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335d xdrive einlagern

BMW 3er F31, BMW 3er F30
Themenstarteram 4. Februar 2023 um 19:12

Mein Stiefsohn hatte von seinem verstorbenen Vater einen 335d xdrive vererbt bekommen. Er möchte den Wagen gerne Wagen behalten und später selber fahren. Wir wollten den Wagen erstmal für 6-12 Monate einlagern. Sicherlich finden wir bei uns auf dem Land eine entsprechende Unterstellmöglichkeit.

Meine Frage nun, was ist dabei zu beachten?

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26 Antworten

Nochmal zusammengefasst:

Luftdruck in den Reifen erhöhen, Erhaltungsladegerät dran, evtl. Motoröl wechseln, damit Säuren und Schmutz aus dem alten Öl aus dem Motor rauskommt.

Carcover drüber, wenn du ihn vor Dreck schützen willst.

Mehr würde ich bei 6-12 Monaten nicht machen.

 

Ich würde den Wagen nur starten und bewegen, wenn er dabei auch auf Betriebstemperatur kommt. Das schafft man nur, wenn er auch Last sieht. Bisschen im Stand laufen lassen oder im Hof im Kreis fahren reicht dazu nicht aus. Aber hier scheiden sich die Geister.

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 17:26

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Februar 2023 um 10:40:00 Uhr:

Verkaufen und wenn er ein Fahrzeug braucht ein anderes erwerben ist keine Option?

Im unterhalt ist der 35d eh kein Schnäppchen.

Und nach einem Jahr Standzeit wird es nicht besser.

Er will den Wagen aus emotionalen Gründen behalten. Logisch gesehen ist das Einlagern natürlich Unfug. Wir arbeiten noch dran, dass der Wagen verkauft wird und er sich später was in seiner Leistungsklasse kauft. Auf jeden Fall einen Wagen, der haltungstechnisch in seiner Liga spielt und kein Wagen mit 313PS.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Februar 2023 um 10:40:00 Uhr:

Verkaufen und wenn er ein Fahrzeug braucht ein anderes erwerben ist keine Option?

Im unterhalt ist der 35d eh kein Schnäppchen.

Und nach einem Jahr Standzeit wird es nicht besser.

Im Gegenteil bei wiederzulassung wird sogar die Steuer teurer!

Weshalb?

Für die Berechnung ist Emi klasse und EZ maßgeblich.

Zitat:

@ingo999 schrieb am 7. Februar 2023 um 17:30:27 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Februar 2023 um 10:40:00 Uhr:

Verkaufen und wenn er ein Fahrzeug braucht ein anderes erwerben ist keine Option?

Im unterhalt ist der 35d eh kein Schnäppchen.

Und nach einem Jahr Standzeit wird es nicht besser.

Im Gegenteil bei wiederzulassung wird sogar die Steuer teurer!

Kannst du das mal kurz verlinken? Meiner Meinung nach gilt der an das Fahrzeug gebundene Bestandsschutz.

Also mein Wagen wurde mal umgemeldet in der Familie und da ist der dadt 100 Euro STEUER teurer geworden. Und mur würde damals schon gesagt das das im Laufe der Zeit auch immer teurer wird Wenn wieder neu angemeldet wird. Ich zahle nun 350 Euro im Jahr vorher wärs maximal 280 Euro. Woran das genau liegt kann ich nicht sagen. Fakt ust das ich DAMALS schon MEHR STEUER bezahlt habe als der Vorbesitzer.

Das ist mir neu. Normalerweise richtet sich die Steuer doch nach der Erstzulassung des Fahrzeuges. Wenn natürlich zwischenzeitlich die Steuersätze erhöht werden, dann passiert es natürlich, das man auf einmal mehr bezahlt.

Eine Google-Suche ergab, dass es 2005/2006 tatsächlich eine rückwirkende Erhöhung für bestimmte Geländewagen mit zul. Gesamtgewicht über 2.8 Tonnen (Beispiel: BMW X5) gab. Die waren vorher wie ein LKW besteuert, dies wurde angepasst.

Siehe: https://www.steuer-schutzbrief.de/.../...gelaendewagen-gestrichen.html

Für den 335d hier dürfte das allerdings nicht gelten, da wird der Steuersatz nach Wiederzulassung gleich bleiben.

Wenn die Haftpflicht-Kosten für 6-12 M selbst bei nicht so toller SF-Klasse +Steuer bei dem Diesel ein echtes Problem sind, ist das echt auch für danach vom Unterhalt das falsche Auto und wird sich nur kaputt stehen (Nager, Batterie, Reifen, etc.), Emotion hin- und her.

Ich kenne die Vers.-Kosten, haben selbst nen 335iX F30 und hatten dafür nen 535d.

Hat der keine vertrauenswürdigen Freund oder Familie, wo man sich die Unterhaltskosten (dann mit VK) als Wochenend-Liebhaberauto teilen könnte für eine Zeit?

Zitat:

@DavidMay schrieb am 9. Februar 2023 um 21:47:19 Uhr:

Eine Google-Suche ergab, dass es 2005/2006 tatsächlich eine rückwirkende Erhöhung für bestimmte Geländewagen mit zul. Gesamtgewicht über 2.8 Tonnen (Beispiel: BMW X5) gab. Die waren vorher wie ein LKW besteuert, dies wurde angepasst.

Siehe: https://www.steuer-schutzbrief.de/.../...gelaendewagen-gestrichen.html

Für den 335d hier dürfte das allerdings nicht gelten, da wird der Steuersatz nach Wiederzulassung gleich bleiben.

Das war vor 3 Jahren und das Auto ist mein BMW 330D aus 9 2014!!

Nixx SUV LKW oder so. Woran es liegt lag kann ich nicht sagen. Damals verkaufte ich einen 320er Diesel der war bei mir auch in der Streuer viel viel GÜNSTIGER als beim neuen Besitzer denn der rief auch an weil Er dachte ich HÄTTE GESCHUMMELT !!!!

Diese nachträglichen Änderungen solte man aber kritisch beäugen und ggf. (wenn noch fristgemäß möglich) mit Einspruch anfechten.

Nach meinem Verständnis ist eine Erhöhung nur möglich, wenn sich der Steuersatz ändert.

Die CO2 Steuer-Geschichte bezieht sich im Gesetzt stumpf nur auf die ERSTzulassung. Durch bloße Ummeldung kann da sich also nichts dran ändern, wenn nicht am Steuersatz gedreht wird.

https://www.haufe.de/.../...erfestsetzung_idesk_PI20354_HI2708514.html

Kann gerne mal wer aufklären, der sich damit wirklich auskennt.

Ich glaube die Steuerdebatte hilft dem TE nicht wirklich weiter.

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