit vorbeifahren fett in die eisen gehen.
wo ist da die logik???
Des lesen mächtig? Les mal genau!
Der LKW - Fahrer war mit Privat-PKW unterwegs! Ich war nicht dabei und bin auch nicht 5cm dahinter gewesen! (Er hat mir es erzählt!)
Der Vordermann wurde vom LKW-Fahrer (im Privatwagen) von hinten geblendet, und konnte nicht mehr so gut schauen! Also hat er erst spät gemerkt, das der vor ihm bremst! Daraus folgte das der vor dem LKW-Fahrer (im Privatwagen) scharf gebremst hat, der LKW Fahrer (im Privatwagen) der mit dem Fernlicht beschäftigt war, konnte da er zu dicht aufgefahren war nicht mehr vor dem Vordermann zum stehen kommen und ist ins Heck geballert.
Daraus folgt --> LKW Fahrer (im Privatwagen) hat durch das Fernlicht eine Kritische Situation für den Vordermann herbei geführt und konnte selber, da er den Sicherheitsabstand deutlich unterschritten hat, nicht mehr anhalten und ist aufgefahren.
Versicherung hat auf grob fahrlässig / vorsätzliche Nötigung geklagt und gewonnen!
Er kann von glück sagen, dass er nicht vom Vordermann wegen Körperverletzung verklagt wurde!
MfG