335i, vom Kaufvertrag zurücktreten
ACHTUNG!: Sehr sehr sehr viel Text 😁
Hallo Forum ..
Ich befinde mich gerade in einer zwicklichen Lage. Ich bin seit letztem Jahr Dezember im Besitz eines 355i´s.
Ein wirklich schönes Auto. Coupe, Montego blau und beiges Leder. Nachdem ich damals, monatelang Mobile.de und co
studiert hatte, auf der Suche nach einem Auto, hatte ich in meinem Urlaub aus Langeweile, den Händler kontaktiert und
nach einer Probefahrt gefragt. Der Händler fragte ob ich nich noch am selben Tag vorbeikommen wolle und schon am Nachmittag war
ich dann auf dem Weg zum BMW Händler nach Brandenburg an der Havel. Nach einer 45 minütigen Probefahrt war ich so begeistert von dem Auto das ich an nichts anderes mehr denken konnte! Also gleich am nächsten Tag zur Bank und mal gefragt wie das Aussehen würde mit nem´Kredit. Als die Zusage kam auch gleich den Händler angerufen und gesagt "Der soll es werden!".
Hier mal ein paar Daten zum Auto:
BMW 335i e92
55.600 km
Bj. 2006
aus erster Hand ...
PREIS: 24.990.- € (Hätte das Auto nicht beim BMW Händler gestanden, hätte es mich nie Interessiert 😉)
Also alles getan, was man so tun muss. Versicherung Abgeschlossen. Kreditvertrag unterschrieben. Geld abgeholt.
Und am 28.12.2012 war es dann endlich soweit. Kaufvertrag unterschrieben und Schlüssel entgegen genommen 🙂
Und nun geht es los!
Zwei Wochen später. Autobahn. Berliner Ring. Ein kühler Sonntagabend im Januar. Ich hatte eine Freundin und ihren Freund dabei.
Die wollten unbedingt mal das Auto auf freier Strecke erleben. Also rauf auf die A10. Eine 3´spurige Autobahn. Kaum Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und abends immer so gut wie leer. Nachdem das Motoröl eine Temperatur von rund 110 Grad erreicht hat ging es also rauf auf die Autobahn. Nach ein paar Sekunden waren auch schon die 250 km/h erreicht. Nach gut 3 km nahm ich also den Fuß vom Gas und ließ das Auto ausrollen. Plötzlich ertönte es. Das "Bimmeln" und auf dem Amaturenbrett war die Motorkontrollleucht abgebildet. Ich weiß noch ganz genau wie mir das Herz in die Hose gerutscht ist ! 🙁
Laut Check-Control Meldung im iDrive, "Motorstörung/Leistungsabfall" - mit dem Tipp: gemäßigt fahren. Vom nächsten Service prüfen lassen.
Also runter von der Autobahn und Motor aus (natürlich kalt gefahren und im Stand noch kurz nachlaufen gelassen 😉). Eine geraucht, und Motor wieder gestartet. Fehler war weg. Hmmmm.
Meine Fahrgäste schnell nach Hause gebracht und am nächsten Tag gleich den Händler Angerufen. Der mich gleich zu sich bestellt und für die Zeit einen Vorführwagen bekommen. 320d (Sehr schönes Fahrzeug😉. War der F30 gewesen).
Magnetventile wurden gereinigt. Mit der Hoffnung, dass nun alles wieder gut sei, fuhr ich also wieder nach Berlin. Ein paar tage später wieder. Autobahn. Kurz ausgefahren. "Bimm". "Motorstörung/Leistungsabfall"! 🙁
Händler angerufen. Der meinte ich könne auch zu ner´anderen Werkstatt damit ich nich immer soweit fahren müsse.
Gesagt getan. Termin bei Bmw Niederlassung geholt wo ich gerade in der nähe Stationiert war und abgegeben. Am nächsten Tag konnte ich ihn schon abholen. Neues Update.
Ein paar Wochen später das selbe. BAB. 250. "Bimm". "Motorstörung"
Mittlerweile war mein 335i nun schon sieben oder acht mal (ich zähle schon gar nicht mehr mit) bei BMW!
Und jetzt! Ja, jetzt hab ich die Schnauze voll!!! Der Werkstattmeister in der nähe meiner Kaserne ist schon am Verzweifeln.
Der weiß schon gar nicht mehr was er noch machen soll! Er hatte schon den ganzen Motor auseinander genommen. Irgendwelche Dichtungsringe (oder was für Ringe auch immer) im VANOS getauscht. VANOS ausgespühlt. Drei neue Injektoren hab ich auch schon drinne. Magnetventile wurden gereinigt. Und der ganze Rest fällt mir nich mal mehr ein! -.-*
Langsam hab ich keine Lust mehr! Zumal jetzt im Dezember die Garantie ausläuft und ich alles selber Zahlen müsste 🙁
Also, Händler angerufen. Ihm gesagt das es mir reicht und ich ernsthaft am überlegen bin vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er war natürlich im ersten Moment etwas Perplex, weil das so überraschend kam. Ich habe ihm also angeboten, das ich das Auto zu ihm bringe und er die Chance bekommt auch nochmal nach zu schauen. Sollte der Fehler nicht weggehen, werde ich das schreiben fertig machen und Ihm das nächste mal (was auch so kommen wird) auf den Tisch lege. Ich meine warum sollen seine Werkstattmeister bessere Arbeit leisten als die in der anderen Niederlassung?
Anschließend bin ich mal zum Anwalt für Verkehrsrecht und habe um Rat gebeten. Von ihm kam natürlich gleich "Um Himmels willen! An ihrer Stelle würde ich sofort das schreiben fertig machen und ihm am nächsten Freitag(da ist der Werkstatttermin) auf den Tisch Knallen!" ...
Naja, ich hab mir jetzt selber gesagt ich werde es erstmal nicht tun. Ich werde mich nächsten Freitag nochmal mit meinem Händler unterhalten, weil er von dem Fehler bestimmt gewusst hat, und werde mit ihm alles weitere Besprechen. Ich hoffe er ist Kooperativ. Denn ehrlich gesagt habe ich keine Lust, dass das alles vor Gericht landet. Kostet nur Geld und Nerven. Und Zeit. Und davon habe ich am wenigsten.
Was sagt Ihr dazu? Wie würdet Ihr handeln wenn Ihr an meiner Stelle wärt?
Das Auto ist echt ein Traum. Würde mich nur ungerne trennen wollen. Aber ich will auch kein Auto haben was andauernd den selben Fehler hat und keiner weiß, was zutun ist 🙁.
Vielleicht nochmal ein paar Worte dazu wann der Fehler immer Auftritt.
Er tritt immer nur auf wenn ich nen´Kickdown gemacht habe und den Wagen danach rollen lasse.
Nach nem´Neustart des Motors ist das Problem weg. Der Werkstattmeister (mit dem ich mich mittlerweile schon sehr gut verstehe -.-*, bin ja öfters da) ist schon am Verzweifeln ....
Also wiegesagt .. was würdet Ihr machen?
Wünsche euch noch einen schönen Abend .. 🙂
18 Antworten
Tja, erinnert mich an meinen 😁
Hab auch laufend Probleme.... Nur hab ich ihn schon 4 Jahre, da wirds schwer mit zurück treten 😁
Ich trags mit Fassung und repariere was zu reparieren ist. Bisher haben die Werkstätten immer alles gefunden. Nur zur Zeit läuft er im Stand nicht ganz sauber, was auf nen erneuten Injektorschaden hindeutet.
@TE: Gib die Kiste zurück! 😉
Bei einem Gebrauchtwagen gilt, wenn nicht anders vereinbart die 12 monatige Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d. h. es wird zum Schutz des Käufers unterstellt das der Fehler bei Ankauf schon vorhanden war. Danach wird es schwieriger, dann muß der Käufer dem Verkäufer beweisen das der Fehler bei Ankauf schon da war.
TE, wenn ich richtig gelesen habe, bist Du doch offenbar bei der Fahne.
Hast Du unter den Panzerfahrern keinen Waffenbruder, der sich des Problems annehmen kann?
Mich würde der aktuelle Stand interessieren?
Eigentlich sind die Leute im Autohaus Ludwig recht erfahren...
LG Marco