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335i chippen... - OBD Tuning oder lieber JB4 ?

BMW 3er
Themenstarteram 25. August 2013 um 13:09

Hallo, ich möchte meinen 335i N54 chippen. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich das per Software beim tuner machen soll oder mit dem jb4 von burger motorsport.

Beste Antwort im Thema

Nachdem hier so ein paar vermeintliche Fachleute ihre Kommentare von sich gegeben haben, wie z.B.

"Ich finde es außerdem auch asozial, ohne Versicherungsschutz zu fahren. Oder hast Du so ein dickes Konto, um im Ernstfall alle Ansprüche bezahlen zu können? "

oder User tomato einen Roman verfasst hat, der vor Konjunktiven/Vermutungen nicht zu fassen ist,

schreibe ich hier mal nun etwas substanzielles mit dem Versuch der anschl. Umschreibung...

Fazit vorweg:

Die Haftpflichtversicherung wird immer zahlen.

Die Kaskoversicherung kann sich im Schadenfall, dass ein nicht eingetragenes Tuning entdeckt wird von der Zahlung freistellen, da in diesem Fall dem VN (Versicherungsnehmer) ein grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist. Sie braucht sich nicht auf einen kausalen Zusammenhang berufen. Zumindest war das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil (Az.: 10 U 56/06) dieser Meinung,

In Bereich der Haftpflichtversicherung kann in besonderen Fällen der Versicherer den VN bei einer Obliegenheitsverletzung (sprich grob fahrlässigen Handelns) in Regreß nehmen.

Der Regreßanspruch wird durch die KFZ-Pflichtversicherungsverordnung (§§ 5, 6 KFZPflVV) geregelt. Dieser Regreßanspruch ist auch in den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) des KFZ-Haftpflichtversichers für die Inanspruchnahme des VN im Innenverhältnis auf 5025 € begrenzt (§ 7 AKB). Die AKB sind für ALLE (!) Versicherer VERBINDLICH (!).

Das heißt, der KFZ-Haftpflichtversicherer hat gegenüber dem geschädigten Dritten voll zu leisten und kann bis zu 5025 € beim VN Regress nehmen.

Aber...keine Regel ohne Ausnahme:

Durch das Urteil des OLG Hamm (Az: 20 W 12/99) wurde dieser Regress auf die einzelne Obliegenheitsverletzung ausgeweitet. Als Konsequenz ergibt sich, dass ein KFZ-Haftpflichtversicherer unter Umständen beim VN einen Regress von bis zu 10050 € nehmen kann, wenn zum Beispiel ein Unfall unter Alkohleinfluß stattfand, und der VN sich dann auch noch zusätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernte.

So war es in diesem Fall den das OLG Hamm bewertet hat.

Hier in dem Thread ging es jetzt um das Motortuning...

Damit der Versicherer beim VN einen Regreßanspruch anmelden kann, ist die Voraussetzung, dass im Schadenfall ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Ein- oder Umbau und dem Unfallereignis als solchem besteht.

Beispiel....

Felge aus Pakistan unerlaubter Weise eingebaut (weil keine ABE o.ä.), somit BE (Betriebserlaubnis) des KFZ erloschen, Felge bricht, Unfall passiert.....kausaler Zusammenhang = Regressforderung des Versicherers - aber nur bis max. 5025€!!!

Dem gegenüber als Beispiel....steht dann ein Unfall, der nicht durch den Ein- oder Umbau als solchen entstanden ist, wie z.B. ein Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit, wobei ein anderer (illegaler) Auspuff eingebaut war, der ja zuvor auch die BE erlöschen ließ. In diesem Beispiel gibt dann keinen kausalen Zusammenhang zwischen Unfallursache und Umbau des KFZ und somit auch keinen Anspruch des Versicherers auf Regreß - d.h. die Versicherung muss und wird den Schaden komplett begleichen.

Thema Steuerfahndung/Steuerstrafverfahren o.ä. was hier von jemanden in den Raum geworfen wurde...

Alle Veränderungen am Motor, sei es Luftfilter, Tuning-Box, Kat-Ausbau etc. führen alle nur zum erlöschen der BE. Dieses wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Somit kann hier kein Steuerstrafverfahren zusätzlich eingeleitet werden.

 

So, habe fertig...

Hoffe das lesen hat Spaß gemacht und Licht in die Angelegenheit dazu.

P.S. Moralische Aspekt sind und müssen außen vorgelassen werden, da diese nur individuell (persönlich) empfunden werden können und im Sinne der Rechtsprechung keine weitere Beachtung finden.

 

 

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Warum fährt man mit einem nicht eingetragenen Softwaretuning auf 360 PS ohne Versicherungsschutz? Gibt's ja mindestens genauso viele Fälle...

Zitat:

@brezelpaul1 schrieb am 7. November 2015 um 15:03:49 Uhr:

Warum fährt man mit einem JB4 ohne Versicherungsschutz?

Warum man mit einer nicht eingetragenen bzw. der Versicherung gemeldeten Leistungssteigerung ohne Versicherungsschutz fährt?

Du hast mit der Versicherung einen Vertrag abgeschlossen, in dem die Fahrzeugeigenschaften festgeschrieben sind und wenn diese durch nachträgliche Manipulation abweichen, wird sich die Versicherung ziemlich sicher auf die Hinterbeine stellen, wenn sie davon nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

In wie fern das Einfluss auf die Haftpflichtversicherung hat, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich gehe davon aus, dass die Haftpflicht zunächst sogar bezahlen wird (bzw. muss), aber niemand sollte sich wundern, wenn sich die Versicherung anschließend das Geld von seinem "Kunden" zurückzuholen versucht (notfalls auch vor Gericht).

Bei Kaskoschäden würde ich allerdings davon ausgehen, dass die Versicherung mit Verweis auf die nicht mitgeteilten einseitigen Bedingungsänderungen nicht zahlen wird und ich würde mich auch nicht darüber wundern, wenn die Versicherung damit durch käme.

Ein weiterer Punkt ist die verbrauchsabhängige (bzw. CO2-abhängige) Besteuerung der Fahrzeuge. Sollte sich der Normverbrauch durch einen Leistungssteigerung erhöhen (was mich irgendwie auch nicht wundern würde), ändert sich damit auch die Kfz-Steuer. Ein hinreichend schlecht gelaunter Finanzamtmitarbeiter könnte darin auch ein Steuerdelikt erkennen.

Ob man dieses ominöse "JB4" nun erkennen kann oder nicht, ändert grundsätzlich an diesem Sachverhalt nichts, auch wenn man es normalerweise ohne Nachweis problemlos entfernen kann.

Was aber passiert, wenn Du einen Unfall hast und z.B. im Krankenhaus landest und Du daher auch keine Zeit mehr hast, das "JB4" zu entfernen? Dann könnte "die Kacke am dampfen" sein, wie man so schön sagt.

Ich habe den Eindruck, der vorherrschenden Meinung nach ist das schlimmstenfalls ein Kavaliersdelikt, was ich allerdings ein wenig anders sehe.

Ich würde mir auch niemals mehr einen Gebrauchtwagen mit Turbolader kaufen, ohne eine im Vertrag schriftlich fixierte Aussage des Vorbesitzers, dass der Wagen niemals mittels Software leitungsgesteigert wurde. Eine solche Aussage könnte sowieso nur ein Erstbesitzer glaubwürdig treffen und wenn der dann nichts dergleichen in den Vertrag schreiben will, dann soll doch jemand anders kaufen, aber ich nicht.

@tomato

Sehr guter Beitrag, den sich mancher am besten 2 mal durchlesen sollte. ..;) :D

1 × DANKE!

@tomato

grundsätzlich gut von Dir vermutet.

Aber hier hinken einige Dinge:

Alle Fahrzeughersteller halten die vorgegebenen Abgaswerte durch nicht einhaltbare Verbrauchswerte in keinster weise ein.

Demnach müsste jeder Fahrzeugbesitzer vom Finanzamt verdonnert werden (oder jetzt wie bewiesen eben VW).

Bei einem Unfall wird nur das geprüft, was Unfallursächlich sein könnte. 90% der Unfälle sind aber menschliches Versagen. 10% der Unfälle vielleicht technisches Versagen.

Übrigens haben bei uns die zivilen Einsatzfahrzeuge der Polizei auch ein Chiptuning. Also auch gang, ganz böse.

Ach ja, und ALPINA ist dann auch ganz, ganz böse, weil Chiptuning und Umbau von Motorkomponenten.

Man kann grundsätzlich eine Leistungssteigerung eintragen lassen. Also wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Übrigens ist und war mein 335i nie Leistungsgesteigert. Immer noch die erste HD-Pumpe und Injektoren bei rund 160.000 KM Laufleistung. 306 PS reichen eigentlich auch um im Verkehr mitschwimmen zu können.

Zitat:

@Hubulus schrieb am 7. November 2015 um 21:03:16 Uhr:

@tomato

grundsätzlich gut von Dir vermutet.

Aber hier hinken einige Dinge:

Alle Fahrzeughersteller halten die vorgegebenen Abgaswerte durch nicht einhaltbare Verbrauchswerte in keinster weise ein.

Demnach müsste jeder Fahrzeugbesitzer vom Finanzamt verdonnert werden (oder jetzt wie bewiesen eben VW).

Das ist ein anderer Sachverhalt. Die Unterschiede zwischen Norm- und Alltagsverbrauch sind bekannt und wurden hier und anderswo bereits hinlänglich erörtert. Maßgeblich für die Besteuerung ist aber einzig und allein der Normverbrauch. Und wie bereits gesagt, es würde mich wundern, wenn der bei einer nachträglichen Leistungssteigerung gleich bleibt. Sollte er wider erwarten doch gleich bleiben, wäre zumindest steuertechnisch alles in Butter.

Zitat:

Bei einem Unfall wird nur das geprüft, was Unfallursächlich sein könnte. 90% der Unfälle sind aber menschliches Versagen. 10% der Unfälle vielleicht technisches Versagen.

Ich würde nicht meine Hand dafür in´s Feuer legen, dass z.B. eine Tuningbox unerkannt bleibt (und sei es nur, dass sie zufällig entdeckt wird). Aber das darf natürlich jeder handhaben, wie er möchte.

Zitat:

Übrigens haben bei uns die zivilen Einsatzfahrzeuge der Polizei auch ein Chiptuning. Also auch gang, ganz böse.

Das weiß ich zwar nicht, mag aber durchaus sein. Sicher ist aber, dass sie damit weder eine Versicherung betrügen, noch die Kfz-Steuer hintergehen. Für Polizeifahrzeuge sind nämlich, ähnlich wie beispielsweise für Bundeswehrfahrzeuge, keine Steuern zu zahlen und eine Versicherungspflicht besteht für solche Fahrzeuge auch nicht, da im Falle eine Falles sowieso der Staat für evtl. Schäden aufkommt.

Zitat:

Ach ja, und ALPINA ist dann auch ganz, ganz böse, weil Chiptuning und Umbau von Motorkomponenten.

Alpina tritt als eigenständiger Fahrzeughersteller auf und gibt für seine Fahrzeuge eigene Normverbrauchsangaben an. Da sehe ich kein Problem.

Zitat:

Man kann grundsätzlich eine Leistungssteigerung eintragen lassen. Also wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Frag´ mal Deine Versicherung. Würde mich wundern, wenn die das genau so lax sieht.

Zusätzlich interessant wird es übrigens, wenn es sich dann auch noch um geleaste Fahrzeuge handelt, aber das nur am Rande.

Zitat:

306 PS reichen eigentlich auch um im Verkehr mitschwimmen zu können.

Keine Frage, das sehe ich auch so, bzw. eigentlich reichen 306 PS in einem PKW auch noch für sehr viel mehr. ;)

Gute Punkte! Für JB4 und COBB aber ohne Belange, da man diese Leistungssteigerungen auch durch eine Einzelabnahme nicht eingetragen bekommt. Somit fährt man ohne Betriebserlaubnis. Und deswegen haben diese Fahrzeuge im Straßenverkehr nix zu suchen.

Zitat:

@zepter schrieb am 7. November 2015 um 09:58:12 Uhr:

Bei der ganzen Chipperei sind diejenigen die Dödel die sich diese Karren irgendwann später kaufen, ausgenommen die Leute die ihren 335i auch hardwareseitig optimal an die Mehr-PS anpassen.

Kann man eigentlich irgendwie feststellen das ein Wagen über einen gewissen Zeitpunkt gechippt war, wenn er zum Zeitpunkt des Verkauf längst schon wieder zurückgerüstet war ?

Habe ein Manipulierten 335d von BMW angedreht bekommen, obwohl ich ausdrücklich gesagt hatte, dass ich sowas nicht haben möchte und dann rigoros mit einem Anwalt dagegen vorgehe.

Die Herren in Nordhausen haben es doch gemacht :-(

Nach ca. 2 Monaten hatte ich einen Getriebeschaden und BMW musste den Wagen wieder zurücknehmen. Habe den gesamten Preis zurückbekommen. Bin ca. 5000 km gefahren.

Gemerkt hat es mein Kumpel beim Codieren. Da steht dann sowas drin wie

Fahrzeug/ist war nicht seriengleich...Siehe unten

Ob das nun bei den hier beschriebenen Pfuschereien auch so ist, kann ich nicht sagen.

LG

Zitat:

@tomato schrieb am 7. November 2015 um 22:21:21 Uhr:

Zitat:

@Hubulus schrieb am 7. November 2015 um 21:03:16 Uhr:

@tomato

grundsätzlich gut von Dir vermutet.

Aber hier hinken einige Dinge:

Alle Fahrzeughersteller halten die vorgegebenen Abgaswerte durch nicht einhaltbare Verbrauchswerte in keinster weise ein.

Demnach müsste jeder Fahrzeugbesitzer vom Finanzamt verdonnert werden (oder jetzt wie bewiesen eben VW).

Das ist ein anderer Sachverhalt. Die Unterschiede zwischen Norm- und Alltagsverbrauch sind bekannt und wurden hier und anderswo bereits hinlänglich erörtert. Maßgeblich für die Besteuerung ist aber einzig und allein der Normverbrauch. Und wie bereits gesagt, es würde mich wundern, wenn der bei einer nachträglichen Leistungssteigerung gleich bleibt. Sollte er wider erwarten doch gleich bleiben, wäre zumindest steuertechnisch alles in Butter.

Leistungsgesteigerte Fahrzeuge sind im Mess- Prüfbereich im Verbrauch- und Abgaswert identisch.

Kritisch wird es erst bei Abforderung der vollen Leistung oder des Drehmomentes, wo dann dem Steuergerät andere Werte vorgegaukelt werden. Alle Fahrzeuge schalten eigentlich im oberen Drehzahlbereich ihre Abgasreinigung ab. So war es bisher. Wenn sich da etwas durch Euro5 oder 6 geändert haben sollte, dann würde mich dies wundern. Tja und die Hersteller müssen ja für den Prüfzyklus auch mogeln. Siehe VW.

Zitat:

@tomato schrieb am 7. November 2015 um 22:21:21 Uhr:

Zitat:

Bei einem Unfall wird nur das geprüft, was Unfallursächlich sein könnte. 90% der Unfälle sind aber menschliches Versagen. 10% der Unfälle vielleicht technisches Versagen.

Ich würde nicht meine Hand dafür in´s Feuer legen, dass z.B. eine Tuningbox unerkannt bleibt (und sei es nur, dass sie zufällig entdeckt wird). Aber das darf natürlich jeder handhaben, wie er möchte.

Ich schon, da ich oft mit Gutachter und Unfallfahrzeuge zu tun habe und daher weis was abgefordert wird.

Zitat:

@tomato schrieb am 7. November 2015 um 22:21:21 Uhr:

Zitat:

Übrigens haben bei uns die zivilen Einsatzfahrzeuge der Polizei auch ein Chiptuning. Also auch gang, ganz böse.

Das weiß ich zwar nicht, mag aber durchaus sein. Sicher ist aber, dass sie damit weder eine Versicherung betrügen, noch die Kfz-Steuer hintergehen. Für Polizeifahrzeuge sind nämlich, ähnlich wie beispielsweise für Bundeswehrfahrzeuge, keine Steuern zu zahlen und eine Versicherungspflicht besteht für solche Fahrzeuge auch nicht, da im Falle eine Falles sowieso der Staat für evtl. Schäden aufkommt.

Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen, das man dann ja wohl das Chiptuning nicht grundsätzlich verteufeln kann. Und dann ist es egal ob über OBD oder per Tuningbox dem Motorsteuergerät andere Werte vorgegaukelt werden..

Zitat:

@tomato schrieb am 7. November 2015 um 22:21:21 Uhr:

Zitat:

Ach ja, und ALPINA ist dann auch ganz, ganz böse, weil Chiptuning und Umbau von Motorkomponenten.

Alpina tritt als eigenständiger Fahrzeughersteller auf und gibt für seine Fahrzeuge eigene Normverbrauchsangaben an. Da sehe ich kein Problem.

War auch nur ein Beispiel wegen der Verteufelung des Tunings...

Zitat:

@tomato schrieb am 7. November 2015 um 22:21:21 Uhr:

Zitat:

Man kann grundsätzlich eine Leistungssteigerung eintragen lassen. Also wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Frag´ mal Deine Versicherung. Würde mich wundern, wenn die das genau so lax sieht.

Zusätzlich interessant wird es übrigens, wenn es sich dann auch noch um geleaste Fahrzeuge handelt, aber das nur am Rande.

Wieso? Ich lasse nach Absprache des TÜV / DEKRA eine Leistungssteigerung eintragen (wenn alle Parameter stimmen) und gehe damit zur Zulassungsstelle. Diese meldet es dann meiner Versicherung, da eine Leistungsänderung eingetragen wurde. Dann bekomme ich von der Versicherung einen neuen Vertrag und zahle entsprechend. Und sollte sich Abgasmäßig etwas ändern, dann nur im Toleranzbereich. Da wird sich dann auch nichts beim Finanzamt ändern.

Zitat:

@tomato schrieb am 7. November 2015 um 22:21:21 Uhr:

Zitat:

306 PS reichen eigentlich auch um im Verkehr mitschwimmen zu können.

Keine Frage, das sehe ich auch so, bzw. eigentlich reichen 306 PS in einem PKW auch noch für sehr viel mehr. ;)

Lieber TE wieso Verkaust du nicht deine Kiste und kaufst ein M3-M-Power ? 420 PS sollten reichen oder?

außerdem der M3 hat ein besseren Sound und sieht besser aus als der 335i

Zitat:

@Hubulus schrieb am 8. November 2015 um 20:07:46 Uhr:

Wieso? Ich lasse nach Absprache des TÜV / DEKRA eine Leistungssteigerung eintragen (wenn alle Parameter stimmen) und gehe damit zur Zulassungsstelle. Diese meldet es dann meiner Versicherung, da eine Leistungsänderung eingetragen wurde. Dann bekomme ich von der Versicherung einen neuen Vertrag und zahle entsprechend. Und sollte sich Abgasmäßig etwas ändern, dann nur im Toleranzbereich. Da wird sich dann auch nichts beim Finanzamt ändern.

Finde ich sehr löblich, wenn Du es so machst, aber ich fürchte, damit bist Du eine der eher seltenen Ausnahmen.

Zitat:

@tomato schrieb am 8. November 2015 um 22:01:46 Uhr:

Zitat:

@Hubulus schrieb am 8. November 2015 um 20:07:46 Uhr:

Wieso? Ich lasse nach Absprache des TÜV / DEKRA eine Leistungssteigerung eintragen (wenn alle Parameter stimmen) und gehe damit zur Zulassungsstelle. Diese meldet es dann meiner Versicherung, da eine Leistungsänderung eingetragen wurde. Dann bekomme ich von der Versicherung einen neuen Vertrag und zahle entsprechend. Und sollte sich Abgasmäßig etwas ändern, dann nur im Toleranzbereich. Da wird sich dann auch nichts beim Finanzamt ändern.

Finde ich sehr löblich, wenn Du es so machst, aber ich fürchte, damit bist Du eine der eher seltenen Ausnahmen.

Das hat ja auch etwas mit Standfestigkeit und Sicherheit zu tun.

Wenn ich meinen 335er N54 "tunen" würde, dann müssten folgende Komponenten auch optimiert werden:

- Reifen (Traglast und Geschwindigkeitsindex)

- Eventuelle Karosserie Anbauteile wie Spoiler usw. auf Vmax abgestimmt

- Kupplung verstärken

- Motorölkühlung optimieren

- Wasserkühlung optimieren

- Ladeluftkühler optimieren

- Auspuffanlage (legal) optimieren

Viele, die sich hier ne Tuningbox einbauen oder OBD tunen, können nur geradeaus fahren.

Benötigen dies eventuell nur für den Ampelsprint oder die Eisdiele.

Viele, die so tunen, wissen nicht, dass die HD-Pumpe absolut am Limit läuft und daher sehr oft kaputt geht.

Das wird dann aber immer verschwiegen wenn man dann mal wieder über eine defekte HD-Pumpe meckert und einen ach so unzuverlässigen N54 Motor hat.

Nachdem hier so ein paar vermeintliche Fachleute ihre Kommentare von sich gegeben haben, wie z.B.

"Ich finde es außerdem auch asozial, ohne Versicherungsschutz zu fahren. Oder hast Du so ein dickes Konto, um im Ernstfall alle Ansprüche bezahlen zu können? "

oder User tomato einen Roman verfasst hat, der vor Konjunktiven/Vermutungen nicht zu fassen ist,

schreibe ich hier mal nun etwas substanzielles mit dem Versuch der anschl. Umschreibung...

Fazit vorweg:

Die Haftpflichtversicherung wird immer zahlen.

Die Kaskoversicherung kann sich im Schadenfall, dass ein nicht eingetragenes Tuning entdeckt wird von der Zahlung freistellen, da in diesem Fall dem VN (Versicherungsnehmer) ein grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist. Sie braucht sich nicht auf einen kausalen Zusammenhang berufen. Zumindest war das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil (Az.: 10 U 56/06) dieser Meinung,

In Bereich der Haftpflichtversicherung kann in besonderen Fällen der Versicherer den VN bei einer Obliegenheitsverletzung (sprich grob fahrlässigen Handelns) in Regreß nehmen.

Der Regreßanspruch wird durch die KFZ-Pflichtversicherungsverordnung (§§ 5, 6 KFZPflVV) geregelt. Dieser Regreßanspruch ist auch in den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) des KFZ-Haftpflichtversichers für die Inanspruchnahme des VN im Innenverhältnis auf 5025 € begrenzt (§ 7 AKB). Die AKB sind für ALLE (!) Versicherer VERBINDLICH (!).

Das heißt, der KFZ-Haftpflichtversicherer hat gegenüber dem geschädigten Dritten voll zu leisten und kann bis zu 5025 € beim VN Regress nehmen.

Aber...keine Regel ohne Ausnahme:

Durch das Urteil des OLG Hamm (Az: 20 W 12/99) wurde dieser Regress auf die einzelne Obliegenheitsverletzung ausgeweitet. Als Konsequenz ergibt sich, dass ein KFZ-Haftpflichtversicherer unter Umständen beim VN einen Regress von bis zu 10050 € nehmen kann, wenn zum Beispiel ein Unfall unter Alkohleinfluß stattfand, und der VN sich dann auch noch zusätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernte.

So war es in diesem Fall den das OLG Hamm bewertet hat.

Hier in dem Thread ging es jetzt um das Motortuning...

Damit der Versicherer beim VN einen Regreßanspruch anmelden kann, ist die Voraussetzung, dass im Schadenfall ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Ein- oder Umbau und dem Unfallereignis als solchem besteht.

Beispiel....

Felge aus Pakistan unerlaubter Weise eingebaut (weil keine ABE o.ä.), somit BE (Betriebserlaubnis) des KFZ erloschen, Felge bricht, Unfall passiert.....kausaler Zusammenhang = Regressforderung des Versicherers - aber nur bis max. 5025€!!!

Dem gegenüber als Beispiel....steht dann ein Unfall, der nicht durch den Ein- oder Umbau als solchen entstanden ist, wie z.B. ein Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit, wobei ein anderer (illegaler) Auspuff eingebaut war, der ja zuvor auch die BE erlöschen ließ. In diesem Beispiel gibt dann keinen kausalen Zusammenhang zwischen Unfallursache und Umbau des KFZ und somit auch keinen Anspruch des Versicherers auf Regreß - d.h. die Versicherung muss und wird den Schaden komplett begleichen.

Thema Steuerfahndung/Steuerstrafverfahren o.ä. was hier von jemanden in den Raum geworfen wurde...

Alle Veränderungen am Motor, sei es Luftfilter, Tuning-Box, Kat-Ausbau etc. führen alle nur zum erlöschen der BE. Dieses wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Somit kann hier kein Steuerstrafverfahren zusätzlich eingeleitet werden.

 

So, habe fertig...

Hoffe das lesen hat Spaß gemacht und Licht in die Angelegenheit dazu.

P.S. Moralische Aspekt sind und müssen außen vorgelassen werden, da diese nur individuell (persönlich) empfunden werden können und im Sinne der Rechtsprechung keine weitere Beachtung finden.

 

 

Dafür gibt's 'nen Daumen nach oben, danke!

Wo gibt's die Felgen aus Pakistan? :-)

Zitat:

@brezelpaul1 schrieb am 11. November 2015 um 09:24:55 Uhr:

Nachdem hier so ein paar vermeintliche Fachleute ihre Kommentare von sich gegeben haben...

...wird den Schaden komplett begleichen.

Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, diese ganzen Fakten rauszusuchen. Ich war da zu faul zu (deswegen der ganze Konjunktiv ;) ).

Aber im Grunde widersprichst Du damit meiner Aussage auch gar nicht. Die ursprüngliche Frage war schließlich, warum kein Versicherungsschutz bestünde. Und das tut er zumindest nicht in dem Umfang, in dem er mit der Versicherung ursprünglich einmal abgeschlossen wurde (Beispiel Kasko oder ggfs. auch die Regresszahlung).

Zitat:

Thema Steuerfahndung/Steuerstrafverfahren o.ä. was hier von jemanden in den Raum geworfen wurde...

Alle Veränderungen am Motor, sei es Luftfilter, Tuning-Box, Kat-Ausbau etc. führen alle nur zum erlöschen der BE. Dieses wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Somit kann hier kein Steuerstrafverfahren zusätzlich eingeleitet werden.

Es gibt Steueranwälte, die das anders sehen. Allerdings bin ich kein Jurist und belastende Präzedenzfälle kenne ich auch nicht. Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass, nur weil bislang nichts dergleichen passiert ist, die Sache nicht auf ewig in Stein gemeisselt sein muss.

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